Weitere Entscheidungen unten: BGH, 04.12.1990 | BGH, 29.11.1990 | BGH, 18.07.1990 | BGH, 13.11.1990

Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,853
BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90 (https://dejure.org/1990,853)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1990 - 2 StR 172/90 (https://dejure.org/1990,853)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1990 - 2 StR 172/90 (https://dejure.org/1990,853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Einfuhr zum Eigenverbrauch - Krimineller Gehalt - Minder schwerer Fall - Unrechtsgehalt - Schuldgehalt - Tateinheit - Strafschärfungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2; StGB § 46, § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 376
  • StV 1991, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90
    Einfuhr zum Eigenverbrauch hat aber im Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG genannten Sachverhalten einen wesentlich geringeren kriminellen Gehalt, was bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles zugunsten des Angeklagten in Betracht zu ziehen ist (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Wertungsfehler 1; BGHSt 31, 163 (169)).
  • BGH, 08.04.1988 - 3 StR 117/88

    Berücksichtigung von Vorstrafen, die Einordnung des eingeführten

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90
    Einfuhr zum Eigenverbrauch hat aber im Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG genannten Sachverhalten einen wesentlich geringeren kriminellen Gehalt, was bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles zugunsten des Angeklagten in Betracht zu ziehen ist (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Wertungsfehler 1; BGHSt 31, 163 (169)).
  • BGH, 06.08.1985 - 4 StR 420/85

    Voraussetzungen der Strafschärfung bei einem tateinheitlichen Zusammentreffen

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90
    Deshalb kann hier das Zusammentreffen der beiden Straftatbestände mit dem Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eher zu einer milderen Beurteilung Anlaß geben, darf aber jedenfalls nicht strafschärfend gewertet werden (BGH, Beschl. v. 6. August 1985 - 4 StR 420/85).
  • BGH, 14.04.1993 - 4 StR 116/93

    Eigenverbrauch - Einfuhr - Handeltreiben - Erwerb - Strafschärfung

    Einfuhr zum Eigenverbrauch hat aber im Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG genannten Sachverhalten einen geringeren kriminellen Gehalt, was bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles zugunsten des Angeklagten in Betracht zu ziehen ist (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11 mit weiteren Nachweisen).

    Deshalb kann hier das Zusammentreffen des unerlaubten Erwerbs mit den beiden übrigen Straftatbeständen eher zu einer milderen Beurteilung Anlaß geben, darf aber jedenfalls nicht strafschärfend gewertet werden (Senatsbeschluß vom 6. August 1985 - 4 StR 420/85; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH, Beschluß vom 21. Juli 1992 - 5 StR 325/92).

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Vielmehr hat die Strafkammer zutreffend den geringeren kriminellen Gehalt der auch dem Eigenkonsum dienenden Einfuhrhandlungen gewürdigt (vgl. BGH StV 1991, 105; NStZ 1993, 434; Beschluß vom 5. November 1992 - 4 StR 506/92).
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Zu seinen Gunsten wirkte auch, daß das von dem Angeklagten erworbene Rauschgift lediglich zum Eigenverbrauch bestimmt war, weshalb durch die Betäubungsmittel andere Personen nicht gefährdet worden sind (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH, StV 2004, 602, 603).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 384/19

    Unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln (Begriff der Veräußerung);

    Zwar kann diese Erwägung bei einem tateinheitlichen Zusammentreffen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln rechtlich fehlerhaft sein (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 1990 - 2 StR 172/90, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11).
  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 645/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer

    Für die Fälle 1. bis 3. besteht dieses Bedenken, weil in Fällen des Betäubungsmittelerwerbs ausschließlich zum Eigenkonsum vor allem das Motiv erhebliche strafmildernde Bedeutung besitzt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH Beschluss vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 694/92).
  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 499/03

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch einen Aufklärungsgehilfen

    Da der Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch in aller Regel milder zu beurteilen ist als Taten, die auf einen Fremdumsatz gerichtet sind (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; Weber, BtMG, 2. Aufl., § 29 Rdnr. 721), sind bei einer Verurteilung wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln in einer Anzahl und Menge, die Raum für beide Möglichkeiten lässt, Feststellungen zur beabsichtigten Verwendung des Rauschgifts zu treffen.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 711/98

    Bande; Mittäterschaft; Durchschnittsmenge; Doppelverwertungsverbot; Eigenkonsum

    Dieser Umstand gibt eher zu einer milderen Beurteilung Anlaß, darf aber jedenfalls nicht strafschärfend gewertet werden (BGH StV 1991, 105; 1998, 599 f.).
  • BGH, 18.07.2000 - 4 StR 258/00

    Nicht geringe Menge zum Eigenverbrauch; Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Das genügt zur rechtsfehlerfreien Bestimmung des Schuldumfangs nicht und kann hier nicht nur den Strafausspruch (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11), sondern auch den Schuldspruch berühren, soweit der Angeklagte wegen der Einfuhrfahrten Anfang August 1999 sowie am 10. und 30. Oktober 1999 verurteilt wurde: Während bei den Fahrten Ende Juni 1999 und (wöchentlich) im Juli 1999 bei einem wöchentlichen Eigenverbrauch von ca. (7 x 2, 5 g =) 17, 5,g noch (100 g - 17, 5 g =) 82, 5 g Heroin mit einem Wirkstoffgehalt von insgesamt jeweils ca. 4 g Heroinhydrochlorid als (Mindest-) Mengen - und damit "nicht geringe Mengen" im Sinne des § 30 a BtMG (vgl. BGHSt 32, 162) - für das unerlaubte Handeltreiben zur Verfügung standen, ist dies nach den Feststellungen für die Fahrten Anfang August 1999 (weil die nächste Beschaffungsfahrt erst im Oktober stattfand) und am 10. Oktober 1999 (weil die nächste Fahrt erst am 30. Oktober 1999 war und nur 70 g Heroin erworben wurden) nicht sicher.
  • BGH, 21.03.1997 - 2 StR 108/97

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Dieser Umstand hätte aber zur Bestimmung des Schuldumfanges aufgeklärt werden müssen, da die Schuld eines Angeklagten in dem Maße geringer ist, in dem andere Personen - wegen des Eigenkonsums des Angeklagten - durch das Betäubungsmittel nicht gefährdet worden sind oder werden konnten (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH, Urteil vom 11. Juni 1991 - 5 StR 178/91 - und BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 5).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 419/97

    § 29 Abs. 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als Strafzumessungsregel und nicht als

    Der tateinheitliche Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum weist wegen der damit verbundenen Selbstgefährdung auch eine geringere Gefährlichkeit für die Allgemeinheit auf als das Handeltreiben (Nachweise bei Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 746), so daß die Verurteilung wegen tateinheitlicher Begehung zweier Tatbestände durch Erwerb von Betäubungsmitteln, teils zum Eigenkonsum, teils zum Weiterverkauf, insofern nicht strafschärfend wirkt (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11 = StV 1991, 105) und der Schuldumfang durch die Änderung des Schuldspruchs sich insgesamt verringert.
  • BGH, 12.11.2019 - 2 StR 404/19

    Grundsätze der Strafzumessung (tateinheitliches Zusammentreffen des unerlaubten

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94

    Strafmilderung - Betäubungsmittel - Angaben des Beschuldigten

  • OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ss 291/06

    Jugendstrafrecht: Einbeziehung früherer Verurteilungen bei mehreren Straftaten

  • BGH, 05.08.1992 - 3 StR 303/92

    Geringer Schuldumfang bei Nichtgefährdung anderer Personen durch das

  • OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18

    Handeltreiben, nicht geringe Menge, Feststellungen, Strafzumessung, Anforderungen

  • BGH, 11.06.1993 - 2 StR 117/93

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Rauschgift - Eigenverbrauch - Minder schwerer

  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 694/92

    Mangelhaftigkeit eines Urteils bei Nichtfeststellung der Mindestmenge des zum

  • BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98

    Unwirksamkeit einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung

  • BGH, 21.07.1992 - 5 StR 325/92

    Mildere Beurteilung des Handeltreibens mit Kokain bei teilweisem Eigengebrauch

  • BayObLG, 10.03.2000 - 4St RR 25/00

    Strafgewalt der kleinen Strafkammer; Feststellungen zum Schuldumfang bei

  • BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch,

  • BayObLG, 13.04.1999 - 4St RR 67/99

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs

  • BayObLG, 22.09.1998 - 4St RR 121/98

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

  • BayObLG, 07.02.2001 - 4St RR 8/01

    Strafprozeßrecht: Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

  • BayObLG, 29.11.2000 - 4St RR 157/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch

  • BayObLG, 06.07.2000 - 4St RR 82/00

    Strafprozeßrecht: Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch;

  • BayObLG, 03.02.2000 - 4St RR 11/00

    Betäubungsmittel: Feststellungen bei Eigenbedarf und Handeltreiben

  • BayObLG, 22.07.2003 - 4St RR 92/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Eigennützigkeit beim unerlaubten Handeltreiben,

  • BayObLG, 26.05.1997 - 4St RR 122/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln teils zum Handeltreiben

  • BayObLG, 17.01.1996 - 4St RR 281/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Vorsatz zum Umgang mit BtM in nicht geringer Menge -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1990 - 1 StR 577/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6458
BGH, 04.12.1990 - 1 StR 577/90 (https://dejure.org/1990,6458)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1990 - 1 StR 577/90 (https://dejure.org/1990,6458)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1990 - 1 StR 577/90 (https://dejure.org/1990,6458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines minder schweren Falles nach § 213 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
    Auszug aus BGH, 04.12.1990 - 1 StR 577/90
    Dabei hat sie nicht bedacht, daß § 213 1. Alt. StGB auch dann anwendbar sein kann, wenn die tatauslösende Mißhandlung für sich allein betrachtet zwar keine schwere Unbill darstellt, sie aber gleichsam nur der Tropfen ist, der das Faß zum Überlaufen bringt (st. Rspr., BGH MDR 1961, 1027; BGH bei Holtz MDR 1979, 456; BGH GA 1970, 214).
  • BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat:

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können lediglich solche dem späteren Täter zugefügten Misshandlungen die Annahme eines minder schweren Falls gemäß § 213 Alt. 1 StGB begründen, die nach ihrem Gewicht und den Umständen des Einzelfalls geeignet sind, die "Jähtat als verständliche Reaktion" auf das provozierende Verhalten des Opfers der nachfolgenden Tötungstat erscheinen zu lassen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95, NJW 1995, 1910, 1911; BGH, Urteil vom 4. Mai 1995 - 5 StR 213/95, NStZ 1996, 33; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. August 1996 - 5 StR 214/96, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 5; aber auch Senat, Urteil vom 4. Dezember 1990 - 1 StR 577/90, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 3).

    Wie die Revision und der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hervorheben, kann § 213 Alt. 1 StGB auch dann zur Anwendung gelangen, wenn die tatauslösende Misshandlung für sich allein genommen, zwar keine "schwere Unbill" darstellt, sie aber gleichsam nur der Tropfen ist, der das Fass zum Überlaufen bringt (Senat, Urteil vom 4. Dezember 1990 - 1 StR 577/90, StV 1991, 105 f. mwN; siehe auch bzgl. einer vorangegangenen Reihe von Kränkungen oder ehrverletzenden Situationen BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 454/10, NStZ 2011, 339, 340 mwN; vom 8. Juli 2014 - 3 StR 228/14 Rn. 5).

  • BGH, 11.06.1996 - 1 StR 300/96

    Anforderungen an einen minder schweren Fall des Totschlages - Aussage des Opfers

    Deshalb können die Voraussetzungen des § 213 StGB auch dann erfüllt sein, wenn zwar das Verhalten des Tatopfers unmittelbar vor der Tat für sich allein betrachtet keine schwere Beleidigung war, dennoch aber den Täter zum Zorn reizte und auf der Stelle zur Tat hinriß, weil es nach einer ganzen Reihe von Kränkungen gleichsam nur noch der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BGH bei Holtz MDR 1979, 456; BGH StV 1991, 105).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1990 - 1 StR 618/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5668
BGH, 29.11.1990 - 1 StR 618/90 (https://dejure.org/1990,5668)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1990 - 1 StR 618/90 (https://dejure.org/1990,5668)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1990 - 1 StR 618/90 (https://dejure.org/1990,5668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Strafrahmenmilderung beim beendigten Versuch - Straferschwerende Berücksichtigung einer Ausländereigenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92

    Strafklageverbauch bei unerlaubtem Waffenbesitz und Raubüberfall

    Das kann in Betracht kommen, wenn der ausländische Täter in der Absicht in die Bundesrepublik Deutschland einreist und Asyl beantragt, hier Straftaten - etwa im Rahmen organisierter Kriminalität oder auch im Zusammenhang mit Nationalitätenkonflikten (vgl. BGH StV 1991, 105) - zu begehen (vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1973, 369; BGH NStZ 1982, 112), wenn er in strafbarer Weise besondere Vorteile mißbraucht oder sich erschleicht, die ihm gerade mit Rücksicht auf seine Ausländereigenschaft oder Eigenschaft als Asylbewerber gewährt werden (vgl. BGH bei Spiegel DAR 1978, 149), wenn die Straftat - etwa eine mittelbare Falschbeurkundung - im unmittelbaren Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Gastrechts steht oder wenn sie sich gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Sicherheit richtet.
  • BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16

    Strafzumessung (Strafschärfung für Asylbewerber; Ausländereigenschaft in der

    Sie macht den Angeklagten zu Unrecht verantwortlich für die Vorurteile Dritter und lässt zudem besorgen, die Strafkammer habe den Umstand, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Asylsuchenden handelt, straferschwerend berücksichtigt; das wäre nicht statthaft (vgl. BGH StV 1991, 105).
  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 604/90

    Unterbinden der Wiederholung von auf die Sachkunde des Sachverständigen zielender

    Beendeter wie unbeendeter Versuch können gleichermaßen bis nahe zum Erfolg geführt, ihn aber auch bei weitem verfehlt oder nur eine geringe Gefährdung des Rechtsguts verursacht haben (vgl. BGH, Beschl. vom 29. November 1990 - 1 StR 618/90).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 457/94

    Voraussetzungen für die Durchführung einer Strafrahmenverschiebung bei Vorliegen

    Der Senat weist jedoch erneut darauf hin, daß die Strafrahmenverschiebung nicht von der Frage abhängt, ob der Versuch beendet, unbeendet oder fehlgeschlagen ist (vgl. BGH StV 1991, 105).
  • BGH, 28.01.1992 - 4 StR 656/91

    Berichtigung eines Schuldspruchs - Fehlende Erörterung einer weiteren

    Der Senat weist darauf hin, daß die Erwägung, der Angeklagte habe zur Tatzeit das Gastrecht in der Bundesrepublik ausgenutzt (UA 12), dahin verstanden werden kann, seine Ausländereigenschaft sei ihm unzulässigerweise angelastet worden (vgl. BGH StV 1991, 105, 557).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5597
BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90 (https://dejure.org/1990,5597)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1990 - 3 StR 234/90 (https://dejure.org/1990,5597)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1990 - 3 StR 234/90 (https://dejure.org/1990,5597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung einer Geldstrafe - Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Begründung bei nachträglicher Bildung einer Gesamtstrafe aus Geldstrafe und Freiheitsstrafe wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 105
  • StV 1991, 105 LS
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90
    Die Nichtanwendung der §§ 55 Abs. 1, 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH wistra 1986, 256; BGHR StGB § 53 II Einbeziehung, nachteilige 1 und 2).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90
    Die Nichtanwendung der §§ 55 Abs. 1, 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH wistra 1986, 256; BGHR StGB § 53 II Einbeziehung, nachteilige 1 und 2).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90
    Diese Voraussetzungen liegen vor, da die mit der Einbeziehung der Geldstrafe verbundene Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe den Angeklagten belastet (vgl. auch BGHSt 35, 208, 212).
  • BayObLG, 30.11.1955 - BReg. 2 St 187/55

    Zulässigkeit einer Gesamtstrafenbildung mit weiteren Straftaten

    Auszug aus BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90
    Der Senat kann offen lassen, ob das Landgericht zu Recht den Strafbefehl vom 24. Juli 1989 im Hinblick auf die noch abzuurteilende Tat vom 29. Juli 1988 als frühere Verurteilung im Sinne des § 55 StGB angesehen hat oder ob - wie der Generalbundesanwalt meint - die in diesem Verfahren ergangene rechtskräftige Verurteilung vom 26. April 1989 bezüglich der Tat vom 24. Juli 1988 als frühere Entscheidung maßgeblich ist (vgl. Vogler LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 4; BayObLGSt 1955, 235).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen

    Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH Beschluß vom 18. Juli 1990 - 3 StR 234/90 m.w.N.; StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1 und 2; BGH Beschluß vom 25. September 1990 - 4 StR 406/90).
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 229/97

    Aufhebung eines Gesamtstrafausspruchs wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei und

    Die Nichteinbeziehung der gegen den Angeklagten M verhängten Geldstrafen beschwert diesen nicht, weil eine etwaige Einbeziehung einer Geldstrafe - auch im Fall der Bildung mehrerer Gesamtfreiheitsstrafen - nur zu einer Verschlechterung der Rechtsstellung des Angeklagten führen kann (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Geldstrafe 3 und 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1990 - 5 StR 457/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6687
BGH, 13.11.1990 - 5 StR 457/90 (https://dejure.org/1990,6687)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1990 - 5 StR 457/90 (https://dejure.org/1990,6687)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1990 - 5 StR 457/90 (https://dejure.org/1990,6687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 763
  • StV 1991, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.07.1991 - 5 StR 268/91

    Wertung einer HIV-Infektion in der Strafzumessung - Bedeutung der besonderen

    Bei derart erhöhter Strafempfindlichkeit kann ein Ausgleich der Schuld durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13; BGH Urteil vom 13. November 1990 - 5 StR 457/90 - vgl. auch BGHR a.a.O. 3, 19, 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht