Rechtsprechung
OLG Koblenz, 23.06.1987 - 2 Ss 138/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 531
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 04.11.2003 - 22 Ss 142/03
Lückenhafte Beweiswürdigung; Unzutreffende Bewertungen der Angaben des …
Grundsätzlich ist vorauszuschicken: Bei einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss wird der Gegenstand der Vernehmung durch das im Einsetzungsbeschluss umschriebene Beweisthema begrenzt, das nicht durch den Ausschuss und seine Mitglieder erweitert werden kann (OLG Koblenz StV 1988, 531).Nach bisher herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur handelte es sich bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen um eine i. S. der §§ 153, 154 StGB zur eidlichen Vernehmung von Zeugen zuständige Stelle, sofern sie zur Vorbereitung von Handlungen des Parlaments eingesetzt werden, für die das Parlament zuständig ist und soweit sich die Ausschüsse bei ihren Ermittlungen im Rahmen des ihnen erteilten Untersuchungsauftrags halten (vgl. u. a. BVerfGE 67, 100, 131 = NJW 1984, 2271, 2273; BGHSt 17, 128; OLG Koblenz StV 1988, 531; OLG Köln NJW 1988, 2485;… LK-Ruß StGB 11. Aufl., § 153 Rdnr. 6;… Schönke/Schröder/Lenckner, 26. Aufl., § 154 Rdnr. 11;… Wagner GA 1976, 257; Wiefelspütz ZRP 2002, 14).