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   BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84   

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https://dejure.org/1984,2003
BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84 (https://dejure.org/1984,2003)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1984 - 2 StR 347/84 (https://dejure.org/1984,2003)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1984 - 2 StR 347/84 (https://dejure.org/1984,2003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Ladung und Vernehmung eines Zeugen - Kommissarische Vernehmung eines Zeugen - Transport von Kokain durch einen Kurier - Gespräch zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 36
  • StV 1984, 449
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.1977 - 3 StR 93/77

    Pficht des Vorsitzenden zur Hinwirkung auf die volle Wahrnehmung der

    Auszug aus BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84
    Außerdem hat er die gebotene Zurückhaltung zu wahren, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Beschluß vom 4. Mai 1977 - 3 StR 93/77).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Zwar kann ein Vorsitzender zur Verfahrensförderung bestimmte Prozesshandlungen der Verfahrensbeteiligten anregen, hat dabei aber die gebotene Zurückhaltung zu wahren (BGH, Urteil vom 5. September 1984 - 2 StR 347/84, NStZ 1985, 36, 37).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Der Bundesgerichtshof hat - wenn auch in anderem Zusammenhang - wiederholt anerkannt, daß es dem Richter, namentlich dem Vorsitzenden, grundsätzlich nicht verwehrt ist, auch außerhalb der Verhandlung Kontakt zu Verfahrensbeteiligten aufzunehmen (BGH StV 1984, 449 f.; 1988, 417 f.).
  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

    Verständigungen, die gegen Grundsätze des fairen Verfahrens verstoßen, können unter anderem erfolgreiche Richterablehnungen nach sich ziehen (vgl. BGHSt 37, 99: Ablehnung durch einen Mitangeklagten; BGHSt 37, 298: Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft - jeweils wegen vermißter Unterrichtung der Prozeßbeteiligten über den Inhalt bestimmter Verständigungsgespräche; vgl. auch BGH StV 1984, 449; StV 1986, 369; BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 04.03.2009 - 1 StR 27/09

    Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit bei Gesprächen des Vorsitzenden

    Dabei hat er stets die gebotene Zurückhaltung zu wahren, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH NStZ 1985, 36, 37).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Einem Richter ist es nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung Kontakt aufzunehmen (BGH StV 1984, 449 = NStZ 1985, 36/37 m.w.Nachw.; s. auch Senatsbeschluß vom 4. Mai 1977 - 3 StR 93/77).
  • BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren

    Es ist anerkannt, daß derartige Einflußnahmen einen Befangenheitsgrund nach § 24 Abs. 2 StPO darstellen (vgl. BGHSt 37, 298 ; BGH, NStZ 1985, S. 36 ; BGHR, § 24 Abs. 2 StPO , Befangenheit 2, Vereinbarung mit Mitangeklagten).
  • OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18

    Besorgnis der Befangenheit, Vorsitzender Berufungskammer, Rat Berufungsrücknahem

    Dabei hat er stets die gebotene Zurückhaltung zu wahren (BGH, Urteil vom 5. September 1984 - 2 StR 347/84, NStZ 1985, 36, 37; Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211, 212).
  • KG, 15.09.1999 - 1 Ss 384/98
    Die vom Angeklagten zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (StV 1984, 449) ist in mehrfacher Hinsicht hinsichtlich der vorliegend zu beurteilenden Verfahrensweise nicht einschlägig.
  • OLG Bremen, 24.01.1989 - Ws 232/88

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Kontaktaufnhame eines

    Unter diesem Gesichtspunkt ist es einem Richter im allgemeinen auch nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb des Hauptverfahrens Kontakte aufzunehmen (vgl. BGH StV 1984, 449 = NStZ 1985, 36, 37; BGH Urt. v. 11.5.1988 - 3 StR 566/87 bei Miebach in NStZ 1989, 14), um sie zu einer bestimmten Prozeßhandlung anzuregen.
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