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   BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84   

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https://dejure.org/1984,2649
BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84 (https://dejure.org/1984,2649)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1984 - 3 StR 203/84 (https://dejure.org/1984,2649)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 (https://dejure.org/1984,2649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Verfahrensrügen hinsichtlich Aufklärungserfordernis und Beschränkung des Fragerechts - Verurteilung wegen schweren räuberischen Diebstahls - Folgen eines Legens des Diebesgutes in Einkaufstasche - Auswirkungen einer Gewaltanwendung vor Beendigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 981
  • StV 1985, 13
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 384/68

    Gebrauchsentwendung als Diebstahl im Sinn des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84
    Daß es dem Angeklagten wegen des Zugriffs der Kassiererin zunächst nicht glückte, die Beute zu behalten und sie sich zu sichern, steht der Annahme der Vollendung des räuberischen Diebstahls nicht entgegen (BGH NJW 1968, 2386, 2387).

    Der Senat braucht nicht näher darauf einzugehen, wie die Besitzfrage im Rahmen des § 252 StGB zu beurteilen ist, wenn der Täter die Beute im Kampf mit einem Verfolger einen Augenblick verliert und sie ihm während eines Handgemenges sogleich wieder entreißt (vgl. BGH NJW 1968, 2386, 2387).

  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84
    Der Angeklagte hat die Flasche Remy Martin und die Hasenkeule gestohlen, als er sie in der Absicht, sie nicht zu bezahlen, in seine Einkaufstasche legte (vgl. BGHSt 23, 254, 255; 26, 95) [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74].

    Die Tat ist deshalb nicht als (versuchter oder vollendeter) Raub zu beurteilen, sondern als räuberischer Diebstahl (vgl. BGHSt 26, 95 f [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74]; 28, 224, 225 f).

  • BGH, 23.10.1980 - 1 StR 560/80
    Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84
    Unter diesen Umständen wird der Unrechts- und Schuldgehalt derTat hinreichend nur erfaßt, wenn beide Tatbestände im Schuldspruch erscheinen (vgl. zur Möglichkeit. von Tateinheit zwischen Raub und räuberischer Erpressung RGSt 55, 239, 241; BGH JZ 1952, 240; BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1980 - 1 StR 560/80; zur Möglichkeit von Tateinheit zwischen räuberischem Diebstahl und Raub OGHSt 2, 323, 324).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84
    Der Angeklagte hat die Flasche Remy Martin und die Hasenkeule gestohlen, als er sie in der Absicht, sie nicht zu bezahlen, in seine Einkaufstasche legte (vgl. BGHSt 23, 254, 255; 26, 95) [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74].
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84
    Die Tat ist deshalb nicht als (versuchter oder vollendeter) Raub zu beurteilen, sondern als räuberischer Diebstahl (vgl. BGHSt 26, 95 f [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74]; 28, 224, 225 f).
  • RG, 15.02.1921 - IV 41/21

    1. Kann räuberische Erpressung mit Raub in Tateinheit zusammentreffen? 2. Sind

    Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84
    Unter diesen Umständen wird der Unrechts- und Schuldgehalt derTat hinreichend nur erfaßt, wenn beide Tatbestände im Schuldspruch erscheinen (vgl. zur Möglichkeit. von Tateinheit zwischen Raub und räuberischer Erpressung RGSt 55, 239, 241; BGH JZ 1952, 240; BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1980 - 1 StR 560/80; zur Möglichkeit von Tateinheit zwischen räuberischem Diebstahl und Raub OGHSt 2, 323, 324).
  • BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14

    Beendigung beim Diebstahl; Tatfrische beim räuberischen Diebstahl

    Er befand sich aber noch immer in Sichtweite der ihn sofort verfolgenden Inhaberin und war mithin - worauf das Landgericht richtigerweise abgestellt hat - einem erhöhten Risiko ausgesetzt, die Beute infolge der Nacheile wieder herausgeben zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 StR 97/87, BGHR StGB § 252 Frische Tat 2; Beschluss vom 18. Februar 1988 - 4 StR 28/88, BGHR StGB § 252 Frische Tat 3; siehe auch BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der räuberische Diebstahl gemäß § 252 StGB ist bereits mit dem auf Gewahrsamssicherung gerichteten Einsatz eines Nötigungsmittels vollendet, ohne dass es darauf ankommt, ob es dem Täter gelingt, sich den Besitz des gestohlenen Guts zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84, StV 1985, 13; Sander in MK-StGB, 2. Aufl., § 252 Rn. 18).
  • BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87

    Beendigung des Diebstahls

    Im gleichen Sinne hat er den Tatbestand des § 252 StGB im Falle eines Diebstahls aus einem Selbstbedienungsladen bejaht, eine Beendigung des Diebstahls also verneint, in dem der Täter der nacheilenden Kassiererin auf dem Parkplatz vor dem Geschäft einen Schlag ins Gesicht versetzt hatte, um sich im Besitz des Diebesgutes zu erhalten (Urt. vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84; vgl. auch Urt. vom 25. März 1954 - 3 StR 493/53 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 49 Rdn. 6).
  • BGH, 03.05.2002 - 2 StR 133/02

    Schwerer räuberischer Diebstahl (Tenorierung); (fahrlässige) Körperverletzung

    Ebenso wie die Verweisung in § 255 StGB zu einer schweren räuberischen Erpressung führen kann, ist über §§ 252, 250 StGB die Begehung eines schweren räuberischen Diebstahls möglich und wird im Urteilstenor ausgesprochen (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 16. Mai 2000 - 4 StR 89/00; BGH StV 1985, 13 ff; auch Senatsurteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86).
  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Das gleiche gilt, solange der Täter einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, die Beute durch Nacheile zu verlieren - wenn also auf dem Parkplatz vor dem Geschäft die Beute mit Nötigungsmitteln verteidigt wird (BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84).
  • BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88

    zufällige Polizeikontrolle - § 252 StGB, "bei einem Diebstahl": nur, wenn dieser

    Das gleiche gilt, solange der Täter einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, die Beute durch Nacheile zu verlieren - wenn also auf dem Parkplatz vor dem Geschäft die Beute mit Nötigungsmitteln verteidigt wird (BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84).
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

    Unter diesen Umständen kann der Senat durchentscheiden und die vom Tatgericht verhängte Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehenlassen (BGH, Urteile vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77 - vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77 - und vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - Beschlüsse vom 20. September 1977 - 1 StR 498/77 - und vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 -).
  • BGH, 14.07.1995 - 3 StR 156/95

    Tateinheit - Vollendung - Beendigung

    Dagegen können die Gesamtstrafen als die jeweils für sämtliche in Tateinheit begangene Gesetzesverletzungen der Angeklagten angemessene einheitliche Strafe bestehen bleiben (vgl. BGH JR 1983, 210; BGH bei Holtz MDR 1978, 110; BGH, Beschlüssevom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - undvom 21. September 1984 - 3 StR 399/84; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 354 Rdn. 22).
  • BGH, 23.09.1997 - 4 StR 450/97

    Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Anforderungen an die Tatvollendung

    Zudem betraf die erneute Verletzung des Tatbestands des schweren Raubes - hiervon ist jedenfalls zu Gunsten der Angeklagten auszugehen - dasselbe Geld (vgl. dazu BGH StV 1985, 13).
  • BGH, 03.06.1986 - 4 StR 223/86

    Tateinheitliche Verwirklichung von Förderung der Prostitution und ausbeuterischer

    Der Senat schließt aus, daß die Strafkammer eine niedrigere Strafe festgesetzt hätte, wenn sie nicht von der rechtlichen Selbständigkeit der beiden Gesetzesverletzungen, sondern von deren tateinheitlichem Zusammentreffen ausgegangen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - und Beschluß vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84).
  • BGH, 21.09.1984 - 3 StR 399/84

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Revision wegen Vorliegen von Tateinheit

  • BGH, 14.10.1986 - 1 StR 542/86

    Zur Anwendung von Raub oder räuberischem Diebstahl bei bereits vollendetem

  • LG Koblenz, 16.12.2003 - 1 Qs 421/03

    Rechtmäßigkeit einer ohne Beiziehung von Zeugen durchgeführten

  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 350/87

    Revision - Abänderung eines Urteils bezüglich der Tateinheit

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