Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.05.1983 - 1 Ws 103/82   

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https://dejure.org/1983,2008
OLG Frankfurt, 10.05.1983 - 1 Ws 103/82 (https://dejure.org/1983,2008)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.1983 - 1 Ws 103/82 (https://dejure.org/1983,2008)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 1983 - 1 Ws 103/82 (https://dejure.org/1983,2008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung der Freisprechung; Eignung neuer Tatsachen ; Eignung neuer Beweismittel; Aktenverlust; Inhalt der Urteilsurkunden; Kenntnis des Verurteilten

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 74
  • StV 1984, 17
  • JR 1984, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03

    Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der

    a) Dass die beiden Mädchen schon während der Hauptverhandlung als Beweismittel bekannt waren und zur Verfügung standen, vermag ihre rechtliche Qualität als "neue Beweismittel" nicht zu schmälern (vgl. dazu BGH NStZ 2000, 218; OLG Frankfurt MDR 1984, 74 = JR 1984, 40; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., 2003, § 359 Rn. 33).
  • LG Karlsruhe, 01.10.2012 - 3 Qs 62/12

    Wiederaufnahme: Darlegungs- und Beweislast für die Neuheit von Tatsachen nach

    Im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens soll der Eignung der Bekundungen eines neuen Entlastungszeugen nicht entgegenstehen, dass die richterlichen Niederschriften über die Vernehmung des Belastungszeugen in der Hauptverhandlung verloren gegangen sind, so dass man sich zur Prüfung der Eignung mit den in den schriftlichen Urteilsgründen enthaltenen Angaben über den Inhalt der Vernehmung des Belastungszeugen begnügen muss (OLG Frankfurt, StV 1984, 17).
  • VerfGH Thüringen, 29.07.2004 - VerfGH 17/02

    Prüfungsbefugnis, Willkür, rechtliches Gehör - ThürVerf Art. 2, Art. 44, Art. 88

    Erkenntnis- bzw. Rechtsmittelverfahren vorgebracht hat (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1984, 74; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 504, [505]).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99

    Wiederaufnahme des Verfahrens, bereits vernommener Zeuge, erhöhte

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 4. Februar 1999, 2 Ws 7 - 9/99; so auch OLG Düsseldorf NStZ 1993, 504 [505]; OLG Frankfurt MDR 1984, 74; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 44. Aufl., § 359 Rdnr. 51; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 359 Rdnr. 18) trifft den Antragsteller im Falle widersprüchlichen Prozeßverhaltens eine erhöhte Darlegungspflicht hinsichtlich der Eignung des Beweismittels.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.08.1983 - 2 Ss 439/83 - 264/83 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2084
OLG Düsseldorf, 31.08.1983 - 2 Ss 439/83 - 264/83 II (https://dejure.org/1983,2084)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.1983 - 2 Ss 439/83 - 264/83 II (https://dejure.org/1983,2084)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 1983 - 2 Ss 439/83 - 264/83 II (https://dejure.org/1983,2084)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 164
  • NStZ 1984, 90
  • StV 1984, 17
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    1 St 115/87">BayObLGSt 1987, 69, 70; BayObLG DAR 1986, 248 [Rüth]; DAR 1987, 315 [Bär]; NStZ 1987, 404 [Janiszewski]; OLG Celle NdsRpfl 1981, 254; OLG Frankfurt NJW 1968, 1638; OLG Koblenz VRS 70, 14 f.; OLG Köln - 3. Strafsenat - VRS 65, 384 = BA 20, 463; SenE v. 18.11.1986 - Ss 508/86 -), oder wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen aber zur Verneinung der Schuld führen könnte (BGHSt 7, 283 [286] = NJW 1955, 917; BGH NJW 1996, 2663, 2664 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 90 = …
  • OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20

    Prüfungspflicht der Amtsgerichte hinsichtlich der Unterbringung in

    Ergibt in Fällen dieser Art die abschließende Prüfung, dass ein Angeklagter entgegen dem erstinstanzlichen Urteil, das - anders als vorliegend - tragfähig davon ausgegangen ist, der Angeklagte sei voll- bzw. eingeschränkt schuldfähig, dass doch die Voraussetzungen des § 20 StGB erfüllt sein können, ist die Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (vgl. OLG Düsseldorf v. 31. August 1983 - 2 Ss439/83, NStZ 1984, 90) und von dem Berufungsgericht in Durchbrechung der bisher angenommenen Teilrechtskraft als unbeachtlich zu behandeln.
  • OLG Hamburg, 08.02.2016 - 2 Rev 62/15

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch: Prüfung der Schuldfähigkeit

    Ergibt die Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB durch das Berufungsgericht hingegen, dass entgegen dem erstinstanzlichen Urteil die Voraussetzungen sogar des § 20 StGB erfüllt sind, ist die Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. März 1985, Az. 1 Ss 112/84; OLG Düsseldorf in NStZ 1984, 90; OLG Köln in NStZ 1984, 379) und von dem Berufungsgericht - auch im Rahmen einer nach vorangegangener Urteilsaufhebung erneut durchzuführenden Berufungshauptverhandlung - in Durchbrechung der bisher angenommenen Teilrechtskraft als unbeachtlich zu behandeln (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Berufungsbeschränkung;

    Die Beschränkung ist aus Gründen materieller Gerechtigkeit auch dann unwirksam, wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen würde (vgl. BGHSt 7, 283, 286; .. im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf in MDR 1984, 164 ).
  • OLG Hamburg, 02.03.2016 - 2 Rev 4/16

    Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung: Wirksamkeit der

    Ergibt die Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB durch das Berufungsgericht hingegen, dass entgegen dem erstinstanzlichen Urteil die Voraussetzungen sogar des § 20 StGB erfüllt sind, ist die Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. März 1985, Az. 1 Ss 112/84; OLG Düsseldorf in NStZ 1984, 90; OLG Köln in NStZ 1984, 379) und von dem Berufungsgericht - auch im Rahmen einer nach vorangegangener Urteilsaufhebung erneut durchzuführenden Berufungshauptverhandlung - in Durchbrechung der bisher angenommenen Teilrechtskraft als unbeachtlich zu behandeln (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Kommt das Berufungsgericht nach eigener Prüfung der Voraussetzungen von § 21 StGB zu dem Ergebnis, dass entgegen dem erstinstanzlichen Urteil die Voraussetzungen sogar des § 20 StGB erfüllt sind, muss das Berufungsgericht die Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch als unwirksam und im Berufungsverfahren als unbeachtlich beurteilen (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 3. März 2016 - 2 Rev 4/16 -, juris Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 27. August 2013 - (4) 161 Ss 101/13 (116/13) -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. März 1985, Az. 1 Ss 112/84, juris; OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 1984 - 3 Ss 586/83 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. August 1983 - 2 Ss 439/83 - 264/83 II -, juris; im Ergebnis auch OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2021 - III-4 RVs 11/21 -, juris; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 353 Rn. 31).
  • KG, 27.08.2013 - 161 Ss 101/13

    StPO § 318 Satz 1 - Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung (Spielsucht des

    Unwirksam ist in diesem Zusammenhang die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch (nur) dann, wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage auf Grund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld führen würde (vgl. BGHSt 42, 158; OLG Köln NStZ 1984, 379; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 90; OLG Zweibrücken MDR 1986, 75).
  • OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 3 Ss 310/96

    Einlegung einer Revision mit der Rüge einer Verletzung formellen und sachlichen

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  • OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
    Allerdings hat sich die Rechtsprechung in Fällen, in denen die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft wurde, obwohl dazu Anlaß bestand oder eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafbemessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld führen könnte, die Unwirksamkeit der Beschränkung angenommen (vgl. u.a. OLG Koblenz VRS 75, 46; OLG Zweibrücken MDR 1986, 75; OLG Düsseldorf MDR 1984, 164, 165; OLG Köln NStZ 1984, 379 ; so auch der Senat in mehreren Entscheidungen; LR-Gollwitzer wie vor; Kleinknecht/Meyer-Goßner; StPO , 42. Aufl., Rdnr. 17 zu § 318 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 20.06.1983 - Ws 89/83 (BL 127/83)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3845
OLG Bremen, 20.06.1983 - Ws 89/83 (BL 127/83) (https://dejure.org/1983,3845)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20.06.1983 - Ws 89/83 (BL 127/83) (https://dejure.org/1983,3845)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 1983 - Ws 89/83 (BL 127/83) (https://dejure.org/1983,3845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines formal ordnungsgemäß erklärten Rechtsmittelverzichts; Verstoß gegen die Pflicht zur Bestellung eines Pflichtverteidigers; Recht eines Angeklagten auf Absprache mit seinem Verteidiger bezüglich eines Rechtsmittelverzichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1984, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 16.01.1964 - 1 Ws 16/64
    Auszug aus OLG Bremen, 20.06.1983 - Ws 89/83
    Zwar hat der Angeklagte in der Hauptverhandlung vom 17. Mai 198[xxxxx]auf Rechtsmittel verzichtet, und es ist grundsätzlich daran festzuhalten, daß ein eindeutiger und formal wirksamer Rechtsmittelverzicht unanfechtbar und unwiderruflich ist, weil die öffentliche Bedeutung des Strafprozesses den zweifeisfreien Bestand und damit die unbedingte Wirksamkeit der Prozeßhandlungen erfordert, durch die auf ein Rechtsmittel verzichtet wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7.11.1978 - Ws 310/78 -, 16.9.1981 - Ws 130/81 - OLG Hamburg NJW 1964, 1039 [OLG Hamburg 16.01.1964 - 1 Ws 16/64] ; Kleinknecht-Meyer 36. Aufl. Einleitung RN 103 f.).

    Daselbe gilt dann, wenn der Vorsitzende des Gerichts es entgegen der ihn gemäß § 140 StPO treffenden Pflicht unterläßt, dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger zu bestellen, so daß dem Angeklagten, der nach dem Gesetz einen Anspruch auf den Beistand eines Pflichtverteidigers hat, keine Möglichkeit gegeben wird, sich von diesem bezüglich der Abgabe von Rechtsmittelerklärungen beraten zu lassen (OLG Hamburg NJW 1964, 1039 [OLG Hamburg 16.01.1964 - 1 Ws 16/64] ; OLG Hamm MDR 1977, 599 [OLG Hamm 07.02.1977 - 4 Ws 427/76] ).

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus OLG Bremen, 20.06.1983 - Ws 89/83
    Soll trotz eindeutiger Erklärung ein formal ordnungsgemäß erklärter Rechtsmittelverzicht unwirksam sein, so müssen danach ganz besondere Umstände vorliegen, die ein Absehen von dem Grundsatz der Unanfechtbarkeit und Unwiderruflichkeit erfordern (vgl. BGH NJW 1963, 2236; OLG Hamburg a.a.O.).

    Das ist nach herrschender Meinung unter anderem dann der Fall, wenn dem Angeklagten, der in der Hauptverhandlung mit einem Verteidiger erschienen war, vor Abgabe des Rechtsmittelverzichts feine Gelegenheit gegeben wird, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen (BGHSt 18, 257; 19, 101 [BGH 06.09.1963 - 4 StR 325/63] ; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376).

  • OLG Frankfurt, 19.01.1966 - 3 Ws 25/66
    Auszug aus OLG Bremen, 20.06.1983 - Ws 89/83
    Das ist nach herrschender Meinung unter anderem dann der Fall, wenn dem Angeklagten, der in der Hauptverhandlung mit einem Verteidiger erschienen war, vor Abgabe des Rechtsmittelverzichts feine Gelegenheit gegeben wird, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen (BGHSt 18, 257; 19, 101 [BGH 06.09.1963 - 4 StR 325/63] ; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376).
  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus OLG Bremen, 20.06.1983 - Ws 89/83
    Das ist nach herrschender Meinung unter anderem dann der Fall, wenn dem Angeklagten, der in der Hauptverhandlung mit einem Verteidiger erschienen war, vor Abgabe des Rechtsmittelverzichts feine Gelegenheit gegeben wird, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen (BGHSt 18, 257; 19, 101 [BGH 06.09.1963 - 4 StR 325/63] ; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376).
  • OLG Hamm, 07.02.1977 - 4 Ws 427/76
    Auszug aus OLG Bremen, 20.06.1983 - Ws 89/83
    Daselbe gilt dann, wenn der Vorsitzende des Gerichts es entgegen der ihn gemäß § 140 StPO treffenden Pflicht unterläßt, dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger zu bestellen, so daß dem Angeklagten, der nach dem Gesetz einen Anspruch auf den Beistand eines Pflichtverteidigers hat, keine Möglichkeit gegeben wird, sich von diesem bezüglich der Abgabe von Rechtsmittelerklärungen beraten zu lassen (OLG Hamburg NJW 1964, 1039 [OLG Hamburg 16.01.1964 - 1 Ws 16/64] ; OLG Hamm MDR 1977, 599 [OLG Hamm 07.02.1977 - 4 Ws 427/76] ).
  • OLG Nürnberg, 04.01.1977 - Ws 720/76

    Verkehrsverstoß und das daran anschließende unerlaubte Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus OLG Bremen, 20.06.1983 - Ws 89/83
    Daselbe gilt dann, wenn der Vorsitzende des Gerichts es entgegen der ihn gemäß § 140 StPO treffenden Pflicht unterläßt, dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger zu bestellen, so daß dem Angeklagten, der nach dem Gesetz einen Anspruch auf den Beistand eines Pflichtverteidigers hat, keine Möglichkeit gegeben wird, sich von diesem bezüglich der Abgabe von Rechtsmittelerklärungen beraten zu lassen (OLG Hamburg NJW 1964, 1039 [OLG Hamburg 16.01.1964 - 1 Ws 16/64] ; OLG Hamm MDR 1977, 599 [OLG Hamm 07.02.1977 - 4 Ws 427/76] ).
  • BGH, 06.09.1963 - 4 StR 325/63
    Auszug aus OLG Bremen, 20.06.1983 - Ws 89/83
    Das ist nach herrschender Meinung unter anderem dann der Fall, wenn dem Angeklagten, der in der Hauptverhandlung mit einem Verteidiger erschienen war, vor Abgabe des Rechtsmittelverzichts feine Gelegenheit gegeben wird, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen (BGHSt 18, 257; 19, 101 [BGH 06.09.1963 - 4 StR 325/63] ; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 232/94
    Der von einem solchen Angeklagten unmittelbar im Anschluß an die Urteilsverkündung erklärte Rechtsmittelverzicht ist unwirksam (OLG Frankfurt StV 1991, 296; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Bremen StV 1984, 17; OLG Hamm MDR 1977, 559 f.; OLG Schleswig NJW 1965, 312 f.; OLG Hamburg NJW 1964, 1039), weil ihm bei Abgabe der Verzichtserklärung der ihm nach dem Gesetz zustehende Verteidiger nicht zur Seite stand, mit dem er sich zuvor hätte beraten können und der ihn vor übereilten, nicht hinreichend sorgfältig überlegten Erklärungen hätte abhalten können.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 1 Ws 994/92
    Der von einem solchen Angekl. unmittelbar im Anschluß an die Urteilsverkündung erklärte Rechtsmittelverzicht ist unwirksam (OLG Frankfurt, StV 1991, 296; OLG Stuttgart aaO.; OLG Bremen, StV 1984, 17; OLG Hamm, MDR 1977, 559 f.; OLG Schleswig, NJW 1965, 312 f. und OLG Hamburg, NJW 1964, 1039), weil ihm bei Abgabe der Verzichtserklärung der ihm nach dem Gesetz zustehende Verteidiger nicht zur Seite stand, mit der er sich zurvor hätte beraten können und der ihn vor übereilten, nicht hinreichend sorgfältig überlegten Erklärungen hätte abhalten können.
  • OLG Naumburg, 12.02.2001 - 1 Ws 23/01

    Wirksamkeit eines im Falle notwendiger Verteidigung ohne Beteiligung eines

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  • OLG Hamm, 16.04.2002 - 5 Ss 235/02

    Rechtmittelverzicht, notwendige Verteidigung, Pflichtverteidigerbestellung,

    Entsprechendes gilt für die Rechtsmittelverzichtserklärung eines Angeklagten, der - wie hier - in der Hauptverhandlung des Beistandes eines Verteidigers entbehren musste, sofern ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers unterblieben ist (OLG Düsseldorf aaO; OLG Frankfurt StV 1991, 296; OLG Stuttgart MDR 1985, 344; OLG Bremen StV 1984, 17; OLG Hamm MDR 1977, 559 f; OLG Schleswig NJW 1965, 312 f).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.02.1983 - 1 Ws 31/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,14051
OLG Frankfurt, 04.02.1983 - 1 Ws 31/83 (https://dejure.org/1983,14051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.02.1983 - 1 Ws 31/83 (https://dejure.org/1983,14051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Februar 1983 - 1 Ws 31/83 (https://dejure.org/1983,14051)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 17
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