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   BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83   

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https://dejure.org/1984,3822
BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83 (https://dejure.org/1984,3822)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1984 - 4 StR 730/83 (https://dejure.org/1984,3822)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1984 - 4 StR 730/83 (https://dejure.org/1984,3822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Diebstahls - Allgemeine Erklärung eines Angeklagten - Ablehnung eines Beweisermittlungsantrages auf Vernehmung eines Kriminalbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 454
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.11.1977 - 5 StR 446/77

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung bei Freispruch infolge

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83
    Insbesondere ist es nicht verpflichtet, lückenlos alle Umstände anzuführen, die seine Überzeugung begründen oder ihr entgegenstehen (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 - bei Holtz MDR 1978, 281 und Urteil vom 10. April 1979 - 1 StR 47/79 - bei Holtz MDR 1979, 637/638).
  • BGH, 10.04.1979 - 1 StR 47/79

    Verstoß gegen die Pflicht zur umfassenden Beweiswürdigung - Verpflichtung der

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83
    Insbesondere ist es nicht verpflichtet, lückenlos alle Umstände anzuführen, die seine Überzeugung begründen oder ihr entgegenstehen (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 - bei Holtz MDR 1978, 281 und Urteil vom 10. April 1979 - 1 StR 47/79 - bei Holtz MDR 1979, 637/638).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83
    Dies hat so vollständig und so genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80 S. 21 und st.Rspr.).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83
    Das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen, ist allein Sache des Tatrichters (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83
    Da die als Zeugin vernommene Ingrid Ri. dieses Vorbringen nicht bestätigt hat und andere Zeugen sowie die Mitangeklagte Gertraud W. eingehende Angaben zur Täterschaft des Angeklagten gemacht haben, ist es nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer eine kommissarische Vernehmung für nicht ausreichend hielt (BGHSt 13, 300; 22, 118, 122).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83
    Da die als Zeugin vernommene Ingrid Ri. dieses Vorbringen nicht bestätigt hat und andere Zeugen sowie die Mitangeklagte Gertraud W. eingehende Angaben zur Täterschaft des Angeklagten gemacht haben, ist es nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer eine kommissarische Vernehmung für nicht ausreichend hielt (BGHSt 13, 300; 22, 118, 122).
  • BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68

    Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83
    Ein Ausnahmefall im Sinne der von der Verteidigung zitierten Rechtsprechung (BGHSt 22, 250, 255; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 4 StR 498/83) liegt hier nicht vor.
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83
    Das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen, ist allein Sache des Tatrichters (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83
    Das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen, ist allein Sache des Tatrichters (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83
    Da der Zeuge sich weigerte, zum Zwecke seiner Vernehmung vor dem Prozeßgericht aus den USA anzureisen, hat ihn die Strafkammer zu Recht als unerreichbar im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen (BGH, Urteil vom 11. November 1980 - 1 StR 527/80 S. 8).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 674/81

    Beweisantrag oder Beweisermittlungsantrag - Verletzung der Aufklärungspflicht des

  • BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83

    Ablehnung eines Beweisantrags bei Unerreichbarkeit des Beweismittels -

  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Bei einer Verfahrensrüge müssen gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO die den Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen ohne Bezugnahme und Verweisungen so vollständig angegeben werden, dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Rechtfertigungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213 [214] = NJW 1952, 1386; BGHSt 29, 203 [204] = NJW 1980, 1292; BGH NJW 1982, 1655; BGH StV 1984, 454; BGH NJW 1998, 838; BayObLG NJW 1998, 3656; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 344 Rdnr. 21; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rdnr. 470 m. w. Nachw.; SenE vom 23.06.1998 - Ss 296/98 - SenE v. 05.01.1999 - Ss 564/98 (B) - zu § 261 StPO; SenE v. 17.03.2000 - Ss 122/00 -).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO müssen bei einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen ohne Bezugnahme und Verweisungen so vollständig und genau angegeben werden, dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Rechtfertigungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGHSt 3, 213 [214] = NJW 1952, 1386; BGHSt 29, 203 [204] = NJW 1980, 1292; BGH NJW 1982, 1655; BGH StV 1984, 454; BayObLG NJW 1998, 3656; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 344 Rdnr. 21).
  • BGH, 09.10.2007 - 3 StR 409/07

    Unbegründete Verfahrensrüge

    Es bestehen bereits erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des § 257 Abs. 1 StPO (vgl. BGH StV 1984, 454 f.).
  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04

    Förderung des unerlaubten Aufenthalts von Ausländern durch Gewährung

    In der Rechtfertigungsschrift fehlt die genaue Mitteilung der Tatsachen, welche die angeblichen Verfahrensverstöße begründen, so dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Revisionsbegründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGH StV 1984, 454).
  • BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92

    Verurteilung; Strafgesetz; Tatsachen; Gesichtspunkt; Actio libera in causa;

    Nach dieser Vorschrift muss der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH StV 1984, 454).
  • BayObLG, 08.12.1994 - 5St RR 96/94
    vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214 und 29, 203; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213 und 1985, 208; BGH StV 1984, 454/455; BGH bei Miebach NStZ 1990, 230; BGH MDR 1994, 602 ).
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