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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84   

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https://dejure.org/1985,2540
BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84 (https://dejure.org/1985,2540)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1985 - 2 StR 704/84 (https://dejure.org/1985,2540)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 2 StR 704/84 (https://dejure.org/1985,2540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Transport von Geldern aus Rauschgiftgeschäften - Absicht einer Vorteilssicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 257

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 50
  • StV 1985, 505
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83, 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und15. Februar 1984 - 2 StR 704/83).
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 655/83

    Erfordernis mathematischer Gewissheit im Rahmen der richterlichen

    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83, 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und15. Februar 1984 - 2 StR 704/83).
  • BGH, 22.05.1958 - 4 StR 96/58
    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    § 257 StGB setzt nicht voraus, daß die Vorstellung des Erfolgs der Begünstigung (Vorteilssicherung) der Beweggrund des Täters war; es genügt, daß es dem Täter - aus welchem Grunde auch immer - auf diesen Erfolg ankam (BGHSt 4, 107, vgl. auch BGH NJW 1958, 1244 Nr. 15; Lackner, StGB 15. Aufl. § 257 Anm. 5 a; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 257 Rdn. 9; Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 257 Rdn. 18).
  • BGH, 15.02.1984 - 2 StR 704/83

    Verpflichtung einer Strafkammer zur Einholung eines ergänzenden Gutachtens -

    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83, 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und15. Februar 1984 - 2 StR 704/83).
  • BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52

    Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns -

    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    § 257 StGB setzt nicht voraus, daß die Vorstellung des Erfolgs der Begünstigung (Vorteilssicherung) der Beweggrund des Täters war; es genügt, daß es dem Täter - aus welchem Grunde auch immer - auf diesen Erfolg ankam (BGHSt 4, 107, vgl. auch BGH NJW 1958, 1244 Nr. 15; Lackner, StGB 15. Aufl. § 257 Anm. 5 a; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 257 Rdn. 9; Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 257 Rdn. 18).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 332/19

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (Prüfung schuldfähigkeitsrelevanter Kriterien;

    Die festgestellten Gedankeninhalte beziehen sich auf die Motive in der konkreten Tatsituation (zur Erforderlichkeit einer Abgrenzung der Absicht zu den Beweggründen der Tat vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1985 - 2 StR 704/84, StV 1985, 505); die Strafkammer selbst hat dies in anderem Zusammenhang (s. UA S. 35 f.) deutlich gemacht.
  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91

    Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz -

    Beihilfe wiederum setzt einerseits eine noch nicht beendete Tat voraus, verlangt andererseits, daß der Gehilfe eine "konkret-individualisierbare Tat" (BGHSt 34, 63, 65 für den Anstifter; vgl. auch BGH StV 85, 505; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22 m.w.Nachw. ) unterstützen will.

    In Frage kämen Begünstigung nach § 257 StGB (vgl. BGH StV 1985, 505) eventuell Strafvereitelung nach § 258 StGB (vgl. zu beidem auch Arzt NStZ 1990, 1, 2; BRDrucks. 219/91 S. 85 ).

  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Schließlich kommen, sofern sich ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nicht feststellen lassen sollte, eine von dem Angeklagten B. begangene Begünstigung nach § 257 StGB und eine von dem Angeklagten Ö. begangene Beihilfe hierzu in Betracht (vgl.BGH StV 1985, 505; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 261).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1985 - 5 StR 285/85   

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https://dejure.org/1985,15150
BGH, 11.06.1985 - 5 StR 285/85 (https://dejure.org/1985,15150)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1985 - 5 StR 285/85 (https://dejure.org/1985,15150)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1985 - 5 StR 285/85 (https://dejure.org/1985,15150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 505
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 30.12.1997 - 5St RR 99/97

    Zuständigkeit der Behörde bei falscher Versicherung an Eides Statt

    Zur Zuständigkeit in diesem Sinne gehört nicht nur die allgemeine Zuständigkeit der Behörde für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen, sondern darüber hinaus, daß die betreffende Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, um das es sich handelt, abgegeben werden darf und rechtlich nicht völlig wirkungslos ist (BGH StV 1985, 505 ; BGHR § 156 StGB "Versicherung V'; BayObLG NSU 1990, 340).
  • BGH, 07.02.1989 - 5 StR 26/89

    Rechtliche Folgen des Unterbleibens einer Begründung der Anordnung einer

    Zur Zuständigkeit in diesem Sinne gehört nicht nur die allgemeine Zuständigkeit der Behörde für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen, sondern darüber hinaus, daß die betreffende Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, um das es sich handelt, abgegeben werden darf und rechtlich nicht völlig wirkungslos ist (RGSt 73, 144, 145; 75, 399, 400; BGHSt 13, 154, 155; 17, 303; BGH StV 1985, 55 und 1985, 505 = bei Holtz in MDR 1985, 794).
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