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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1984 - 3 StR 184/84   

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https://dejure.org/1984,975
BGH, 21.12.1984 - 3 StR 184/84 (https://dejure.org/1984,975)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1984 - 3 StR 184/84 (https://dejure.org/1984,975)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1984 - 3 StR 184/84 (https://dejure.org/1984,975)
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Führerscheinklasse

§ 267 StGB, Täuschungsabsicht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Urkundenfälschung bei Manipulation von Teilen des Fahrerlaubnisdokuments - Anforderung an das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" bei teilweise gefälschten Dokumenten - Strafrechtliche Bedeutung der Aushändigung eines teilverfälschten Führerscheines an einen ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Vorlage eines verfälschten Führerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 105
  • NJW 1985, 924
  • MDR 1985, 335
  • StV 1985, 235
  • JR 1986, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 20.08.1980 - 3 Ss 553/80

    Verurteilung wegen Urkundenfälschung; Vorlage eines Führerscheins mit

    Auszug aus BGH, 21.12.1984 - 3 StR 184/84
    2 § 65 IV 4 b; Samson in SK § 267 Rdn. 89; Preisendanz, StGB 30. Aufl. § 267 Anm. IV und V 2; ähnlich BayObLG MDR 1958, 264; a.A. unter Annahme einer "Totalfälschung" OLG Köln NJW 1981, 64; Tröndle in LK 10. Aufl. § 267 Rdn. 144, 190; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 267 Rdn. 30; Lackner StGB 15. Aufl. § 267 Anm. 7; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 27. Aufl. StVZO § 4 Rdn. 13; D. Meyer MDR 1977, 444; Blei JA 1977, 94; Sonnen JA 1981, 309; Weber Jura 1982, 66; Wessels, Strafrecht 7. Aufl. BT 1. Bd. § 18 V 1).

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem die Entscheidung nicht tragenden Teil des Urteils vom 20. August 1980 - 3 Ss 553/80 (NJW 1981, 64, 65) die Ansicht geäußert, ein durch Hinzumanipulieren einer weiteren Erlaubnisklassenzahl teilverfälschter Führerschein werde nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, wenn der Täter ihn bei der Verkehrskontrolle als Fahrer eines Kraftfahrzeugs der bestehen gebliebenen echten Erlaubnisklasse vorzeige.

  • BGH, 20.02.1959 - 1 StR 90/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1984 - 3 StR 184/84
    Trotz der Verschiedenheit der Fallgestaltungen liegt dieselbe Rechtsfrage vor, weil wegen der Gleichheit des Rechtsproblems die Entscheidung nur einheitlich ergehen kann (vgl. BGHSt 13, 5, 6/7; Salger in KK § 121 GVG Rdn. 34).
  • OLG Hamm, 06.07.1976 - 5 Ss 227/76
    Auszug aus BGH, 21.12.1984 - 3 StR 184/84
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Düsseldorf durch die Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. November 1955 - 2 Ss 482/55 (JMBlNW 1956, 45) und vom 6. Juli 1976 - 5 Ss 227/76 (NJW 1976, 2222) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1984 - 2 Ss 6/84
    Auszug aus BGH, 21.12.1984 - 3 StR 184/84
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat deshalb mit Beschluß vom 19. März 1984 (VRS 66, 448) die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:.
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Vielmehr muß sich für den Täter bei objektiver Betrachtung eigener Nutzen aus dem Umsatzgeschäft selbst ergeben, so daß der Verkauf zum Selbstkostenpreis zwar eine entgeltliche Veräußerung, aber kein Handeltreiben darstellt (st. Rspr., vgl. dazu BGH StV 1985, 235; BGH, Beschl. vom 4. September 1996 - 3 StR 355/96, BGH, Beschl. vom 15. November 2000 - 2 StR 431/00; Körner, BtMG 5. Aufl. Teil B Vorbem. Rdn. 97, Pelchen in Erbs/Kohlhaas AMG § 95 Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 24.09.2019 - 4 RVs 93/19

    Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses; Einverständnis

    Zwar dürfen auch solche Strafzumessungstatsachen nicht berücksichtigt werden, die für die Durchführung der Tat typisch bzw. Anlass für die Schaffung der Strafnorm waren (vgl. etwa: BGH, Beschl. v. 25.01.2017 - 1 StR 570/16 - juris; BGH, Urt. v. 18.07.1984 - 3 StR 184/84 - juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1985 - 5 StR 872/84   

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https://dejure.org/1985,5203
BGH, 19.03.1985 - 5 StR 872/84 (https://dejure.org/1985,5203)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1985 - 5 StR 872/84 (https://dejure.org/1985,5203)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1985 - 5 StR 872/84 (https://dejure.org/1985,5203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme der Arglosigkeit des Opfers als Voraussetzung des Mordes - Arglosigkeit bei der Erwartung des Opfers einer schweren Körperverletzung, nicht aber des Todes - Anforderungen an das subjektive Vorstellungsbild des Täters bei der Annahme einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 235
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 872/84
    Auch derjenige ist nicht arglos, der einen sonstigen schweren Angriff auf seinen Körper erwartet (BGHSt 20, 307, 302 [BGH 10.12.1965 - 4 StR 578/65]; 27, 322 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; Urteil vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 4 StR 128/82 - in NStZ 1983, 34).

    Gerade daran kann es bei einer hochgradigen Erregung des Täters fehlen (vgl. BGH Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 183/81 - in StV 1981, 523; Urteil vom 27. Mai 1982 - 4 StR 128/82 - in NStZ 1983, 34 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 10.12.1965 - 4 StR 578/65
    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 872/84
    Auch derjenige ist nicht arglos, der einen sonstigen schweren Angriff auf seinen Körper erwartet (BGHSt 20, 307, 302 [BGH 10.12.1965 - 4 StR 578/65]; 27, 322 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; Urteil vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 4 StR 128/82 - in NStZ 1983, 34).
  • BGH, 30.09.1975 - 5 StR 342/75

    Mordmerkmal der Heimtücke und Eifersucht als niedriger Beweggrund

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 872/84
    Auch derjenige ist nicht arglos, der einen sonstigen schweren Angriff auf seinen Körper erwartet (BGHSt 20, 307, 302 [BGH 10.12.1965 - 4 StR 578/65]; 27, 322 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; Urteil vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 4 StR 128/82 - in NStZ 1983, 34).
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 872/84
    Auch derjenige ist nicht arglos, der einen sonstigen schweren Angriff auf seinen Körper erwartet (BGHSt 20, 307, 302 [BGH 10.12.1965 - 4 StR 578/65]; 27, 322 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; Urteil vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 4 StR 128/82 - in NStZ 1983, 34).
  • BGH, 16.06.1981 - 5 StR 143/81

    Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke - Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 872/84
    Gerade daran kann es bei einer hochgradigen Erregung des Täters fehlen (vgl. BGH Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 183/81 - in StV 1981, 523; Urteil vom 27. Mai 1982 - 4 StR 128/82 - in NStZ 1983, 34 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Daß er einen tätlichen Angriff (hier: Gegenangriff) in Rechnung gestellt hat, kann sich allein schon aus seinem eigenen vorausgegangenen Verhalten ergeben (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; vgl. weiter BGHSt 20, 301, 302; 33, 363, 365; BGH NJW 1980, 792; StV 1985, 235).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Arglos in dem bei heimtückischer Begehungsweise vorausgesetzten Sinn ist das Tatopfer dann, wenn es weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem (nur) gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten (erheblichen) Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363, 365; 20, 301, 302; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7; BGH NJW 1980, 792; NStZ 1981, 387; StV 1985, 235 ).
  • BGH, 05.08.1987 - 2 StR 329/87

    Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers - Zertrümmern

    Die Schwurgerichtskammer ist vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in der Alternative der heimtückischen Begehungsweise ausscheidet, wenn nicht nachzuweisen ist, daß der Angeklagte die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86; vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85 - NStZ 1986, 504; vom 19. März 1985 - 5 StR 872/84 = StV 1985, 235; vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 615/84= NStZ 1985, 216; Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81; Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 575/79; Beschluß vom 18. Januar 1979 - 4 StR 694/78; Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76; BGH NJW 1978, 709; BGHSt 6, 120, 121 i, 32, 382, 383 f); wenn nicht festgestellt werden kann, daß die besondere Lage des Opfers für den Willensbildungsprozeß des Täters kausal wurde (BGH NStZ 1983, 34; StV 1984, 511).

    Handelt ein Täter bei einem vorsätzlichen Angriff auf einen Arg- und Wehrlosen in plötzlich aufsteigernder Verbitterung und Wut, dann liegt die Möglichkeit, daß er die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat nicht erkannt hat, oft so nahe, daß es in aller Regel besonderer Darlegungen über die Umstände bedarf, aus denen sich ergibt, daß der Täter trotz seiner Erregung die für die Heimtücke maßgebenden Gesichtspunkte in sein Bewußtsein aufgenommen hat, wenn auch Heimtücke weder eine längere Überlegung noch das Vorhandensein eines länger erwogenen Tatplanes verlangt und die Umstände, welche die Heimtücke begründen, in ihrer Bedeutung für die Tat auch auf einen Blick erfaßt werden können (vgl. BOHR StGB § 211 II Heimtücke 1; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1986 - 1 StR 596/86; BGH, Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85 = NStZ 1986, 504; Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 872/84 = StV 1985, 235; Urteil vom 13. Juni 1984 - 3 StR 178/84 = StV 1984, 511; Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81; Beschluß vom 18. Januar 1979 - 4 StR 694/78 - bei Holtz MDR 1979, 455; Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der

    Ist dies - wie hier - der Fall, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, daß dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewußt wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auch auf sein Leben versieht (BGHSt 20, 301, 302; 33, 363 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; BGH StV 1985, 235; NStZ 1991, 233, 234; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 und 7; NStE Nr. 12 zu § 211 StGB).
  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 732/88

    Annahme von "Arglosigkeit" bei Erwartung eines sonstigen schweren Angriffs auf

    Auch derjenige ist nicht arglos, der einen sonstigen schweren Angriff auf seinen Körper erwartet (BGH StV 1985, 235).
  • BGH, 29.07.1987 - 2 StR 207/87

    Verneinung des Mordmerkmals der Heimtücke - Verurteilung wegen Mordes in

    Nicht arglos ist jedoch auch derjenige, der einen sonstigen schweren Angriff auf seinen Körper erwartet oder, für möglich hält (BGHSt 19, 321; 20, 301; BGH in StV 1985, 235).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1985 - 2 StR 62/85   

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https://dejure.org/1985,3553
BGH, 22.02.1985 - 2 StR 62/85 (https://dejure.org/1985,3553)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1985 - 2 StR 62/85 (https://dejure.org/1985,3553)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1985 - 2 StR 62/85 (https://dejure.org/1985,3553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 22.02.1985 - 2 StR 62/85
    Der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln setzt voraus, daß der Täter aus eigennützigen Gründen den Umsatz von Betäubungsmitteln ermöglicht oder fördert (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 31, 145, 147 ff [BGH 04.11.1982 - 4 StR 451/82] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.04.1984 - 4 StR 172/84

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus "eigensüchtigem Motiv" heraus -

    Auszug aus BGH, 22.02.1985 - 2 StR 62/85
    Weder der Vorteil O., über den Erwerb einer größeren Menge einen besonders günstigen Einkaufspreis auch für das zum Eigenkonsum bestimmte Rauschgift zu erzielen (BGH Strafverteidiger 1984, 248) noch die Erwartung V., aus der - nicht zum gewinnbringenden Absatz bestimmten - Gesamtmenge des Rauschgifts einen Anteil zum eigenen Verbrauch zu erhalten, begründet die für das Handeltreiben erforderliche Eigennützigkeit.
  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    Wer Rauschgift indes ohne irgendeinen Gewinn weiterverkauft, handelt nicht eigennützig (BGH, Beschluss vom 6. November 2012 - 2 StR 410/12 Rn. 2, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 80), ebenso wenig derjenige, der aus der ohne Gewinnaufschlag weiter zu veräußernden Gesamtmenge einen Anteil zum Eigenkonsum erhalten will (BGH, Beschluss vom 22. Februar 1985 - 2 StR 62/85 Rn. 5 f.).
  • BGH, 25.09.1985 - 2 StR 521/85

    Mittäterschaft beim Handeltreiben

    Eigennützigkeit allein beim Erwerb zum Eigenverbrauch vermag aber den Vorwurf des Handeltreibens nicht zu begründen (vgl. auch BGH, Strafverteidiger 1984 S. 242 und BGH, Beschluß vom 22. Februar 1985 - 2 StR 62/85).
  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

    Nur wenn der Täter die Absicht verfolgt, Betäubungsmittel (ganz oder teilweise) mit Gewinn oder gegen einen sonstigen Vorteil weiter zu veräußern, treibt er Handel (ständ. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 1985 - 2 StR 62/85 -, juris Rn. 5 m. w. N; Becker in: BeckOK BtMG, 12. Edition, Stand:15. Juni 2021, § 29 Rn. 63 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84 - 23/84 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1541
OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84 - 23/84 III (https://dejure.org/1984,1541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.1984 - 2 Ss 42/84 - 23/84 III (https://dejure.org/1984,1541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 1984 - 2 Ss 42/84 - 23/84 III (https://dejure.org/1984,1541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 600
  • NStZ 1985, 268
  • StV 1985, 235
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84
    Die Umschreibung des Vertriebsbegriffes umfaßt zweifelsfrei das Handeltreiben und somit auch den Erwerb und die Veräußerung von Betäubungsmitteln, soweit diese unselbständige Teilakte des Handeltreibens sind (vgl. BGH NJW 1974, 959 ).

    Insofern würde sogar auch der ausnahmsweise denkbare - unentgeltliche Erwerb von Betäubungsmitteln für Zwecke entgeltlicher Weiterveräußerung unter den so umschriebenen Vertriebsbegriff fallen, da dieser Erwerb als unselbständiger Teilakt einer eigennützigen, auf Umsatz gerichteten Tätigkeit (also Handeltreiben, vgl. BGHSt 25, 290 [291]) der entgeltlichen Verbringung des Betäubungsmittels in den Besitz eines anderen dienen würde (vgl. auch Körner, BtMG , 1982, § 29 Rdn. 159).

  • OLG Hamm, 30.11.1977 - 4 Ss 847/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84
    Etwas anderes ergibt sich im übrigen auch nicht aus der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.November 1977 (NJW 1978, 2346 ), da es in dieser Entscheidung - anders als in vorliegender Sache - um (Beihilfe zum) Erwerb von Betäubungsmitteln durch einen "Dealer", also um Ankauf zur Weiterveräußerung ging.
  • BGH, 25.08.1976 - 2 StR 295/76

    Notwendigkeit der Festlegung eines Spielraumes zwischen "geringer" Menge und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84
    Auf die Frage, ob die im Dezember 1982 erworbene Haschischmenge von 50 g (nach niederländischem Recht) dem Angeklagten voll oder nur zur Hälfte zuzurechnen ist (vgl. BGH Beschluß vom 25.08.1976 - 2 StR 295/76; Senatsbeschluß vom 25.Januar 1982, - 2 Ss 677/81 - 381/81 III), kommt es deshalb nicht an.
  • OLG Köln, 17.10.1978 - 1 Ss 616/78

    Speed; Begriff des BtMG; Deckname

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84
    Aus dieser gesetzestechnischen Konstruktion wird gelegentlich - fälschlicherweise - der Schluß gezogen, daß bei Mengen von höchstens 30 g Haschisch in den Niederlanden jede Strafbarkeit entfalle (so anscheinend OLG Köln MDR 1979, 251 und Körner a.a.0.).
  • BGH, 31.03.1993 - StB 4/93

    Anwendung deutschen Strafrechts auf von Ausländern im Ausland an Nichtdeutschen

    In diesem Sinne materieller Strafbarkeit, die für die der Angeklagten zur Last gelegten Mordtaten nach libanesischem Strafrecht gegeben ist, ist das Merkmal der Bedrohung mit Strafe am Tatort in der Rechtsprechung zu § 7 StGB und den ihm vorausgegangenen vergleichbaren Regelungen des deutschen internationalen Strafrechts bisher aufgefaßt worden (RGSt 40, 402, 403; BGHSt 2, 159, 160 f [BGH 19.02.1952 - 1 StR 719/51]; BGH NJW 1954, 1086; BGH GA 1976, 242; KG JR 1988, 346; OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277, 1278 [OLG Düsseldorf 03.11.1982 - V 15/82 (3)] und NStZ 1985, 268; ebenso Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 7 Rdn. 6 und in Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 7 Rdn. 7 i.V.m. Rdn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 1 Ws 958/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Grenzübertritt; Illegale Einfuhr;

    a) Unter Vertrieb ist jede Tätigkeit zu verstehen, durch die ein Stoff im Sinne des BtMG entgeltlich in den Besitz eines anderen gebracht werden soll (vgl. Senatsbeschluß vom 11. Juni 1981 - 5 Ss 72/81 - 204/81-I; BGH MDR 1986, 508 ; BGHSt 27, 30 ; OLG Düsseldorf (3. Strafsenat) MDR 1985, 600 ; OLG Hamm NJW 1978, 246; Eberth/Müller a.a.0.
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