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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,370
BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85 (https://dejure.org/1986,370)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1986 - 1 StR 643/85 (https://dejure.org/1986,370)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1986 - 1 StR 643/85 (https://dejure.org/1986,370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der Sitzungsniederschrift - Berücksichtigung einer Protokollberichtigung durch das Revisionsgericht - Urteilstenor als Grundlage der Strafvollstreckung - Verbot der Verböserung (reformatio in peius) im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 268, 271, 274

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 11
  • NJW 1986, 1820
  • MDR 1986, 511
  • StV 1986, 287
  • Rpfleger 1986, 444
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 752/53
    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kann allerdings nicht darauf abgestellt werden, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1954, 730) die Berichtigung offensichtlicher Versehen in den Urteils gründen unbeschränkt zulässig ist.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 125, 127; 10, 145, 147 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; BGH NJW 1954, 730; BGH Wistra 1985, 154) darf allerdings das Revisionsgericht eine Protokollberichtigung nicht berücksichtigen, wenn sie einer erhobenen Verfahrensrüge nachträglich den Boden entziehen würde.

  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57

    Änderungen des Protokolls vor der Unterzeichnung des Protokolls, aber nach

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 125, 127; 10, 145, 147 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; BGH NJW 1954, 730; BGH Wistra 1985, 154) darf allerdings das Revisionsgericht eine Protokollberichtigung nicht berücksichtigen, wenn sie einer erhobenen Verfahrensrüge nachträglich den Boden entziehen würde.
  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 466/51
    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Daß dieses Ergebnis unvereinbar mit dem Verbot der reformatio in peius (§ 358 Abs. 2 StPO) ist, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 1951 - 1 StR 466/51 - (insoweit weder in LM Nr. 2 zu § 268 StPO noch in JZ 1952, 282 veröffentlicht) eingehend dargelegt.
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 125, 127; 10, 145, 147 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; BGH NJW 1954, 730; BGH Wistra 1985, 154) darf allerdings das Revisionsgericht eine Protokollberichtigung nicht berücksichtigen, wenn sie einer erhobenen Verfahrensrüge nachträglich den Boden entziehen würde.
  • RG, 22.11.1912 - II 820/12

    Widerspruch zwischen Urteilsformel und Gründen in Ansehung des Strafmaßes.

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Die der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 46, 326) offenbar zugrunde liegende gegenteilige Auffassung ging zu Unrecht davon aus, daß in solchen Fällen in der neuen Hauptverhandlung eine höhere als die verkündete Strafe verhängt werden könne, die Obergrenze nur durch die in den Gründen des aufgehobenen Urteils enthaltene höhere Strafe gebildet werde (a.a.O. S. 327).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84   

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https://dejure.org/1985,4973
BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84 (https://dejure.org/1985,4973)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1985 - 3 StR 473/84 (https://dejure.org/1985,4973)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1985 - 3 StR 473/84 (https://dejure.org/1985,4973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betrugs und wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen Rechts - Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung ind der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 287
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.1966 - 4 StR 201/66
    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84
    Die in dieser Zeit der Abwesenheit der Verteidiger erörterten Vorgänge hingen mit den gegen den Angeklagten gerichteten Schuldvorwürfen zusammen (vgl. BGHSt 21, 180, 182).

    Auch insoweit ist mithin auszuschließen, daß der Beschwerdeführer von dem Verhandlungsabschnitt, in dem er nicht verteidigt war, überhaupt nicht betroffen, daß dieser also für ihn nicht wesentlich gewesen sei (vgl. BGHSt 21, 180, 182; BGH NStZ 1983, 375 Nr. 23).

  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84
    Die dienstlichen Äußerungen der berufsrichterlichen Mitglieder der erkennenden Strafkammer, nach denen der Angeklagte durchgehend von mindestens einem Rechtsanwalt verteidigt war, sind nicht geeignet, die formelle Beweiskraft des insoweit eindeutigen Protokollinhalts (§ 274 StPO) zu entkräften (BGHSt 24, 280, 281 [BGH 05.01.1972 - 2 StR 376/71]; BGH NStZ 1983, 375 Nr. 23).

    Auch insoweit ist mithin auszuschließen, daß der Beschwerdeführer von dem Verhandlungsabschnitt, in dem er nicht verteidigt war, überhaupt nicht betroffen, daß dieser also für ihn nicht wesentlich gewesen sei (vgl. BGHSt 21, 180, 182; BGH NStZ 1983, 375 Nr. 23).

  • BGH, 05.01.1972 - 2 StR 376/71

    Verursachung des Todes durch die mit dem Ziel der Wegnahme angewendeten Gewalt -

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84
    Die dienstlichen Äußerungen der berufsrichterlichen Mitglieder der erkennenden Strafkammer, nach denen der Angeklagte durchgehend von mindestens einem Rechtsanwalt verteidigt war, sind nicht geeignet, die formelle Beweiskraft des insoweit eindeutigen Protokollinhalts (§ 274 StPO) zu entkräften (BGHSt 24, 280, 281 [BGH 05.01.1972 - 2 StR 376/71]; BGH NStZ 1983, 375 Nr. 23).
  • BGH, 10.12.1975 - 2 StR 177/75

    Ahndung von Steuerhinterziehung mit Geldstrafe neben Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84
    Diese Verurteilung kann daher bestehen bleiben (RGSt 44, 16, 20; 69, 253, 256; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75; vgl. auch BGH GA 1975, 283, 284; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 220/80).
  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 220/80

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung in einem justizfremden Gebäude

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84
    Diese Verurteilung kann daher bestehen bleiben (RGSt 44, 16, 20; 69, 253, 256; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75; vgl. auch BGH GA 1975, 283, 284; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 220/80).
  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge in Bezug auf die zweitweilige

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84
    Das genügt für die Zulässigkeit seiner Revision (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 670/82 mit weiteren Nachweisen, abgedruckt bei Holtz MDR 1983, 92 sowie in NStZ 1983, 36).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 7/85

    Beurlaubung des Verteidigers von der Teilnahme an der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84
    Dabei handelte es sich um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung (vgl. Pikart in KK, StPO § 338 Rdn 74; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 338 Rdn 36 bis 38, jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen; vgl. auch BGH NStZ 1985, 375).
  • RG, 04.07.1935 - 2 D 500/35

    Läßt sich bei Ausschluß der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84
    Diese Verurteilung kann daher bestehen bleiben (RGSt 44, 16, 20; 69, 253, 256; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75; vgl. auch BGH GA 1975, 283, 284; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 220/80).
  • RG, 28.06.1910 - V 536/10

    1. Inwieweit ist Anwesenheit des notwendigen oder gemäß § 141 St.P.O. bestellten

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84
    Diese Verurteilung kann daher bestehen bleiben (RGSt 44, 16, 20; 69, 253, 256; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75; vgl. auch BGH GA 1975, 283, 284; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 220/80).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    Dem stehen die von der Revision zitierten Entscheidungen - BGH, Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84 - = StV 1986, 287 und BGH, Urteil vom 30. März 1983 - 2 StR 173/82 - = NStZ 1983, 375 - nicht entgegen.
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des notwendigen Verteidigers

    Die Revision musste nicht mitteilen, worüber in Abwesenheit des Verteidigers verhandelt worden war und welche Angaben zur Sache der in seiner Abwesenheit vernommene Zeuge N. und der Mitangeklagte Do. gemacht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 670/82, NStZ 1983, 36; Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84, StV 1986, 287, 288).

    Die Vernehmung von Zeugen stellt ebenso wie die Einlassung eines Mitangeklagten zur Sache einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung dar (BGH, Urteil vom 29. Juni 1956 - 2 StR 252/56, BGHSt 9, 243, 244; Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84, StV 1986, 287, 288; Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 338 Rn. 37).

  • OLG Hamm, 05.11.1998 - 3 Ss 1216/98

    Aufhebung, notwendige Verteidigung, Straferwartung ab einem Jahr ohne Bewährung,

    Damit genügt die Verfahrensrüge den insoweit geltenden Zulässigkeitsanforderungen (vgl. BGH, StV 1986, 287; Senat, Beschluss vom 05.06.1996 - 3 Ss 428/96 OLG Hamm).

    Da der Verstoß gegen § 140 Abs. 2 StPO einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO bildet (vgl. BGHSt 15, 307; BGH StV 1986, 287; OLG Düsseldorf, AnwBl 1984, 262; OLG Hamm, NStZ 1982, 298; OLG Hamm, StV 1993, 180; Senat, Beschluss vom 26.06.1997 - 3 Ss 725/97 OLG Hamm), war das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen (§§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 2 StPO).

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 4 RVs 111/13

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei aktuell zu vollstreckender

    "Die in zulässiger Form erhobene - der Angeklagte hat dargelegt, dass er in wesentlichen Teilen der Hauptverhandlung nicht verteidigt war (zu vgl. BGH, Urteil vom 09.10.1985 - 3 StR 473/84 - zit. nach juris) - Rüge einer Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO ist begründet, da die Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1985 - 2 StR 715/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5983
BGH, 20.12.1985 - 2 StR 715/85 (https://dejure.org/1985,5983)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1985 - 2 StR 715/85 (https://dejure.org/1985,5983)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1985 - 2 StR 715/85 (https://dejure.org/1985,5983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bezugnahme auf Feststellungen eines früheren Urteils zur Person eines Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 20.12.1985 - 2 StR 715/85
    Der Tatrichter hätte versuchen müssen, mit anderen Erkenntnisquellen, insbesondere durch Vernehmung von Verwandten des Angeklagten, ein Bild von dessen Persönlichkeit zu gewinnen (BGH NJW 1976, 2220).
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

    Vielmehr muß es sich in solchen Fällen darum bemühen, auf anderem Wege (z.B. teilweise Verlesung von Urteilen aus beizuziehenden Vorstrafakten) ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zu gewinnen (BGH NJW 1976, 2220; BGHR StPO § 267 III 1 Strafzumessung 1; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Beschlüsse vom 20. Dezember 1985 - 2 StR 715/85 - und vom 20. November 1990 - 2 StR 44O/90).
  • BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98

    Aufklärung der Umstände, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind,

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein sachlichrechtlicher Fehler vor, wenn die Urteilsgründe keine Feststellungen zum persönlichen Werdegang des Angeklagten enthalten und zudem nicht erkennen lassen, daß der Tatrichter sich - angesichts des Schweigens des Angeklagten zu seinem Lebenslauf - anderweitig um die Aufklärung des Lebens des Angeklagten bemüht hat (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12, 17; BGH NJW 1976, 2220; BGH StV 1986, 287 und 1992, 463).
  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 413/91

    Würdigung der persönlichen Verhältnisse eines Täters bei der Strafzumessung -

    Vielmehr muß es sich in solchen Fällen darum bemühen, auf anderem Wege (z.B. teilweise Verlesung von Urteilen aus beizuziehenden Vorstrafakten) ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zu gewinnen (BGH NJW 1976, 2220; BGHR StPO § 267 III 1 Strafzumessung 1; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Beschlüsse vom 20. Dezember 1985 - 2 StR 715/85 - und vom 20. November 1990 - 2 StR 440/90).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1985 - 1 StR 569/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7787
BGH, 10.12.1985 - 1 StR 569/85 (https://dejure.org/1985,7787)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1985 - 1 StR 569/85 (https://dejure.org/1985,7787)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - 1 StR 569/85 (https://dejure.org/1985,7787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,7787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatopfer - Exzeß - Erinnerung - Täteridentifizierung - Täterbeschreibung

Papierfundstellen

  • StV 1986, 287
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