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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91   

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BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91 (https://dejure.org/1991,2314)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1991 - 2 StR 457/91 (https://dejure.org/1991,2314)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 457/91 (https://dejure.org/1991,2314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlieren der Wirkung eines in ein anderes Urteil einbezogenen Urteils im Straufausspruch - Einbeziehung einer Jugendstrafe in eine Gesamtstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 432
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.07.1965 - 2 StR 172/65

    Verstoß gegen die deutsch-schweizerische Vereinbarung über die Durchführung des

    Auszug aus BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91
    Mit einer Einbeziehung nach § 31 Abs. 2 JGG verliert das einbezogene Urteil im Strafausspruch seine Wirkung, weil der nunmehr zur Verhängung einer einheitlichen Maßnahme oder Jugendstrafe aufgerufene Richter diese selbständig und losgelöst von dem Strafausspruch der einzubeziehenden Entscheidung zu bestimmen hat (BGH, Urt. v. 28. Juli 1965 - 2 StR 172/65; BGHSt 25, 355, 356; BGHSt 37, 34, 39 f = BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 4).
  • BGH, 23.08.1974 - 2 StR 298/74

    Anrechnung der Untersuchungshaft - Ablehnung der Anrechnung im früheren Verfahren

    Auszug aus BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91
    Mit einer Einbeziehung nach § 31 Abs. 2 JGG verliert das einbezogene Urteil im Strafausspruch seine Wirkung, weil der nunmehr zur Verhängung einer einheitlichen Maßnahme oder Jugendstrafe aufgerufene Richter diese selbständig und losgelöst von dem Strafausspruch der einzubeziehenden Entscheidung zu bestimmen hat (BGH, Urt. v. 28. Juli 1965 - 2 StR 172/65; BGHSt 25, 355, 356; BGHSt 37, 34, 39 f = BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 4).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91
    Mit einer Einbeziehung nach § 31 Abs. 2 JGG verliert das einbezogene Urteil im Strafausspruch seine Wirkung, weil der nunmehr zur Verhängung einer einheitlichen Maßnahme oder Jugendstrafe aufgerufene Richter diese selbständig und losgelöst von dem Strafausspruch der einzubeziehenden Entscheidung zu bestimmen hat (BGH, Urt. v. 28. Juli 1965 - 2 StR 172/65; BGHSt 25, 355, 356; BGHSt 37, 34, 39 f = BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 4).
  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe (erforderliche von der früheren Beurteilung

    Dabei hat der Tatrichter eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 4, 5).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 433/20

    Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit;

    a) Im Hinblick auf die Einbeziehung des gegen den Angeklagten V. ergangenen Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 2019 muss gemäß § 31 Abs. 2 JGG eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abzuurteilenden Taten vorgenommen werden (Senat, Beschluss vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 457/91, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5).
  • BGH, 15.10.2015 - 2 StR 274/15

    Einbeziehung einer vorherigen jugendstrafrechtlichen Verurteilung (neue

    Hieraus folgt, dass die Einheitsjugendstrafe nicht - wie das Landgericht offenbar meint - zwingend höher sein muss als die einbezogene Verurteilung (Senat, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 40; Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 457/91, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5 und vom 12. Juli 1995 - 2 StR 60/95, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96

    Jugendstrafe (Einbeziehung eines erledigten Rechtsfolgenausspruchs in ein neues

    Der zur Verhängung einer einheitlichen Rechtsfolge berufene Richter muß diese daher vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch bestimmen (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 5, 7).
  • BGH, 13.05.1992 - 2 StR 139/92

    Rauschgift - Rauschgiftgeschäft - Freundschaft - Kokain - Größenordnung des

    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Falle einer erneuten Verurteilung zu Jugendstrafe und einer Einbeziehung der früheren Verurteilung nach § 31 Abs. 2 JGG zu beachten haben, daß die bereits abgeurteilte und die neue Tat insgesamt zu bewerten sind und die einheitliche Jugendstrafe ohne Bindung an den früheren Strafausspruch neu festzusetzen ist (BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 1 bis 5; Strafzumessung 1).
  • BVerfG, 19.03.2001 - 2 BvR 430/01

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer Jugendstrafe aus einem rechtskräftigen

    Die revisionsrechtlichen Entscheidungen, namentlich in BGHSt 25, 355 [356]; 37, 34 [39 f.]; BGH, StV 1992, S. 432, betrafen die Frage einer Bindung des neuen Tatrichters im Erkenntnisverfahren an die Rechtsfolgenentscheidung aus dem einbezogenen Urteil.
  • BGH, 09.05.2023 - 2 StR 57/23

    Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe i.R.d. Strafzumessung

    Der zur Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe berufene Tatrichter hat daher im Rahmen der Strafzumessung eine neue, selbstständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHR JGG § 31 Abs. 2, Einbeziehung 4; Beschluss vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 457/91, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5; BGH, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 06.08.1997 - 3 StR 272/97

    Verhängung einer Einheitsjugendstrafe

    Ist der Tatrichter zu dem Ergebnis gelangt, daß insgesamt Jugendstrafrecht Anwendung finden muß, so hat er Art und Höhe der jugendrechtlichen Sanktion unabhängig von den bisher verhängten Freiheitsstrafen zu bestimmen; denn mit einer auf § 105 Abs. 2 JGG in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG gestützten Entscheidung verliert das einbezogene Urteil im Strafausspruch seine Wirkung, weil der nunmehr zur Verhängung einer einheitlichen Maßnahme oder Jugendstrafe aufgerufene Richter diese selbständig und losgelöst von dem Strafausspruch der einzubeziehenden Entscheidung zu bestimmen hat (BGHSt 37, 34, 39 f.; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 5).
  • OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ss 291/06

    Jugendstrafrecht: Einbeziehung früherer Verurteilungen bei mehreren Straftaten

    Sie ist offensichtlich auch zutreffend davon ausgegangen, dass die neue Einheitsjugendstrafe nicht höher sein muss als die einbezogene Verurteilung (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 4; s.a. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5, wonach die neue Sanktion unter Umständen sogar hinter der früheren zurückbleiben darf).
  • AG Bernau, 03.08.2007 - 5 Ls 21/07

    Jugendstrafrecht: Bildung einer Einheitsjugendstrafe; Verhängung einer

    So darf das Jugendgericht dann keine Jugendstrafe verhängen, wenn die Voraussetzung zur Bildung einer Einheitsjugendstrafe mit einer früheren Verurteilung zur Jugendstrafe zwar im Grunde genommen vorliegen, aber zum Zeitpunkt der Entscheidung schädliche Neigungen im Sinne des § 17 JGG nicht mehr festzustellen sind (vgl. Böhm, NSTZ 1992, 528, BGH, Beschluss vom 23.10.1991 - 2 StR 457/91).
  • BGH, 04.05.1995 - 4 StR 207/95

    Rechtsfolge - Rechtsfolgenbemessung - Nachträgliche Einbeziehung

  • BGH, 20.08.1998 - 4 StR 387/98

    Höhe einer Einheitsjugendstrafe

  • AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines

  • BGH, 30.07.2020 - 6 StR 191/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu

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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91   

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https://dejure.org/1992,2816
BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91 (https://dejure.org/1992,2816)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1992 - 5 StR 652/91 (https://dejure.org/1992,2816)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1992 - 5 StR 652/91 (https://dejure.org/1992,2816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im Jugendstrafrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 432
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83

    Jugendstrafe - Voraussetzungen § 21 StGB - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
    Mit der naheliegenden Frage, ob die Schuldfähigkeit der Angeklagten - wie bei der Nichtrevidentin T. - 9 gemäß § 21 StGB erheblich vermindert war, was bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern schon bei einem BAK-Wert unter 2, 0 Promille der Fall sein kann (vgl. BGH NStZ 1984, 75), hat sich der Tatrichter aber nicht auseinandergesetzt.
  • BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
    Die Beurteilung dieser Frage erfordert eine wertende Gesamtwürdigung aller wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte (BGHR StGB § 13 II Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 28. August 1991 - 5 StR 345/91 -).
  • BGH, 24.04.1987 - 2 StR 156/87

    Umfang der Gesamtwürdigung alter Straftaten bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
    Bei der Einbeziehung früherer rechtskräftiger Urteile (§ 31 Abs. 2 JGG) muß sich die im Rahmen der Strafzumessung anzustellende Gesamtwürdigung auch auf die diesen zugrunde liegenden Straftaten erstrecken (BGHR JGG § 31 II Strafzumessung 1 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91 -).
  • BGH, 28.08.1991 - 5 StR 345/91

    Unzureichende Erörterung der zumutbaren Handlung im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
    Die Beurteilung dieser Frage erfordert eine wertende Gesamtwürdigung aller wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte (BGHR StGB § 13 II Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 28. August 1991 - 5 StR 345/91 -).
  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91

    Einbeziehung eines rechtskräftigen Urteils - Anrechnung bereits verbüßten

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
    Bei der Einbeziehung früherer rechtskräftiger Urteile (§ 31 Abs. 2 JGG) muß sich die im Rahmen der Strafzumessung anzustellende Gesamtwürdigung auch auf die diesen zugrunde liegenden Straftaten erstrecken (BGHR JGG § 31 II Strafzumessung 1 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91 -).
  • BGH, 08.09.1989 - 2 StR 207/89

    Hinweis auf die vermeintliche Rechtslage im Erwachsenenrecht bei der Prüfung

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
    Insoweit müssen aber Umstände, die im allgemeinen Strafrecht zu einer Strafrahmenmilderung führen, im Jugendstrafrecht mit ihrem vollen Gewicht bei der eigentlichen Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH StV 1989, 545).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Im Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 652/91 - (StV 1992, 432) betonte er, daß bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern bereits bei Blutalkoholkonzentrationen unter 2, 0%o eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit naheliegen könne, die durch Gesamtwürdigung aller Umstände zu prüfen sei.
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Dies läßt auf eine gesteigerte alkoholbedingte Einschränkung der Impulskontrolle und damit der Steuerungsfähigkeit des - zudem heranwachsenden (BGH StV 1992, 432; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96) - Angeklagten schließen.
  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 215/99

    Erforderlichkeit der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles bei der

    Auch wenn bei Anwendung von Jugendrecht nach der Regelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG die Strafrahmen des allgemeinen Teils nicht gelten, darf der Tatrichter die gesetzliche Bewertung der größeren oder geringeren Schwere des in der Straftat hervorgetretenen Unrechts, die in der Strafdrohung des allgemeinen Strafgesetzes ihren Ausdruck gefunden hat, nicht unbeachtet lassen (BGH NJW 1982, 393; StV 1992, 432; BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minder schwerer Fall 1, 2 und 3; Senatsentscheidung vom 20.06.1997 - Ss 277/97).

    Das Tatgericht muss daher insbesondere auch prüfen und im Urteil darstellen, ob sich die Tat nach Erwachsenenstrafrecht als minder schwerer Fall darstellen würde (vgl. BGH StV 1992, 432; BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minderschwerer Fall 3).

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Insoweit hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, daß bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern auch schon Blutalkoholwerte unter 2 %o zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen können (BGH StV 1984, 30; 1992, 432; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96).
  • OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    a) Einen Widerruf des Straferlasses, wie ihn § 56 g Abs. 2 StGB für das Erwachsenenstrafrecht vorsieht, gibt es in der entsprechenden Vorschrift des Jugendgerichtsgesetzes (§ 26 a JGG ) nicht; im Jugendstrafrecht ist der Straferlaß unwiderruflich (vgl. BGH StV 1992, 432 ), da der hier vorherrschende Erziehungsgedanke dauerhafte und gesicherte Vorgaben für den Verurteilten erfordert.
  • BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93

    Voraussetzungen der Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49

    Bundesgerichtshofs ist vom Tatrichter zur Beantwortung der Frage, ob eine Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, eine wertende Gesamtwürdigung aller wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte vorzunehmen (BGH NJW 1982, 393; BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 28. August 1991 - 5 StR 345/91 - BGH, Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 652/91 -).
  • AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende: Gewalt- oder Roheitsdelikt

    Dafür ist dieser Milderungsgrund jedoch mit seinem vollen Gewicht bei der Straffolgenentscheidung zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 08.09.1989 - 2 StR 207/89; BGH, Beschl. v. 17.03.1992 - 5 StR 652/91; OLG Zweibrücken, StV 1994, 599, 600).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.08.1991 - 4 StR 343/91   

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https://dejure.org/1991,5754
BGH, 06.08.1991 - 4 StR 343/91 (https://dejure.org/1991,5754)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1991 - 4 StR 343/91 (https://dejure.org/1991,5754)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1991 - 4 StR 343/91 (https://dejure.org/1991,5754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärung des Vollstreckungsstands in einer anderen Strafsache vor Strafbemessung in einem Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 432
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