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   BGH, 26.10.1990 - 2 StR 310/90   

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https://dejure.org/1990,2438
BGH, 26.10.1990 - 2 StR 310/90 (https://dejure.org/1990,2438)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1990 - 2 StR 310/90 (https://dejure.org/1990,2438)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 310/90 (https://dejure.org/1990,2438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung des Führens einer Waffe durch Notwehr - Strafschärfende Berücksichtigung des Mitbringens einer Waffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1991, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche

    Durch Notwehr waren daher nicht nur die gefährliche Körperverletzung und das versuchte Tötungsdelikt gerechtfertigt, sondern auch das Führen des Butterflymessers, soweit dies mit den Verletzungshandlungen unmittelbar zusammenfiel (vgl. BGH, StV 1991, 63, 64).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 285/96

    Tateinheit zwischen dem Führen einer Waffe und der tatsächlichen Ausübung der

    Ohne Rechtsirrtum geht das Landgericht davon aus, daß der Erwerb der Waffe durch den Beschwerdeführer und die hiermit verbundene Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie bis zur Abwehr der Angriffshandlung des Mitangeklagten Duygu durch Notwehr bzw. Nothilfe gem. § 32 StGB gerechtfertigt war (vgl. dazu BGH StV 1991, 63).

    War somit die Bedrohung des Zeugen I. mit der Waffe durch Notwehr gerechtfertigt, so gilt dies auch für den hiermit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Verstoß gegen das Waffengesetz (BGH NStZ 1981, 299; 1986, 357; StV 1991, 63).

  • BGH, 20.02.2019 - 3 StR 400/18

    Keine Rechtfertigung von Erwerb und Besitz einer später zu Verteidigungszwecken

    Nach § 32 StGB waren daher nicht nur die fahrlässige Körperverletzung (durch die Schienbeinverletzung infolge der Warnschüsse in den Boden), der Totschlag, der versuchte Totschlag und die gefährliche Körperverletzung gerechtfertigt, sondern auch der Verstoß gegen das Waffengesetz, soweit er unmittelbar mit den Verletzungshandlungen zusammenfiel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 10; vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 310/90, juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 44/00

    Notwehr mittels illegaler Schusswaffe, Notstand, Schusswaffengebrauch, Verstoß

    Soweit die Revision darauf hinweist, dass der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 12.05.1981 (StR 109/81, NStZ 1981, 299), vom 26.10.1990 (2 StR 310/90, StV 1991, S. 63) und vom 18.02.1999 (5 StR 45/99, NStZ 1999, 347) die Strafbarkeit des Führens einer Schusswaffe lediglich insoweit verneint hat, als dieses mit dem vom Täter in Notwehr abgegebenen Schuss einherging, also das Führen der Waffe mit der Verletzungshandlung unmittelbar zusammenfiel, steht dies der Entscheidung des Senates nicht entgegen.
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