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   OLG Bremen, 04.02.1987 - Ss 95/86   

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OLG Bremen, 04.02.1987 - Ss 95/86 (https://dejure.org/1987,6069)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.02.1987 - Ss 95/86 (https://dejure.org/1987,6069)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. Februar 1987 - Ss 95/86 (https://dejure.org/1987,6069)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Das Ausbleiben eines Angeklagten in der gerichtlichen Hauptverhandlung ist dann - und nur dann - i.S.d. §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 Satz 1 StPO genügend entschuldigt, wenn ihm unter Abwägung aller Umstände des Falles wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (OLG München a.a.O.; OLG Brandenburg NJW 1998, 842; OLG Bamberg OLGSt, StPO, § 329 Nr. 29; HansOLG Bremen StV 1987, 242; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207).
  • OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00

    Anfechtung eines Verwerfungsurteils

    Sie liegt jedoch implizit der Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen zu Grunde, die der Frage nachgehen, ob die vom Angeklagten vorgebrachten Entschuldigungsgründe und sonstige als Entschuldigung in Betracht kommende Tatsachen im Berufungsurteil so vollständig wiedergegeben und gewürdigt worden sind, dass hierdurch dem Revisionsgericht eine Nachprüfung der Rechtsfindung des Landgerichts ermöglicht ist (OLG Bremen NJW 62, 881; StV 1987, 242; OLG Hamm NJW 63, 65 [66]; Meyer-Goßner aaO. m.w.N.).
  • OLG Köln, 04.06.1999 - Ss 217/99
    Soweit mit der Rechtsbeschwerde (bzw. in Fällen des § 329 Abs. 1 StPO: mit der Revision) geltend gemacht wird, der Betroffene (bzw. Angeklagte) sei entgegen der Ansicht des Tatrichters genügend entschuldigt gewesen und das Gericht habe einen gegebenen Entschuldigungsgrund anerkennen und als solchen rechtlich werten müssen, kann das Rechtsmittelgericht nur aufgrund des Urteilsinhalts selbst überprüfen, ob die Annahme einer fehlenden oder ungenügenden Entschuldigung zutreffend ist oder nicht (OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614; OLG Bremen NJW 1962, 881 u. StV 1987, 242 ; OLG Hamm NJW 1963, 65, 66; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433; KG GA 1973, 29, 30 f.).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob die Voraussetzungen eines Prozeßurteils nach § 329 Abs. 1 StPO vorgelegen haben, namentlich der Begriff der "nicht genügenden Entschuldigung" nicht verkannt worden ist, ist das Berufungsgericht daher gehalten, in den Urteilsgründen die Tatsachen aufzuführen, auf denen das Prozeßurteil beruht (vgl. BGHSt 28, 384, 387; HansOLG Bremen StV 1987, 242; OLG Düsseldorf StV 1983, 193 und VRS 78, 129; KG, Beschluß vom 5. Dezember 2001 - (4) 1 Ss 340/01 (183/01) - Meyer-Goßner, § 329 StPO Rdn. 48 mit weit.
  • OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 255/99
    Denn soweit mit der Revision geltend gemacht wird, der Angeklagte sei entgegen der Ansicht des Tatrichters genügend entschuldigt gewesen und das Gericht habe einen gegebenen Entschuldigungsgrund anerkennen und als solchen rechtlich werten müssen, kann das Revisionsgericht nur aufgrund des Urteilsinhalts selbst überprüfen, ob die Annahme einer fehlenden oder ungenügenden Entschuldigung zutreffend ist oder nicht (OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614; OLG Bremen NJW 1962, 881 u. StV 1987, 242 ; OLG Hamm NJW 1963, 65, 66; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433; KG GA 1973, 29, 30 f.).
  • KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
    Maßgebend ist, ob dem Angeklagten nach den Umständen des Falles wegen seines Ausbleibens billigerweise ein Vorwurf zu machen ist (HansOLG Bremen, Strafverteidiger 1987, 242).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.12.1986 - 2 Ws 799/86   

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https://dejure.org/1986,4914
OLG Düsseldorf, 30.12.1986 - 2 Ws 799/86 (https://dejure.org/1986,4914)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.12.1986 - 2 Ws 799/86 (https://dejure.org/1986,4914)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Dezember 1986 - 2 Ws 799/86 (https://dejure.org/1986,4914)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 242
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 127/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

    Umstände, die das Berufungsgericht bereits in seinem Urteil verwertet und dahin gewürdigt hat, dass sie das Ausbleiben des Angeklagten nicht (genügend) entschuldigen, können ein Wiedereinsetzungsgesuch hingegen nicht rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - StV 1987, 242; OLG Hamm StV 1997, 346 [347]; OLG Köln StV 1989, 53; Ruß in KK-StPO, 4. Auflage, § 329 Rn. 23; Rautenberg in HK-StPO, 3. Auflage, § 329 Rn. 44; Bick StV 1987, 273).
  • LG Berlin, 20.05.2011 - 533 Qs 30/11

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung

    aa) Zwar kann ein Wiedereinsetzungsantrag grundsätzlich nur auf neue, dem Gericht bei seiner Entscheidung nicht bekannte Tatsachen gestützt werden und nicht auf solche, die das Gericht bereits in seinem Urteil verwertet und dahingehend gewürdigt hat, dass sie das Ausbleiben des Betroffenen nicht genügend entschuldigen (Paul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 329, Rn. 23; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, § 329, Rn. 42; Gössel, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2003, § 329, Rn. 118; jew. m.w.N., vgl. OLG Düsseldorf, StV 1987, 242, StV 1985, 52).

    Diese hängen nach dem Gesagten davon ab, was dem Gericht bekannt war (so OLG München, NStZ 1988, 377, 378, m.w.N.; vgl. ebenso KG, NStZ-RR 2006, 183, 184, StV 1995, 575, anders noch GA 1974, 116; OLG Köln, StV 1989, 53 f., OLGSt StPO § 329 Nr. 7; Hanseat. OLG Bremen, StV 1987, 242; OLG Düsseldorf VRS 90, Nr. 73 [S. 187, 189]; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 368, 369).

  • OLG Brandenburg, 05.05.1997 - 2 Ss OWi 10 B/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund

    Richtig an der wiedergegebenen Auffassung ist, daß mit einem Wiedereinsetzungsgesuch zutreffenderweise nur Tatsachen angeführt werden können, die das Gericht bei Erlaß des Verwerfungsurteils nicht kannte und daher nicht im Urteil abhandeln konnte (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 329 Rdn. 42 und die dortigen Nachweise), während die Revision bzw. Rechtsbeschwerde ausschließlich auf Umstände zu stützen ist, die schon bei der Verwerfung zu berücksichtigen gewesen wären (aa0, Rdn. 48; vgl. auch OLG Düsseldorf StV 1987, 242).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 82 B/05

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb

    Regelmäßig können zwar mit einem Wiedereinsetzungsgesuch nur Tatsachen angeführt werden, die das Amtsgericht bei Erlass des Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht kannte und daher in seinem Urteil auch nicht abhandeln konnte (Brandenburgisches Oberlandesgericht a. a. O. m. w. N.), während die Rechtsbeschwerde ausschließlich auf Umstände zu stützen ist, die schon bei der Verwerfung zu berücksichtigen gewesen wären (vgl. OLG Düsseldorf StV 1987, 242 für das Revisionsverfahren).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 210/99
    Das Rechtsmittel ist unbegründet, da ein Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung nicht auf die Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht - wenn auch rechtsfehlerhaft - in seinem die Berufung verwerfenden Urteil bereits als nicht genügende Entschuldigung gewürdigt hat (vgl. Senatsbeschlüsse VRS 190, 184, 185; NStZ 1992, 99 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, StV 1987, 242; OLG Hamburg MDR 1991, 469; OLG München NStZ 1988, 377 ; Gollwitzer in LR, StPO , 24. Aufl., § 329 Rn. 118; Ruß in KK, StPO , 3. Aufl., § 329 Rn. 23, Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 329 Rn. 42).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.1995 - 1 Ws 595/95
    Diese Würdigung der Entschuldigungsgründe kann grundsätzlich nur mit der Revision angefochten werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. März 1995 - 1 Ws 179/95 - und vom 6. September 1991 in NStZ 1992, 99 = VRS 82, 129 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat in StV 1987, 242; OLG Hamburg in MDR 1991, 469; OLG Köln in VRS 75, 113; OLG München in NStZ 1988, 377 ; OLG Koblenz in VRS 64, 211; KG in GA 1974, 116; OLG Saarbrücken in NJW 1969, 1864; Gollwitzer in LR, StPO , 24. Aufl., § 329 Rdnr. 118; Ruß in KK, StPO , 3. Aufl., § 329 Rdnr. 23; Paulus in KMR, StPO , 8. Aufl., § 329 Rdnr. 58; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 329 Rdnr. 42).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 129/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

    Umstände, die das Berufungsgericht bereits in seinem Urteil verwertet und dahin gewürdigt hat, dass sie das Ausbleiben des Angeklagten nicht (genügend) entschuldigen, können ein Wiedereinsetzungsgesuch hingegen nicht rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - StV 1987, 242; OLG Hamm StV 1997, 346 [347]; OLG Köln StV 1989, 53; Ruß in KK-StPO, 4. Auflage, § 329 Rn. 23; Rautenberg in HK-StPO, 3. Auflage, § 329 Rn. 44; Bick StV 1987, 273).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 128/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

    Umstände, die das Berufungsgericht bereits in seinem Urteil verwertet und dahin gewürdigt hat, dass sie das Ausbleiben des Angeklagten nicht (genügend) entschuldigen, können ein Wiedereinsetzungsgesuch hingegen nicht rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - StV 1987, 242; OLG Hamm StV 1997, 346 [347]; OLG Köln StV 1989, 53; Ruß in KK-StPO, 4. Auflage, § 329 Rn. 23; Rautenberg in HK-StPO, 3. Auflage, § 329 Rn. 44; Bick StV 1987, 273).
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