Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.04.1984

Rechtsprechung
   BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83   

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BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83 (https://dejure.org/1984,1036)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1984 - 2 StR 829/83 (https://dejure.org/1984,1036)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1984 - 2 StR 829/83 (https://dejure.org/1984,1036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tatzeitpunkt - Alibi - Tatzeit - Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 265
    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 683
  • NStZ 1984, 422
  • StV 1984, 368
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83
    Ein solcher Hinweis mußte allerdings nicht ausdrücklich (und nicht in der Form des § 265 StPO) gegeben werden, sofern der Angeklagte dem Gang der Hauptverhandlung entnehmen konnte, daß die Strafkammer diese Möglichkeit ernsthaft in Betracht zog (BGHSt 28, 196, 198).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Andere Strafsenate haben die Tatzeitänderung - teils tragend - dem Fall sonstiger Änderungen der Sachlage gleichbehandelt (BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422, 423; 1998, 26, 27; StV 1991, 502, 503; 1995, 116; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8; BGH, Beschl. vom 6. Mai 199B - 1 StR 196/97).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Der Senat kann offen lassen, ob es bei Veränderungen der tatsächlichen Urteilsgrundlagen, insbesondere bei Auswechslungen der Tatzeiten, soweit diese für den Schuldspruch von ausschlaggebender Bedeutung sind, eines förmlichen Hinweises gemäß § 265 Abs. 1 StPO bedarf (vgl. BGHSt 19, 88; Urteil vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3) oder ob eine sonstige Unterrichtung über die Veränderung wesentlicher tatsächlicher Umstände genügt (vgl. BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGH NStZ 1984, 422; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3 und 5).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Weil sie dieses nicht billigenswerte Ergebnis vermeidet, ist der Judikatur zuzustimmen, die den Begriff der wesentlichen (vorgeschriebenen) Förmlichkeit nicht auf das Erfordernis der Gewährung des rechtlichen Gehörs ausdehnt, wenn es um die Frage geht, ob das Tatgericht seine Überzeugung auch auf Tatsachen gegründet hat, die nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (vgl. BGHSt 22, 26, 29) oder wenn zu klären ist, ob der Angeklagte Gelegenheit erhalten hat, sich zu neuen tatsächlichen Gesichtspunkten zu äußern (vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1985, 325).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197); BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Wird eine solche Veränderung während einer Zeugenvernehmung als Möglichkeit erkannt, so kann durch vielfältige Handlungen oder Ausdrucksweisen verfahrensrechtlich einwandfrei dieser Umstand den Prozeßbeteiligten deutlich gemacht werden (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 6, 12; BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422, 423; 1998, 26, 27).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86

    Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer

    Zutreffend geht die Revision davon aus, daß der Tatrichter den Angeklagten mit der Feststellung neuer entscheidungserheblicher Tatsachen nicht überraschen darf, sondern ihn durch ausdrücklichen Hinweis oder den Gang des Verfahrens darauf vorbereiten muß (BGHSt 28, 196; BGH NStZ 1981, 190; 1984, 422; BGH bei Holtz MDR 1980, 107; Hürxthal in KK § 265 Rdn. 24), Dies ist geschehen.
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    Es kann auch ausgeschlossen werden, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die dem Urteil zugrunde gelegten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen konnte (vgl. BGHSt 28, 196, 197, 198; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1991, 550, 551); denn nicht einmal aus der im Urteil wiedergegebenen Aussage des Kindes in der Hauptverhandlung (UA 8), aufgrund derer die Jugendkammer ihre Überzeugung von dem für erwiesen erachteten Sachverhalt gewonnen hat (UA 11), lassen sich diese Umstände klar nachvollziehen.
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Hat - wie vorliegend - ein Angeklagter für den in der Anklage bezeichneten Zeitpunkt der Tat ein Alibi, so darf das Gericht keine andere Tatzeit feststellen, ohne den Angeklagten vorher auf diese Möglichkeit hinzuweisen (BGH NStZ 1984, 422).
  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

    Demgegenüber hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 8. März 1984 - 2 StR 829/83 - die Auffassung vertreten, daß bei der Änderung der Tatzeit ein förmlicher Hinweis, wie ihn § 265 Abs. 1 StPO für die Heranziehung eines anderen Strafgesetzes vorschreibt, nicht erforderlich sei; es genüge vielmehr wie auch sonst bei einer veränderten Sachlage eine formlose Unterrichtung, sofern der Angeklagte dem Gang der Hauptverhandlung entnehmen konnte, daß die Strafkammer eine andere Tatzeit ernsthaft in Betracht zog (LM Nr. 1 zu § 265 StPO 1975 - MDR 1984, 683 = NStZ 1984, 422 = StV 1984, 386).
  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96

    Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter die von Anklage und Eröffnungsbeschluß genannte Tatzeit nicht wesentlich anders feststellen, ohne dem Angeklagten zuvor einen Hinweis auf eine solche Möglichkeit zu geben; dies gilt insbesondere im Fall einer Alibibehauptung (BGH NStZ 1984, 422) oder wenn die Tatzeit für die Überführung des Angeklagten von Bedeutung ist.
  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen

  • BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90

    Verfahrensrüge hinsichtlich Aufklärungsmangel wegen Vernehmung der mittelbaren

  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84

    Einbeziehung nicht in der Anklage erwähnter in der Hauptverhandlung bekannt

  • BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92

    Verurteilung; Strafgesetz; Tatsachen; Gesichtspunkt; Actio libera in causa;

  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86

    Rüge des pflichtwidrigen Unterlassens, den Angeklagten und seine Verteidigung auf

  • KG, 09.03.1998 - 5 Ws (B) 119/98

    Zweckentfremdeter Nutzung von Wohnraum

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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4638
BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84 (https://dejure.org/1984,4638)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1984 - 4 StR 160/84 (https://dejure.org/1984,4638)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84 (https://dejure.org/1984,4638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft - Mittelbare Täterschaft - Anstiftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 368
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83

    Erforderlichkeit eines Hinweises über die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 766/78

    Beruhen einer Verurteilung auf einer fehlerhaften Vereidigung - Hinweis eines

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die Frage, ob die Gaststätte und das angrenzende Wohn- und Geschäftshaus als ein einheitlich zusammenhängendes Gebäude im Sinne des § 306 Nr. 2 StGB anzusehen sind (vgl. dazu Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 306 StGB Rdn. 4 m.w.Nachw.), ebenso einer eingehenden Erörterung bedarf wie die Abgrenzung von Vollendung und Versuch im Hinblick darauf, ob der Brand bereits soweit fortgeschritten war, daß er sich auf Teile des Gebäudes ausbreiten konnte, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch im Sinne des § 306 Nr. 2 StGB von wesentlicher Bedeutung waren (vgl. BGHSt 18, 363, 365/366).
  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen will als die unverändert zugelassene Anklage (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19 und vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90, NStZ 1992, 292, 293; Beschlüsse vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84, StV 1984, 368; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90 Rn. 3, NStZ 1990, 449; vom 14. September 1994 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; vom 26. September 1995 - 1 StR 547/95, StV 1996, 82; vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11 Rn. 3, StV 2012, 710 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13 StraFo 2013, 480 und vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16 Rn. 4, StV 2016, 778 (nur redaktioneller Leitsatz)) bzw. der erteilte Hinweis.
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 18, 19; BGH NStZ 1984, 212, 213; BGH StV 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488) ist beim Übergang von Allein- zu Mittäterschaft grundsätzlich ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich; ob dies auch gilt, wenn das Tatgericht wie hier nicht auf die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB abstellt, weil der Angeklagte - sei es auch im Zusammenhang mit anderen - in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat, erscheint dagegen nicht unzweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung.

    Auf dem Fehlen eines rechtlichen Hinweises bei Wechsel vom Vorwurf der Alleintäterschaft zum Vorwurf der Mittäterschaft beruht eine Verurteilung regelmäßig dann, wenn dem Angeklagten die eigenhändige Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale nicht nachgewiesen werden kann und daher zur Feststellung seiner (Mit-)Täterschaft die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB herangezogen wird (vgl. BGH StV 1983, 403, 404; 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488).

  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

    Bei dieser Fallgestaltung ergibt sich die Notwendigkeit des Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht hat (vgl. BGH StV 1983, 404; 1983, 403; 1984, 368).
  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 132/85

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes der schweren Brandstiftung -

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Wirtschaftsteil so vom Feuer erfaßt ist, daß sich der Brand auf den Wohnteil ausbreiten kann (BGH, Urteil vom 15. April 1977 - 2 StR 140/77; Urteil vom 9. Mai 1978 - 5 StR 31/78; Beschluß vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84; vgl. BGHSt 18, 363, 365 f).
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