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   BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88   

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BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88 (https://dejure.org/1988,1915)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1988 - 1 StR 212/88 (https://dejure.org/1988,1915)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1988 - 1 StR 212/88 (https://dejure.org/1988,1915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Ausschluss der Stafbarkeit wegen Tätigkeit als verdeckter Ermittler für die Polizei - Fehlender Vorsatz des Handeltreibens, wenn der Stoff der Polizei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 558
  • StV 1988, 432
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
    Für Besitz im Sinne des Betäubungsmittelstrafrechts genügt ein bewußtes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis (BGHSt 27, 380, 381).

    Würde anderes angenommen, würde damit der Zweck der Vorschrift verkannt, der darauf zielt, kausales und nicht finales Verhalten zu erfassen (Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht S. 180; vgl. BGHSt 27, 380, 381).

  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 129/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Folgen

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
    Er ist damit schon nicht strafbarer Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1972 - 1 StR 657/72 - bei Dallinger MDR 1973, 554; BGH StV 1981, 549; BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84).

    Geht man mit der grundsätzlich auch von Körner (a.a.O. § 29 Rdn. 110) gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, daß der Vorsatz des Handeltreibens fehlt, wenn der Stoff der Polizei zugespielt werden soll, kann es keinen Unterschied machen, ob der mit diesem Ziel an der Geschäftsabwicklung Beteiligte im Einvernehmen mit der Polizei handelt oder nicht (ebenso im Ergebnis BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84).

  • OLG Stuttgart, 31.03.1978 - 3 Ss (7) 146/78

    Besitz an Betäubungsmitteln; Tatsächliches Herrschaftsverhältnis

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
    Dahinstehen kann, wie der Fall zu beurteilen ist, daß der Täter den erhaltenen Stoff möglichst bald vernichten will (vgl. OLG Stuttgart MDR 1978, 595 [OLG Stuttgart 31.03.1978 - 3 Ss 7 146/78]); so lag es hier nicht.
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
    Er ist damit schon nicht strafbarer Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1972 - 1 StR 657/72 - bei Dallinger MDR 1973, 554; BGH StV 1981, 549; BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84).
  • OLG München, 10.03.1972 - 2 Ws 40/72
    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
    Grundsätzlich sind allerdings auch Rechtsgüter der Allgemeinheit notstandsfähig; das ergibt sich aus dem Wesen des Notstandes und gilt auch für die Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels (OLG München NJW 1972, 2275 [OLG München 10.03.1972 - 2 Ws 40/72]; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 34 Rdn. 10; a.A. Franzheim NJW 1979, 2014, 2017 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77]; Seelmann ZStW 95 (1983), 797, 808).
  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81

    Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen -

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
    Er ist damit schon nicht strafbarer Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1972 - 1 StR 657/72 - bei Dallinger MDR 1973, 554; BGH StV 1981, 549; BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84).
  • OLG Naumburg, 22.02.2018 - 2 Rv 157/17

    Aktivisten durften für Filmaufnahmen in Zuchtbetrieb eindringen - Notstand

    Unerheblich ist insoweit, dass das gefährdete Rechtsgut, der Tierschutz, nicht den Angeklagten selbst zusteht, denn § 34 StGB umfasst auch Rechtsgüter der Allgemeinheit (BGH NStZ 1988, 558; OLG Düsseldorf NStZ 2006, 243; Roxin, Strafrecht, AT, 4. Auflage, § 16 Rn. 10).
  • AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22

    Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines

    Das Gericht geht mit der ganz überwiegenden Auffassung in der strafrechtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum davon aus, dass § 34 StGB sowohl Rechtsgüter des Einzelnen als auch solche der Allgemeinheit umfasst (BGH, Urt. v. 5.7.1988 - 1 StR 212/88, NStZ 1988, 558; OLG Naumburg, Urt. v. 22.2.2018 - 2 Rv 157/17, NJW 2018, 2064, 2065; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.10.2005 - III-5 Ss 63/05- 33/05 I, NJW 2006, 630; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 28.8.1995 - 3 Ss 116/95, NStZ 1996, 136; Roxin/Greco, Strafrecht AT, Bd. I, 5. Aufl. 2020, § 16, Rn. 13; Rosenau, in: Satzger/Schluckebier, StGB, 5. Aufl. 2021, § 34, Rn. 7).
  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    Anderes gilt nur unter den Voraussetzungen besonderer Erlaubnistatbestände wie etwa § 4 BtMG (vgl. dazu BGH, Urteile vom 5. Juli 1988 - 1 StR 212/88 Rn. 11, BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 1 und vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95 Rn. 18, BGHR StGB § 17 Unrechtsbewusstsein 3) oder in den Fällen, in denen die Rechtsprechung nach den Grundsätzen eines tatprovozierenden Verhaltens eine Straflosigkeit angenommen hat (Anstiftung durch einen Lockspitzel; zu dessen Straflosigkeit vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 StR 216/07 Rn. 2 mwN für den Betäubungsmittelhandel; vgl. im Übrigen MüKo-StGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 26 Rn. 60; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 26 Rn. 12; S/S-Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 26 Rn. 21-24; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 26 Rn. 4).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

    Wer annimmt, er dürfe zur Aufdeckung eines Rauschgifthandels auch ohne konkrete Absprache mit einer Bundes- oder Landesbehörde i. S. des § 4 II BtMG Betäubungsmittel in Besitz nehmen, unterliegt regelmäßig einem Verbotsirrtum (im Anschluß an BGH, NStZ 1988, 558).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß derjenige, der Betäubungsmittel der Polizei in die Hände spielen und damit erreichen will, daß sie aus dem Verkehr gezogen werden, nicht auf den Umsatz des Stoffes abzielt und damit schon nicht Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist (BGH StV 1981, 549; 1988, 432, 433 m.w.N.).

    Zutreffend hat das Landgericht auf das Verhalten des Angeklagten den Besitztatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG angewendet, der durch den vom Täter verfolgten Zweck, die Betäubungsmittel letztlich der Polizei zuzuspielen, nicht in Frage gestellt wird (vgl. BGH StV 1988, 432, 433).

    Das Verhalten des Angeklagten war nach den Maßstäben der Entscheidung BGH StV 1988, 432, 433 objektiv tatbestandsmäßig und rechtswidrig (vgl. zu den erforderlichen Feststellungen zur objektiven Tatseite in Irrtumsfällen BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95 - UA 7/8).

    Ob die Befreiung von der Erlaubnispflicht nach dieser Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus auch für V-Leute der Polizei gilt, die im Rahmen von der Polizei erteilter Anweisungen Verhandlungen führen oder Betäubungsmittel in Besitz nehmen (offengelassen in BGH StV 1988, 432, 433; bejahend: Körner BtMG 4. Aufl. Rdn. 8; Joachimski BtMG 6. Aufl. § 4 Rdn. 21), bedarf keiner Entscheidung.

    Zu Recht hat es die Annahme des Angeklagten, "nichts Verbotenes zu tun" (UA 20, 21), aber lediglich als Verbotsirrtum bewertet (BGH StV 1988, 432, 433).

  • KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14

    Scheinkauf für Drogenhändler in jeder Hinsicht nachteilig

    Scheinkäufern fehlt es regelmäßig an dem für eine Strafbarkeit erforderlichen Vorsatz (BGH Urteil vom 05.07.1988, 1 StR 212/88, Rdnr. 5).
  • AG Freiburg, 22.11.2022 - 28 Cs 450 Js 23773/22

    Straßenblockaden als strafbare Nötigung

    Der Schutz des § 34 StGB erstreckt sich auf jedes beliebige Rechtsgut, auch auf Rechtsgüter der Allgemeinheit (BGH, Urteil vom 05.07.1988, 1 StR 212/88 zur Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels als geschütztes Rechtsgut).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 369/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Besitzen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus, die darauf gerichtet sind, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 1, 2, 4 m.w.N.; BGHSt 27, 380, 381; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 831; Franke/Wienroeder, BtMG § 29 Rdn. 135).
  • BGH, 09.06.2011 - 1 StR 13/11

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzen des Tatausschlusses bei der

    Er kann dann nach ständiger Rechtsprechung weder Täter noch Teilnehmer des Handeltreibens sein (BGH, Urteil vom 5. Juli 1988 - 1 StR 212/88, StV 1988, 432; BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95, NStZ 1996, 338 mwN).
  • BGH, 08.02.1995 - 2 StR 739/94

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Gesetzeseinheit - Bereitstellung von

    Der Angeklagte S. hat das Geld nicht für die Tat oder aus ihr erlangt, während der verdeckte Ermittler, der es an sich nahm, weder Täter noch Teilnehmer war (vgl. BGH NStZ 1982, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 10 m.w.N.; Joachimski, BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 342).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 525/89

    Straflosigkeit der polizeilichen Sicherstellung von Betäubungsmitteln

    Unter Hinweis auf verschiedene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72 - bei Dallinger MDR 1973, 554; Urt. vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; StV 1981, 549; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 10) ist die Revision der Auffassung, hinsichtlich des ersten Transports sei der Angeklagte nicht der vollendeten - sondern allenfalls der versuchten - Einfuhr schuldig.
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