Rechtsprechung
BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versagung einer Strafaussetzung - Bewährungsstrafe - Vorstrafen - Familiäre Bindung des Angeklagten - Beruflich gefestigte Position des Angeklagten - Unzulässig unterbliebene Strafaussetzung zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 56
Papierfundstellen
- StV 1986, 293
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.04.1991 - 4 StR 156/91
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Verstöße gegen das Waffengesetz - …
Die Verneinung einer günstigen Sozialprognose bedarf aber bei einem nicht vorbestraften und im wesentlichen geständigen Täter näherer Darlegungen (BGH StV 1986, 293). - BGH, 23.05.1989 - 4 StR 194/89
Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen besonderer Umstände in …
Die Strafkammer hat - ohne die vorrangige Frage (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Februar 1986 - 4 StR 56/86), ob die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1. StGB gegeben sind, abschließend zu beantworten - ausgeführt, es lägen "keine besonderen Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit der Angeklagten vor, welche eine Strafaussetzung zur Bewährung ausnahmsweise rechtfertigen (§ 56 Abs. 2 StGB)" (UA 41). - BGH, 15.11.1988 - 4 StR 511/88
Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß auch bei einer Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB zunächst die Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB zu treffen ist (…vgl. Ruß in LK, 10. Aufl. § 56 Rdn. 9 ff.; BGH, Beschluß vom 25. Februar 1986 - 4 StR 56/86). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 357/86
Merkmal der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
Der Senat vermag nicht sicher auszuschließen, daß das Landgericht die insoweit erforderliche Gesamtbewertung von Tat und Täter nicht vorgenommen hat, die dazu führen kann, daß auch einzelne Umstände, die jeweils für sich betrachtet nur einfache, durchschnittliche Zumessungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen können (BGH NStZ 1982, 285, 286; 1984, 360; BGH, Beschluß vom 25. Februar 1986 - 4 StR 56/86; siehe jetzt § 56 Abs. 2 StGB i.d.F. des 23. StrÄndG vom 13. April 1986 - BGBl I S. 393).
Rechtsprechung
BGH, 11.03.1986 - 5 StR 40/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Berücksichtigung von Fluchtvorbereitungen zur Versagung der Anrechnung eines Teils der Untersuchungshaft auf eine zu verhängende Freiheitsstrafe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1986, 293