Weitere Entscheidungen unten: BGH, 08.12.1983 | BGH, 13.12.1983

Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,10095
BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83 (https://dejure.org/1983,10095)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1983 - 3 StR 319/83 (https://dejure.org/1983,10095)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1983 - 3 StR 319/83 (https://dejure.org/1983,10095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des Angeklagten - Bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 102
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85

    Vereidigung einer Zeugin in Abwesenheit des Angeklagten - Entfernung des

    Die Vereidigung eines Zeugen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ist, von einzelnen zulässigen Ausnahmen abgesehen, ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 374/75; Beschluß vom 30. November 1983 - 3 StR 319/83).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1983 - 1 StR 598/83   

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https://dejure.org/1983,10093
BGH, 08.12.1983 - 1 StR 598/83 (https://dejure.org/1983,10093)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1983 - 1 StR 598/83 (https://dejure.org/1983,10093)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1983 - 1 StR 598/83 (https://dejure.org/1983,10093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beurlaubung nach § 231 c Strafprozessordnung ( StPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 102
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 03.06.1986 - 5 StR 208/86

    Voraussetzungen der rechtlichen Unbedenklichkeit der vorübergehenden Abtrennung

    Der absolute Revisionsgrund der vorschriftwidrigen Abwesenheit (§ 338 Nr. 5 StPO) gestattet keine Prüfung der Beruhensfrage, wenn - wie hier - der Verfahrensverstoß einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft (BGH Beschluß vom 8. Dezember 1983 - 1 StR 598/83 = StV 1984, 102 = wistra 1984, 113; Paulus in KMR 7. Aufl. § 338 Rn. 5 und 55; KK-Pikart § 338 Rn. 1 und 74).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1983 - 5 StR 857/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3521
BGH, 13.12.1983 - 5 StR 857/83 (https://dejure.org/1983,3521)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1983 - 5 StR 857/83 (https://dejure.org/1983,3521)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1983 - 5 StR 857/83 (https://dejure.org/1983,3521)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Vorschriften über die Anwesenheit der Angeklagten während der Hauptverhandlung - Verlesung eines Gutachtens während der Abwesenheit der Angeklagten - Verlesung des Gutachtens zwecks Urkundenbeweises und nicht nur zum Vorhalt

Papierfundstellen

  • StV 1984, 102
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09

    Fragerecht (Konfrontationsrecht); Anfrageverfahren; Verhandlung über die

    Soweit der Senat in der Vergangenheit Urteile aufgrund von Verfahrensrügen aufgehoben hat, mit denen beanstandet worden war, dass in Abwesenheit des nach § 247 Satz 1 oder 2 StPO ausgeschlossenen Angeklagten neben der Zeugenvernehmung auch ein Augenschein vorgenommen wurde, war das Augenscheinsobjekt dem Angeklagten jeweils nachträglich nicht vorgezeigt worden (vgl. Senat StV 1984, 102; 2002, 8; BGHR StPO § 338 Beruhen 2; Beschl. vom 20. Februar 2002 - 3 StR 345/01).

    Dies entspricht bisheriger Rechtsprechung (BGH StV 1984, 102; 2002, 8).

  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Eine Verwertung des nur so erhobenen Augenscheinsbeweises bewirkt den unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (BGHSt 15, 194, 195; 21, 332, 333; BGH StV 1984, 102; 1981, 57; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 161/14

    Abwesenheit des Angeklagten bei wesentlichen Teilen der Hauptverhandlung (hier:

    Der Angeklagte war auch bei einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung - der Vernehmung eines Zeugen (vgl. BGH StV 1984, 102) - abwesend.".
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85

    Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).
  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 3 Ss 245/98

    Aufhebung, Ausschließung des Angeklagten, Entfernung des Angeklagten aus der

    Die Frage, ob bereits dem Fehlen eines auf § 247 StPO gestützten und mit Gründen versehenen Gerichtsbeschlusses die Bedeutung eines absoluten Revisionsgrundes zukommt oder ob eine Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO dann angenommen werden kann, wenn die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO nicht vorliegen oder es zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von den danach zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. insoweit BGH, StV 1984, 102).

    Deren Beachtung kann daher nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden (vgl. BGH, StV 1992, 359; 1984, 102).

  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 442/90

    Rechtsfolgen der Abwesenheit des Angeklagten bei Verhandlung über die Frage der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung über die Vereidigung und die Entlassung nicht zur Vernehmung des Zeugen, während der der Angeklagte gemäß § 247 StPO von der Verhandlung ferngehalten werden kann (je m.w.Nachw.; BGH NStZ 1988, 469; BGH StV 1984, 102; BGH bei Pfeiffer/Miebach in NStZ 1986, 209; Senatsentscheidungen in NStZ 1986, 133 - Nr. 20 und BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1).
  • BGH, 21.02.1992 - 2 StR 46/92

    Rüge wegen unterlassener Unterrichtung über die Aussage eines Zeugen wegen

    Daß eine Unterrichtung des Angeklagten über den wesentlichen Inhalt der Zeugenaussage - eine Förmlichkeit des Verfahrens im Sinne von § 274 StPO (vgl. BGHSt 1, 346, 350; BGH bei Dallinger MDR 1957, 267; BGH StV 1984, 102, 103) -, nicht erfolgt ist, beweist das Protokoll.
  • BGH, 14.11.1985 - 4 StR 589/85

    Vorschriftswidriger Abwesenheit des Angeklagten in einem wesentlichen Teil der

    Das angefochtene Urteil ist deshalb, soweit die Angeklagte betroffen ist, in vollem Umfang aufzuheben, ohne daß es darauf ankäme, ob es auf dem Verstoß beruht (BGH StV 1984, 102; JZ 1985, 692).
  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 335/85

    Abwesenheit eines Angeklagten in der Hauptverhandlung während der Verhandlung und

    Die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen gehört aber nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 26, 218, 219 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108; BGH StV 1984, 102).
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