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   BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90   

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BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90 (https://dejure.org/1990,265)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1990 - 4 StR 359/90 (https://dejure.org/1990,265)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90 (https://dejure.org/1990,265)
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Saarbrücker Rauschgiftszene

§ 29 BtMG, Einschränkung des Prinzips der eigenverantwortliche Selbstgefährdung (als Zurechnungsausschluß) im Betäubungsmittelstrafrecht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Annahme eines Gesamtvorsatzes als Voraussetzung für das Vorliegen eines Fortsetzungszusammenhangs - Zeitliche Lücke von zwei Monaten zwischen zwei Verkaufsgeschäften - Einstellung des Verfahrens wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Grundsatz der bewußten Selbstgefährdung im Betäubungsmittelrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmittelrecht - Schutzzweck - Prinzip der Selbstverantwortung - Bewußte Selbstgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der bewußten Selbstgefährdung

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 179
  • NJW 1991, 307
  • MDR 1991, 75
  • NStZ 1991, 392
  • StV 1992, 272
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 09.11.1988 - 3 StR 372/88

    Strafzumessung: Berücksichtigung der Tatfolgen bei einem Vergewaltigungsopfer

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
    Zwar dürfen - und müssen in der Regel auch - Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB bei der Strafzumessung straferhöhend gewertet werden, wenn der Täter sie verschuldet hat, sie somit von ihm mindestens vorausgesehen werden konnten und ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHR StGB § 46 II Tatauswirkungen 1 bis 3; BGH NStZ 1986, 85, 86; StV 1987, 100; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 46 Rdn. 23 mit weit.

    Handelt es sich um Auswirkungen, die ihrer Art nach für ihn erkennbar waren, ist jedoch nicht erforderlich, daß er sie in allen Einzelheiten voraussehen konnte; es genügt, daß sie in ihrem Gewicht im wesentlichen voraussehbar waren (BGHR StGB § 46 II Tatauswirkungen 3; vgl. auch BGH NStZ 1981, 350).

  • BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81

    Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
    Handelt es sich um Auswirkungen, die ihrer Art nach für ihn erkennbar waren, ist jedoch nicht erforderlich, daß er sie in allen Einzelheiten voraussehen konnte; es genügt, daß sie in ihrem Gewicht im wesentlichen voraussehbar waren (BGHR StGB § 46 II Tatauswirkungen 3; vgl. auch BGH NStZ 1981, 350).

    Der Senat läßt offen, ob die Entscheidung in BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83], mit welcher der Bundesgerichtshof dieser Auffassung für einen den Betäubungsmittelbereich betreffenden, im Tatsächlichen jedoch etwas anders gelagerten Fall gefolgt ist, in zwingender Konsequenz eine Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung zur fahrlässigen Tötung durch Abgabe von Heroin oder anderen Betäubungsmitteln (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH NStZ 1981, 350; 1983, 72) bedeutet, wie dies trotz eines entsprechenden Vorbehalts (BGHSt 32, 262, 267) [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83] fast ausnahmslos angenommen wird (so BGH NStZ 1985, 319, 320 mit Anm. Roxin; nicht ganz eindeutig: BGH StV 1985, 56; aus dem Schrifttum vgl. für viele: Gramer und Rudolphi jeweils aaO; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 222 Rdn. 15 a; Körner BtMG 3. Aufl. § 30 Rdn. 36; zweifelnd Joachimski, Betäubungsmittelrecht 4. Aufl. § 30 BtMG Anm. 4 a; vgl. auch LK aaO).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; 36, 1, 17/18; BGH NStZ 1985, 25, 26 und 319, 320; 1986, 266, 267; 1987, 406; BGH StV 1985, 56; LK StGB 10. Aufl. § 222 Rdn. 21; Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 155 f; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79, 79 a, b, jeweils mit weit.

    Der Senat läßt offen, ob die Entscheidung in BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83], mit welcher der Bundesgerichtshof dieser Auffassung für einen den Betäubungsmittelbereich betreffenden, im Tatsächlichen jedoch etwas anders gelagerten Fall gefolgt ist, in zwingender Konsequenz eine Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung zur fahrlässigen Tötung durch Abgabe von Heroin oder anderen Betäubungsmitteln (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH NStZ 1981, 350; 1983, 72) bedeutet, wie dies trotz eines entsprechenden Vorbehalts (BGHSt 32, 262, 267) [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83] fast ausnahmslos angenommen wird (so BGH NStZ 1985, 319, 320 mit Anm. Roxin; nicht ganz eindeutig: BGH StV 1985, 56; aus dem Schrifttum vgl. für viele: Gramer und Rudolphi jeweils aaO; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 222 Rdn. 15 a; Körner BtMG 3. Aufl. § 30 Rdn. 36; zweifelnd Joachimski, Betäubungsmittelrecht 4. Aufl. § 30 BtMG Anm. 4 a; vgl. auch LK aaO).

  • BGH, 31.01.1989 - 5 StR 22/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Besonderheiten für das

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
    Daß der Angeklagte sich eines "eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems" bedient hätte und deswegen die Anforderungen zur inneren Tatseite geringer sein könnten (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 5; Körner BtMG 3. Aufl.§ 29 Rdn. 140 mit weit. Nachw.), ist zumindest nicht ausreichend festgestellt.

    Das angefochtene Urteil kann daher hinsichtlich der für die Zeit vor Dezember 1988 festgestellten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz keinen Bestand haben (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 31. Januar 1989 - 5 StR 22/89).

  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; 36, 1, 17/18; BGH NStZ 1985, 25, 26 und 319, 320; 1986, 266, 267; 1987, 406; BGH StV 1985, 56; LK StGB 10. Aufl. § 222 Rdn. 21; Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 155 f; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79, 79 a, b, jeweils mit weit.

    Der Senat läßt offen, ob die Entscheidung in BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83], mit welcher der Bundesgerichtshof dieser Auffassung für einen den Betäubungsmittelbereich betreffenden, im Tatsächlichen jedoch etwas anders gelagerten Fall gefolgt ist, in zwingender Konsequenz eine Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung zur fahrlässigen Tötung durch Abgabe von Heroin oder anderen Betäubungsmitteln (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH NStZ 1981, 350; 1983, 72) bedeutet, wie dies trotz eines entsprechenden Vorbehalts (BGHSt 32, 262, 267) [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83] fast ausnahmslos angenommen wird (so BGH NStZ 1985, 319, 320 mit Anm. Roxin; nicht ganz eindeutig: BGH StV 1985, 56; aus dem Schrifttum vgl. für viele: Gramer und Rudolphi jeweils aaO; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 222 Rdn. 15 a; Körner BtMG 3. Aufl. § 30 Rdn. 36; zweifelnd Joachimski, Betäubungsmittelrecht 4. Aufl. § 30 BtMG Anm. 4 a; vgl. auch LK aaO).

  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
    Die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG sind insoweit jedenfalls deswegen nicht erfüllt, weil zureichende Anhaltspunkte für eine leichtfertige, somit in grobem Maße fahrlässige Verursachung des Todes (vgl. BGHSt 33, 66) fehlen.

    Der Senat läßt offen, ob die Entscheidung in BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83], mit welcher der Bundesgerichtshof dieser Auffassung für einen den Betäubungsmittelbereich betreffenden, im Tatsächlichen jedoch etwas anders gelagerten Fall gefolgt ist, in zwingender Konsequenz eine Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung zur fahrlässigen Tötung durch Abgabe von Heroin oder anderen Betäubungsmitteln (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH NStZ 1981, 350; 1983, 72) bedeutet, wie dies trotz eines entsprechenden Vorbehalts (BGHSt 32, 262, 267) [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83] fast ausnahmslos angenommen wird (so BGH NStZ 1985, 319, 320 mit Anm. Roxin; nicht ganz eindeutig: BGH StV 1985, 56; aus dem Schrifttum vgl. für viele: Gramer und Rudolphi jeweils aaO; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 222 Rdn. 15 a; Körner BtMG 3. Aufl. § 30 Rdn. 36; zweifelnd Joachimski, Betäubungsmittelrecht 4. Aufl. § 30 BtMG Anm. 4 a; vgl. auch LK aaO).

  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
    Der Regelung in § 29 Abs. 3 Nr. 2 BtMG ist nicht die Bedeutung beizumessen, daß sich derartige Tatfolgen nur unter den dort genannten besonderen Voraussetzungen auf die Bestrafung des Täters auswirken könnten (für den vergleichbaren Fall des § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB: BGHSt 26, 176, 182 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; a.A. Stree in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 46 Rdn. 26).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; 36, 1, 17/18; BGH NStZ 1985, 25, 26 und 319, 320; 1986, 266, 267; 1987, 406; BGH StV 1985, 56; LK StGB 10. Aufl. § 222 Rdn. 21; Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 155 f; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79, 79 a, b, jeweils mit weit.
  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; 36, 1, 17/18; BGH NStZ 1985, 25, 26 und 319, 320; 1986, 266, 267; 1987, 406; BGH StV 1985, 56; LK StGB 10. Aufl. § 222 Rdn. 21; Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 155 f; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79, 79 a, b, jeweils mit weit.
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 83/85

    Wirkungen der Berücksichtigung von bei der Bestimmung des Strafrahmens bereits

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
    Zwar dürfen - und müssen in der Regel auch - Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB bei der Strafzumessung straferhöhend gewertet werden, wenn der Täter sie verschuldet hat, sie somit von ihm mindestens vorausgesehen werden konnten und ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHR StGB § 46 II Tatauswirkungen 1 bis 3; BGH NStZ 1986, 85, 86; StV 1987, 100; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 46 Rdn. 23 mit weit.
  • BGH, 03.05.1990 - 4 StR 177/90

    Strafprozeßrecht: Verbindung von Verfahren, Abgabe an das übegeordnete Gericht -

  • BGH, 16.09.1980 - 2 StR 364/80

    Verbot der Berücksichtigung eines Tatbestandmerkmals bei der Strafzumessung

  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 377/86

    Keine Verhängung einer Geldstrafe im Hinblick auf die Folgen der Tat -

  • BGH, 11.03.1983 - 2 StR 89/83

    Sinn und Zweck des § 30 Betäubungsmittelgesetz (BtmG)

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 426/85

    Körperverletzung mit Todesfolge - Tod durch Herz-Kreislaufversagen infolge der

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

  • BGH, 16.01.1979 - 5 StR 731/78

    Ablehnung eines Beweisantrags hinsichtlich der Vernehmung eines Zeugen auf Grund

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 18/87

    Versuchter Totschlag teils durch Unterlassen, teils durch aktives Tun - Förderung

  • BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82

    Begründung einer Ingerenz durch das Handeln mit Betäubungsmitteln - Voraussetzung

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Tötende oder Verletzende, grundsätzlich nicht strafbar, wer das zu einer Selbsttötung oder Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert (BGHSt 32, 262, 263 f. = NStZ 1984, 410 m. Anm. Roxin; BGHSt 36, 1, 17; 37, 179, 181; 46, 279, 288; BGH NJW 2003, 2326, 2327; BGH NStZ 1985, 25, 26; ähnlich bereits BGHSt 24, 342, 343 f.).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Aus dem strafrechtlichen Schutz von Universalrechtsgütern lässt sich, auch wenn sie mittelbar den Schutz von Individualrechtsgütern mitbewirken (s. BGHSt 23, 261, 264; 37, 179, 182), nichts für die Beantwortung der Frage ableiten, ob im konkreten Einzelfall die Einwilligung des Geschädigten in die Verletzung des Individualrechtsguts seiner körperlichen Unversehrtheit mit allgemein anerkannten sittlichen Wertvorstellungen unvereinbar ist (vgl. BGHSt 6, 232, 234).

    Die Einwilligung M.s hätte somit einer Verurteilung des Angeklagten nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG nicht entgegengestanden (vgl. BGHSt 37, 179, 181 ff.) und kann auch den Schuldspruch nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b BtMG nicht hindern.

    Andererseits läßt sich aus dem strafrechtlichen Schutz derartiger Universalrechtsgüter, auch wenn sie mittelbar den Schutz von Individualrechtsgütern mitbewirken (s. BGHSt 23, 261, 264; 37, 179, 182), nichts für die Beantwortung der Frage ableiten, ob im konkreten Einzelfall die Einwilligung des Geschädigten in die Verletzung des Individualrechtsguts seiner körperlichen Unversehrtheit mit allgemein anerkannten sittlichen Wertvorstellungen unvereinbar ist (vgl. BGHSt 6, 232, 234; OLG Hamm MDR 1971, 67; BayObLGSt 1977, 105, 106 f.; Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht 2. Aufl. Rdn. 370).

  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Nicht erforderlich ist dabei, daß er die Folgen seiner Tat in Einzelheiten voraussehen konnte; es genügt, daß sie in ihrem Gewicht im wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 37, 179, 180; BGH NStZ 1981, 350).

    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, die Zurechnung des Todes entfalle nicht unter dem Gesichtspunkt der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff.; 36, 1, 17, 18; 37, 179, 180 ff.; BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25, 26; 1986, 266, 267; 1987, 406; Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rdn. 181 ff.; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79 ff.; Cramer in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 15 StGB Rdn. 157 - jeweils m.w.N.).

    Sie findet beispielsweise keine Anwendung, wenn sich aus dem Schutzzweck der Norm ergibt, daß der Veranlasser der Gefahr für daraus resultierende Selbstgefährdungen anderer einzustehen hat (vgl. BGHSt 37, 179, 180 ff.).

    Diese Entscheidung läßt ausdrücklich offen, ob die dort entwickelten Grundsätze bei anders gelagerten Fällen Anwendung finden (BGH aaO S. 264; 266/267; vgl. auch BGHSt 37, 179, 180 ff.).

  • OLG Hamburg, 28.04.2015 - 1 Rev 13/15

    Verurteilung des Jugend-Fußballtrainers von Dersimspor e.V. aufgehoben

    Unabhängig von der Frage, ob ein Begehungs- oder unechtes Unterlassungsdelikt vorliegt, begeht eine fahrlässige Tötung, wer die ihn treffende Sorgfaltsanforderung missachtet, welche bei Erfüllung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Nichteintritt des Erfolges geführt hätte, sofern er dies nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (BGH, Urt. vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143, 144; BGH, Urt. vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, 96, 98; vgl. zum fahrlässigen Unterlassungsdelikt OLG Karlsruhe, Beschl. vom 16. November 2007 - 3 Ws 216/07, BauR 2008, 139 f; LK-Jähnke, 11. Aufl., § 222 Rn. 3), wobei die Vorhersehbarkeit des Verlaufs im Allgemeinen genügt, alle konkreten Einzelheiten brauchen nicht voraussehbar zu sein (BGH, Urt. vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75, 77; BGH, Beschl. vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90, BGHSt 37, 179, 180).
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; 39, 322, 324; BGH NStZ 1985, 319 - insoweit in BGHSt 33, 66 nicht abgedruckt - m. Anm. Roxin; BGH NStZ; 1987, 406; 1992, 489; BGH NJW 2000, 2286).

    (2) Allerdings kann dieser Grundsatz nicht ohne weiteres auf das Betäubungsmittelrecht übertragen werden (BGHSt 37, 179).

  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Damit können dem Täter zum einen Auswirkungen auf das Tatopfer straferschwerend angelastet werden, die er verschuldet hat, sie somit von ihm mindestens vorausgesehen werden konnten und ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90, BGHSt 37, 179, 180), wobei es bezüglich der Vorhersehbarkeit genügt, dass sie in ihrer Art und ihrem Gewicht im Wesentlichen erkennbar waren (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 372).
  • OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 4 Ws 37/08

    Fahrlässige Tötung: Inbrandsetzung eines Gebäudes; Zurechnung des Todes zweier

    Nicht erforderlich ist hierbei, dass die Folgen der Tat in allen Einzelheiten vorausgesehen werden, es genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 37, 179 [180] m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99

    Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln;

    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (so grundlegend BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; BGH NStZ 1987, 4061 1992, 489).

    b) Anerkannt ist darüber hinaus in der Rechtsprechung, daß das im Bereich der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte entwickelte Prinzip der Selbstverantwortung und die Grundsätze zur bewußten Selbstgefährdung bei der Auslegung und Anwendung der Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes eine Einschränkung erfahren (BGHSt 37, 179; zu weiteren schutzzweckorientierten Einschränkungen des Grundsatzes eigenverantwortlicher Selbstgefährdung vgl. BGHSt 39, 322, 324 f.).

    Der Regelungsinhalt des § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist dadurch geprägt, daß der Gesichtspunkt der Selbstgefährdung nach der positivrechtlichen Entscheidung des Gesetzgebers die objektive Zurechnung der Todesfolge nicht hindern soll (so schon BGHSt 37, 179, 182/183).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Die Rechtsvorschriften des BtMG sollen vornehmlich das Rechtsgut der Volksgesundheit schützen (BGH NJW 1991, 307, 309; BGH NJW 1983, 692).

    Gegen eine Gleichsetzung dieses Rechtsgutes mit der Volksgesundheit des BtMG spricht schon die Begründung zum TPG, die das Rechtsgut Leben nicht erwähnt, während die Volksgesundheit für die Strafvorschriften des TPG als vorgelagertes Rechtsgut sowohl das Leben als auch die körperliche Unversehrtheit bezeichnet wird (so zutreffend Paul aa0 S. 215; vgl. BGH NJW 1991, 307, 308).

    In der Rechtsprechung des BVerfG ist anerkannt, dass Eingriffe in Freiheitsrechte von Grundrechtsträgern unter bestimmten, engen Voraussetzungen zu dem Zweck in Betracht kommen, die Betroffenen daran zu hindern, sich selbst einen größeren Schaden zuzufügen (vgl. Gutmann NJW 1999, 3388 mwN auf BVerfG NJW 1982, 1276 - Schutzhelmpflicht - BVerfG NJW 1987, 180 - Gurtanlagepflicht - BVerfG NJW 1994, 1577 - Haschischkonsum-; vgl. auch BGH NJW 1991, 307 - Betäubungsmittelgesetz -).

    Dies aber ist nach der Konzeption des Art. 2 Abs. 1 GG zulässig (vgl. auch BGH NJW 1991, 307 zum Betäubungsmittelgesetz).

  • BGH, 28.03.2001 - 3 StR 532/00

    Körperverletzung mit Todesfolge (Hirnblutung nach Angriff); Hinterlistiger

    Außertatbestandliche Folgen der Tat können daher nur dann strafschärfend bewertet werden, wenn er sie zumindest voraussehen konnte und sie ihm vorzuwerfen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 37, 179, 180 und die weiteren Nachweise bei Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 46 Rdn. 34).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

  • OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96

    Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem

  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17

    Betrug (Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter im Rahmen einer Tatserie; Aufbau und

  • LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10

    Arzt hat Todesfolgen nicht beabsichtigt

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2002 - 3 Ws 195/02

    Unterbringung rückfallgefährdeter Straftäter: Nachträgliche Unterbringung eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 5 VG 1/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Bestattungsgeld nach dem

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

  • BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96

    defekte Vorderradbremse - § 222 StGB, Veranlassung fremder eigenverantwortlicher

  • BGH, 10.08.2000 - 1 StR 328/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Tatauswirkungen

  • BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95

    Vergewaltigung - Strafverschärfungsgrund - Strafverschärfung - Strafzumessung -

  • BGH, 01.07.1992 - 2 StR 191/92

    Berücksichtigung der Todesfolge bei der Strafzumessung wegen Abgabe von Heroin

  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 72/97

    Berücksichtigung der schwerwiegenden Folgen der Tat zum Nachteil des Angeklagten

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
  • BGH, 02.09.1997 - 1 StR 475/97

    Voraussetzungen des Grundsatzes der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06
  • BGH, 28.08.1991 - 3 StR 219/91

    Lebenserfahrung - Kleinhändler - Befriedigung des Eigenbedarfs - Handel mit

  • BGH, 27.03.1996 - 2 StR 72/96
  • VG Berlin, 17.12.2021 - 23 K 699.21

    Eine Freiheits- oder Jugendstrafe i.S.d. § 60 Abs. 8 Satz 3 AufenthG von

  • BGH, 06.05.1998 - 2 StR 638/97

    Bemessung von Einzelfreiheitsstrafen wegen versuchter Anstiftung zum Mord in zwei

  • BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94
  • BGH, 17.06.2020 - 6 StR 132/20

    Strafschärfende Berücksichtigung des Gesamtgepräges einer Straftat;

  • BGH, 19.02.1991 - 5 StR 25/91

    Bestimmung des Strafmaßes bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • AG Berlin-Tiergarten, 28.04.2004 - 6 Op Js 2234/02

    Rechtfertigender Notstand bei Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln zur

  • VG Karlsruhe, 15.07.2002 - 12 K 1641/01

    Ausländer; Ausweisung; Drogenhandel; Ausnahme von der Regelausweisung

  • LG Offenburg, 12.07.2002 - 1 Ks 10 Js 3709/00

    Fahrlässige Tötung und Aussetzung mit Todesfolge: Zurücklassen eines

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
  • KG, 23.06.1994 - 1 Ss 72/94

    Gefährlichkeit; Droge; Betäubungsmittel; Eigengebrauch; Selbstgebrauch;

  • VG Leipzig, 26.10.2022 - 8 K 414/21

    Irak: Rechtswidriger Widerruf des Flüchtlingsschutzes aufgrund begangener

  • OLG München, 11.12.2001 - 5St RR 298/01

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu

  • BayObLG, 11.12.2001 - 5St RR 298/01
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1499
BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91 (https://dejure.org/1991,1499)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1991 - 2 BvR 162/91 (https://dejure.org/1991,1499)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 2 BvR 162/91 (https://dejure.org/1991,1499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftfortdauer - Ermittlungen - Urteil - Haft - Fortdauer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 397
  • StV 1992, 272
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern wird (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49 f.]; 36, 264 [270]; 53, 152 [158 f.]).

    Das bedeutet, daß der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen (vgl. BVerfGE 19, 342 [347 f.]; 20, 45 [49]).

    Diese Vorschrift läßt also nur in begrenztem Umfange Ausnahmen zu und ist eng auszulegen (BVerfGE 20, 45 [50]; 36, 264 [271]).

    Welche Bedeutung der Gesetzgeber der Entscheidung über die Erstreckung der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus beigemessen hat, ergibt sich auch daraus, daß er diese Entscheidung dem Oberlandesgericht übertragen hat (BVerfGE 20, 45 [50]).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern wird (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49 f.]; 36, 264 [270]; 53, 152 [158 f.]).

    Diese Vorschrift läßt also nur in begrenztem Umfange Ausnahmen zu und ist eng auszulegen (BVerfGE 20, 45 [50]; 36, 264 [271]).

    So darf etwa eine nicht nur kurzfristige Überlastung des zuständigen Spruchkörpers nicht als "wichtiger Grund" im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO angesehen werden (vgl. BVerfGE 36, 264 [273 f.]).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern wird (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49 f.]; 36, 264 [270]; 53, 152 [158 f.]).

    Das bedeutet, daß der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen (vgl. BVerfGE 19, 342 [347 f.]; 20, 45 [49]).

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91
    Zuständiges Gericht im Sinne dieser Bestimmung ist jedes Gericht, das sachlich zuständig ist (vgl. BVerfGE 4, 412 [424]).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern wird (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49 f.]; 36, 264 [270]; 53, 152 [158 f.]).
  • BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft über

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91
    Er hat die durch das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gebotene und unter 1. sowie in den dem Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung bekannten, es gemäß §§ 31 Abs. 1, 93b Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bindenden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. August 1990 - 2 BvR 918/90 - und vom 29. September 1990 - 2 BvR 1035/90 - dargelegte Abwägung nicht einmal ansatzweise vorgenommen.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91
    In diesem Freiheitsgrundrecht ist das in Haftsachen geltende verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot angesiedelt (vgl. BVerfGE 46, 194 [195]).
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvR 1035/90

    Anforderungen an die besondere Haftprüfung nach § 121 StPO

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91
    Er hat die durch das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gebotene und unter 1. sowie in den dem Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung bekannten, es gemäß §§ 31 Abs. 1, 93b Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bindenden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. August 1990 - 2 BvR 918/90 - und vom 29. September 1990 - 2 BvR 1035/90 - dargelegte Abwägung nicht einmal ansatzweise vorgenommen.
  • BVerfG, 25.11.1996 - 2 BvR 2142/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Haftfortdauerbeschluß des

    Die durch das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gebotene und vorstehend zum wiederholten Male dargestellte Abwägung (vgl. nur Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. August 1990 - 2 BvR 918/90 -, NJW 1991, 689 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1990 - 2 BvR 1035/90 - Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1991 - 2 BvR 86/91 -, NJW 1991, 2821 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1991 - 2 BvR 162/91 -, NStZ 1991, 397 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 1991 - 2 BvR 1661/91 - Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1968/93 - Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 1994 - 2 BvR 1291/94 - Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 1994 - 2 BvR 1486/94 - vgl. auch die Hinweise in dem dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf bekanntgegebenen Nichtannahmebeschluß der beschließenden Kammer vom 6. August 1996 im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen den zweiten Haftfortdauerbeschluß - 2 BvR 1442/96 -) wird nicht vorgenommen, jedenfalls nicht dargestellt.
  • OLG Köln, 04.10.2002 - HEs 190/02

    Haftgrund Wiederholungsgefahr bei Sexualdelikten - Fortdauer der

    Dies gilt auch dann, wenn ein Beschuldigter schwerer Straftaten dringend verdächtig ist (vgl. BVerfG, NStZ 91, 397; BGH NStZ 91, 546; dem folgend auch die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senat StV 92, 524).
  • OLG Köln, 23.02.2002 - HEs 126/02

    Strafprozessrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über

    Denn die Anordnung und die Fortdauer der Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 697; NStZ 91, 397 (398), vgl. auch BVerfGE 46, 194 (195); BGH NStZ 91, 546; ständige Rechtsprechung auch des Senats, zuletzt SenE HEs 55/00 - 71 - vom 28. April 2000).
  • OLG Köln, 06.10.1998 - HEs 129/98
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. BGH NStZ 91, 546; SenE MDR 91, 662, 663 und ständige Rechtsprechung des Senats; OLG Düsseldorf MDR 91, 663; zuletzt etwa erneut OLG Düsseldorf NJW 96, 2587, 2588) und von dem Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist jede Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
  • OLG Köln, 28.04.2000 - HEs 55/00

    Haftbefehl; Verweisung; Verhältnismäßigkeit

    Die Anordnung und die Fortdauer der Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 697; NStZ 91, 397[398], vgl. auch BVerfGE 46, 194[195]; BGH NStZ 91, 546; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsentscheidung MDR 91, 662 [663]).
  • OLG Köln, 23.03.1993 - HEs 35/93

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei Nichtfestlegung der

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. aus neuerer Zeit BGH NStZ 91, 546; OLG Düsseldorf MDR 91, 663; Senatsentscheidungen MDR 91, 662, 663; MDR 92, 1070) und insbesondere vom Bundesverfassungsgericht gerade neuerdings immer wieder nachhaltig betont wird (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398; JMBl NRW 90, 236; zuletzt wieder BVerfG NJW 92, 1749 und 1750; vgl. auch BVerfGE 56, 194, 195), ist jede Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
  • OLG Bremen, 20.01.1992 - BL 4/92

    Anforderungen an das Vorliegen eines Haftgrundes (hier: Fluchtgefahr) für eine

    Der Begriff "anderer wichtiger Grund" in § 121 Abs. 1 StPO ist angesichts der Bedeutung des Beschleunigungsgebotes der Behandlung von Haftsachen eng auszulegen (vgl. BVerfG, NJW 1991, 689 und NStZ 1991, 397 f jeweils m.w.N.; BGH NStZ 91, 546 f; OLG Düsseldorf, StV 1982, 531 f).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1992 - 1 Ws 795/92
    Nach der ständ. Rechtspr. des BVerfG, an die der Senat gebunden ist, "darf eine nicht nur kurzfristige Überlastung des zuständigen Spruchkörpers nicht als "wichtiger Grund" im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO angesehen werden" (vgl. BVerfGE 36, 264,273 f.; NJW 1991, 689 = JMBl NW 1990, 236; sowie Beschlüsse vom 28.2.1991 - 2 BvR 162/91 - und vom 9.4.1991 - 2 BvR 378/91 -).
  • OLG Koblenz, 23.10.2000 - 1 Ws 579/00

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, dringender Tatverdacht, Hauptverhandlung,

    Verhältnismäßigkeit bei Anordnung und Dauer der Untersuchungshaft, d.h. im Spannungsfeld zwischen dem verfassungsrechtlich verbürgten Recht des Einzelnen auf persönliche Freiheit und den Bedürfnissen einer wirksamen Verbrechensbekämpfung, bedeutet aber auch stets, dass der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen (BVerfG NStZ 91, 397, 398 m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. BGH NStZ 91, 546; Senatsentscheidung MDR 91, 662, 663 und ständige Rechtsprechung des Senats) und vom Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist die Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
  • OLG Köln, 21.09.1999 - HEs 165/99

    Haftbefehl; Verhältnismäßigkeit; Überlastungsanzeige

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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2035
BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91 (https://dejure.org/1991,2035)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1991 - 2 StR 488/91 (https://dejure.org/1991,2035)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1991 - 2 StR 488/91 (https://dejure.org/1991,2035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abhebungen von durch Diebstahl erlangten Postsparbüchern als mitbestrafte Nachtaten - Änderung eines Schuldspruchs - Nachholung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    StGB §§ 20, 21, 64

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 272
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91
    Als rechtsfehlerhaft ist indessen auch zu bewerten, daß sich das Landgericht mit der Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nicht auseinandergesetzt hat, obwohl eine solche Unterbringung nach den Feststellungen in Betracht kommen konnte (vgl. dazu BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; ständige Rechtsprechung des Senats; zuletzt: Beschl. v. 16. Oktober 1991 - 2 StR 446/91).

    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringung nicht (BGHSt 37, 5 ff; BGH, Beschl. v. 7. August 1991 - 2 StR 326/91).

  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 326/91

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Unterbringung eines in einer

    Auszug aus BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91
    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringung nicht (BGHSt 37, 5 ff; BGH, Beschl. v. 7. August 1991 - 2 StR 326/91).
  • BGH, 16.10.1991 - 2 StR 446/91

    Nichtbeachtung der Frage der Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91
    Als rechtsfehlerhaft ist indessen auch zu bewerten, daß sich das Landgericht mit der Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nicht auseinandergesetzt hat, obwohl eine solche Unterbringung nach den Feststellungen in Betracht kommen konnte (vgl. dazu BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; ständige Rechtsprechung des Senats; zuletzt: Beschl. v. 16. Oktober 1991 - 2 StR 446/91).
  • BGH, 24.10.1990 - 2 StR 488/90

    Nachträgliche Verbesserung des Schuldspruchs und der Liste der angewendeten

    Auszug aus BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91
    Dabei ist verkannt, daß die Abhebungen von den durch Diebstahl erlangten Postsparbüchern als mitbestrafte Nachtaten anzusehen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Januar 1983 - 2 StR 720/82 und v. 24. Oktober 1990 - 2 StR 488/90).
  • BGH, 27.11.1981 - 4 StR 550/81

    Strafschärfendes Heranziehen des "hemmungs- und bedenkenlosen" Vorgehens des

    Auszug aus BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91
    Anders als in den Fällen, in denen der Angeklagte mittels entwendeter Scheckformulare Abhebungen von Konten vornehmen wollte (vgl. dazu BGH bei Holtz MDR 1982, 280), beinhalten die Abhebungen von den Postsparbüchern nicht eine Erweiterung oder Vertiefung des schon durch das Eigentumsdelikt verursachten Schadens.
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 625/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91
    Als rechtsfehlerhaft ist indessen auch zu bewerten, daß sich das Landgericht mit der Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nicht auseinandergesetzt hat, obwohl eine solche Unterbringung nach den Feststellungen in Betracht kommen konnte (vgl. dazu BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; ständige Rechtsprechung des Senats; zuletzt: Beschl. v. 16. Oktober 1991 - 2 StR 446/91).
  • BGH, 07.01.1983 - 2 StR 720/82

    Vorliegen einer mitbestraften Nachtat

    Auszug aus BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91
    Dabei ist verkannt, daß die Abhebungen von den durch Diebstahl erlangten Postsparbüchern als mitbestrafte Nachtaten anzusehen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Januar 1983 - 2 StR 720/82 und v. 24. Oktober 1990 - 2 StR 488/90).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/00

    Diebstahl einer Scheckkarte; Computerbetrug; Tatmehrheit; Gesetzeseinheit;

    Insoweit verhält es sich anders als etwa bei einem Sparkassenbuch (vgl. BGHSt 35, 152, 156/157; vgl. zum Diebstahl eines Sparkassenbuches mit anschließender Abhebung als "mitbestrafter Nachtat": BGH StV 1992, 272).
  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07

    Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines

    Der hier in der Vorlage des Sparbuches und des fremden Ausweispapiers liegende Betrugsversuch ist eine mitbestrafte Nachtat zu dem vorhergehenden Diebstahl durch welchen der Angeklagte das Sparbuch erlangt hat (vgl. BGH StV 1992, 272; NStZ 1993, 591).
  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 619/98

    Voraussetzungen durchgreifender Rechtsfehler

    Dabei hat die Strafkammer verkannt, daß die Abhebungen von dem durch Diebstahl erlangten Postsparbuch als mitbestrafte Nachtaten anzusehen sind (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH StV 1992, 272 jeweils m.w.N.).

    Die Vergehen der Urkundenfälschung nach § 267 StGB bleiben jedoch davon unberührt (vgl. BGH b. Dallinger, MDR 1957, 652; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 7, BGH StV 1992, 272).

  • BayObLG, 21.01.1999 - 1St RR 265/98

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Verwertung eines unterschlagenen Schecks

    Im Verhältnis zum Scheckaussteller bzw. dem sonst Scheckberechtigten stellte die wirtschaftliche Verwertung des Schecks, insbesondere also die Auszahlungen, keine Erweiterung oder Vertiefung der bereits durch die Unterschlagung bewirkten Eigentumsverletzung dar; daher handelte es sich insoweit lediglich um mitbestrafte Nachtat (vgl. BGH aaO; MDR 1957, 652; StV 1992, 272 ; NStZ 1993, 591 ).
  • BGH, 12.08.1993 - 1 StR 459/93

    Strafrechtliche Beurteilung des Abhebens von Geld von einem zuvor entwendeten

    Grundsätzlich ist das Abheben des Geldes von einem zuvor entwendeten Sparbuch als mitbestrafte Nachtat zum Diebstahl anzusehen, weil dieses Verhalten in der Regel nicht zu einer Erweiterung oder Vertiefung des durch das Eigentumsdelikt verursachten Schadens führt (BGH StV 1992, 272; BGH MDR bei Holtz 1982, 280).
  • BGH, 04.03.1992 - 3 StR 20/92

    Strafrechliche Wirkungen eines gestohlenen echten Schlüssels - Voraussetzungen

    Dabei hat es verkannt, daß die von ihm als Betrug gewertete Abhebung von 500 DM von einem Postsparbuch unter Vorlage der Ausweiskarte nur eine mitbestrafte Nachtat zu dem unter Fall II B 3 der Urteilsgründe abgeurteilten Diebstahl dieses Postsparbuchs mit Ausweiskarte und Rückzahlungsscheinen darstellt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1957, 652; BGH, Beschluß vom 8. November 1991 - 2 StR 488/91 und vom 23. August 1991 - 3 StR 313/91).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 458/92

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Erörterungsmangel nach in einer akuten

    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringung nicht (vgl. BGHSt 37, 5 f.; BGH, Beschluß vom 8. November 1991 - 2 StR 488/91).
  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 274/92

    Erfordernis der Prüfung einer möglichen Rückfälligkeit infolge Drogenabhängigkeit

    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Anordnung der Unterbringung nicht (BGHSt 37, 5 ff; BGH Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 488/91 und vom 31. Januar 1992 - 2 StR 628/91 -).
  • BGH, 22.04.1992 - 2 StR 145/92

    Handeln im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit wegen

    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringung nicht (BGHSt 37, 5 f.; BGH, Beschluß vom 8. November 1991 - 2 StR 488/91).
  • BGH, 31.01.1992 - 2 StR 628/91

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei erheblich

    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringung nicht (BGHSt 37, 5 ff; BGH, Beschl. v. 8. November 1991 - 2 StR 488/91).
  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 3 Ss 1210/98

    Betrug, Aufhebung, Beschränkung auf Rechtsfolgenausspruch, Unwirksamkeit der

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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1991 - 4 StR 583/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2681
BGH, 28.02.1991 - 4 StR 583/90 (https://dejure.org/1991,2681)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1991 - 4 StR 583/90 (https://dejure.org/1991,2681)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 4 StR 583/90 (https://dejure.org/1991,2681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Notwendigkeit des Ausscheidens eines minder schweren Falles bei einem Überschreiten der eingeführten Gesamtmenge um das vierfache des Grenzwertes der nicht geringen Menge - Einfache und ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2
    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafrahmenwahl, Minder schwerer Fall der Einfuhr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1992, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vorliegen einer Vielzahl mildernder Umstände

    Auszug aus BGH, 28.02.1991 - 4 StR 583/90
    Die Strafkammer hat damit eine Vielzahl von an sich einfachen und durchschnittlichen Milderungsgründen festgestellt, die in ihrem Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen konnten (st. Rechtspr.; vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor

    Auszug aus BGH, 28.02.1991 - 4 StR 583/90
    Ein Rechtsgrundsatz, nach dem bei einem Überschreiten der eingeführten Gesamtmenge um das - wie hier - Vierfache des Grenzwertes der nicht geringen Menge die Annahme eines minder schweren Falles auszuscheiden hätte, besteht nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 10. April 1990 - 4 StR 148/90 - BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 3; Körner BtMG 3. Aufl. § 30 Rdn. 79 mit Rechtsprechungsnachw.).
  • BGH, 14.04.1993 - 4 StR 116/93

    Eigenverbrauch - Einfuhr - Handeltreiben - Erwerb - Strafschärfung

    Der Umstand allein, daß der Angeklagte "mehr als das Vierfache der nicht geringen Menge im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG über die Grenze gebracht hat", steht der Annahme eines minder schweren Falles nicht von vornherein entgegen (vergleiche BGH NStZ 1990, 384; StV 1992, 272).
  • BGH, 11.07.1991 - 4 StR 302/91

    Einfuhr - Besitz von Betäubungsmitteln - Minder schwerer Fall - Besonders

    Auch besteht nicht etwa ein Rechtsgrundsatz, nach dem bei Heroin oder Kokain in der hier festgestellten Menge die Annahme eines minder schweren Falles der Einfuhr auszuscheiden hätte(Senatsbeschluß vom 10. April 1990 - 4 StR 148/90 - = BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 3, Senatsurteil vom 28. Februar 1991 - 4 StR 583/90).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1990 - 2 StR 322/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4298
BGH, 09.11.1990 - 2 StR 322/90 (https://dejure.org/1990,4298)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1990 - 2 StR 322/90 (https://dejure.org/1990,4298)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1990 - 2 StR 322/90 (https://dejure.org/1990,4298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 272 (Ls.)
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