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   OLG Karlsruhe, 13.05.1990 - 1 AR 10/90   

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OLG Karlsruhe, 13.05.1990 - 1 AR 10/90 (https://dejure.org/1990,9372)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.05.1990 - 1 AR 10/90 (https://dejure.org/1990,9372)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Mai 1990 - 1 AR 10/90 (https://dejure.org/1990,9372)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 369
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Der unantastbare Bereich der Persönlichkeit des Angeklagten ist durch die Blutentnahme und die mit ihrer Hilfe erstellte Analyse nicht berührt worden, weil die Begutachtung ausschließlich auf den nichtcodierenden Bereich der untersuchten Desoxyribonukleinsäure (DNS oder DNA), also auf den Teil der DNA, dem Erbinformationen nicht zu entnehmen sind (vgl. Sternberg-Lieben NJW 1987, 1242; Rittner/Schacker/Schneider MedR 1989, 12; Keller NJW 1989, 2289; Kimmich/Spyra/Steinke NStZ 1990, 318, 319; Wächtler StV 1990, 369, 370 bei Fußn. 5 mit Literaturhinweisen), erstreckt worden ist.
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 1 AR 36/05

    Pflichtverteidigerkosten: Gewährung einer Pauschvergütung für das Vorverfahren

    Jedoch begründet dies vorliegend in Verbindung mit der erforderlichen Fahrzeit - der Verteidiger hat insgesamt nahezu einen ganzen Arbeitstag verloren - (OLG Karlsruhe StV 1990, 369) und der problematischen Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten (OLG Nürnberg StV 2000, 441 f), die sich aus seiner Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis, seiner Neigung zu aufbrausendem Verhalten und der festgestellten Nähe zum Obdachlosen- und Trinkermilieu ergibt, einen besonderen Umfang der Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren, zumal er nach seinem Vortrag darüber hinausgehend noch eine Tatortbesichtigung durchgeführt hat.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14

    Bemessung der Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger in einer Umfangsache:

    e) Der Umstand der längeren Abwesenheit des Antragstellers aufgrund der Entfernung zwischen Kanzleisitz K. und Gerichtsort Offenburg (375 km) und die damit einhergehenden längeren Fahrtzeiten war nur in eingeschränktem Umfang zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 1990, 369; aA OLG Karlsruhe StraFo 1997, 254).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 (s) Sbd 5-125/98

    Pauschvergütung, Berücksichtigung von Fahrzeiten des auswärtigen

    5 - 183/98; so auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 12. Auflage § 99 Rdnr. 5; OLG Köln NJW 1964, 1334; OLG Karlsruhe, StV 1990, 369 u. OLG Bremen, StraFo 1998, 358; a.A. OLG Bamberg, JurBüro 1989, 965 u. BayObLG, JurBüro 1988, 480).
  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 (s) Sbd 5-183/98

    Besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Fahrtzeiten, Dolmetscher

    In der Rechtsprechung sind - soweit ersichtlich - das OLG Köln (vgl. NJW 1964, 1334 f.), das OLG Karlsruhe (vgl. StV 1990, 369) und in neuerer Zeit das OLG Bremen (StraFo 1998, 358) dieser Auffassung.
  • OLG Nürnberg, 28.03.2000 - ARs 25/00

    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger - Besonderer Umfang

    Der Senat hält jedoch an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, daß Fahrzeiten des Pflichtverteidigers nicht zur Begründung einer nach § 99 Abs. 1 BRAGO gegebenenfalls zu bewilligenden Pauschvergütung herangezogen werden können (anderer Ansicht OLG Karlsruhe, StV 1990, 369).
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