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   BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90   

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https://dejure.org/1990,2246
BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90 (https://dejure.org/1990,2246)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1990 - 1 StR 571/90 (https://dejure.org/1990,2246)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 571/90 (https://dejure.org/1990,2246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Definition der Abgabe - Abgabe von Betäubungsmitteln - Verfügungsgewalt - Verfügungsmacht des Dritten - Übertragung der Verfügungsgewalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 484
  • StV 1991, 208
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90
    Zwar bedurfte es im Hinblick auf die Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Baden-Baden vom 21. Januar 1987 der Bildung von insgesamt zwei Gesamtstrafen (vgl. BGHSt 33, 367, 368) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85].
  • BayObLG, 06.04.1982 - RReg. 4 St 24/82

    Strafprozeßrecht: Verwertung der Ergebnisse einer Telfonüberwachung im Verfahren

    Auszug aus BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90
    Ist eine Überwachung des Fernmeldeverkehrs gegen einen Rauschgifthändler angeordnet worden, so können die aus der Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse nicht schon deswegen gegen einen Dritten verwertet werden, weil er von dem Händler Betäubungsmittel erworben hat (vgl. BayObLG JR 1983, 124 m.Anm. von Rieß; zu dem Fall eines Drogenlieferanten des Händlers, gegen den die Telefonüberwachung angeordnet worden war, vgl. BGH NJW 1979, 1370; vgl. auch Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 23 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90
    Die von der Revision gegen den Schuldspruch wegen Nötigung (Fall II 4 der Urteilsgründe) unter Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 31, 195 [BGH 13.01.1983 - 1 StR 737/81] vorgebrachten Einwendungen gehen fehl.
  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

    Auszug aus BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90
    Ist eine Überwachung des Fernmeldeverkehrs gegen einen Rauschgifthändler angeordnet worden, so können die aus der Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse nicht schon deswegen gegen einen Dritten verwertet werden, weil er von dem Händler Betäubungsmittel erworben hat (vgl. BayObLG JR 1983, 124 m.Anm. von Rieß; zu dem Fall eines Drogenlieferanten des Händlers, gegen den die Telefonüberwachung angeordnet worden war, vgl. BGH NJW 1979, 1370; vgl. auch Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 23 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Für die Verwertung solcher Zufallsfunde ist jedoch gleichfalls Voraussetzung, daß jedenfalls die ursprüngliche Telefonüberwachungsmaßnahme rechtmäßig angeordnet wurde (vgl. BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 5, 8, 10).
  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

    Voraussetzung für die Verwertbarkeit von Zufallsfunden ist daher, dass die ursprüngliche Maßnahme rechtmäßig angeordnet wurde (BGHSt 48, 240, 249; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 5, 8 und 10 jeweils zu § 100a StPO; s. auch BVerfG NJW 2005, 2766); ein schwerer verfahrensrechtlicher Mangel, auf dem die Beweiserlangung beruht, ist für den Zufallsfund gleichermaßen zu berücksichtigen.
  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln -

    Sie liegt nur dann vor, wenn die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Droge so übertragen wird, daß der Empfänger sie nach Belieben verbrauchen oder weitergeben kann (st. Rspr., BGH StV 1989, 201; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1; vgl. auch Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 665 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2004 - 2 Ss 188/03

    Telefonüberwachung: Unzulässige Umgehung des Verbots der Verwertung von

    Dass sie eine Abnehmerin des F. gewesen sein soll, bei dem die Voraussetzungen des § 100a Nr. 4 StPO vorgelegen hatten, reicht für die Annahme eines derartigen engen Bezuges nicht aus (BGH StV 1991, 208).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Ist die Maßnahme gegen einen Beschuldigten rechtmäßig, so führt dies zur Verwertbarkeit der in unmittelbarem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse über einen weiteren Beschuldigten jedenfalls dann, wenn - unter dem Gesichtspunkt eines "hypothetischen Ersatzeingriffs" (vgl. dazu BGHSt 31, 304, 306; Jähnke Festschrift für Odersky, 1996, S. 433) - auch gegen den anderen die Voraussetzungen für eine richterliche Zustimmung nach § 110 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO vorlagen (vgl. zu den Fällen der Überwachung des Fernmeldeverkehrs BGHR StPO § 100 a Verwertungsverbot 5 und 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 100 a Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2002 - 3 StR 469/01

    Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Hinweispflicht (Wegfall eines

    Denn im Sinne dieser Vorschrift werden Betäubungsmittel nur dann an einen Minderjährigen abgegeben, wenn sie ihm unentgeltlich zur freien Verfügung überlassen werden, so daß er sie nach Belieben verbrauchen oder weitergeben kann (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1 und Handeltreiben 15).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 2a Ss 326/00

    Verwertung von Zufallserkenntnissen über Anschlußdelikte

    Voraussetzung hierfür wäre gewesen, dass auch gegen den Angeklagten als Dritten die Voraussetzungen der Anordnung einer Telefonüberwachung wegen einer Katalogtat nach § 100 a StPO vorgelegen hätten (vgl. BGH StV 1991, 208, 209; BayObLG JR 1983, 124 f. mit Anm. Rieß; KK-Nack, StPO, 4. Aufl. § 100 a Rdnr: 48; Kleinknecht/MeyerGoßner, StPO, 44. Aufl. § 100 a Rdnr. 20; Pfeiffer, StPO, 3 Auflage, § 100 a Rdnr. 10; Rudolphi SK StPO, § 100 a Rdnr. 29; LR-Schäfer, StPO, 24. Auflage, § 100 a Rdnr. 35 ff.).
  • BGH, 19.10.1995 - 4 StR 570/95

    Würdigung von Einzelstrafen - Begriff der "Abgabe von Betäubungsmitteln" -

    Sie liegt erst vor, wenn die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Droge so übertragen wird, daß der Empfänger sie nach Belieben verbrauchen oder weitergeben kann (vgl. BGH StV 1991, 208, 209).
  • OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92

    Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Verwertung; Beweis; Aussagedelikt;

    c) Auch wenn man trotz der hier gegebenen besonderen Sachlage, bei der nicht der Inhalt der abgehörten Telefongespräche, sondern späteres und von jener Situation unabhängiges strafbares Verhalten aufgeklärt werden soll, mit der Rechtsprechung (BGHSt 26, 298 [302 ff.]; 27, 355 ff.; 28, 123 [125 ff.]; 29, 23 ff.; 32, 10 [14 ff.]; BGH NJW 1979, 1370 f.; NStZ 1988, 562 f.; NStE Nr. 4 zu § 100a StPO ; BGHR StPO § 100a - Verwertungsverbot 5; StV 1991, 208 ; wistra 1991, 146; …
  • LG Freiburg, 14.05.2003 - 11 Ns 63 Js 28006/02

    Verwertungsverbot für Angaben nach einem aus einer Telefonüberwachung

    Somit konnte die Telefonüberwachung schon nicht unmittelbar verwertet werden, da es sich bei der Tat der Angeklagten weder um eine Katalogtat im Sinne von § 100 a StPO handelte, noch ein direkter Zusammenhang zwischen der Tat des P. F. und der Angeklagten besteht (vgl. Kretschmer, StV 1999, 221-227, 225; BGH StV 1991, 208-209; OLG Düsseldorf NStZ 2001, 657).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 08.02.1994 - 1 BGs 88/94

    Zufallserkenntnisse - Katalogtat - Ermittlungsverfahren - Telefonüberwachung -

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