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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.02.1991 - 2 Ws 80/91   

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OLG Köln, 15.02.1991 - 2 Ws 80/91 (https://dejure.org/1991,1642)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.1991 - 2 Ws 80/91 (https://dejure.org/1991,1642)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 1991 - 2 Ws 80/91 (https://dejure.org/1991,1642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 243
  • StV 1991, 248
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Bei einer (vorläufigen) Entziehung erst längere Zeit nach der Tatbegehung ist jedoch, da es sich bei § 111 a StPO um eine Eilentscheidung handelt, besonders sorgfältig die Einhaltung und Beachtung des Verhältnismäßigkeitgrundsatzes (vgl. dazu OLG Köln StV 1991, 248) zu prüfen.

    Für den weiteren Verfahrensgang weist der Senat auf folgendes hin: Nach allgemeiner Meinung (vgl. OLG Düsseldorf StV 1994, 233; OLG Köln StV 1991, 248), der sich der Senat im Hinblick auf den zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anschließt, sind Verfahren, in denen dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, beschleunigt zu führen.

  • OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung bei Verletzung des

    Ermittlungsverfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind daher mit besonderer Beschleunigung zu führen (OLG Hamm NZV 2002, 380; OLG Düsseldorf StV 1994, 233; OLG Köln NZV 1991, 243; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 111 a Rdnr. 3, 14).
  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07

    vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperrfristablauf; beschleunigte

    Eine vollständige Übertragung der in dieser Hinsicht für den Vollzug der Untersuchungshaft geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wie sie der Angeklagte fordert, kommt dabei allerdings nicht in Betracht (OLG Köln, NZV 1991, 243, 244; a.A. LG Frankfurt, StV 2003, 69).
  • KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts

    Bei einer vorläufigen Entziehung erst längere Zeit nach der Tatbegehung ist jedoch, da es sich bei der Entscheidung nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO um eine Eilentscheidung handelt, besonders sorgfältig die Einhaltung und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG NJW 2005, 1767 m.w.N.; Senat, Beschlüsse vom 1. April 2011 - 3 Ws 153/11 - und 29. Juli 2016 - 3 Ws 398/16 - OLG Köln StV 1991, 248) zu prüfen.
  • OLG Köln, 28.03.2008 - 2 Ws 136/08

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund des

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung kann bei groben Pflichtverletzungen und erheblichen Verzögerungen die Unzulässigkeit der Aufrechterhaltung einer einstweiligen Entziehung der Fahrerlaubnis eintreten (SenE StV 91, 248 und vom 26.2.2002 - 2 Ws 78/02 - OLG Nürnberg StV 2006, 685; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 402; OLG Düsseldorf NZV 2001, 354; vgl auch Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 10).
  • LG Marburg, 10.02.2005 - 4 Qs 22/05

    Rechtmäßigkeit des vorläufigen Entzugs der Fahrerlaubnis auf Grund des Vorliegens

    Zwar sind Ermittlungsverfahren, in denen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet worden ist, mit Beschleunigung zu führen, jedoch wird die Aufrechterhaltung der einstweiligen Entziehung der Fahrerlaubnis nur bei besonders langer Verfahrensdauer und groben Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot und erheblichen Verzögerungen unzulässig (OLG Köln, NZV 1991, 243; Meyer-Goßner StPO 46Aufl.,§ 111 a Rdnr. 10 m.w.N).
  • OLG Hamburg, 08.03.2007 - 2 Ws 43/07

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Vorliegen eines bedeutenden Schadens an

    Verfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind mit besonderer Beschleunigung zu führen (vgl. OLG Köln in StV 1991, 248; Rudolphi in SK-StPO, § 111 a Rdn. 18; Schäfer in Leipziger Kommentar, StGB, 25. Aufl., § 111 a Rdn. 14 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis (vorläufige) - Nötigung - rechts überholen

    Eine vollständige Übertragung der in dieser Hinsicht für den Vollzug der Untersuchungshaft geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wie sie der Angeklagte fordert, kommt dabei allerdings nicht in Betracht (OLG Köln, NZV 1991, 243, 244; a.A. LG Frankfurt, StV 2003, 69).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.06.1990 - 1 Ws 168/90   

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https://dejure.org/1990,5562
OLG Celle, 29.06.1990 - 1 Ws 168/90 (https://dejure.org/1990,5562)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.06.1990 - 1 Ws 168/90 (https://dejure.org/1990,5562)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juni 1990 - 1 Ws 168/90 (https://dejure.org/1990,5562)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1991, 248
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Exploration erforderlich wäre, diese aber vom Beschuldigten verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn deshalb nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden (§ 136 a StPO) oder einer sonstigen Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Beschuldigten zu erwarten ist (vgl. OLG Celle, StV 1985, S. 224; StV 1991, S. 248).
  • KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12

    Anhörung des Sachverständigen und Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung bei

    Dass mit einem Erkenntnisgewinn dadurch zu rechnen ist, dass der Untergebrachte bei einem mehrere Wochen andauernden stationären Aufenthalt voraussichtlich nicht nur schweigen, sondern mit anderen Patienten, Pflegern und ggf. auch Ärzten reden wird, führt nicht zur Annahme der Zulässigkeit der Maßnahme; denn die Unterbringung würde insoweit letztlich in unstatthafter Weise mit dem Ziel der Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen angeordnet (vgl. OLG Celle StV 1985, 224; 1991, 248; NStZ 1991, 598; OLG Frankfurt a.M. aaO; OLG Stuttgart aaO; OLG Düsseldorf StV 2005, 490, 491).
  • OLG Koblenz, 11.07.2002 - 1 Ws 539/02

    Unterbringung, Beobachtung

    Die von der Verteidigung angeführte Rechtsprechung des OLG Celle (StV 91, 248, s.a. StV 85, 224) betrifft den Fall, dass allein die Beobachtung zu keinen ausreichenden Erkenntnissen führen kann.
  • OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 5 Ws 26/03

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung des

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Exploration erforderlich wäre, diese aber vom Betroffenen verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn deshalb nur bei einer Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen zu erwarten ist (vgl. OLG Celle StV 1985, 224; StV 1991, 248).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.07.1990 - 2 Ws (OWi) 355/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,12317
OLG Düsseldorf, 18.07.1990 - 2 Ws (OWi) 355/90 (https://dejure.org/1990,12317)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.1990 - 2 Ws (OWi) 355/90 (https://dejure.org/1990,12317)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 1990 - 2 Ws (OWi) 355/90 (https://dejure.org/1990,12317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 248 LS
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