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   BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89   

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BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89 (https://dejure.org/1989,1883)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1989 - 1 StR 453/89 (https://dejure.org/1989,1883)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1989 - 1 StR 453/89 (https://dejure.org/1989,1883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Strafzumessung - Rechtsfolgen eines tatprovozierenden Verhaltens polizeilicher Lockspitzel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 46; StPO § 244
    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 518
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89
    Der Bundesgerichtshof weist in ständiger Rechtsprechung darauf hin, daß in Fällen, in denen die Angaben eines Vertrauensmannes durch den ihn vernehmenden Polizeibeamten und somit durch einen Zeugen vom Hörensagen in die Hauptverhandlung eingeführt werden, der Tatrichter gehalten ist, den Beweiswert dieses weniger sachnahen Beweismittels bei seiner Überzeugungsbildung besonders vorsichtig zu prüfen und zu würdigen (vgl. BGHSt 17, 382, 385; 33, 178, 181 m.w.Nachw.).

    Das Gericht muß sich hierbei der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, und deshalb können Feststellungen regelmäßig nur dann auf die Angaben von Gewährsleuten gestützt werden, wenn sie durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 386; 33, 83, 88; 33, 178, 181).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89
    Der Einsatz von Lockspitzeln und verdeckt arbeitenden Polizeibeamten ist zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der insbesondere auch der Rauschgifthandel gehört, notwendig und zulässig; andererseits kann tatprovozierendes Verhalten polizeilicher Lockspitzel nur innerhalb der durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen hingenommen werden (BGHSt 32, 345, 346 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89
    Der Bundesgerichtshof weist in ständiger Rechtsprechung darauf hin, daß in Fällen, in denen die Angaben eines Vertrauensmannes durch den ihn vernehmenden Polizeibeamten und somit durch einen Zeugen vom Hörensagen in die Hauptverhandlung eingeführt werden, der Tatrichter gehalten ist, den Beweiswert dieses weniger sachnahen Beweismittels bei seiner Überzeugungsbildung besonders vorsichtig zu prüfen und zu würdigen (vgl. BGHSt 17, 382, 385; 33, 178, 181 m.w.Nachw.).

    Das Gericht muß sich hierbei der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, und deshalb können Feststellungen regelmäßig nur dann auf die Angaben von Gewährsleuten gestützt werden, wenn sie durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 386; 33, 83, 88; 33, 178, 181).

  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89
    Das Gericht muß sich hierbei der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, und deshalb können Feststellungen regelmäßig nur dann auf die Angaben von Gewährsleuten gestützt werden, wenn sie durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 386; 33, 83, 88; 33, 178, 181).
  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89
    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).
  • BGH, 13.04.1983 - 2 StR 733/82

    Kommissarische Zeugenvernehmung - Entscheidungsfindung - Wesentliche Bedeutung -

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89
    Der Tatrichter ist deshalb bereits dann, wenn auch nur die entfernte Möglichkeit besteht, daß er den Sachverhalt bei weiterer Aufklärung anders beurteilen könnte, verpflichtet, die in Betracht kommenden Beweismittel auszuschöpfen (BGH NStZ 1983, 376, 377 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87

    Möglichkeit der Strafmilderung bei Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89
    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).
  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89
    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89
    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).
  • EGMR, 23.10.2014 - 54648/09

    Unzulässige Tatprovokation (Anstiftung; verbleibende Opferstellung im Sinne der

    In einer Reihe von Entscheidungen wurden Lockspitzel-Einsätze bereits dann als rechtswidrig angesehen, wenn zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Lockspitzels kein Verdacht gegen die betroffene Person bestand, in schwere Straftaten wie den Betäubungsmittelhandel verwickelt zu sein (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 453/89, Beschluss vom 29. August 1989, Rdnr. 3; und 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnr. 15 mit weiteren Verweisen und Rdnr. 51).

    Ihr sei lediglich im Rahmen der Strafzumessung als wesentlicher Strafmilderungsgrund Rechnung zu tragen (sogenannte Strafzumessungslösung; siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 148/84, a. a. O., Rdnrn. 10-35; 1 StR 453/89, a. a. O., Rdnr. 4; 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 13 und 18; bestätigt in 5 StR 240/13, a. a. O., Rdnr. 37).

  • EGMR, 15.10.2020 - 40495/15

    Polizeiliche Tatprovokation (Begriff: mittelbare Tatprovokation - Bestimmtsein

    Ihr war lediglich im Rahmen der Strafzumessung als erheblicher Strafmilderungsgrund Rechnung zu tragen (sogenannte Strafzumessungslösung; siehe BGH, 1 StR 148/84, a.a.O., Rdnrn. 10-35; 1 StR 453/89, a.a.O., Rdnr. 4; 1 StR 221/99, a.a.O., Rdnrn. 13 und 18; bestätigt in 5 StR 240/13, a.a.O., Rdnr. 37).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Dabei wurden in neueren Entscheidungen Lockspitzel-Einsätze bereits dann als rechtswidrig angesehen, wenn zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Lockspitzels kein Tatverdacht im Sinne der §§ 152, 160 StPO gegen den Betroffenen bestand (Beschl. vom 29. August 1989 - 1 StR 453/89 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = StV 1995, 131; Beschl. vom 16. März 1995 - 4 StR 111/9 - = NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Dabei wurden in neueren Entscheidungen Lockspitzel-Einsätze bereits dann als rechtswidrig angesehen, wenn zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Lockspitzels kein Tatverdacht im Sinne der §§ 152, 160 StPO gegen den Betroffenen bestand (Beschl. vom 29. August 1989 - 1 StR 453/89 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = StV 1995, 131; Beschl. vom 16. März 1995 - 4 StR 111/95 = NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364).
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 99/92

    Geringer Erfolgsunwert bei Tatprovokation durch Lockspitzel

    Zu Recht ist die Kammer davon ausgegangen, daß Geldfälschung, zumal wenn sie - wie hier - international und in Millionenhöhe begangen wird, eine besonders gefährliche und schwer aufklärbare Form der Kriminalität darstellt, zu deren Bekämpfung der Einsatz von Lockspitzeln und verdeckten Ermittlern notwendig und zulässig ist (vgl. BGH StV 1989, 518).

    Zu Unrecht beruft sich die Staatsanwaltschaft für ihre gegenteilige Auffassung auf den Beschluß des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. August 1989 (StV 1989, 518), wonach in der Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zugunsten des Täters liegt.

  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Ob dieser Grundsatz in gleicher Weise Geltung beansprucht, wenn - wie hier - der Gewährsmann namentlich bekannt und identifizierbar ist, erscheint zweifelhaft, wiewohl diese Annahme einigen neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zugrundezuliegen scheint (vgl. BGH StV 1988, 237; 1989, 518; 1991, 101).
  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90

    Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund

    Dabei hat die Strafkammer nicht beachtet, daß die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385; 33, 83, 88 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 ff. [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]/18; 36, 159, 166/167; BGH, StV 1989, 518, 519).
  • BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93

    Geringe Menge - Morphinzubereitung - Grenzwert - Morphinhydrochlorid -

    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • OLG Köln, 07.01.1994 - Ss 555/93

    Zeugnis vom "Hörensagen"; Verurteilung; Überzeugung des Tatrichters; Weitere

    Zwar ist die Vernehmung eines solchen Zeugen und die Verwertung seiner Aussage als Indiz im Rahmen der Beweiswürdigung grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfG NStZ 1991, 445; BGH StV 1989, 518, 519; Senat NStZ 1990, 557).
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