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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1380
BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90 (https://dejure.org/1990,1380)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1990 - 5 StR 480/90 (https://dejure.org/1990,1380)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90 (https://dejure.org/1990,1380)
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Schüsse auf Polizist

§ 24 StGB, dolus eventualis, Erreichung des außertatbestandlichen Handlungsziels, 'neuer, anders motivierter Tatentschluß' (überholt durch "Denkzettel"-Entscheidung);

§ 211 StGB, zur Annahme von Habgier bei mitbestimmendem Fluchtwillen, "Gesamtbetrachtung"

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage des Rücktritts vom Versuch, wennder Täter sein außertatbestandliches Ziel bereits erreicht hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 Satz 1
    Rücktritt vom Versuch bei Erreichen des außertatbestandsmäßigen Ziels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rücktritt vom Versuch - Bedingter Vorsatz - Weitere Ausführungshandlungen - Bloßes Abstandnehmen - Außertatbestandliches Ziel - Tatbestandsmäßiges Handeln - Neuer Tatentschluß - Natürliche Handlungseinheit

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1189
  • MDR 1991, 266
  • NStZ 1991, 127
  • StV 1991, 207
  • JR 1991, 158
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89

    Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90
    Der 1. Strafsenat des BGH hat dies in dem Urteil vom 5. September 1989 (NStZ 1990, 30, 31 = DRsp III (310) 174 c-d, mit Anmerkung Timpe, DRsp III (310) 184) in Ergänzung seines Beschlusses vom 11. Juli 1989 = 1 StR 241/89 (BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch unbeendeter 20) für den Fall "optimaler Zielerreichung" erwogen.
  • BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89

    Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel,

    Auszug aus BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90
    Der 2. Strafsenat des BGH hat in seinem Urteil vom 20. September 1989 (NStZ 1990, 77, 78 = DRsp III (310) 178 d, mit Anmerkung Timpe, DRsp III (310) 184) einen "honorierbaren Verzicht" auf Tatbestandsverwirklichung für einen Täter verneint, der "nach Erreichung seines Handlungszieles nicht aufgrund eines neuen Entschlusses eine neue Gefährdung des Rechtsgutes anstrebt".
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 241/89

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anwendung der Alternativen

    Auszug aus BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90
    Der 1. Strafsenat des BGH hat dies in dem Urteil vom 5. September 1989 (NStZ 1990, 30, 31 = DRsp III (310) 174 c-d, mit Anmerkung Timpe, DRsp III (310) 184) in Ergänzung seines Beschlusses vom 11. Juli 1989 = 1 StR 241/89 (BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch unbeendeter 20) für den Fall "optimaler Zielerreichung" erwogen.
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Die Entscheidung dieser Frage ist auch über den vorliegenden Fall hinaus bedeutsam, weil solche Fallgestaltungen, wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 23 m.w.N.), in der Praxis der Strafgerichte häufiger zu erwägen sind.

    Die Frage ist auch klärungsbedürftig, weil in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - mit allerdings nicht einheitlicher Begründung - wiederholt erwogen worden ist, daß strafbefreiender Rücktritt in solchen Fällen ausgeschlossen sein könne (Urteil vom 25. Februar 1987 - 3 StR 561/86 = BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 4; Urteil vom 20. September 1989 - 2 StR 251/89 = BGHR aaO 7; Beschluß vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90 = BGHR aaO Versuch, unbeendeter 23; Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92).

    e) Der 5. Strafsenat hat in seiner Entscheidung vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90 - (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 23) darauf hingewiesen, daß strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten, nicht fehlgeschlagenen Versuch nicht mit der Begründung verneint werden könne, der Täter habe seine außertatbestandlichen Ziele erreicht oder sein Verzicht zum Weiterhandeln sei nicht honorierbar.

  • BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18

    BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem

    Eine andere Bewertung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann geboten, wenn der Täter - unabhängig von einem noch für möglich gehaltenen Verbergen seiner Täterschaft - ausschließlich deswegen tötet, um sich der Ergreifung durch Flucht zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, aaO S. 245; Beschlüsse vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90, NStZ 1991, 127; vom 24. Oktober 1984 - 2 StR 614/84, NStZ 1985, 166; Urteile vom 1. August 1978 - 5 StR 302/78, GA 1979, 108; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78, DRiZ 1978, 216; vgl. Schneider aaO Rn. 225; Rissing-van Saan/Zimmermann aaO).
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    Ein Täter, der sich jedoch "nur" der Festnahme entziehen will, will "weder Tat noch Täter" zudecken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90 = NJW 1991, 1189 mwN).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Handeln mit Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB verneint worden, wenn der Täter tötete, "nur" um flüchten zu können (vgl. BGH GA 1979, 108; BGH NStZ 1985, 166; BGH NJW 1991, 1189 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Somit hätte die Habgier für die Angeklagten mitbestimmend sein können, sich mit der Tötung des Geschädigten den noch gefährdeten Besitz an der Beute endgültig zu sichern (BGH NStE 1988, Nr. 18; BGH NJW 1991, 1189; Tröndle/Fischer aa0 Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 3 Ss 528/07

    Beweiswürdigung; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verdeckungsabsicht

    Ein Täter, der sich in erster Linie der Festnahme entziehen will, will "weder Tat noch Täterschaft" zudecken (BGH NJW 1991, 1189 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Verdeckung einer Straftat

    Ein Täter, der sich in erster Linie der Festnahme entziehen will, will "weder Tat noch Täterschaft' zudecken (BGH, Beschluss vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90, NJW 1991, 1189 mwN).
  • BGH, 08.08.2002 - 3 StR 239/02

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; außertatbestandliches Handlungsziel);

    Zuletzt war eine Erörterung des Rücktritts auch nicht deshalb entbehrlich, weil dem Beschuldigten sein außertatbestandliches Handlungsziel, die Verhinderung zukünftigen ruhestörenden Lärms durch den Zeugen L., möglicherweise schon erreicht schien, denn dies würde einen strafbefreienden Rücktritt nicht ausschließen (vgl. BGHSt 39, 221, 231; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 23).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auf die - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht abschliessend geklärte - Frage eines möglichen Rücktritts des Täters trotz vollständiger Erreichung seines außerhalb des Tötungserfolgs liegenden Ziels (vgl. hierzu zusammenfassend BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 23 m.w.Nachw.) kommt es daher hier nicht an.
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Senatsmeinung entgegenstehende Auffassungen vertreten, nötigen zwar nicht dazu, die Sache gemäß § 132 Abs. 2 GVG dem Großen Senat für Strafsachen vorzulegen, weil sich diese entgegenstehenden Auffassungen durchweg in nicht tragenden Erwägungen finden (Urteil vom 25. Februar 1987 - 3 StR 561/86 = BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 4; Urteil vom 20. September 1989 - 2 StR 251/89 = BGHR a.a.O. 7; Beschluß vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90 = BGHR a.a.O. Versuch, unbeendeter 23).
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt

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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1991 - 3 StR 13/91   

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https://dejure.org/1991,5337
BGH, 13.02.1991 - 3 StR 13/91 (https://dejure.org/1991,5337)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1991 - 3 StR 13/91 (https://dejure.org/1991,5337)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1991 - 3 StR 13/91 (https://dejure.org/1991,5337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Standesrechtliche Ahndung - Vertretungsverbot - Vertretungsverbot für Rechtsanwalt - Strafmilderung - Strafzumessung

Papierfundstellen

  • StV 1991, 207
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1984 - 5 StR 430/84

    (Beihilfe zum) Parteiverrat - Rechtsberatung beider Ehegatten in einem

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 13/91
    Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen hat das Landgericht zu Recht angenommen, daß der Angeklagte beiden Eheleuten S.-G. in derselben Rechtssache als Anwalt bewußt und gewollt (UA S. 8) durch Rat oder Beistand im entgegengesetzten Interesse gedient hat, indem er zunächst die Ehefrau in ihrer Scheidungsangelegenheit dahin beriet, die Ehe aufrechtzuerhalten, und sich später anwaltlich für den Ehemann einsetzte, der ohne vorhergehende Einigung über die Scheidungsfolgen (§ 630 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 ZPO) die Scheidung erstrebte, wie zu der Zeit angeblich auch die Ehefrau (vgl. BGHSt 17, 305, 306 f.; BGH NStZ 1985, 74 [BGH 23.10.1984 - 5 StR 430/84]; BayObLG NJW 1981, 830 f.; BayEGH EGE XIV 267 ff.).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 676/86

    Strafzumessung - Nachteile - Beruf - Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 13/91
    Die beruflichen Folgen können, wenn sie schwer wiegen, bei der Straffestsetzung mildernd zu berücksichtigen sein (vgl. BGH NStZ 1987, 133, 134; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 5 und 8).
  • BGH, 27.08.1987 - 1 StR 412/87

    Geeignetheit eines Feuers zum Übergreifen auf bezeichnete Nachbargebäude als

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 13/91
    Die beruflichen Folgen können, wenn sie schwer wiegen, bei der Straffestsetzung mildernd zu berücksichtigen sein (vgl. BGH NStZ 1987, 133, 134; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 5 und 8).
  • BayObLG, 20.10.1980 - BReg. 2 Z 18/80

    Zur Übertragung eines Erbteils auf Miterben

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 13/91
    Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen hat das Landgericht zu Recht angenommen, daß der Angeklagte beiden Eheleuten S.-G. in derselben Rechtssache als Anwalt bewußt und gewollt (UA S. 8) durch Rat oder Beistand im entgegengesetzten Interesse gedient hat, indem er zunächst die Ehefrau in ihrer Scheidungsangelegenheit dahin beriet, die Ehe aufrechtzuerhalten, und sich später anwaltlich für den Ehemann einsetzte, der ohne vorhergehende Einigung über die Scheidungsfolgen (§ 630 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 ZPO) die Scheidung erstrebte, wie zu der Zeit angeblich auch die Ehefrau (vgl. BGHSt 17, 305, 306 f.; BGH NStZ 1985, 74 [BGH 23.10.1984 - 5 StR 430/84]; BayObLG NJW 1981, 830 f.; BayEGH EGE XIV 267 ff.).
  • BGH, 26.06.1962 - 5 StR 180/62
    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 13/91
    Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen hat das Landgericht zu Recht angenommen, daß der Angeklagte beiden Eheleuten S.-G. in derselben Rechtssache als Anwalt bewußt und gewollt (UA S. 8) durch Rat oder Beistand im entgegengesetzten Interesse gedient hat, indem er zunächst die Ehefrau in ihrer Scheidungsangelegenheit dahin beriet, die Ehe aufrechtzuerhalten, und sich später anwaltlich für den Ehemann einsetzte, der ohne vorhergehende Einigung über die Scheidungsfolgen (§ 630 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 ZPO) die Scheidung erstrebte, wie zu der Zeit angeblich auch die Ehefrau (vgl. BGHSt 17, 305, 306 f.; BGH NStZ 1985, 74 [BGH 23.10.1984 - 5 StR 430/84]; BayObLG NJW 1981, 830 f.; BayEGH EGE XIV 267 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die

    Pflichtwidrig ist das Dienen des Anwalts dann, wenn er einer Partei Rat oder Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Rechtsache, aber im entgegengesetzten Sinne, bereits Rat und Beistand geleistet hat (vgl. beispielhaft zum Scheidungsverfahren BGHR StGB § 356 Abs. 1 Rechtssache 1 Ehescheidung = wistra 1991, 221).

    Dem gefundenen Ergebnis steht die Entscheidung BGHSt 18, 192 (vgl. auch BGH wistra 1991, 221) nicht entgegen.

  • BGH, 24.07.2014 - 2 StR 221/14

    Untreue (hier: Missbrauch eines Anwaltsanderkonto; Vermögensnachteil: fälliger

    Anwaltsrechtliche Sanktionen nach § 114 Abs. 1 BRAO sind als Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB aber bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen zu berücksichtigen, wenn der Rechtsanwalt durch sie seine berufliche und wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 1991 - 3 StR 13/91, BGHR StGB § 356 Abs. 1 Rechtssache 1; Beschluss vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16

    Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine

    Die Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Täters sind jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2016 - 1 StR 256/16, NStZ-RR 2016, 312; vom 29. September 2015 - 1 StR 412/15, wistra 2016, 29; vom 7. April 1986 - 3 StR 89/86, NStZ 1987, 133, 134; vom 27. August 1987 - 1 StR 412/87, NStZ 1987, 550; vom 13. Februar 1991 - 3 StR 13/91, StV 1991, 207; vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 252 und vom 24. Juli 2014 - 2 StR 221/14, NStZ 2015, 277, 278; ferner Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, wistra 2010, 301, 302 und vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522, jeweils zu § 114 BRAO).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90   

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https://dejure.org/1990,2976
BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90 (https://dejure.org/1990,2976)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1990 - 4 StR 497/90 (https://dejure.org/1990,2976)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1990 - 4 StR 497/90 (https://dejure.org/1990,2976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Verwertung des Schutzziels bei der Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 207
  • StV 1991, 207 LS
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90
    Nur dies würde es jedoch rechtfertigen, zur Abschreckung möglicher anderer künftiger Rechtsbrecher eine höhere als die sonst angemessene Strafe festzusetzen (siehe etwa BGH NStZ 1982, 463; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2).
  • BGH, 20.08.1982 - 3 StR 283/82

    Entgegenkommen der Schutzbefohlenen und das Geben eines Anlasses zur Begründung

    Auszug aus BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90
    Nur dies würde es jedoch rechtfertigen, zur Abschreckung möglicher anderer künftiger Rechtsbrecher eine höhere als die sonst angemessene Strafe festzusetzen (siehe etwa BGH NStZ 1982, 463; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2).
  • BGH, 07.07.1998 - 4 StR 300/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Zum einen hat das Landgericht damit in unzulässiger Weise den Strafzweck der §§ 174, 176 StGB strafschärfend berücksichtigt; denn Zweck dieser Vorschriften ist es, die ungestörte charakterliche und sexuelle Entwicklung von Kindern vor dem in diesem Alter schädigenden Einfluß sexueller Übergriffe zu schützen (BGHSt 29, 336, 340; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2 und 3; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 174 und § 176, jew. Rdn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2002 - 4 StR 206/02

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; schwere Schädigung; Kausalität;

    Hiermit hat das Landgericht in unzulässiger Weise den Strafzweck der angewandten Vorschriften strafschärfend gewertet (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 4).
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 409/96

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Die Vermeidung solcher Folgen gehört außerdem zum Strafzweck des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Strafzumessung 1).
  • BGH, 09.11.1993 - 1 StR 625/93

    Mißbrauch der 16jährigen Tochter - § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB, die konkreten

    Mit seiner Auffassung entfernt sich der Senat nicht von dem Beschluß des 4. Strafsenats vom 13. November 1990 - 4 StR 497/90 -, weil sich die zugrundeliegenden Fallgestaltungen unterscheiden.
  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Regelmäßige Tatfolgen dürfen einem Angeklagten aber nicht straferschwerend angelastet werden (BGH StV 1987, 146; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2).
  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 193/02

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Inbegriff der Hauptverhandlung (Stützung

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Bei der Festsetzung der Strafen wird der Tatrichter die strafschärfende Berücksichtigung von Erwägungen zu vermeiden haben, daß der Angeklagte "als Großvater eine familiäre Vertrauensposition innehatte, die er zur Befriedigung seiner eigenen sexuellen Bedürfnisse zum Nachteil des Kindeswohls mißbraucht hat" oder daß "das Erleben einer Mißbrauchssituation im engsten familiären Umfeld ... zu schweren psychischen Störungen in der Entwicklung des geschädigten Kindes führen" kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3, 4).
  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 364/98

    Berücksichtigung der gestörten Gesamtentwicklung eines misshandelten und

    Die von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes ist bereits geschütztes Rechtsgut der Strafvorschrift des § 176 StGB (Tröndle StGB 48. Aufl. § 176 Rdnr. 1), dessen Verletzung nicht eigens strafschärfend berücksichtigt werden darf (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3).
  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 379/97

    Zulässigkeit der strafschärfenden Wertung, dass die Geschädigte die Tochter des

    Zwar konnte hier eine tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht erfolgen, weil insoweit Strafverfolgungsverjährung eingetreten war; doch durfte die in diesem - über § 176 StGB hinaus die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes bei den Eltern besonders schützenden (vgl. BGH NStZ 1994, 183; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3) - Tatbestand zum Ausdruck kommende straferschwerende Tatbegehungsmodalität des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9, 12; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 378).
  • BGH, 17.12.1993 - 4 StR 713/93

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener: Doppelverwertungsverbot

    Zweck dieser Vorschrift ist es, die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern dadurch zu schützen, daß die Familie, in der das Kind angesichts der Abhängigkeit von den Eltern in erhöhtem Maße gegen sexuelle Übergriffe anfällig ist, von solchen Übergriffen freigehalten wird (BGHR StGB § 174 Abs. 1 Strafzumessung 1).
  • BGH, 09.12.1997 - 4 StR 596/97

    Abstrakte Gefahr einer psychischen Schädigung des Tatopfers als Strafschärfung

    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auf BGH StV 1987, 146 und BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2 an.
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 20/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung - Ungestörte sexuelle

  • BGH, 03.06.1991 - 4 StR 220/91

    Reichweite des Verbots der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen

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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3580
BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90 (https://dejure.org/1990,3580)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1990 - 3 StR 214/90 (https://dejure.org/1990,3580)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - 3 StR 214/90 (https://dejure.org/1990,3580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Berücksichtigung der von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwartenden Wirkungen bei der Strafzumessung - Empfindlicherwerten der Sanktion durch eine mit der Strafe verbundene Nebenfolge - Berufsverbot - Steuerberater

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 207
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90
    Auch eine mit der Strafe verbundene Nebenfolge kann die Sanktion empfindlicher machen, wie etwa zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 2, 18) oder die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft (BGHR a.a.O. 5, 8).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90
    Auch eine mit der Strafe verbundene Nebenfolge kann die Sanktion empfindlicher machen, wie etwa zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 2, 18) oder die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft (BGHR a.a.O. 5, 8).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90
    Auch eine mit der Strafe verbundene Nebenfolge kann die Sanktion empfindlicher machen, wie etwa zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 2, 18) oder die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft (BGHR a.a.O. 5, 8).
  • BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96

    Berufliche Konsequenzen der Tat - Künftiges Leben des Täters - Minder schwerer

    Diese berufliche Folge kann ein strafmildernder Umstand sein (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8, 22), mit dem andererseits nach tatrichterlicher Wertung auch sich gerade aus dem Beruf ergebende strafschärfende Gesichtspunkte zusammenhängen können.
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 36-IV-10
    Eine Nebenfolge kann die Sanktion empfindlicher machen und für den Tatrichter daher Anlass zu einer Milderung sein (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1990, StV 1991, 207; Beschluss vom 19. Juni 1991, wistra 1991, 300).
  • BGH, 19.06.1991 - 2 StR 357/90

    Erfordernis der Berücksichtigung der von der Strafe für das künftige Leben des

    Dies hätte das Landgericht bei der Bemessung der Strafe bedenken müssen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 22 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1991 - 2 StR 16/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7865
BGH, 06.02.1991 - 2 StR 16/91 (https://dejure.org/1991,7865)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1991 - 2 StR 16/91 (https://dejure.org/1991,7865)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 2 StR 16/91 (https://dejure.org/1991,7865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Berücksichtigung einer Krebserkrankung zu Gunsten des Angeklagten bei der Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt der Wirkung der Strafe - Strafmilderung - Wesentlicher Strafmilderungsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 207
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