Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.12.1983 - VAs 15/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2377
OLG Hamburg, 07.12.1983 - VAs 15/83 (https://dejure.org/1983,2377)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.12.1983 - VAs 15/83 (https://dejure.org/1983,2377)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Dezember 1983 - VAs 15/83 (https://dejure.org/1983,2377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 96
    Strafprozeßrecht: Anwendungsbereich des § 96 StPO , Inhalt einer Sperrerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 20.08.1981 - VAs 8/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.1983 - VAs 15/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Beschlüsse vom 20.08.1981, VAs 8/81, veröffentlicht in NJW 1982, 297 , vom 29.09.1981, VAs 13/81 und vom 27.08.1982, VAs 26/82) ist für die Entscheidung über derartige Anträge der Weg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet:.

    Das Recht zu dieser völligen Auskunftverweigerung ergibt sich aus § 96 StPO (zur entspr. Anwendung dieser Bestimmung auf Fälle der Auskunftsverweigerung vgl. BVerfGE 57, 250 [282] und Beschluß. des erkennenden Senats in NJW 1982, 297 ).

  • OLG Celle, 09.09.1983 - 3 VAs 9/83
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.1983 - VAs 15/83
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat weiterhin fest (vgl. jetzt auch OLG Celle, StV 1983, 446).

    Mit diesen Anforderungen läßt es sich grundsätzlich nicht vereinbaren, wenn die Behörde jede Vernehmungsmöglichkeit ablehnt und sich dabei auch jeder Begründung enthält oder sich mit formelhaften Wendungen begnügt (vgl. dazu auch OLG Celle StV 1983, 446).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.1983 - VAs 15/83
    Das Recht zu dieser völligen Auskunftverweigerung ergibt sich aus § 96 StPO (zur entspr. Anwendung dieser Bestimmung auf Fälle der Auskunftsverweigerung vgl. BVerfGE 57, 250 [282] und Beschluß. des erkennenden Senats in NJW 1982, 297 ).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 57, 250 [284 ff.]) hat die oberste Dienstbehörde ihre Auskunftsverweigerung in solchen Fällen von einer sorgfältigen Abwägung der im Spannungsfeld stehenden Rechtsgüter und entsprechender Würdigung des gesamten Sachverhalts abhängig zu machen.

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.1983 - VAs 15/83
    Selbst Akten, die außerhalb der Ermittlungen gegen den Beschuldigten entstanden sind, müssen dann dem Gericht vorgelegt werden, wenn ihr Inhalt für die Feststellung der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat und für etwaige gegen ihn zu verhängende Rechtsfolgen von irgendeiner Bedeutung sein kann (BVerfG NStZ 1983, 273 [274]; vgl. auch BGHSt 30, 131 [138 f.] und Meyer-Goßner, NStZ 1983, 353 [355 ff., 361]).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.1983 - VAs 15/83
    Außerdem würde die Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens gem. § 154 Abs. 1 StPO das Gericht nicht daran hindern, diese Tat bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 30, 165 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.1983 - VAs 15/83
    Selbst Akten, die außerhalb der Ermittlungen gegen den Beschuldigten entstanden sind, müssen dann dem Gericht vorgelegt werden, wenn ihr Inhalt für die Feststellung der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat und für etwaige gegen ihn zu verhängende Rechtsfolgen von irgendeiner Bedeutung sein kann (BVerfG NStZ 1983, 273 [274]; vgl. auch BGHSt 30, 131 [138 f.] und Meyer-Goßner, NStZ 1983, 353 [355 ff., 361]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht