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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1277
BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87 (https://dejure.org/1988,1277)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1988 - 4 StR 647/87 (https://dejure.org/1988,1277)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 4 StR 647/87 (https://dejure.org/1988,1277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen vorsätzlicher fortgesetzter unlauterer Werbung in Tateinheit mit vorsätzlich fortgesetzter Abgabe von Arzneimitteln außerhalb einer Apotheke - Verbindung mehrerer Verfahren - Teilnahme an einer Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) §§ 3, 5, 237
    Revision bei Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 195
  • NJW 1988, 2808
  • MDR 1988, 424
  • NStZ 1988, 323
  • StV 1988, 185
  • JR 1988, 385
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63

    Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Diese Verbindung erfolgte nach § 237 StPO; sie führte daher nicht zu einer "Verschmelzung" beider Verfahren, vielmehr behielt das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches (BGHSt 19, 177, 182; 26, 271, 275; BGHR StPO § 237 Verbindung 1; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84).

    In einem solchen Fall sieht der Bundesgerichtshof die Rechtsgrundlage für eine Verbindung allein in § 237 StPO, da er § 4 StPO auf die Verbindung zwischen einem erstinstanzlichen und einem Berufungsverfahren für unanwendbar erachtet (BGHSt 19, 177; 22, 250, 251; 25, 51; BGH NStZ 1986, 564).

  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Diese Verbindung erfolgte nach § 237 StPO; sie führte daher nicht zu einer "Verschmelzung" beider Verfahren, vielmehr behielt das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches (BGHSt 19, 177, 182; 26, 271, 275; BGHR StPO § 237 Verbindung 1; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84).
  • BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54

    Feststellung des Verbrauchs der Strafklage durch das Revisionsgericht - Verkauf

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Zwar bejaht der Bundesgerichtshof seine Zuständigkeit für die Revision gegen ein Berufungsurteil auch dann, wenn über bei einer Strafkammer im ersten und im zweiten Rechtszug anhängige, miteinander verbundene Strafsachen in einem einheitlichen Urteil entschieden worden ist (BGH NJW 1955, 1198; BGH LM Nr. 3 zu § 135 GVG; stand. Rechtspr.).
  • BGH, 25.06.1968 - 5 StR 191/68

    Begriff "zusammenhängende Strafsachen" - Verbindung eines subjektiven

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Durch eine entsprechende Anwendung des § 5 StPO in diesem Fall würde die Angeklagte Großmann hinsichtlich ihrer Revision und der sie betreffenden Revision der Staatsanwaltschaft somit ihrem gesetzlichen Richter entzogen werden (vgl. BGHSt 22, 185, 186).
  • BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86

    Abgabe des Berufungsverfahrens an ein anderes Gericht und Verbindung mit einem

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    In einem solchen Fall sieht der Bundesgerichtshof die Rechtsgrundlage für eine Verbindung allein in § 237 StPO, da er § 4 StPO auf die Verbindung zwischen einem erstinstanzlichen und einem Berufungsverfahren für unanwendbar erachtet (BGHSt 19, 177; 22, 250, 251; 25, 51; BGH NStZ 1986, 564).
  • BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68

    Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    In einem solchen Fall sieht der Bundesgerichtshof die Rechtsgrundlage für eine Verbindung allein in § 237 StPO, da er § 4 StPO auf die Verbindung zwischen einem erstinstanzlichen und einem Berufungsverfahren für unanwendbar erachtet (BGHSt 19, 177; 22, 250, 251; 25, 51; BGH NStZ 1986, 564).
  • BGH, 15.11.1972 - 2 ARs 300/72

    Verbindung eines vor einem Gericht niederer Ordnung schwebenden Verfahrens mit

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    In einem solchen Fall sieht der Bundesgerichtshof die Rechtsgrundlage für eine Verbindung allein in § 237 StPO, da er § 4 StPO auf die Verbindung zwischen einem erstinstanzlichen und einem Berufungsverfahren für unanwendbar erachtet (BGHSt 19, 177; 22, 250, 251; 25, 51; BGH NStZ 1986, 564).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Diese Verbindung erfolgte nach § 237 StPO; sie führte daher nicht zu einer "Verschmelzung" beider Verfahren, vielmehr behielt das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches (BGHSt 19, 177, 182; 26, 271, 275; BGHR StPO § 237 Verbindung 1; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84).
  • BGH, 07.07.1987 - 1 StR 246/87

    Verfahrensrüge gegen den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Diese Verbindung erfolgte nach § 237 StPO; sie führte daher nicht zu einer "Verschmelzung" beider Verfahren, vielmehr behielt das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches (BGHSt 19, 177, 182; 26, 271, 275; BGHR StPO § 237 Verbindung 1; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Eine Teilnahme der Angeklagten im Sinne des § 3 StPO an der jeweils von dem anderen Angeklagten begangenen Tat, also eine strafbare, in dieselbe Richtung zielende Mitwirkung an einem einheitlichen geschichtlichen Vorgang (BGH NStZ 1987, 569), wird weder in den Anklageschriften der Staatsanwaltschaft behauptet, noch ist sie aus dem angefochtenen Urteil des Landgerichts ersichtlich.
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    In anderen Entscheidungen (BGHSt 19, 177, 178; 22, 250, 251; 25, 52, 53 [BGH 15.11.1972 - 2 ARs 300/72]; 35, 195, 197; BGH NStZ 1986, 564) hat er die Zulässigkeit der Verbindung von Verfahren, die sich in verschiedenen Rechtszügen beim Landgericht befinden, verneint.

    Der Senat hat bereits auf die Systemwidrigkeit dieser Rechtsprechung hingewiesen (BGHSt 35, 195, 197 f).

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92

    Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren;

    Anders als bei der bloß gemeinsamen Verhandlung nach § 237 StPO, bei der das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches beibehalten hätte (BGHSt 35, 195, 197; 36, 348, 351), führt die Verbindung entsprechend § 4 Abs. 1 StPO zu einer Verschmelzung der Verfahren mit der Folge, daß grundsätzlich (vgl. BGHSt 34, 204, 207) insgesamt erstinstanzlich zu verhandeln ist (BGHSt 36, 348, 350; 37, 15, 18).
  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Allein die Tatsache, daß der Bundesgerichtshof aufgrund einer unzulässigen Verfahrensverbindung ebenfalls mit der Sache befaßt worden ist, vermag seine Zuständigkeit für das gesamte Revisionsverfahren nicht zu begründen (vgl. BGHSt 35, 195, 198/199).
  • BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94

    Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision -

    Zwar hat der Bundesgerichtshof zu der - nicht (unmittelbar) anwendbaren - Regelung des § 4 StPO wiederholt entschieden, daß Verfahrensverbindungen (wie auch eine Übertragung der Untersuchungs- und Entscheidungszuständigkeit nach § 12 Abs. 2 StPO) wegen Unzulässigkeit des Eingriffs in die funktionelle Zuständigkeit ausgeschlossen sind, sobald in einem der betroffenen Verfahren ein Urteil im ersten Rechtszug ergangen ist (vgl. BGHSt 19, 177, 178; 22, 250, 251; 25, 51, 53; 35, 195, 197).
  • BGH, 29.05.1990 - 1 StR 208/90

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Diese Rechtsprechung hat er jedoch aufgegeben (BGH NStZ 1990, 242; vgl. auch BGHSt 35, 195, 197).
  • BGH, 03.01.1994 - 4 StR 710/93

    Zulässigkeit der Verbindung eines bei einer kleinen Strafkammer anhängigen

    Die Verbindung nach § 237 StPO läßt jedenfalls die Eigenschaft des zweitinstanzlichen Verfahrens als Berufungsverfahren unberührt (BGHSt 35, 195, 197 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1988 - 2 StR 624/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1940
BGH, 17.02.1988 - 2 StR 624/87 (https://dejure.org/1988,1940)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1988 - 2 StR 624/87 (https://dejure.org/1988,1940)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1988 - 2 StR 624/87 (https://dejure.org/1988,1940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen räuberischer Erpressung und wegen Raubes - Einsatz von Gaspistolen - Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen - Gebrauch machen von einem Auskunftsverweigerungsrecht

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1859
  • NStZ 1988, 324
  • NStZ 1988, 468 (Ls.)
  • StV 1988, 185
  • StV 1988, 370
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der

    Auszug aus BGH, 17.02.1988 - 2 StR 624/87
    Daß das Ergebnis einer Beweisaufnahme, insbesondere der Vernehmung von Zeugen, nicht vorausgesagt werden kann, liegt im übrigen in der Natur der Sache (vgl. zu alledem BGH NStZ 1987, 181; Herdegen in KK StPO 2. Aufl., Rdn. 43 zu § 244).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1988 - 3 StR 561/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4521
BGH, 22.01.1988 - 3 StR 561/87 (https://dejure.org/1988,4521)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1988 - 3 StR 561/87 (https://dejure.org/1988,4521)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1988 - 3 StR 561/87 (https://dejure.org/1988,4521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung der Hauptverhandlung bei vorschriftswidriger Abwesenheit des Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 185
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    c) § 130 Abs. 1 StGB setzt einen in besonderer Weise qualifizierten Angriff gegen unter anderem Teile der Bevölkerung, wozu auch die in Deutschland dauerhaft lebenden Ausländer gehören (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 1988 - 3 StR 561/87, BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 2), mit einem im Vergleich zu den Beleidigungsdelikten gesteigerten Unrechtsgehalt voraus.
  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11

    Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer

    Die in Deutschland lebenden Ausländer kommen als hinreichend abgrenzbarer und damit vom Tatbestand der Volksverhetzung geschützter Teil der Bevölkerung in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 1988 - 3 StR 561/87, BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 2; Urteil vom 8. August 2006 - 5 StR 405/05, BGHR StGB § 130 Abs. 1 Friedensstörung 1; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 368; OLG Brandenburg NJW 2002, 1440; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Mai 2011 - 1 Ss 175/11; LK-Krauß, StGB, 12. Aufl., § 130 Rn. 28, 31; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 130 Rn. 3, 4).
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

    Eigenmächtig handelt nur der Angeklagte, der versucht, die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit bewußt unwirksam zu machen, der vorsätzlich die Pflicht zur Anwesenheit verletzt und dadurch dem Gang der Rechtspflege entgegentritt (BGHSt 25, 317, 319; BGH NJW 1980, 950; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 3 und 4).
  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 Ws 323/09

    Anforderungen an die Auslegung von Äußerungen

    Die Äußerungen des Angeschuldigten können nur so gedeutet werden, dass er seine Angriffe auch unmittelbar gegen die in Deutschland lebenden Ausländer, und damit gegen ein Teil der Bevölkerung i. S. v. § 130 Abs. 1 StGB gerichtet hat (vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 136, 137; BGHR StGB § 130 Nr. 1 - Bevölkerungsteil 2, zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof bisher den Begriff der Eigenmacht in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Angeklagte versucht haben müsse, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den "Gang der Rechtspflege zu stören" oder ihm "entgegenzutreten" (vgl. etwa BGH NJW 1980, 950; BGH StV 1981, 393; 1982, 153; 1984, 325; 1988, 185; BGH NStZ 1988, 421).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1987 - 1 StR 589/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5627
BGH, 01.12.1987 - 1 StR 589/87 (https://dejure.org/1987,5627)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1987 - 1 StR 589/87 (https://dejure.org/1987,5627)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1987 - 1 StR 589/87 (https://dejure.org/1987,5627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung der Angaben eines zuvor Mitangeklagten nach Abtrennung und berechtigter Verweigerung einer Aussage als Zeuge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 185
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht -

    Auszug aus BGH, 01.12.1987 - 1 StR 589/87
    Aufgrund dieser Zeugnisverweigerung hätte die Strafkammer die früheren Angaben des Zeugen als Mitbeschuldigter und Mitangeklagter nicht mehr verwerten dürfen (BGHSt 10, 186, 190 [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65]; BGH GA 1979, 144).
  • BGH, 31.08.1965 - 5 StR 245/65

    Anwendungsbereich des § 252 Strafprozessordnung (StPO) - Verwertung früherer

    Auszug aus BGH, 01.12.1987 - 1 StR 589/87
    Aufgrund dieser Zeugnisverweigerung hätte die Strafkammer die früheren Angaben des Zeugen als Mitbeschuldigter und Mitangeklagter nicht mehr verwerten dürfen (BGHSt 10, 186, 190 [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65]; BGH GA 1979, 144).
  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage -

    b) Wäre Frau K. in vorliegender Sache Zeugin gewesen, hätte ihre polizeiliche Aussage gemäß § 252 StPO nicht verwertet werden dürfen, wenn sie in der Hauptverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGHSt 10, 186 [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65]; BGH bei Holtz MDR 1979, 457 f. = GA 1979, 144 f.; BGH StV 1988, 185).
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