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   BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85   

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BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85 (https://dejure.org/1985,1366)
BayObLG, Entscheidung vom 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85 (https://dejure.org/1985,1366)
BayObLG, Entscheidung vom 03. September 1985 - RReg. 4 St 176/85 (https://dejure.org/1985,1366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betäubungsmittel; Anhaftungen; Utensilien; Geringe Menge; Konsum; Besitz; Strafbar; Verfügung

Papierfundstellen

  • StV 1986, 145
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85
    Besitz im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG stellt ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis über das Betäubungsmittel dar (Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes vom 25.2.1971, Bundestagsdrucksache VI/1877, S.9; BGHSt 26 117; 27, 380; Senatsbeschluß vom 11.7.1980, RReg. 4 St 154/80; Körner BtMG § 29 Rdn.179).

    Dieses tatsächliche Herrschaftsverhältnis wird auch dahin umschrieben, daß der Täter Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel haben müsse (BGHSt 27, 380 ; Senatsbeschluß vom 11.7.1980; Körner a.a.0. Rdn. 180, 187).

  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85
    Es ist jedoch auch schon in den Gesetzesmaterialien der weitere Gesichtspunkt hervorgehoben worden, daß mit zunehmendem Zeitabstand zwischen Urteilsverkündung und Urteilsabsetzung die Gefahr wächst, die schriftliche Begründung werde das Ergebnis der Beratung und das Verhandlungsergebnis nicht zuverlässig wiedergeben (BGHSt 29, 43 [45]; Bay0bLGSt 1970, 97; Löwe/Rosenberg Rdn.2; KK Rdn.38, je zu § 275 StPO ).
  • BayObLG, 11.07.1980 - RReg. 4 St 154/80

    Betäubungsmittel; Schenkung; Besitzstand; Erwerb; Verfügungsmacht; Konsum

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85
    Besitz im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG stellt ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis über das Betäubungsmittel dar (Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes vom 25.2.1971, Bundestagsdrucksache VI/1877, S.9; BGHSt 26 117; 27, 380; Senatsbeschluß vom 11.7.1980, RReg. 4 St 154/80; Körner BtMG § 29 Rdn.179).
  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85
    Besitz im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG stellt ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis über das Betäubungsmittel dar (Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes vom 25.2.1971, Bundestagsdrucksache VI/1877, S.9; BGHSt 26 117; 27, 380; Senatsbeschluß vom 11.7.1980, RReg. 4 St 154/80; Körner BtMG § 29 Rdn.179).
  • LG Berlin, 12.11.1984 - 524 Qs 30/84

    Unbefugter Besitz von Betäubungsmitteln im Haftraum durch das Auffinden von

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85
    Unter solchen Umständen wird daher kein strafbarer Besitz von Betäubungsmitteln begründet (ebenso im Ergebnis LG Berlin NStZ 1985, 128 ).
  • OLG München, 06.10.2009 - 4St RR 143/09

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Geringe, für sich allein zum Konsum

    Der Besitz von Betäubungsmitteln von so geringer Menge, die für sich allein zum menschlichen Konsum nicht mehr geeignet ist, begründet keinen strafbaren Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (Anschluss an BayObLG StV 1986, 145 und OLG Düsseldorf NStZ 1992, 443).

    Der Strafgrund des unerlaubten Besitzes liegt darin, dass die Gefahr der Weitergabe - auch bei kleinen und kleinsten Mengen - nicht ausgeschlossen werden kann und dadurch dem Rechtsgut der Volksgesundheit (BayObLGSt 1988, 62/68) weiterer Schaden zugefügt werden könnte (BayObLG StV 1986, 145/146).

    In der Rechtsprechung ist es deshalb anerkannt, dass der Besitz von Utensilien mit Betäubungsmittelanhaftungen von so geringer Menge, dass sie für sich alleine zum menschlichen Konsum nicht mehr geeignet sind, keinen strafbaren Besitz von Betäubungsmitteln begründen (BayObLG StV 1986, 145/146; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 443; ebenso Körner a.a.O. § 29 Rdn. 1389; Weber a.a.O. § 29 Rd. 1176; Rahlff a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 19.11.2014 - 2 OLG 3 Ss 156/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Betäubungsmitteleigenschaft eines

    Deshalb begründet der Besitz von Betäubungsmittelutensilien mit Betäubungsmittelanhaftungen von so geringer Menge, dass sie für sich allein zum menschlichen Konsum nicht mehr geeignet sind, keinen strafbaren Besitz an Betäubungsmitteln (BayObLG, Beschluss Reg 4 St 176/85 vom 03.09.1985, StV 1986, 145 f.; OLG München aaO; OLG Düsseldorf StV 1994, 23 f.; Patzak aaO Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 5 Ss 151/93
    Bloße Anhaftungen an Betäubungsmittelutensilien von so geringer Menge, daß sie für sich allein zu menschlichem Konsum nicht mehr geeignet sind, begründen keinen strafbaren Besitz an dem Betäubungsmittel (vgl. Senatsbeschluß vom 15. April 1992, a.a.O.; Bay0bLG in StV 1986, 145 ; LG Berlin in NStZ 1985, 128 ; Körner, a.a.O., § 29 Rdn. 566 und § 33 Rdn. 13; Endriß/Malek, a.a.O., Rdn. 171).

    Zweck des Verbots auch des Besitzes von Betäubungsmitteln ist es, deren spätere GebrauchsmÖglichkeit durch Weitergabe an Dritte und die damit verbundenen Gefahren zu verhindern (vgl. Senatsbeschluß vom 15. April 1992, a.a.O.; Bay0bLG in StV 1986, 145 und in …

    Der vorangehende Besitz ist dagegen deshalb strafbar, weil dieser, auch wenn er zunächst zum Eigenkonsum begründet worden ist, die Gefahr in sich birgt, das Betäubungsmittel werde unter Änderung der Zweckbestimmung an Dritte weitergegeben (vgl. Senatsbeschluß vom 15. April 1992, a.a.O.; Bay0bLG in StV 1986, 145 und in …

  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Der dem Konsum vorausgehende Besitz zum Eigenverbrauch ist nur deshalb strafwürdig, weil er die Gefahr in sich birgt, daß das Betäubungsmittel unter Änderung der Zweckbestimmung an Dritte weitergegeben wird (Bay0bLG StV 1986, 145 unter Bezugnahme auf Slotty NStZ 1981, 321 [322] und Körner StV 1982, 81; Körner § 29 Rdnr. 437; Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty vor § 29 BtMG Rdn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss 127/92
    Besitz im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG stellt ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis über das Betäubungsmittel dar (BGHSt 26, 117 ; 27, 380; Bay0bLG StV 1986, 145 ).
  • OLG Stuttgart, 06.03.1998 - 2 Ss 86/98
    Dies kann aber nicht als nicht vorhersehbarer, unabwendbarer Umstand im Sinne des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO angesehen werden (vgl. BayObLG in StV 1986, 145 m. w. N. aus der Literatur).
  • BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90
    Die Entscheidung des Senats vom 3.9.1985 (StV 1986, 145 ) hinsichtlich des Besitzes bei für sich allein nicht verwertbaren Betäubungsmittelanhaftungen, auf die in der Revisionsbegründung des Angeklagten R. hingewiesen wurde, betrifft somit keinen vergleichbaren Sachverhalt.
  • BayObLG, 02.04.1987 - RReg. 4 St 75/87

    Betäubungsmittel; Besitz; Genuß; Konsum; Sofort; Einstichstellen; Urinbefund

    Rechtsgrund für die Einführung der Strafbarkeit des dem Genuß des Betäubungsmittels möglicherweise vorausgehenden Besitzes war, daß dieser, auch wenn er zunächst zum Eigenverbrauch begründet wurde, die Gefahr in sich birgt, die Droge werde unter Änderung der Zweckbestimmung an Dritte weitergegeben (Senatsbeschluß vom 3.9.1985 StV 1986, 145 ; Slotty NStZ 1981 321 [322]; Körner StV 1982, 91).
  • BayObLG, 26.11.2002 - 4St RR 113/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Mengenvoraussetzung für die Einordnung eines Stoffes

    2.2 Besitz im Sinne der Vorschrift stellt nach ständiger Rechtsprechung ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis über das Betäubungsmittel dar, das auch dahingehend umschrieben wird, dass der Täter Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel haben muss (BayObLG StV 1986, 145 und OLG Düsseldorf NStZ 1992, 443 jeweils m.w.N.) .
  • BayObLG, 12.07.1991 - RReg. 4 St 88/91

    Rauschgiftutensilien; Anhaftungen; Betäubungsmittel; Besitz; Rückschluß

    Die Formulierungen des Amtsgerichts lassen es nicht als ausgeschlossen erscheinen, daß es sich bei dem Haschisch bzw. Haschischöl um für sich allein nicht verwertbare Anhaftungen von Betäubungsmitteln handelte, durch welche kein Besitz im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG begründet wird (Senatsbeschluß vom 3.9.1985 StV 1986, 145 ; Körner BtMG 3.Aufl. § 29 Rdn. 583).
  • LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - Ss (B) 22/14

    Rechtsbeschwerde - Verspätete Niederschrift eines Bußgeldurteils aufgrund

  • BayObLG, 05.11.1987 - RReg. 4 St 195/87

    Verurteilung; Einfuhr; Betäubungsmittel; Überzeugung; Begründung;

  • BayObLG, 27.11.1986 - RReg. 4 St 238/86

    Urinprobe; Betäubungsmittel; Einnahme; Besitz; Beweis; Freiheitsstrafe; Kurz

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