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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86   

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https://dejure.org/1987,708
BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86 (https://dejure.org/1987,708)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1987 - 1 StR 647/86 (https://dejure.org/1987,708)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - 1 StR 647/86 (https://dejure.org/1987,708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2881
  • MDR 1987, 510
  • NStZ 1987, 232
  • NStZ 1987, 233
  • StV 1987, 203
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
    Für mittäterschaftliche Einfuhr hat die Rechtsprechung zwar schon "die psychische Beeinflussung eines der Tatgenossen" genügen lassen (BGH StV 1986, 384), doch unterschied sich jener Fall von dem vorliegend zu beurteilenden jedenfalls dadurch, daß die Angeklagten das Betäubungsmittel schon in den Niederlanden erwarben und beim Erwerbsakt den - vom Verkäufer durchzuführenden - Transport nach Deutschland vereinbarten.
  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
    Im übrigen gelten für die Beurteilung, ob Mittäterschaft vorliegt, die allgemeinen Kriterien; wesentliche Anhaltspunkte sind "der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen" (BGH NStZ 1984, 413 m.w.Nachw.; BGH, Urt. vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84; BGH NJW 1985, 1035).
  • BGH, 07.08.1985 - 2 StR 787/84

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
    Im übrigen gelten für die Beurteilung, ob Mittäterschaft vorliegt, die allgemeinen Kriterien; wesentliche Anhaltspunkte sind "der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen" (BGH NStZ 1984, 413 m.w.Nachw.; BGH, Urt. vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84; BGH NJW 1985, 1035).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
    Im übrigen gelten für die Beurteilung, ob Mittäterschaft vorliegt, die allgemeinen Kriterien; wesentliche Anhaltspunkte sind "der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen" (BGH NStZ 1984, 413 m.w.Nachw.; BGH, Urt. vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84; BGH NJW 1985, 1035).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Vielmehr ist Mittäter, wer nicht nur fremdes Tun fördern will, sondern - wie der Angeklagte - mit Tatherrschaftswillen einen Tatbeitrag leistet (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Nach den genannten Grundsätzen wird auf der anderen Seite der Hintermann, der in seinem Interesse die unerlaubte Einfuhr der mit seinem Geld erworbenen oder zu bezahlenden Betäubungsmittel veranlaßt, je nach Sachlage Mittäter (vgl. BGHSt 36, 249; BGH NStZ 1990, 130), jedenfalls Anstifter und nicht lediglich Gehilfe sein (vgl. BGH NStZ 1992, 339; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Eine Umstellung des Schuldspruchs verbietet sich zudem auch deshalb, weil in Fällen wie dem vorliegenden eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zur Einfuhr der Betäubungsmittel in Betracht kommt; die Voraussetzungen der Anstiftung sind dabei selbständig zu prüfen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1987 - 1 StR 647/86, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

    Dazu gehören neben eigenem Erfolgsinteresse und Tatbeteiligung auch Tatherrschaft und der Wille dazu (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 16, 17 m. w. N.); Durchführung und Ausführung der Tat müssen maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH MDR 1987, 510 m. Nachw.).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Beschränkt sich der Käufer darauf, Betäubungsmittel im Ausland zu bestellen und bleibt es völlig dem Verkäufer und den von ihm beauftragten Kurieren überlassen, wie die bestellten Betäubungsmittel nach Deutschland gelangen, scheidet die Annahme einer Mittäterschaft regelmäßig aus (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1987 - 1 StR 647/86, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von

    Doch ist, wer die Einfuhr lediglich veranlaßt, deshalb allein noch nicht Täter derselben (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).

    Wer sich wie der Angeklagte an einem Rauschgiftgeschäft lediglich in der Weise beteiligt, daß er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt und nur darauf wartet, daß ein anderer ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringt, sonst aber überhaupt keinen Einfluß auf den Einfuhrvorgang hat, ist grundsätzlich nicht Mittäter bei der Einfuhr (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3; BGH StV 1988, 205 und 530; BGH, Beschluß vom 3. August 1990 - 2 StR 281/90).

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87

    Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner

    Ausgang und Durchführung der Tat hing deshalb nicht maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten ab, der damit zutreffend als Gehilfe und nicht als Mittäter (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 3) bestraft worden ist.
  • BayObLG, 17.05.2004 - 4St RR 51/04

    Strafprozessrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage;

    Doch ist, wer die Einfuhr lediglich veranlasst, deshalb allein noch nicht Täter derselben (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).

    Wer sich wie der Angeklagte an einem Rauschgiftgeschäft lediglich in der Weise beteiligt, dass er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt und nur darauf wartet, dass ein anderer ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringt, sonst aber überhaupt keinen Einfluss auf den Einfuhrvorgang hat, ist grundsätzlich nicht Mittäter bei der Einfuhr (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3; BGH StV 1988, 205 ).

  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2 und 3, BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8, 10 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 474/00

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Die Feststellungen sind zu den einzelnen Fällen unterschiedlich ausführlich, sie lassen eine eindeutige rechtliche Zuordnung als täterschaftliche Einfuhr (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 17: vgl. auch Einfuhr 26) oder Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3) nicht zu.
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87

    Mittäterschaft an der Einfuhr von Haschisch wegen Beteiligung an der Finanzierung

  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 398/88

    Unzulässigkeit der Richterablehnung mangels geeigneter Begründung; Keine Beschwer

  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 359/93

    Tatbeitrag - Beihilfe - Tatherrschaft - Drogen - Steuerung - Einwirkung -

  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

  • BGH, 15.01.1999 - 2 StR 602/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Einfuhr von Betäubungsmitteln bei

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 274/92

    Tätereigenschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erfordernis

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 268/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BayObLG, 31.05.2000 - 4St RR 68/00

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenzen der freien

  • BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90

    Betäubungsmittel - Eigenhändiges Einführen - Mittäterschaft - Einfluß des

  • LG Ravensburg, 14.01.2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln durch telefonische

  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 16/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft

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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.01.1985 - RReg. 5 St 272/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1988
BayObLG, 09.01.1985 - RReg. 5 St 272/84 (https://dejure.org/1985,1988)
BayObLG, Entscheidung vom 09.01.1985 - RReg. 5 St 272/84 (https://dejure.org/1985,1988)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Januar 1985 - RReg. 5 St 272/84 (https://dejure.org/1985,1988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gegenwärtiger Angriff bei noch nicht betätigtem Willen; Handeln des Angegriffenen mit Verteidigungswillen als Voraussetzung der Verteidigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwehr; Gegenwärtiger Angriff; Angriff; Gegenwärtig; Abwehr; Präventivnotwehr

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 32

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2600
  • MDR 1985, 780
  • StV 1987, 203
  • JR 1986, 291
  • BayObLGSt 1985, 7
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei

    Auszug aus BayObLG, 09.01.1985 - RReg. 5 St 272/84
    Verteidigung im Sinn des § 32 Abs. 2 StGB setzt voraus, daß der Angegriffene mit Verteidigungswillen handelt (BGHSt 3, 194, 198 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52] ; 5, 245, 247 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53] ; herrschende Meinung: Schönke/Schröder § 32 RdNr. 63; Dreher StGB 42. Aufl. § 32 RdNr. 14).
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BayObLG, 09.01.1985 - RReg. 5 St 272/84
    Verteidigung im Sinn des § 32 Abs. 2 StGB setzt voraus, daß der Angegriffene mit Verteidigungswillen handelt (BGHSt 3, 194, 198 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52] ; 5, 245, 247 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53] ; herrschende Meinung: Schönke/Schröder § 32 RdNr. 63; Dreher StGB 42. Aufl. § 32 RdNr. 14).
  • BGH, 26.02.1969 - 3 StR 322/68

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge von Verfahrensfehlern

    Auszug aus BayObLG, 09.01.1985 - RReg. 5 St 272/84
    Auch wenn der Verteidiger grundsätzlich ein Mittel wählen darf, das bei Abschätzung der beidseitigen Kärperkräfte sicheren Erfolg verspricht (BGH GA 1968, 182; 1969, 23),ist vom zeitlichen Standort des Angegriffenen im Wege nachträglicher Prognose (BGH NJW 1969, 802 [BGH 26.02.1969 - 3 StR 322/68] ; LK § 32 RdNr. 24) die Verhältnismäßigkeit von Angriffs- und Abwehrverhalten für die Annahme des Rechtfertigungsgrunds der Notwehr festzustellen.
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BayObLG, 09.01.1985 - RReg. 5 St 272/84
    256, 258; 27, 336, 337; Dreher § 32 RdNr. 16).
  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 489/72
    Auszug aus BayObLG, 09.01.1985 - RReg. 5 St 272/84
    Um eine objektive für ein Rechtsgut bedrohliche Lage zu schaffen (BGH NJW 1973, 255), bedarf es zwar noch nicht der Verletzungshandlung oder ihres Beginns, aber doch eines Verhaltens, das unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann (LK 10. Aufl. § 32 RdNr. 118; Schönke/Schröder StGB 21. Aufl. § 32 RdNr. 3).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage; Gegenwärtige rechtswidriger

    Ein lediglich verbaler Streit ist solange kein gegenwärtiger Angriff auf die körperliche Integrität, wie der Rahmen des Wortgefechts nicht überschritten wird (vgl. BayObLG, Urteil vom 9. Januar 1985 - RReg. 5 St 272/84, …
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1986 - 1 StR 599/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2393
BGH, 02.12.1986 - 1 StR 599/86 (https://dejure.org/1986,2393)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1986 - 1 StR 599/86 (https://dejure.org/1986,2393)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1986 - 1 StR 599/86 (https://dejure.org/1986,2393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Tatrichterliches Ermessen - Voraussetzungen zum Eingreifen des Revisionsgerichts

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 203
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 599/86
    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn ein falscher Strafrahmen gewählt worden ist, wenn Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen die Täter sprechenden Umstände verletzt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (st. Rechtspr.; vgl. z.B. BGHSt 29, 319, 320) [BGH 17.09.1980 - 2 StR 355/80].
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Grundsätzlich kommt im Rahmen der Strafzumessung der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit eine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 208), wobei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs diesbezüglich ein für die Strafzumessung maßgebliches Stufenverhältnis von sog. "harten' Drogen, wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 393/97, NStZ-RR 1998, 148; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613) über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 1990 - 2 StR 275/90, StV 1990, 494; vom 10. Februar 1993 - 2 StR 20/92, NStZ 1993, 287; vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 508/96, StV 1997, 75 und vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, StV 2015, 353), bis hin zu sog. "weichen' Drogen, wie Cannabis (dazu BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 599/86, StV 1987, 203 und vom 28. Januar 2009 - 5 StR 465/08), besteht (vgl. insgesamt Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 114, 126, 209 ff. mwN).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    Wenngleich dies wegen möglicher unterschiedlicher Wirkungsweisen und teilweise schon sehr lange etablierten Grenzwerten (vgl. nur Bd. 33 der Entscheidungssammlung BGHSt mit drei Entscheidungen zu Grenzwerten für Tetrahydrocannabinol, Kokainhydrochlorid und Amphetamin-Base) nicht stets dazu führt, dass allein die jeweils festgesetzten Grenzwerte der nicht geringen Menge im losgelösten Vergleich der Betäubungsmittel - wie 1, 5 Gramm für Heroinhydrochlorid (BGH, Beschluss vom 7. November 1983 - 1 StR 721/83, BGHSt 32, 162), 5 Gramm für Kokainhydrochlorid (BGH, Urteil vom 1. Februar 1985 - 2 StR 685/84, BGHSt 33, 133, 140: gefährlicher als Haschisch, jedoch nicht so gefährlich wie Heroin (ohne Rückgriff auf eine Maßzahl)), demgegenüber aber 2 Gramm für JWH-018 in Ansehung des Umstands, dass u.a. Heroin oder Kokain noch gefährlichere Wirkungen entfalten als synthetische Cannabinoide (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 Rn. 54) - eine Rangfolge für die Gefährlichkeit der Wirkungen zum Ausdruck bringen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 599/86 Rn. 5), so beeinflusst die Gefährlichkeit doch für die meisten Stoffe ganz maßgeblich die Festsetzung des Grenzwertes.

    Dies kann für andere Betäubungsmittel, wie z.B. Kokain und Heroin (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 393/97 Rn. 18 unter Bezugnahme auf BGH bei Holtz MDR 1979, 986, freilich vor Festsetzung der nicht geringen Menge für Heroinhydrochlorid und zur Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 BtMG aF), aber auch für sogenannte weiche Drogen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 599/86 Rn. 5; Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18 Rn. 15) anders zu werten sein, da Besonderheiten bei der Wirkungsweise oder bei den Konsumgewohnheiten, bzw. den Erkenntnissen hierzu, dazu geführt haben können, dass die Gefährlichkeit bei der Festsetzung des Grenzwerts in Abgrenzung zu anderen Betäubungsmitteln nur unvollkommen abgebildet worden ist.

  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Cannabis gehört zu den weichen Drogen, was daher bei der Strafzumessung zugunsten des Täters zu berücksichtigen ist (BGH StV 1983, 201 [202]; 1987, 203; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse v. 13.11.1986 - 4 St 206/86 - und v. 6.3.1987 - 4 St 52/87; Körner § 29 Rdnrn. 4, 5; Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty vor § 29 BtMG Rdnrn. 31, 37).
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Einzelne Drogen weichen wegen der Verschiedenartigkeit ihrer Einwirkung auf die Konsumenten in ihrer Gefährlichkeit voneinander ab (vgl. BGH, Urt. v. 02.12.1986 - 1 StR 599/86, juris), so dass auch der Art des Rauschgifts im Rahmen der Strafzumessung eine eigenständige Bedeutung zukommt (BGH StV 2000, 613; NJW 1992, 380).
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