Rechtsprechung
BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwertung strafmildernder Gesichtspunkte bei der Strafzumessung - Verringerung des Regelstrafrahmens - Schuldhaftes Verhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 151
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Doppelverwertung bei Versuchsmilderung
Dieser Grundsatz gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar allgemein, also nicht nur für die Strafrahmenmilderung wegen Annahme eines minder schweren Falles (BGH StV 1982, 71 f; 1983, 60; 1984, 151; 1985, 54 f; 1985, 234; BGH NJW 1987, 2687 f;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 und 3) und diejenige nach den §§ 21, 49 StGB (BGHSt 26, 311; BGH StV 1982, 522; 1986, 340;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 4), sondern ebenso auch für die Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs (BGHSt 16, 351; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85). - BGH, 25.02.1987 - 3 StR 616/86
Revision zur Überprüfung einer Strafzumessung
Die Darlegung sämtlicher Erwägungen ist insoweit weder nötig noch möglich (BGH StV 1984, 151). - BGH, 10.09.1985 - 2 StR 419/85
Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit
Hat der Tatrichter den anzuwendenden Strafrahmen bestimmt, so ist bei der Bemessung der Strafe erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorzunehmen (BGH NStZ 1985, 164; BGH, Urteil vom 18. November 1983 - 2 StR 549/83 - und Beschluß vom 2. Dezember 1983 - 3 StR 326/83). - BGH, 13.02.1985 - 2 StR 35/85
Unterlassene Würdigung aller Umstände bei der Strafzumessung im engeren Sinne
Haben strafmildernde Gesichtspunkte zu einer Verringerung des Regelstrafrahmens geführt, so sind sie - unter Beachtung dieses Umstandes - auch bei der weiteren Strafzumessung zu erwägen (vgl. BGHSt 26, 311; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 und 1 StR 564/81; BGH, Urteil vom 18. November 1983 - 2 StR 549/83 -).
Rechtsprechung
BGH, 25.11.1983 - 2 StR 717/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhafte Missachtung einer Haftpsychose bei der Strafzumessung - Angeklagter - Haftpsychose - Besondere Haftempfindlichkeit - Strafzumessungserwägungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 151
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06
Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die …
Weitere mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene besondere Nachteile für einen Angeklagten können beispielsweise das Auftreten einer Haftpsychose sein (vgl. BGH StV 1984, 151), bei einem Ausländer ohne familiäre Bindung in Deutschland oder bei fehlenden Kenntnissen der deutschen oder einer sonst verbreiteten Sprache ein daraus folgender Mangel sozialer Kontakte, oder Haftbedingungen, die über die üblicherweise mit Untersuchungshaft verbundenen Beeinträchtigungen hinaus besondere Erschwernisse enthalten (vgl. Senatsurteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05). - BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum; …
Erstmaliger Vollzug von Untersuchungshaft (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93, NStZ 1994, 198; BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645) oder Krankheit während der Untersuchungshaft (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. November 1983 - 2 StR 717/83, StV 1984, 151 ) können allenfalls dann strafmildernd sein, wenn damit ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden sind (…zusammenfassend Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rn. 72, 73 mwN). - BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
Handeltreiben mit Heroin - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen …
Der neu entscheidende Tatrichter wird sich bei der Strafzumessung auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der an multipler Sklerose erkrankte Angeklagte durch den Vollzug der Freiheitsstrafe besondere Nachteile erleidet, welche die Wirkung der Strafe verstärken und deshalb eine geringere als die sonst angemessene Strafe genügen lassen, um einen gerechten Schuldausgleich herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81- und Beschluß vom 25. November 1983 - 2 StR 717/83).
Rechtsprechung
BGH, 16.12.1983 - 2 StR 776/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pauschale Feststellungen zu den Vorstrafen - Einbeziehung der Vorverurteilungen in der Strafzumessung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 151
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 26.01.1996 - Ss 644/95 Es ist anerkannt, daß der Tatrichter die Vorstrafen in der Regel zu erörtern und im einzelnen darzutun hat, weshalb sie im konkreten Fall straferschwerend wirken (vgl. BGH StV 1984, 151; …
- BayObLG, 06.10.1995 - 4St RR 201/95
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang
Denn Vorstrafen dürfen bei der Strafbemessung nur dann zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden, wenn sie die Vorwerfbarkeit der Tathandlung erhöhen, wenn also das Handeln trotz früherer eindringlicher Mahnungen eine verstärkte und hartnäckige Auflehnung gegen die Rechtsordnung erkennen läßt (BGH StV 1984, 151; BayObLG MDR 1976, 598;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rn. 24a).