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   OLG Düsseldorf, 09.10.1991 - 1 Ws 694/91   

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OLG Düsseldorf, 09.10.1991 - 1 Ws 694/91 (https://dejure.org/1991,8666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.10.1991 - 1 Ws 694/91 (https://dejure.org/1991,8666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 1 Ws 694/91 (https://dejure.org/1991,8666)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 499
  • StV 1992, 102 (Ls.)
 
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  • OLG Jena, 02.04.2013 - 1 Ws 391/12

    Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit von in der Hauptverhandlung erörterten

    Das ist zwar im Grundsatz möglich und zulässig (vgl. OLG Düsseldorf VRS 82, 198), kann im Rahmen des hiesigen Wiederaufnahmeverfahrens aber nicht zum Erfolg führen, weil das entsprechende Tatsachengebäude nahezu vollständig bereits zentraler Gegenstand der Verteidigungsstrategie in der sich über 51 Verhandlungstage erstreckenden erstinstanzlichen Hauptverhandlung war, dort zu einer Reihe von Beweisanträgen und tatsächlichen Beweiserhebungen geführt hat und insbesondere zum Gegenstand eines umfangreichen Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeit der Zeugin gemacht wurde.
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   OLG Hamburg, 09.10.1991 - 1 Ss 103/91 OWi   

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https://dejure.org/1991,17208
OLG Hamburg, 09.10.1991 - 1 Ss 103/91 OWi (https://dejure.org/1991,17208)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.1991 - 1 Ss 103/91 OWi (https://dejure.org/1991,17208)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 1 Ss 103/91 OWi (https://dejure.org/1991,17208)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 102 (Ls.)
 
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  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere

    Wenn für die Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben eines Zeugen das Indiz der Aussagekonstanz mitherangezogen wird, beruht dies daher nicht notwendig auf einem sachlich-rechtlich zu beanstandenden Kreisschluß, auch wenn jenes Indiz in die Hauptverhandlung letztlich aufgrund der Angaben desselben Zeugen eingeführt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 - abw. OLG Stuttgart StV 1990, 257 unter unzutreffender Berufung auf BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 1 - anders gelagerter Fall - vgl. auch OLG Hamburg StV 1992, 102).
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   OLG Oldenburg, 30.09.1991 - 1 Ws 186/91   

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https://dejure.org/1991,9065
OLG Oldenburg, 30.09.1991 - 1 Ws 186/91 (https://dejure.org/1991,9065)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.09.1991 - 1 Ws 186/91 (https://dejure.org/1991,9065)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. September 1991 - 1 Ws 186/91 (https://dejure.org/1991,9065)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 102 (Ls.)
 
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  • OLG Frankfurt, 11.07.2006 - 3 Ws 652/06

    Wiederaufnahmeverfahren: Zuständiges Gericht nach Berufungsbeschränkung im

    Mithin ist in einem solchen Falle das zur Entscheidung über die Wiederaufnahme berufene Gericht gleicher sachlicher Zuständigkeit ebenfalls ein Amtsgericht (OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, 18; 1997, 111; OLG Oldenburg, StV 1992, 102; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 140a GVG Rn 6; Schmidt, in: KK-StPO, 5. Aufl., § 140a GVG Rn 5; Gössel, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 367 Rn 8 - jew. mwN).

    Das Landgericht war ferner befugt, die Wiederaufnahmesache an das Amtsgericht formlos abzugeben (h.M OLG Oldenburg, StV 1992, 102; Meyer-Goßner, § 367 Rn 5; Schmidt, § 367 Rn 7, 8; Paulus, in: KMR-StPO, § 367 Rn 7; Peters, Fehlerquellen im Strafprozess III. 132).

    Hierfür gibt es keinen sachlichen Grund (i.E. ebenso OLG Oldenburg, StV 1992, 102; OLG Koblenz, NStZ-RR 1996, 18 und OLG Köln, JMBlNW 1957, 131, 132).

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   LG Verden, 24.09.1991 - 1 Qs 114/91   

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https://dejure.org/1991,21211
LG Verden, 24.09.1991 - 1 Qs 114/91 (https://dejure.org/1991,21211)
LG Verden, Entscheidung vom 24.09.1991 - 1 Qs 114/91 (https://dejure.org/1991,21211)
LG Verden, Entscheidung vom 24. September 1991 - 1 Qs 114/91 (https://dejure.org/1991,21211)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 102
 
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  • LG Aurich, 04.07.2011 - 12 Qs 49/11

    Hinweis "zur Kenntnisnahme" an den Rechtsanwalt bei Zustellung eines Strafbefehls

    Dementsprechend durfte der Angeklagte hier auch auf die ordnungsgemäße Benachrichtigung seitens des Gerichts vertrauen und sich darauf verlassen, dass der von ihm rechtzeitig eingeschaltete Verteidiger das weitere Verfahren beobachten und seine Rechte (rechtzeitig) wahrnehmen würde (in diesem Sinne auch LG Verden , Beschl. v. 24.09.1991 - 1 Qs 114/91 = StV 1992, 102).
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