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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91   

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OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91 (https://dejure.org/1991,1657)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.1991 - Ss 379/91 (https://dejure.org/1991,1657)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 1991 - Ss 379/91 (https://dejure.org/1991,1657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen; Erscheinungsbild; Tatrichter; Prüfen; Dokumentieren; Wahlmöglichkeit; Lichtbildvorlage; Wiedererkennen; Beweiswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 412
  • StV 1992, 413
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 13.10.1980 - 1 StE 2/77

    Fritz Teufel

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91
    In einem solchen Fall muß sich aus dem Urteil ergeben, daß dem Tatgericht die Mängel und die Beeinträchtigung des Beweiswerts der Identifizierung bewußt geworden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 242; OLG Köln a.a.O.; KG NStZ 1982, 215).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91
    Dem Zeugen dürfen daher nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342 = StV 1983, 343; OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378).
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Beeinträchtigung der Identifizierung als

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91
    Dem Zeugen dürfen daher nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342 = StV 1983, 343; OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378).
  • OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91
    Dem erneuten Wiedererkennen nach vorangegangener Lichtbildvorlage kommt infolgedessen nur ein eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1988, 10).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91
    Daher müssen beim Indizienbeweis die für die Überzeugungsbildung verwendeten Beweisanzeichen lückenlos zusammengefügt und unter allen für ihre Beurteilung maßgebenden Gesichtspunkten vom Tatgericht gewürdigt werden, damit ersichtlich ist, daß der Schuldbeweis schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (vgl. BGHSt 12, 311, 315; bei Spiegel DAR 1982, 206; OLG Köln StV 1986, 12; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., § 337 Rn. 29).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91
    Nach den gesicherten Erkenntnissen der kriminalistischen Praxis ist die Verläßlichkeit eines erneuten Wiedererkennens fragwürdig, weil es durch das vorangegangene Wiedererkennen beeinflußt werden kann (vgl. BGHSt 16, 204, 205; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    In Fällen des wiederholten Wiedererkennens kommt dem späteren Wiedererkennen nur ein fragwürdiger bzw. eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444; BGH NStZ 1996, 350; BGHSt 16, 204, BGHSt 28, 310; OLG Hamm StraFo 2009, 109; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit n. juris), woraus erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung resultieren (BGH NStZ-RR 2008, 148; OLG Hamm StV 2008, 511).

    Denn nach den gesicherten Erkenntnissen der kriminalistischen Praxis ist die Verlässlichkeit eines erneuten Wiedererkennens fragwürdig, weil es durch das vorangegangene Wiedererkennen beeinflusst werden kann; in der Regel wird der beim ersten Wiedererkennen gewonnene Eindruck das ursprüngliche Erinnerungsbild überlagern (vgl. BGHSt 16, 204; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit. n. juris).

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93

    Wiedererkennen einer Stimme

    Daher müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich das Gericht der Mängel und der durch sie bedingten Beeinträchtigung des Beweiswertes bewußt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1993 - 5 StR 477/93 -, insoweit in StV 1993, 627 nicht abgedruckt; NStZ 1982, 342; DAR 1976, 94; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412; 1994, 67; Pelchen aaO Rdn. 9).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

    In Wahrheit wird also der Angeklagte nicht mit dem Täter, sondern mit der bei der Lichtbildvorlage oder Gegenüberstellung als verdächtig angesehenen Person verglichen (st. Rspr. - vgl. BGHSt 16, 204 ,206; BGH NStZ 1997, 355 ; StV 1996, 649, 650; NStZ 1982, 342 ; OLG Zweibrücken StV 2004, 65, 66; OLG Köln StV 1992, 412, 413; OLG Hamm NStZ 1990, 506, 507; Meyer-Goßner aaO. § 58 Rdnr. 13; Dahs in Löwe-Rosenberg, 25. Aufl. § 58 Rdnr. 14; Rogall in SK- StPO , 44. Lfg.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00

    Zuverlässigkeit des Wiedererkennens

    Mit festgestellten Mängeln des Vorlageverfahrens und der hierdurch bedingten Beeinträchtigung des Beweiswerts der Täteridentifizierung muß sich das Urteil auseinandersetzen, wobei unter Verwendung etwaiger zusätzlicher Beweisanzeichen alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten zu erörtern sind (OLG Düsseldorf StV 94, 8; OLG Köln StV 94, 67, 68 und StV 86, 12 und StV 92, 412, 413; OLG Frankfurt NStZ 88, 41f. und StV 88, 290f.; OLG Rostock, StV 96, 419, 420).
  • OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96

    Ausgestaltung der Anfechtung eines freisprechenden Urteils durch die

    Zwar ist im Hinblick auf die - im angefochtenen Urteil zutreffend dargestellten - Grundsätze der Rechtsprechung zur Identifizierung eines Täters durch Augenzeugen (sogenanntes Wiedererkennen; vgl. SenE vom 13.12.1991 - Ss 379/91 = StV 1992, 412 und vom 04.08.1992 = StV 1994, 67 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 261 Rdnr. 11, § 58 Rndr. 9 ff m.w.N.) nicht zu beanstanden, daß das Tatgericht nicht die Überzeugung hat gewinnen können, die Nebenklägerin habe durch Augenschein den Angeklagten zuverlässig als Täter identifiziert.
  • KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99
    Dem Revisionsgericht ist eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Lichtbildvorlage aber nur möglich, wenn darüber hinaus auch die Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt und dargestellt wird, ob und wie sich die Vergleichspersonen in ihrer äußeren Erscheinung von dem Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt/M. StV 1988, 290, 291; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507; KG, Beschluß vom 13. Februar 1995 - (3) 1 Ss 218/94 (63/94)-).
  • KG, 25.06.1998 - 1 Ss 146/98
    Ob das geschehen ist, kann das Revisionsgericht nur beurteilen, wenn im Urteil der Ablauf der Lichtbildvorlage, insbesondere die Anzahl und Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt, darüber hinaus aber auch dargestellt wird, ob und inwieweit sich die Vergleichspersonen, wie es zur Vermeidung einer Beeinflussung eines Identifizierungszeugen erforderlich ist, in ihrer äußeren Erscheinung von den Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt StV 1988, 290, 291; KG, Beschlüsse vom 11. April 1994 - (4) 1 Ss 245/93 (15/94) - vom 20. November 1997 - (5) 1 Ss 4/97 (3/97) - und vom 28. Mai 1998 - (5) 1 Ss 90/98 (21/98) -).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.05.1992 - 3 Ss 187/91   

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https://dejure.org/1992,4015
OLG Celle, 18.05.1992 - 3 Ss 187/91 (https://dejure.org/1992,4015)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.05.1992 - 3 Ss 187/91 (https://dejure.org/1992,4015)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Mai 1992 - 3 Ss 187/91 (https://dejure.org/1992,4015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 StGB; § 69a StGB; § 136 Abs. 1 S. 2 StPO; § 163a Abs. 4 S. 2 StPO
    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr; Voraussetzungen der beweisrechtlichen Verwertbarkeit einer ohne vorherige Belehrung abgegebene Erklärung eines Angeklagten gegenüber einem Polizeibeamten; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr; Voraussetzungen der beweisrechtlichen Verwertbarkeit einer ohne vorherige Belehrung abgegebene Erklärung eines Angeklagten gegenüber einem Polizeibeamten; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 545
  • MDR 1992, 796
  • NStZ 1992, 510
  • StV 1992, 412
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.1992 - 3 Ss 187/91
    Denn der Verstoß eines Polizeibeamten gegen die Hinweispflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2, 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO begründet ein Beweisverwertungsverbot, auf das sich die zugunsten des Angeklagten eingelegte Revision grundsätzlich berufen kann, es sei denn, der Angeklagte hat sein Recht zu schweigen ohne Belehrung gekannt oder der verteidigte Angeklagte hat in der Hauptverhandlung einer Verwertung ausdrücklich zugestimmt oder ihr bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt nicht widersprochen (vgl. - in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung - Beschluß des BGH vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 - m.w.N.).
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