Rechtsprechung
BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des Mitangeklagten
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Diebstahls, wegen Vergehen gegen das Waffengesetz und wegen Beihilfe zur versuchten Nötigung - Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens - Anforderungen an die Mitberatungspflicht der beisitzenden Richter
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes gegenüber einzelnen Personen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 465
- MDR 1988, 791
- NStZ 1988, 467
- StV 1988, 417
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)
Einem Richter ist es nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung Kontakt aufzunehmen (BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1; BGHSt 42, 46, 47 f.; BGH NStZ 1985, 36, 37 m.w.N.).Ob ein Mitangeklagter aus der Fühlungnahme des Gerichts mit dem Verteidiger eines Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung eine Besorgnis der Befangenheit ableiten kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, unter anderem davon, ob er Grund zu der Annahme hat, ein solches Gespräch könne sich zu seinen Ungunsten auswirken (BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1).
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17
Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …
Folgt der Zuhörer einer ersichtlich aus verständigem Grunde ausgesprochenen und nicht als Anordnung zu verstehenden bloßen Bitte des Vorsitzenden freiwillig, so liegt darin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch kein die Revision begründender Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 566/87, NStZ 1988, 467, 468, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 1; Beschluss vom 20. April 1999 - 4 StR 639/98, NStZ 1999, 426).Dies gilt auch dann, wenn der Zuhörer einer solchen bloßen Bitte mit innerem Widerstreben folgt, ohne dies nach außen erkennbar zum Ausdruck zu bringen (BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 566/87 Rn. 10, NStZ 1988, 467, 468 mwN).
Es ist ihm in einem ihm insoweit zweifelhaft erscheinenden Fall auch zuzumuten, sich durch Rückfrage zu vergewissern, ob der Vorsitzende etwa doch eine, lediglich in eine höfliche Form gekleidete Anordnung getroffen hat (BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 566/87 Rn. 12, NStZ 1988, 467, 468; Beschluss vom 20. April 1999 - 4 StR 639/98, NStZ 1999, 426).
- BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen …
b) Zuzugeben ist der Revision, daß die Annahme, ein Gericht habe zum Nachteil eines Angeklagten Absprachen mit einem Mitangeklagten getroffen und diese nicht offengelegt, bei Abwägung aller Umstände im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen kann (BGHSt 37, 99 ff.; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1 und 4; BGH StV 1986, 369; Niemöller StV 1990, 34, 35).Der Bundesgerichtshof hat für vergleichbar mehrdeutige Sachlagen ausgesprochen, daß eine begründete Besorgnis der Befangenheit erst in Betracht komme, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger nach der Bedeutung des beobachteten Vorganges gefragt und darauf eine Auskunft erhalten hätten, die diese Besorgnis rechtfertige (BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1).
- BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen …
Ob letzteres geschehen ist, unterliegt der Beurteilung im Freibeweisverfahren (RGSt 43, 217, 219;… BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; BGH, Urteil vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - insoweit in BGHSt 13, 126 nicht abgedruckt; BGH, Beschluß vom 2. August 1983 - 5 StR 542/83 - BGH, Beschluß vom 5. März 1996 - 5 StR 474/95 - vgl. auch BGHR StPO § 203 Beschluß 2). - BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
Befangenheit durch Urteilsabsprache
Dabei muß er die gebotene Zurückhaltung wahren, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Beschl. vom 4. Mal 1977 3 StR 93/77; BGH NStZ 1985, 36, 37; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1). - BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00
Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG); …
Dahinstehen kann, unter welchen Voraussetzungen eine Bitte oder Aufforderung des Vorsitzenden an einzelne oder mehrere Zuhörer, den Sitzungssaal vorübergehend zu verlassen, einen Verstoß gegen § 169 Satz 1 GVG beinhaltet (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 1 und 2). - BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93
Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess …
Der Senat hat es allerdings in der Entscheidung NStZ 1988, 467 für zulässig angesehen, daß zwei im Sitzungssaal anwesende Zeugen auf die ausdrückliche Bitte des Vorsitzenden den Verhandlungsraum verlassen haben, weil sie in einem weiteren Verfahren gegen denselben Angeklagten voraussichtlich wieder als Zeugen aussagen mußten. - BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03
Absoluter Revisionsgrund der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens …
Es kann allerdings im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens auch dann vorliegen, wenn einzelne Zuhörer in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Saal entfernt wurden (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 1, 2 jew. m.w.N.). - BGH, 04.03.2009 - 1 StR 27/09
Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit bei Gesprächen des Vorsitzenden …
Ob ein Verfahrensbeteiligter aus der Kontaktaufnahme mit dem Verteidiger eines Angeklagten eine Besorgnis der Befangenheit ableiten kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, u.a. davon, ob er Grund zu der Annahme hat, ein solches Gespräch könne sich zu seinen Ungunsten auswirken (BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1; BGH NStZ 2008, 229). - BGH, 04.07.1990 - 3 StR 121/89
Richterablehnung durch Angeklagten nach außerhalb der Hauptverhandlung erfolgter …
Nach allem ist die auf eine Verletzung des § 338 Nr. 3 StPO gestützte Revision begründet (vgl. auch das Senatsurteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 566/87, BGHR StPO § 24 II Befangenheit 1). - OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07
Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen …
- BGH, 23.10.2002 - 2 StR 353/02
Anwesenheit des Dolmetschers; Übersetzung; Beruhen
- BGH, 20.04.1999 - 4 StR 639/98
Unschädliches Schreibversehen; Öffentlichkeit; Aufforderung an die Zuhörer, den …
- OLG Bremen, 24.01.1989 - Ws 232/88
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Kontaktaufnhame eines …
Rechtsprechung
BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausschluss der Pflichtverteidigung wegen Verstoß gegen die Kleiderordnung - Besorgnis der Befangenheit des Richters auf Grund des Verstoßes gegen die Kleiderordnung
- rechtsportal.de
StPO § 24 Abs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 510
- StV 1988, 417
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen; …
Diese konnte zu Recht befürchten, der Vorsitzende werde ihre Interessen auch sonst nicht ausreichend berücksichtigen und geneigt sein, auf nicht genehmes Verhalten ihrer selbst oder ihres Verteidigers in einer für sie nachteiligen Weise sachfremd zu reagieren (vgl. BGH…, Urteil vom 9. März 1988 - 3 StR 567/87, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 1; Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 222/88, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 2). - OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem …
Dabei hat das Revisionsgericht diese Frage gem. § 28 Abs. 2 StPO nach Beschwerdegrundsätzen zu behandeln, also eine eigene Entscheidung darüber zu treffen, ob das verworfene Ablehnungsgesuch zulässig und begründet war (BGH StV 1988, 417;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 338 Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).Die Besorgnis der Befangenheit ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. u.a. BGH NStZ 1988, 510; OLG Hamm StraFo 2002, 355 f, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 93 B/05
Befangenheitsantrag im Ordnungswidrigkeitsverfahren
Unter Berücksichtigung der Umstände des Falles war der Ablehnungsantrag indes unbegründet, da nicht zu besorgen war, dass der mit der Sachentscheidung befasste Bußgeldrichter dem Rechtsmittelführer gegenüber eine seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussende Haltung einnehmen könnte (vgl. insoweit BVerfGE 32, 288; BGHSt 1, 33 f.; 24, 336 f.; StV 1988, 417; OLG Düsseldorf VRS 66, 27 f.; OLG Koblenz StV 86, 7; OLG Köln StV 1988, 287 f. m. w. N.). - BGH, 07.12.1988 - 4 StR 545/88
Möglichkeit der nachträglichen Ablehnung eines Richters
Dies hat der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen (BGH NStZ 1988, 510). - OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
Pflichtverteidiger, Umbeiordnung, Rechtsmittel
Die Beiordnung ist nicht frei widerruf- bzw. rücknehmbar, sondern nur aus den ausdrücklich im Gesetz (§§ 138a-b, 143 StPO) genannten - hier nicht gegebenen - Gründen oder (so die ganz herrschende Meinung) aus einem wichtigen Grund, welcher bei Vorliegen eines Umstandes gegeben ist, welcher den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. etwa BGH NJW 90, 1373 f. und NStZ 88, 510: KG Berlin JR 82, 349 f. und StV 081 68 ff.; OLG Düsseldorf StraFo 98, 228; HansOLG Hamburg NStZ 98, 586 f.; Kett-Straub NStZ 06, 361, 363 f.;… Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 3 zu § 143;… Laufhütte in KK-StPO, 6, Aufl., Rn. 4 f. zu § 143; auch BVerfGE 39, 238, 244 f. mit dem Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit dem Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes).