Rechtsprechung
BGH, 14.10.1983 - 4 StR 595/83 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bildung einer natürlichen Handlungseinheit bei Begehung von Verkehrsstraftaten auf der Flucht vor der Polizei - Wahrunterstellung einer Tatsache bei der Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB Vor § 52
Papierfundstellen
- StV 1984, 72
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
Tateinheit und Tatmehrheit bei Verkehrsdelikten - Schutzgut des Delikts …
Das gilt auch für ein in diesem Zusammenhang begangenes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1983 - 4 StR 595/83). - KG, 03.02.1997 - 1 Ss 261/96
Erlaubnistatbestandsirrtum
Ergibt die neue Hauptverhandlung jedoch, daß der Angeklagte bereits von Anfang an wußte, daß eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt wurde, so wären sämtliche Delikte - von der fahrlässigen Körperverletzung über den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bis zum Widerstand - von dem einheitlichen Willen des Angeklagten beherrscht, vor der Polizei zu fliehen, und somit in natürlicher Handlungseinheit begangen (sogenannte Polizeiflucht; vgl. BGH NJW 1990, 2551; VRS 66, 20; 48, 191, 192; 28, 359, 360/361).
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Rechtsprechung
BGH, 25.10.1983 - 1 StR 636/83 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wut über das eventuelle Verlieren des Sorgerechts für ein Kind als niedriger Beweggrund für eine Tötung - Erfordernis der besonders sorgfältigen Prüfung des Bewusstseins des Täters über das Vorliegen niedriger Beweggründe bei spontaner Tat ohne jede Vorplanung oder ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 72
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
Grundlose Tötung als Mord
In subjektiver Hinsicht muß zwar hinzu kommen, daß sich der Täter bei der Tat der Umstände bewußt ist, die seine Beweggründe als niedrig erscheinen lassen, und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (BGHSt 28, 210, 212; BGH StV 1984, 72;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15). - BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03
Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord; …
Die als niedrig zu bewertenden Handlungsantriebe dürfen nicht lediglich unbewußte Handlungsantriebe gewesen sein (BGH StV 1984, 72), denn das Schuldprinzip setzt voraus, daß die die Tat charakterisierenden Motive und Absichten als Merkmale des subjektiven Tatbestandes nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sie in das Bewußtsein des Täters getreten sind. - BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive …
Das Verhalten des Angeklagten sowohl vor als auch nach der Tat hätte insoweit konkreten Anlaß gegeben, sich damit auseinanderzusetzen, ob er aus Verzweiflung und einem Gefühl der Ausweglosigkeit heraus gehandelt hat (vgl. BGH NStZ 1983, 19; StV 1984, 72; 1984, 465).
- BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"
Ein ohne Plan und Vorbereitung "spontan" aus der Situation heraus gefaßter Tötungsentschluß - was der Annahme niedriger Beweggrinde entgegenstehen könnte (vgl. dazu BGH StV 1982, 566 = NStZ 1983, 19; StV 1984, 72; 1984, 465) liegt somit nicht vor. - BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99
Totschlag; Mord; Auslieferungsrechtlicher Grundsatz der Spezialität; Niedrige …
Faßte der Täter den Tötungsentschluß ohne Plan und Vorbereitung "spontan" aus der Situation heraus, ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob er sich bei der Tat der Umstände bewußt war, die seine Beweggründe als niedrig erscheinen lassen (BGH StV 1982, 566 = NStZ 1983, 19; StV 1984, 72; 1984, 465;… Urt. vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83). - BGH, 19.09.2000 - 4 StR 311/00
Zu den nötigen Feststellungen bei der Annahme von niedrigen Beweggründen; Mord; …
Ob dies anders zu beurteilen wäre, wenn es dem Angeklagten "allenfalls am Rande" um das Kindeswohl ging (vgl. BGH StV 1984, 72; s. auch BGH NJW 1958, 189), kann dahinstehen; denn das ist nicht festgestellt.
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Rechtsprechung
BGH, 07.10.1983 - 1 StR 664/83 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Durchführung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung bei Zahlung eines Verurteilten auf eine verhängte Geldstrafe - Anerkenung der Zahlung auf eine Geldstrafe auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 72
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85
Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat
Der dem Angeklagten bei erledigter Vorverurteilung auf den ersten Blick entgehende - insoweit vom Gesetz aber gewollte - Vorteil der Strafermäßigung durch die Bildung einer Gesamtstrafe wird nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs dadurch ausgeglichen, daß der Tatrichter die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte bei der Bemessung der zu verhängenden Strafe ausgleichen muß (BGHSt 31, 102 ; 33, 131; BGH StV 1984, 72 ). - BGH, 26.06.1987 - 2 StR 289/87
Notwendiger Inhalt der Strafzumessungsgründe
Dies müssen die Strafzumessungsgründe erkennen lassen (BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m.w.N.; 33, 131; BGH Strafverteidiger 1984, 72; ständige Rechtsprechung).
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