Rechtsprechung
BGH, 05.12.1990 - 2 StR 510/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Freispruch eines Angeklagten wegen möglicher Verwechslung mit dem Täter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1991, 501
Rechtsprechung
BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtnennung der konkreten Begehungsform bei einem allgemeinen Hinweis des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft auf § 211 Strafgesetzbuch (StGB)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1991, 501
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den …
Den gesetzlichen Anforderungen genügt auch der Hinweis auf eine geänderte Beurteilung der Mordmerkmale (vgl. BGH StV 1991, 501; 1998, 582 und 583; NStZ-RR 1999, 235, 236). - BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97
Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen …
Deshalb muß das Gericht, wenn das Strafgesetz - wie es bei § 211 Abs. 2 StGB der Fall ist - mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen aufführt, angeben, welche Begehungsform nach seiner Auffassung im gegebenen Fall in Betracht kommt (für den Übergang von Totschlag zu Mord vgl. BGH StV 1982, 408 = NStZ 1983, 34, 35 sowie StV 1991, 501 f.). - OLG Bremen, 29.09.2008 - Ss 23/08
D (A), Strafrecht, räumliche Beschränkung, Verstoß gegen räumliche Beschränkung, …
Im Übrigen ist das Fehlen eines grundsätzlich nach § 265 Abs. 1 StPO erforderlichen Hinweises dann unschädlich, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte sich gegen den geänderten Vorwurf anders und erfolgreicher als geschehen hätte verteidigen können (BGH 2 StR 271/91; BGHSt 23, 95, 98; BGH StV 1988, 329; OLG Stuttgart 1 Ss 770/89 vom 11.01.1990;… LR-Gollwitzer, a.O.O., 265 Rn. 114).