Weitere Entscheidungen unten: BGH, 16.09.1988 | BGH, 28.07.1988

Rechtsprechung
   BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88   

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https://dejure.org/1988,2627
BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88 (https://dejure.org/1988,2627)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1988 - 4 StR 384/88 (https://dejure.org/1988,2627)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1988 - 4 StR 384/88 (https://dejure.org/1988,2627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tötung einer Frau mit einem Messer - Nichtigkeit eines Urteils aufgrund eines Verfahrensfehlers - Verminderte Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,9 %o - Alkohl als krankhafte seelische Störung - Vorliegen von charakteristischen Symptomen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 14
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84

    Kriterien für die Annahme einer schweren Beleidigung durch bestimmte Äußerungen -

    Auszug aus BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88
    Hierfür war vielmehr eine Gesamtwürdigung von Tat und Täter unter Beachtung sämtlicher ent- und belastender Umstände erforderlich; nur danach konnte beurteilt werden, ob die Anwendung des in § 212 StGB festgelegten Strafrahmens nicht unangebracht erschien (vgl. BGH NStZ 1984, 507 m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88
    So konnte beispielsweise auch die Tatsache, daß der Angeklagte nach der Tat Hilfsmaßnahmen einleitete und "völlig gebrochen" war, ein für einen Affektabbau nach einer Affekttat charakteristisches Symptom sein (vgl. BGH StV 1987, 434, 435).
  • BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87

    BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil -

    Auszug aus BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88
    Wenn das Landgericht trotz der festgestellten Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Angeklagten, seinem Verhalten vor, während und nach der Tat eine die Schuldfähigkeit vermindernde tiefgreifende Bewußtseinsstörung oder krankhafte seelische Störung (die beiden Merkmale überschneiden sich, ohne daß eines den Vorrang hätte, vgl. BGH StV 1982, 69; Lackner 17. Aufl. § 20 StGB Anm. 2 a aa) ausschließen wollte, hätte es das Gesamtverhalten des Angeklagten eingehend würdigen und nicht getrennt von seiner alkoholischen Beeinflussung, sondern im Zusammenhang mit dieser betrachten müssen (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 4).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88
    Wenn das Landgericht trotz der festgestellten Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Angeklagten, seinem Verhalten vor, während und nach der Tat eine die Schuldfähigkeit vermindernde tiefgreifende Bewußtseinsstörung oder krankhafte seelische Störung (die beiden Merkmale überschneiden sich, ohne daß eines den Vorrang hätte, vgl. BGH StV 1982, 69; Lackner 17. Aufl. § 20 StGB Anm. 2 a aa) ausschließen wollte, hätte es das Gesamtverhalten des Angeklagten eingehend würdigen und nicht getrennt von seiner alkoholischen Beeinflussung, sondern im Zusammenhang mit dieser betrachten müssen (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 4).
  • BGH, 02.11.1981 - 3 StR 382/81

    Voraussetzung für das Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit durch eine

    Auszug aus BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88
    Wenn das Landgericht trotz der festgestellten Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Angeklagten, seinem Verhalten vor, während und nach der Tat eine die Schuldfähigkeit vermindernde tiefgreifende Bewußtseinsstörung oder krankhafte seelische Störung (die beiden Merkmale überschneiden sich, ohne daß eines den Vorrang hätte, vgl. BGH StV 1982, 69; Lackner 17. Aufl. § 20 StGB Anm. 2 a aa) ausschließen wollte, hätte es das Gesamtverhalten des Angeklagten eingehend würdigen und nicht getrennt von seiner alkoholischen Beeinflussung, sondern im Zusammenhang mit dieser betrachten müssen (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 4).
  • BGH, 24.06.2021 - 4 StR 79/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (Absicht Erreichung höchstmöglicher

    Bei dieser Beurteilung hat das Landgericht zutreffend nicht allein auf die akute GBL-Intoxikation abgestellt, sondern diese im Zusammenhang mit der risikogeneigten Persönlichkeit des Angeklagten und den Auswirkungen des Streitgeschehens im Pkw betrachtet (zur erforderlichen Gesamtbetrachtung vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2004 ? 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360, 361; vom 1. September 1988 ? 4 StR 384/88, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 9).
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 504/06

    Minder schwerer Fall des Totschlags; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende

    Rechtsfehlerhaft ist insbesondere auch unerörtert geblieben, inwieweit sich die alkoholische Enthemmung affektbegünstigend ausgewirkt haben könnte (vgl. hierzu: BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 9, 11; BGH StV 1994, 13).
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

    Der Tatrichter muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit vorliegen, neben einer festgestellten Blutalkoholkonzentration auch die objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 4 und 9).
  • BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03

    Besondere Erörterungspflicht beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit

    Diese Würdigung, der sich das Landgericht ohne weitere Erörterung angeschlossen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit und einer hohen Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 330, 331; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5, 6, 7, 9).
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 76/07

    Totschlag im Affekt (tiefgreifende Bewusstseinsstörung: Affekttat und

    Das neue Tatgericht wird unter Hinzuziehung eines anderen Sachverständigen Gelegenheit haben, auch den affektbegünstigenden Einfluss konstellativer Faktoren wie Ermüdung und Erschöpfung zu erörtern (vgl. hierzu: BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 9, 11; BGH StV 1994, 13).
  • BGH, 30.09.1992 - 4 StR 418/92

    Voraussetzungen für das Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit

    Eine für die Beurteilung der Schuldfähigkeit stets erforderliche Gesamtbetrachtung, in die neben einer festgestellten Blutalkoholkonzentration die Persönlichkeit des Täters, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Täters nach der Tat einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 4, 9 m.w.N.), enthalten die Urteilsgründe nicht.
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 497/93

    Verminderte Schuldfähigkeit in Form der Verminderung des Hemmungsvermögens

    Auch hat das Bezirksgericht nicht verkannt, daß ein Zusammenwirken der nicht unbeträchtlichen Alkoholisierung des Angeklagten bei Tatbegehung (1,8 %o) und seiner affektiven Belastung infolge der erheblichen Provokation durch das Opfer in der Gaststätte geeignet sein konnte, eine erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens zu begründen (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 9, 11).
  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 61/92

    Verurteilung eines Täters wegen Begehung eines Mordes unter Alkoholeinfluss -

    Es bedurfte vielmehr, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, einer Gesamtbetrachtung aller in Betracht kommenden Umstände einschließlich der Persönlichkeit des Angeklagten und des Zusammenwirkens seiner Affektivität mit der Alkoholwirkung (vgl. u.a. BGH StV 1987, 341; 1989, 14; 1990, 544; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 4).
  • OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ss 256/98

    § 21 StGB, BAK unter 2,0 o/oo, Besonderheiten, unzureichender Ausschluß der

    Treten solche Umstände hinzu, ist auch bei einer Blutalkoholkonzentration von ca. 1,9 o/oo zur Tatzeit das Gesamtverhalten des Angeklagten eingehend zu würdigen und nicht getrennt von seiner alkoholischen Beeinflussung, sondern im Zusammenhang mit dieser zu betrachten (BGHR StGB § 21, Ursachen, mehrere 9, Beschluss vom 01.09.1988).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1988 - 2 StR 493/88   

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https://dejure.org/1988,3235
BGH, 16.09.1988 - 2 StR 493/88 (https://dejure.org/1988,3235)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1988 - 2 StR 493/88 (https://dejure.org/1988,3235)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1988 - 2 StR 493/88 (https://dejure.org/1988,3235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Grundlagen der Strafbarkeit: Alkoholbedingte Einschränkung der Schuldfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1989, 14
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Dies hat der 2. Strafsenat in einer Reihe von Entscheidungen angenommen, unter anderem im Beschl. v. 6. Februar 1987 - 2 StR 630/86 - (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6), Beschl. v. 11. März 1987 - 2 StR 63/87 - NStE Nr. 23 zu § 21 StGB), Beschl. v. 24. April 1987 - 2 StR 137/87 - (NStE Nr. 10 zu § 21 StGB), Beschl. v. 17. Juli 1987 - 2 StR 318/87-, Beschl. v. 23. März 1988 - 2 StR 90/88 - (BGHR aaO. 11), Beschl. v. 16. September 1988 - 2 StR 493/88 - (StV 1989, 14 f.), Beschl. v. 20. November 1990 - 2 StR 424/90 - (BGHR aaO. 23), Beschl. v. 8. März 1995 - 2 StR 21/95 - (StV 1995, 406 f.), Beschl. v. 17. März 1995 - 2 StR 65/95 - (BGHR aaO. 31), Beschl. v. 19. Juni 1996 - 2 StR 243/96 -.

    Die Praxis (vgl. nur die Fälle BGH StV 1989, 14; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16) zieht in solchen Fällen, in denen eine Blutalkoholkonzentration von 2, 0%o und mehr in Betracht kommt, mit Blick auf Auffälligkeiten bei Tat oder Täter sehr oft einen Sachverständigen hinzu (vgl. zur Aufklärungspflicht BGH StV 1994, 634, StV 1993, 186; s.a. BGH NStZ 1990, 384).

  • BGH, 14.06.1989 - 2 StR 259/89

    Schuldunfähigkeit bei Gewaltdelikten - Sichere Bestimmung des Einflusses von

    Würde er zugrundegelegt, so ergäbe sich bei einer Alkoholaufnahme von 405 g, einem Resorptionsdefizit von 20 %, einem Reduktionsfaktor von 0, 7 und einer Rückrechnungszeit von 16, 5 Stunden unter Anwendung der Widmark'schen Formel für die Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von 2, 66 %o; bei diesem Wert wären die Voraussetzungen des § 21 StGB auch unter Berücksichtigung des vom Angeklagten gezeigten Leistungsverhaltens schwerlich auszuschließen (vgl. BGH StV 1989, 14).
  • BGH, 07.04.1989 - 2 StR 102/89

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch den Genuss von

    Hemmungsvermögen bereits erheblich beeinträchtigt ist (BGHR StGB § 21 Alkoholauswirkungen 1, 2; Blutalkoholkonzentration 11, 14; BGH, Beschluß vom 16. September 1988 - 2 StR 493/88 und Urteil vom 15. Dezember 1988 - 4 StR 552/88).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5486
BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88 (https://dejure.org/1988,5486)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1988 - 2 StR 376/88 (https://dejure.org/1988,5486)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1988 - 2 StR 376/88 (https://dejure.org/1988,5486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Überprüfbarkeit der Annahme voller strafrechtlicher Verantwortlichkeit des Angeklagten anhand einer ausreichenden Begründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 14
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88
    Das Landgericht hätte deswegen das Gutachten des Sachverständen, der volle Schuldfähigkeit bejaht, mit den ihm zugrundeliegenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen sowie der es tragenden fachlichen Begründung darstellen müssen (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Beweisergebnis 2).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88
    Die unzureichende Begründung der vollen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten macht es dem Revisionsgericht unmöglich, zu überprüfen, ob die Beweiswürdigung insoweit auf einer tragfähigen Grundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen mit den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und der Wissenschaft im Einklang stehen (BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 3).
  • BGH, 17.07.1987 - 2 StR 318/87

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei Fehlen von Ausfallserscheinungen und

    Auszug aus BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88
    So ist insbesondere zweifelhaft, ob das Landgericht berücksichtigt hat, daß bei relativ hoher Blutalkoholkonzentration aus dem Leistungsverhalten regelmäßig keine entscheidenden Schlüsse auf ein intaktes Hemmungsvermögen gezogen werden können (BGHR StGB § 21, Alkoholauswirkungen 1, 2).
  • BGH, 12.02.1988 - 2 StR 500/87

    Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei alkohlgewöhntem Täter -

    Auszug aus BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88
    So ist insbesondere zweifelhaft, ob das Landgericht berücksichtigt hat, daß bei relativ hoher Blutalkoholkonzentration aus dem Leistungsverhalten regelmäßig keine entscheidenden Schlüsse auf ein intaktes Hemmungsvermögen gezogen werden können (BGHR StGB § 21, Alkoholauswirkungen 1, 2).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88
    Da sich das Verfahren jetzt nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten richtet, hat der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92

    Voraussetzungen für die Annahme eines sonst minder schweren Falls - Verschiebung

    Ob ein - hier allein in Betracht kommender - sonst minder schwerer Fall vorliegt, ist nach einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter unter Beachtung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht zu beurteilen (vgl. BGH StV 1989, 14; 1984, 284; NStZ 1985, 310; NJW 1985, 870).
  • OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit, knapp 2 %o Blutalkoholkonzentration BAK,

    Will das Gericht - auch schon bei einer an der Grenze zu dem Wert von 2, 00 %o liegenden Blutalkoholkonzentration - die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten annehmen, bedarf es eingehender Würdigung des Gesamtverhaltens des Angeklagten (vgl. BGH, StV 1989, 14).
  • OLG Hamm, 13.10.1998 - 1 Ss 1198/98

    Fahrlässige Körperverletzung, Schuldfähigkeit bei 2,29 o/oo

    Will das Amtsgericht dennoch von der vollen Schuldfähigkeit ausgehen, so bedarf es einer eingehenden Würdigung des Sachverhaltes (vgl. BGH StV 1989, 14).
  • OLG Hamm, 14.05.1998 - 3 Ss 242/98

    § 21 StGB, Tatzeitblutalkohol, verminderte Schuldfähigkeit

    Will das Gericht - auch schon bei einer an der Grenze zu dem Wert von 2,o/oo liegenden Blutalkoholkonzentration - volle Schuldfähigkeit annehmen, bedarf es eingehender Würdigung des Gesamtverhaltens des Angeklagten (BGH StV 1989, 14).
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