Weitere Entscheidungen unten: LG Lüneburg, 01.09.1982 | OLG Stuttgart, 30.09.1982

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 22.02.1982 - Ws 22/82   

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https://dejure.org/1982,9349
OLG Braunschweig, 22.02.1982 - Ws 22/82 (https://dejure.org/1982,9349)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.02.1982 - Ws 22/82 (https://dejure.org/1982,9349)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Februar 1982 - Ws 22/82 (https://dejure.org/1982,9349)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 72
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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 01.09.1982 - 17 StVK 192/82   

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https://dejure.org/1982,10259
LG Lüneburg, 01.09.1982 - 17 StVK 192/82 (https://dejure.org/1982,10259)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 01.09.1982 - 17 StVK 192/82 (https://dejure.org/1982,10259)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 01. September 1982 - 17 StVK 192/82 (https://dejure.org/1982,10259)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 72
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   OLG Stuttgart, 30.09.1982 - 4 Ws 321/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4154
OLG Stuttgart, 30.09.1982 - 4 Ws 321/82 (https://dejure.org/1982,4154)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.1982 - 4 Ws 321/82 (https://dejure.org/1982,4154)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 1982 - 4 Ws 321/82 (https://dejure.org/1982,4154)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 150
  • StV 1983, 72
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13

    Erstverbüßerprivileg bei Strafrestaussetzung: Widerruf einer zuvor gewährten

    Zwar ist ein Antrag nach § 57 StGB auch dann zulässig, wenn nach einer Strafrestaussetzung infolge Widerrufs die weitere Vollstreckung derselben Strafe betroffen ist (Groß in Münchner Kommentar, StGB, § 57 Rn. 42; Fischer, StGB, 59. Auflage, § 57 Rn. 8 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.09.1982 - 4 Ws 321/82 - , StV 1983, 72) und dies selbst dann, wenn die erneute Vollstreckung noch nicht begonnen wurde (OLG Stuttgart, NStZ 1984, 363), es fehlt aber vorliegend an den von § 57 Abs. 2 StGB geforderten besonderen Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung.
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