Weitere Entscheidungen unten: BGH, 26.10.1983 | LG Frankfurt/Main, 28.10.1983

Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83   

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https://dejure.org/1983,2436
BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83 (https://dejure.org/1983,2436)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1983 - 5 StR 517/83 (https://dejure.org/1983,2436)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1983 - 5 StR 517/83 (https://dejure.org/1983,2436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes und Beihilfe zum Mord - Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Ablehnung der Vernehmung eines Sachverständigen für Segelfragen - Verzicht auf Zeugenvereidigung - Einverständnis eines Nebenklägers mit Nichtverteidigung - Berücksichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.11.1982)

    »Da geriet ich in Panik« - SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz im »Apollonia«-Prozeß in Bremen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Apollonia

Papierfundstellen

  • StV 1984, 69
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.02.1958 - 2 StR 64/58
    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Auch dann setzt er die Tötung des Opfers als Mittel zur Verdeckung der Straftat ein (vgl. BGHSt 11, 226, 228).
  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters -

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Das ist eine nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässige Beweiserhebung (BGHSt 18, 51, 53; BGH VRS 36, 189, 190; GA 1968, 305, 306).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Sowohl niedrige Beweggründe wie auch die Verdeckungsabsicht sind täterbezogene Merkmale, welche die Strafbarkeit begründen (BGHSt 22, 375, 378; 23, 39, 40).
  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Sowohl niedrige Beweggründe wie auch die Verdeckungsabsicht sind täterbezogene Merkmale, welche die Strafbarkeit begründen (BGHSt 22, 375, 378; 23, 39, 40).
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Die Entscheidung BGHSt 26, 53 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74] steht einer Milderung der Strafe nicht entgegen.
  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Die Verdeckungsabsicht muß zwar Triebfeder des Täterhandelns sein (BGH Urteil vom 8. Juli 1975 - 5 StR 257/75, mitgeteilt b. Dallinger MDR 1976, 15).
  • BGH, 08.07.1975 - 5 StR 257/75

    Nichtvereidigung eines Zeugen - Schweigen der Sitzungsniederschrift - Auffasung

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Die Verdeckungsabsicht muß zwar Triebfeder des Täterhandelns sein (BGH Urteil vom 8. Juli 1975 - 5 StR 257/75, mitgeteilt b. Dallinger MDR 1976, 15).
  • BGH, 18.05.1976 - 5 StR 529/75

    Zulässigkeit der Vernehmung des späteren Sitzungsstaatsanwaltes zu Beginn der

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Hier ist aber bereits zweifelhaft, ob die Nebenklägerin anders als in dem vom Senat (aaO) entschiedenen Fall nicht durch ihr Verhalten bei der Vielzahl der Verzichtserklärungen schlüssig zum Ausdruck gebracht hat, daß sie ebenfalls mit einer Nichtvereidigung einverstanden war; einer ausdrücklichen Erklärung bedurfte es nicht (vgl. BGH GA 1976, 115 = b. Holtz MDR 1976, 634; NJW 1978, 1815; Urteil vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75).
  • BGH, 23.01.1979 - 5 StR 748/78

    Einschränkung einer Vereidigung im Strafverfahren - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Es trifft zwar zu, daß das Gericht nur von einer Vereidigung eines Zeugen absehen darf, wenn auch der anwesende Nebenkläger auf die Vereidigung verzichtet hat (BGHSt 28, 272, 273) [BGH 23.01.1979 - 5 StR 748/78].
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Damit hat das Schwurgericht entgegen der Auffassung der Revision die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für erforderlich gehaltene Abwägung vorgenommen und aufgezeigt, welche Tatmotive den Tötungsentschluß entscheidend bestimmt haben (vgl. u.a. BGH NJW 1981, 932, 933; BGH Urteil vom 17. März 1977- 4 StR 665/76, mitgeteilt b. Holtz MDR 1977, 809; Beschluß vom 25. Juni 1980 - 3 StR 230/80, mitgeteilt b. Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77

    Beruhen eines Urteils auf einer fehlenden Vereidigung eines Zeugen - Ausreichen

  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 77/81

    Fehlen von täterbezogenen, strafbegründenden Mordmerkmalen beim Gehilfen -

  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    b) Das Landgericht hat eine Verdeckungsabsicht des Angeklagten, bei der es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juli 1969 - 5 StR 704/68, BGHSt 23, 39, 40; vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83, StV 1984, 69; Beschluss vom 17. Januar 2002 - 4 StR 482/01, NStZ-RR 2002, 139, 140), nicht tragfähig belegt.

    Auch bei Fehlen mehrerer solcher Merkmale ist die Milderung nur einmal zu gewähren (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83, StV 1984, 69 (Teilnehmer fehlen zwei täterbezogene Mordmerkmale)).

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Das Landgericht hätte daher das täterbezogene Merkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 22, 375, 378; 25, 287, 289; 35, 347, 351; BGH StV 1984, 69; Senatsurteil vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04) sowohl bei dem Haupttäter B. als auch beim Angeklagten näher prüfen und erörtern müssen und nicht ohne weitere Begründung ausschließen dürfen.
  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 479/88

    Mittäterschaft bei Mord und Totschlag

    Aber auch wenn man mit der ständigen Rechtsprechung (seit BGHSt 1, 368, 370; so auch BGHSt 22, 375, 377; BGH StV 1984, 69) Mord und Totschlag als selbständige Straftatbestände begreift, besagt das nicht notwendig, Mörder und Totschläger begingen auch verschiedene Straftaten im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB, wenn sie gemeinsam den selben Menschen töten.
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Verdeckungsmord anerkannt, dass auch die Absicht, durch Tötung eine Entdeckung früherer Straftaten zu vermeiden, mit anderen Beweggründen zusammenfallen kann; sie muss aber für sich gesehen Triebfeder des Täterhandelns sein (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04 Rn. 16; vom 8. Juli 1975 - 5 StR 257/75, MDR bei Dallinger 1976, 15 und vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83 Rn. 14).
  • BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01

    Mord; niedrige Beweggründe; spezielle Schuldmerkmale; besondere persönliche

    Niedrige Beweggründe, von deren Vorliegen das Landgericht bei O. ausgeht, sind ebenso wie die nach den Feststellungen zusätzlich in Betracht kommende Verdeckungsabsicht täterbezogene Merkmale, welche die Strafbarkeit begründen (vgl. BGHSt 22, 375, 378; BGH StV 1984, 69).
  • BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung aus Eifersucht; täterbezogenes Mordmerkmal;

    Niedrige Beweggründe, von deren Vorliegen das Landgericht bei dem Haupttäter T. E. ausgeht, sind täterbezogene Merkmale, welche die Strafbarkeit begründen (vgl. BGHSt 22, 375, 378; BGH StV 1984, 69).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

    Für Fallgestaltungen, bei denen die Vereidigung wegen Verzichts der Beteiligten unterblieben war (§ 61 Nr. 5 StPO), ist dies verneint worden, wenn lediglich die Verzichtserklärung eines anderen Verfahrensbeteiligten fehlte (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 209; Urteil vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83 - BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - 4 StR 465/98 -).
  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 346/02

    Mord (Verdeckungsabsicht neben weiteren bestimmenden Handlungsmotiven)

    Die Verdeckungsabsicht braucht nicht die einzige Triebfeder für den Tötungsentschluß zu sein, sie kann mit anderen Beweggründen zusammenfallen (BGH, Urt. vom 8. Juli 1975 - 5 StR 257/75, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1976, 15; BGH, Urt. vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83, mitgeteilt bei Holtz 1984, 276).
  • BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92

    Habgier - Mord - Zyklothymie - Manisch-depressive Phasen - Tatzeit -

    Damit war sie - unabhängig davon, ob sie selber ein Mordmerkmal in eigener Person erfüllte - wegen (versuchter) Anstiftung zum Mord zu bestrafen (vgl. BGH NStZ 1981, 299; BGH StV 1984, 69; st. Rspr.).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.2020 - 1 OLG 2 Ss 53/20

    Berücksichtigung von Lichtbildern des Sachverständigen bei Urteilsfindung

    Die Verwendung von Hilfsmitteln durch einen Sachverständigen stellt auch keine wesentliche - und deshalb gem. § 273 Abs. 1 StPO in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmende - Förmlichkeit dar (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1983 - 5 StR 517/83, juris Rn. 7: Vorhalt von Lichtbildern an einen Zeugen).
  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 619/92

    Änderung eines Strafausspruchs wegen nichtbeachtetem zwingenden

Redaktioneller Hinweis

  • Nach Rückverweisung verurteilte das LG Bremen die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten wegen Beihilfe zum Mord

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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1983 - 2 StR 597/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3005
BGH, 26.10.1983 - 2 StR 597/83 (https://dejure.org/1983,3005)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1983 - 2 StR 597/83 (https://dejure.org/1983,3005)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1983 - 2 StR 597/83 (https://dejure.org/1983,3005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten auf das Bestehenbleiben eines Strafausspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 69
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver

    Soll das Verhalten des Angeklagten vor oder nach der Tat bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, muß es allerdings, wie jeder für die Strafzumessung erhebliche Umstand, im Strengbeweis festgestellt sein (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1981, 100) und zur Überzeugung des Tatrichters feststehen (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1987, 243; 1985, 146; 1985, 5; 1984, 464; 1984, 69).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung -

    Das gilt hier nicht nur für das Motiv und die Umstände der Tat (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1984 - 1 StR 777/84), sondern auch für die Frage, warum und zu welchem Zeitpunkt der Angeklagte in einen seine strafrechtliche Verantwortlichkeit erheblich vermindernden Geisteszustand geriet (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1983 - 2 StR 597/83; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 1 StR 297/84; und Beschluß vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 548/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Positive Feststellung

    Eine als Folge des Zweifelssatzes angenommene erheblich verminderte Schuldfähigkeit hat bei der Strafzumessung kein geringeres Gewicht als eine positiv festgestellte (BGH StV 1984, 69; BGH StV 1984, 464; BGH bei Holtz MDR 1986, 622; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86

    Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit

    Ist unter Anwendung des Zweifelsatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464; BGH, Beschl. vom 4. März 1986 - 1 StR 87/86 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • OLG Hamm, 31.07.2001 - 4 Ss 572/01

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Strafzumessung, § 21 StGB konnte nicht

    Erscheint ein dem Angeklagten günstiger Sachverhalt wie zum Beispiel die verminderte Schuldfähigkeit nach dem Beweisergebnis möglich, so ist er der Entscheidung zu Gunsten des Angeklagten uneingeschränkt zu Grunde zu legen Der Angeklagte darf nicht deshalb schlechter gestellt werden, weil sich das Gericht nicht darüber hinaus die dahingehende Überzeugung verschaffen kann (zu vgl. BGH StV 1984, 69).
  • BGH, 28.08.1986 - 1 StR 483/86

    Geringeres Gewicht einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei Unterstellung

    Ist unter Anwendung des Zweifelssatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464; BGH, Beschl. vom 4. März 1986 - 1 StR 87/86 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85

    Vorazssetzungen der Zulässigkeit einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer -

    Das wäre aber unzulässig (BGH StV 1984, 69; 1984, 464).
  • BGH, 09.12.1992 - 4 StR 554/92

    Verwerfung einer Revision

    Die lediglich nicht auszuschließende verminderte Schuldfähigkeit durfte nicht zu einer Verschärfung der Strafe führen (BGH StV 1984, 69, 464).
  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 637/91

    Gewicht einer als Folge des Zweifelssatzes angenommenen erheblichen verminderten

    Eine als Folge des Zweifelssatzes angenommene erheblich verminderte Schuldfähigkeit hat bei der Strafzumessung kein geringeres Gewicht als eine positiv festgestellte (BGH StV 1984, 69; BGH StV 1984, 464; Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 548/91 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.03.1986 - 1 StR 87/86

    Geringere Gewichtung einer nach dem Zweifelssatz unterstellten erheblich

    Ist unter Anwendung des Zweifelssatzes von einenem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 28.10.1983 - 5/9 Qs 1273/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,10872
LG Frankfurt/Main, 28.10.1983 - 5/9 Qs 1273/83 (https://dejure.org/1983,10872)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.10.1983 - 5/9 Qs 1273/83 (https://dejure.org/1983,10872)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 69
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