Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1741
BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84 (https://dejure.org/1984,1741)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1984 - 3 StR 21/84 (https://dejure.org/1984,1741)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1984 - 3 StR 21/84 (https://dejure.org/1984,1741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Preisgabe wichtiger Auswertungsberichte über die Fallex-Übung - Bestimmung zur Geheimagententätigkeit durch Drohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 309
  • StV 1984, 188
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84
    Die in § 99 Abs. 1 letzter Halbsatz StGB vorgesehene Subsidiarität (vgl. hierzu BGHSt 24, 72, 80 f.) [BGH 22.01.1971 - 3 StR 3/70] rechtfertigt es nicht, bei der Beurteilung der Verjährungsfrage einen Agenten lediglich deswegen günstiger zu stellen, weil er während seiner langjährigen geheimdienstlichen Tätigkeit nicht nur den dem Vorfeldschutz dienenden allgemeinen Tatbestand des § 99 StGB, sondern zusätzlich einen der in der Subsidiaritätsklausel genannten Verbrechenstatbestände erfüllt hat.
  • BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Förderns der Prostitution,

    Auszug aus BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84
    Es kann offenbleiben, ob und inwieweit es allgemein einen sachlichrechtlichen Mangel darstellt, wenn die Gründe des angefochtenen Urteils - wie hier - keine in sich geschlossene Darstellung der Einlassung des Angeklagten und der Beweiswürdigung enthalten (vgl. BGH GA 1965, 208; BGH, Beschluß vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83; Hürxthal in KK, § 267 Rdn. 12 ff., § 261 Rdn. 50).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es einen Darstellungsmangel begründen kann, wenn in den Urteilsgründen die Einlassung des Angeklagten nicht wiedergegeben ist (BGH, Beschl. v. 27. September 1983 - 4 StR 550/83, Leitsatz StV 1984, 64; Beschl. v. 22. April und 19. August 1986 - 4 StR 162 und 404/86; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5; offengelassen in BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 und BGH StV 1984, 188; vgl. im übrigen auch OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323 und OLG Bremen StV 1987, 429); in einem Fall hat er auch das Fehlen einer zusammenhängenden Darstellung der Einlassung des Angeklagten - zu einem entscheidungserheblichen Punkt - beanstandet (BGH, Beschl. v. 24. August 1990 - 3 StR 311/90).
  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
    Die Beendigung der Tat bestimmt sich im Fall der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB ) nach dem endgültigen Abbruch der Beziehung zum fremden Geheimdienst (BGHSt 28, 169/173; BGH NStZ 1984, 309/310 = StV 1984, 188/189; Schmidt NStZ 1995, 262/263).
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 22/86

    Außerachtlassung einer Deutungsmöglichkeit einer Zeugenaussage zu Gunsten des

    Das ist rechtsfehlerhaft, weil sie damit eine erheblich näher liegende, den Angeklagten entlastende Deutungsmöglichkeit außer acht läßt (siehe BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH Strafverteidiger 1984, 188 mit zust. Anm. Wagner; BGH, Urteil vom 4. April 1985 - 4 StR 42/85).
  • OLG Nürnberg, 19.06.2006 - 2 St OLG Ss 77/06

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei be- und entlastenden Zeugenaussagen

    Es kann dahinstehen, in welchem Umfang § 267 StPO den Tatrichter verfahrensrechtlich verpflichtet, Beweismittel und Beweiswürdigung in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. hierzu KK-Engelhardt StPO 5. Aufl. § 267 Rn.12; BGH StV 1984, 188).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht