Weitere Entscheidungen unten: BGH, 06.10.1983 | OLG Düsseldorf, 20.06.1983

Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83   

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BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83 (https://dejure.org/1983,3671)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1983 - 4 StR 550/83 (https://dejure.org/1983,3671)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83 (https://dejure.org/1983,3671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Förderns der Prostitution, Zuhälterei, räuberischer Erpressung, Körperverletzung, Unterschlagung, Betrug und Verletzung der Unterhaltspflicht - Pflicht des Gerichts bei Darstellung und Abfassung des Urteils zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 64
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.1952 - III ZR 180/50

    Wohnungseinweisung II - Enteignungsgleicher Eingriff

    Auszug aus BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83
    Es ist grundsätzlich auch ein sachlichrechtlicher Fehler, der zur Aufhebung des Urteils führen muß, wenn die Beweisgründe im Urteil fehlen und die Gründe weder die Einlassung des Angeklagten wiedergeben noch diese unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise würdigen (BGH GA 1965, 208; Hürxthal in KK, § 267 StPO Rdn. 12 ff und § 261 StPO Rdn. 50; vgl. auch Salger NJW 1957, 734, 735 [BayObLG 29.03.1957 - 2 RReg St 864/56]; Wenzel NJW 1966, 577, 579) [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50].
  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83
    Wird § 55 StGB angewendet, so bedeutet dies, daß im Urteilstenor die früher erkannten Strafen, nicht "die Verurteilung" einzubeziehen sind (vgl. BGHSt 12, 99 und zur Tenorierung Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 55 StGB, Rdn. 10).
  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 398/65

    Mangelnde Vereidigung der Zeugen als Verfahrensrüge - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83
    Das "Ausbeuten" der Prostituierten als solches reicht für die Annahme eines Vergehens nach § 253 StGB nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1965 - 2 StR 398/65; Beschluß vom 2. April 1968 - 5 StR 153/68 - bei Dallinger MDR 1968, 728).
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83
    Das "Ausbeuten" der Prostituierten als solches reicht für die Annahme eines Vergehens nach § 253 StGB nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1965 - 2 StR 398/65; Beschluß vom 2. April 1968 - 5 StR 153/68 - bei Dallinger MDR 1968, 728).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 277/83

    Änderung des Strafausspruchs bei Aufhebung von Einzelstrafen - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83
    Enthält eine Vorschrift außer dem Normalstrafrahmen einen Sonderstrafrahmen für besonders schwere oder minder schwere Fälle, so ist grundsätzlich zunächst die Frage zu entscheiden, von welchem Strafrahmen im Einzelfall ausgegangen werden soll (BGH NStZ 1983, 407); erst danach ist die Strafzumessung im engeren Sinn vorzunehmen (vgl. Hürxthal in KK, § 267 StPO Rdn. 30; Hirsch in LK, 10. Aufl., § 46 StGB Rdn. 119).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren

    Bei einem Strafverfahren ist regelmäßig die Kenntnis der Einlassung des Angeklagten für die Beurteilung des weiteren Verfahrensverlaufs und das Verständnis der Beweiserhebungen sowie die Würdigung der Beweisergebnisse in der Hauptverhandlung von erheblicher Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83, juris Rn. 5; Urteil vom 30. September 2010 - 4 StR 150/10, juris Rn. 23 mwN, insoweit in NStZ-RR 2011, 82 nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    Ein durchgreifender materiellrechtlicher Mangel ist ferner dann gegeben, wenn bei der Darstellung der Urteilsgründe nicht klar zwischen Tatsachenfeststellung zum strafbaren Verhalten und der Beweiswürdigung unterschieden wird und infolgedessen unklar bleibt, welche Tatsachen der Tatrichter seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 472/88, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3; Beschluss vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83, DRiZ 1989, 422).
  • BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11

    Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung);

    Es bleibt mithin unklar, welchen Sachverhalt das Landgericht in den einzelnen Fällen der Verurteilung zu Grunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83, DRiZ 1989, 422).
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 5/13

    Richterliche Dienstaufsicht: Verfahrensfehler bei der Entscheidung über die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist § 67 VwGO wegen der Besonderheiten des dienstgerichtlichen Verfahrens nicht sinngemäß anzuwenden (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 4/83, BGHZ 90, 34, 35 ff.; Beschluss vom 27. Oktober 1988 - RiZ(R) 5/88, DRiZ 1989, 422; Urteil vom 24. November 1994 - RiZ(R) 4/94, NJW 1995, 731).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Eine solche Darstellung wäre hier indessen erforderlich gewesen, um ausschließen zu können, daß das Landgericht die Bedeutung der Einlassung verkannt oder sie unzutreffend gewürdigt hat (vgl. NStZ 1984, 213; StV 1981, 509; BGH GA 1965, 208; BGH, Beschluß vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83; Beschluß vom 13. August 1986 - 4 StR 404/86; Beschluß vom 22. April 1986 - 4 StR 162/86).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Es bietet deshalb keine geeignete Grundlage für die Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH NJW 1980, 2423; BGH, Beschluß vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83, mitgeteilt StV 1984, 64).
  • BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94

    Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist § 67 Abs. 1 VwGO wegen der Besonderheiten des dienstgerichtlichen Verfahrens nicht sinngemäß anzuwenden (BGHZ 90, 34, 36 [BGH 31.01.1984 - RiZ R 4/83]; BGH, Beschluß vom 27. Oktober 1988 - RiZ (R) 5/88, DRiZ 1989, 422).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es einen Darstellungsmangel begründen kann, wenn in den Urteilsgründen die Einlassung des Angeklagten nicht wiedergegeben ist (BGH, Beschl. v. 27. September 1983 - 4 StR 550/83, Leitsatz StV 1984, 64; Beschl. v. 22. April und 19. August 1986 - 4 StR 162 und 404/86; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5; offengelassen in BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 und BGH StV 1984, 188; vgl. im übrigen auch OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323 und OLG Bremen StV 1987, 429); in einem Fall hat er auch das Fehlen einer zusammenhängenden Darstellung der Einlassung des Angeklagten - zu einem entscheidungserheblichen Punkt - beanstandet (BGH, Beschl. v. 24. August 1990 - 3 StR 311/90).
  • OLG Koblenz, 29.08.2000 - 1 Ss 195/00

    Verletzung der Aufsichtspflicht, Betriebsinhaber, Auffangtatbestand, milderes

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Beschluss vom 27. September 1983 (StV 84, 64) ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 22.08.2006 - 3 Ss 309/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; Mitteilung der Einlassung; Beweiswürdigung

    Fehlen aber in einem Urteil die Beweisgründe und enthalten die Urteilsgründe weder die Einlassung des Angeklagten noch deren Würdigung unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, der zur Aufhebung des Urteils führen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.1983 - 4 StR 550/83 - m. w. N., http://www.jurisweb.de).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - 3 RVs 4/17

    Einführung von Urkunden in die Hauptverhandlung

  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Preisgabe wichtiger

  • BGH, 29.08.1995 - 1 StR 487/95

    Revisionsgericht - Tatsachengrundlage - Tatrichter - Schuldvorwurf -

  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83

    Verurteilung wegen Betruges - Verletzung einer Konkursantragspflicht -

  • OLG Celle, 02.02.2010 - 32 Ss 6/10

    Beschränkung der Feststellungen eines nicht rechtskräftigen Urteils auf die

  • BGH, 22.04.1986 - 4 StR 162/86

    Anforderungen an die Darlegung der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen

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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83   

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BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83 (https://dejure.org/1983,3010)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1983 - 4 StR 443/83 (https://dejure.org/1983,3010)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1983 - 4 StR 443/83 (https://dejure.org/1983,3010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Revision - Rechtliche Wirkungen von Angriffen gegen die Beweiswürdigung des Tatrichters in der Revision - Vorliegen geringer Zweifel an der Schuld eines Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 64
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83
    Kann er vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, muß er den Angeklagten freisprechen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH VRS 39, 103; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 281).
  • BGH, 08.11.1977 - 5 StR 446/77

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung bei Freispruch infolge

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83
    Kann er vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, muß er den Angeklagten freisprechen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH VRS 39, 103; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 281).
  • BGH, 21.06.1978 - 2 StR 46/78

    Anforderungen an die für eine Veruteilung erforderliche richterliche Überzeugung

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 26. Januar 1982 - 4 StR 661/81 - und vom 22. April 1982 - 4 StR 120/82).
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 661/81

    Anforderungen an tatrichterliche Beweiswürdigung - Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 26. Januar 1982 - 4 StR 661/81 - und vom 22. April 1982 - 4 StR 120/82).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 120/82

    Formerfordernisse einer Verfahrensrüge - Prüfungsumfang bezüglich der

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 26. Januar 1982 - 4 StR 661/81 - und vom 22. April 1982 - 4 StR 120/82).
  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

    Die Einlassung des Angeklagten muss jedoch mitgeteilt und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise gewürdigt werden (vgl. BGH StV 1984, 64; Meyer-Goßner, a.a.O. m.N.) und die Beweiswürdigung muss erkennen lassen, dass sie auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht (vgl. BGH StV 1995, 453; Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rdnr. 2 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Dies ist auf Sachrüge zu beachten (vgl. BGH GA 1965, 208 f.; StV 1984, 64; Kroschel/Meyer-Goßner aaO S. 119 f.; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 145, 149).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 806; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - 4 StR 443/83 - m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02

    Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht

    Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 217 und StV 1984, 64; Niemöller, Die strafrichterliche Beweiswürdigung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, StV 1984, 431 (436/437); OLG Köln VRS 87, 205 (206); OLG Stuttgart, Die Justiz 1990, 372; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 267 StPO Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86

    Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht -

    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - 4 StR 443/83).
  • OLG Koblenz, 13.06.2002 - 1 Ss 69/02

    Berufungsbeschränkung, Unwirksamkeit, Darstellungsmangel, doppelrelevante

    Notwendig ist eine in sich geschlossene Darstellung des Tatgeschehens, die nicht durch in den Urteilsgründen verstreute tatsächliche Feststellungen ersetzt werden kann (BGH StV 84, 64).
  • BGH, 31.01.1991 - 1 StR 652/90

    Anforderungen von Tatsachen, die den Mangel wiedergeben - Stichprobenartiges

    Demgemäß sind auch Tonbandaufnahmen, um deren Auswertung es sich handelt, im einzelnen zu bezeichnen und muß Näheres über ihren Inhalt mitgeteilt werden (BGH, Urt. vom 6. Oktober 1983 - 4 StR 443/83 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213).
  • OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Ss 1597/97

    Sprungrevision, Notwehr, gefährliche Körperverletzung, Darlegungsumfang

    Es fehlt jegliche Mitteilung der Einlassung der Angeklagten, der Angaben der vernommenen Zeugen und eine nachvollziehbare und eingehende Würdigung der erhobenen Beweise (vgl. BGH, StV 1984, 64).
  • OLG Naumburg, 11.08.2009 - 2 Ss 116/09

    Erreichen eines Grenzwertes von 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) mit einem

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  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss OWi 1143/96

    Erfoderlicher Umfang der Ausführungen im Beschlussverfahren, Begründungsmangel,

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass den Urteilsgründen in der Regel zu entnehmen sein muss, ob und wie sich der Angeklagte bzw. Betroffene zum Schuldvorwurf geäußert hat (vgl. BGH, StV 1984, 64 (LS); OLG Köln, VRS 87, 205; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 267 Rdnr. 12 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.06.1983 - 5 Ss 213/83 - 34/83 VI   

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OLG Düsseldorf, 20.06.1983 - 5 Ss 213/83 - 34/83 VI (https://dejure.org/1983,2098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.1983 - 5 Ss 213/83 - 34/83 VI (https://dejure.org/1983,2098)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KonsularG § 15; StPO § 24

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2781 (Ls.)
  • MDR 1984, 70
  • NStZ 1983, 469
  • StV 1984, 64
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