Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 25.05.1992

Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1992 - 2 StR 139/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3787
BGH, 13.05.1992 - 2 StR 139/92 (https://dejure.org/1992,3787)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1992 - 2 StR 139/92 (https://dejure.org/1992,3787)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 2 StR 139/92 (https://dejure.org/1992,3787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rauschgift - Rauschgiftgeschäft - Freundschaft - Kokain - Größenordnung des Geschäftes - Uneigennützigkeit - Finanzielle Beteiligung - Drogen - Betäubungsmittel - Verkauf von Drogen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 469
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 2 StR 139/92
    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Falle einer erneuten Verurteilung zu Jugendstrafe und einer Einbeziehung der früheren Verurteilung nach § 31 Abs. 2 JGG zu beachten haben, daß die bereits abgeurteilte und die neue Tat insgesamt zu bewerten sind und die einheitliche Jugendstrafe ohne Bindung an den früheren Strafausspruch neu festzusetzen ist (BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 1 bis 5; Strafzumessung 1).
  • BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91

    Verlieren der Wirkung eines in ein anderes Urteil einbezogenen Urteils im

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 2 StR 139/92
    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Falle einer erneuten Verurteilung zu Jugendstrafe und einer Einbeziehung der früheren Verurteilung nach § 31 Abs. 2 JGG zu beachten haben, daß die bereits abgeurteilte und die neue Tat insgesamt zu bewerten sind und die einheitliche Jugendstrafe ohne Bindung an den früheren Strafausspruch neu festzusetzen ist (BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 1 bis 5; Strafzumessung 1).
  • BGH, 07.04.1992 - 5 StR 120/92

    Erforderlichkeit der Bestimmung des Eigennutzung beiVerurteilung eines

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 2 StR 139/92
    Der vom Landgericht angenommene Erfahrungssatz, daß "Geschäfte der besagten Größenordnung auch unter Freunden bzw. guten Bekannten nicht uneigennützig gemacht zu werden pflegen" (UA S. 24), vermag hier die erforderlichen konkreten Feststellungen nicht zu ersetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. April 1992 - 5 StR 120/92).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 16/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Es ist auch nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass Betäubungsmittelgeschäfte einer gewissen Größenordnung regelmäßig nicht uneigennützig gemacht zu werden pflegen (vgl. BGH StV 1992, 469).
  • BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen

    Es hat außer Acht gelassen, dass der festgestellte Sachverhalt mit mehr oder weniger hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 1992 - 2 StR 624/91, BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 9) andere Deutungsmöglichkeiten zulässt.
  • BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Es ist auch nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass Betäubungsmittelgeschäfte einer gewissen Größenordnung regelmäßig nicht uneigennützig gemacht werden (vgl. BGH StV 1992, 469).
  • BGH, 18.06.1993 - 4 StR 318/93

    Entdeckungsrisiko - Rauschgift - Inbesitznahme - Betäubungsmittel -

    Das Landgericht kann sich nicht auf einen entsprechenden Erfahrungssatz stützen, der geeignet wäre, hier die erforderlichen konkreten Feststellungen zu ersetzen (vgl. BGH StV 1992, 469).
  • OLG München, 28.07.2008 - 4St RR 90/08

    Berufung im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts:

    So hat der Bundesgerichtshof in anderer Sache entschieden, dass ein angenommener Erfahrungssatz, dass Geschäfte der besagten Größenordnung - dort 100 g Kokain - auch unter Freunden bzw. guten Bekannten nicht uneigennützig gemacht zu werden pflegen, die erforderlichen konkreten Feststellungen nicht zu ersetzen vermag (BGH StV 1992, 469 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.05.1992 - 1 Ss 85/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4221
OLG Zweibrücken, 25.05.1992 - 1 Ss 85/92 (https://dejure.org/1992,4221)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.05.1992 - 1 Ss 85/92 (https://dejure.org/1992,4221)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - 1 Ss 85/92 (https://dejure.org/1992,4221)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nötigung; Rechtswidrigkeit; Aufhebung des Schuldspruchs; Strafrahmen; Erpressung; Änderung des Schuldspruchs; Rechtsfolgenentscheidung; Berufungsgericht; Begründung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 240 Abs. 2, § 246; StPO § 267 Abs. 3

Papierfundstellen

  • StV 1992, 469
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 11.08.2009 - 3 Ss 233/09

    Strafzumessung; Hartnäckigkeit; Aussagedelikt; Falschaussage

    Grundsätzlich wird in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung zwar verlangt, dass, wenn ein später entscheidender Tatrichter trotz Vorliegens von Umständen, die das Tatgeschehen in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, auf eine gleich hohe Strafe erkennt, wie der frühere Tatrichter, er dies eingehend zu begründen hat (BGH NStZ 1982, 507; OLG Hamm Beschl. v. 18.06.2008 - 3 Ss 236/08 = BeckRS 2008, 15048; OLG Hamm Beschl. v. 12.7. 2004 - 2 Ss 261/04; OLG Köln NJW 1986, 2328; OLG Zweibrücken Beschl. v. 25.5. 1992 - 1 Ss 85/92).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2023 - Ss 62/22

    Verwerflichkeitsprüfung bei Nötigung

    Dabei bedarf es im Regelfall einer positiven Feststellung der Verwerflichkeit durch das Tatgericht (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Mai 1992 - 1 Ss 85/92 - OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2011 - 2 Ss 45/10 -, juris; Senatsbeschluss vom 30. November 2021 - Ss 83/2021 (76/21) - vgl. auch Fischer, StGB, 69. Aufl., § 240 Rdnr. 38a; Altvater/Coen in: LK-StGB, 13. Aufl., § 240 Rdnr. 118), das Nötigungsmittel und Nötigungszweck unter einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in einer Gesamtwürdigung zueinander in Beziehung zu setzen hat (vgl. BVerfGE 73, 247, 255; BGHSt 2, 196 und 35, 274; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Januar 2015 - 1 (8) Ss 510/13 -, juris; Senatsbeschluss a.a.O.; Fischer a.a.O., § 240 Rdnr. 42; Eisele in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 240 Rdnr. 17).
  • OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19

    Selbständige Prüfungspflicht bei gewerbsmäßigem Betrug

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH Urteil vom 06.09.1989 - 2 StR 353/89 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.05.1992 - 1 Ss 85/92 - BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225; Senat, Beschluss vom 31.08.2016 - 2 Ss 93/16 -).
  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 2 Ss 45/10

    Nötigung: Erforderlichkeit der Verwerflichkeitsprüfung

    Aus dieser besonderen Regelung folgt, dass die Rechtswidrigkeit der Nötigung stets ausdrücklich zu prüfen und die Verwerflichkeit der Nötigungshandlung festzustellen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Mai 1992 - 1 Ss 85/92 - Juris).
  • OLG Bamberg, 02.11.2011 - 3 Ss 104/11

    Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung durch den Berufungsrichter bei

    Diesen auch für das Verhältnis zwischen Erstgericht und Berufungskammer geltenden Maßstäben (OLG München NJW 2009, 160 f. [Beibehaltung einer der Höhe nach schon vom Amtsgericht verhängten Gesamtgeldstraße trotz Teileinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO eines in Tatmehrheit stehenden Deliktsvorwurfs]; OLG München NJW 2009, 161 f. [Beibehaltung einer vom Amtsgericht wegen mittäterschaftlicher Begehungsweise verhängten Freiheitsstrafe trotz nunmehriger Annahme von Beihilfe]; OLG Hamm Stra-Fo 2005, 33 [Wertung zweier Fahrten ohne Fahrerlaubnis abweichend vom Erstgericht als nur eine Tat i.S.v. § 52 StGB]; BayObLG NStZ-RR 2003, 326 f. [abweichend vom Amtsgericht Anerkennung einer Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 Nr. 2 StGB] und schon OLG Zweibrücken StV 1992, 469 f. [Aufrechterhaltung der Tagessatzanzahl trotz Änderung des Schuldspruchs von versuchter Erpressung auf versuchte Nötigung]; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 267 Rn. 18 und § 331 Rn. 11; Pfeiffer StPO 5. Aufl. § 267 Rn. 15 und BeckOK- Peglau StPO [Stand: 15.10.2011] § 267 Rn. 35) werden die - in der Tat knappen - Strafzumessungsgründe des Landgerichts hier im Ergebnis allerdings ausnahmsweise noch gerecht.
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 2 (6) Ss 110/16

    Strafverfahren: Identische Strafhöhe bei Teilerfolg der Berufung

    Darüber hinaus kann nur durch eine eingehende Begründung des für den Angeklagten sonst kaum begreifbaren Ergebnisses der Berufungsverhandlung die Funktion der Strafe als Mittel zur Einwirkung auf den Angeklagten erfüllt werden (vgl. BGH, NStZ 1983, 54; Beschluss vom 08.12.2015, 3 StR 416/15; OLG Zweibrücken, StV 1992, 469, 470; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2001, 16; BayObLG, NStZ-RR 2003, 326; OLG Hamm, StraFo 2005, 33; OLG München, NJW 2009, 160, 161).
  • OLG Hamm, 24.04.2007 - 1 Ss 134/07

    Verschlechterungsverbot; andere rechtliche Beurteilung; dieselbe Strafe;

    Wird in verschiedenen Abschnitten ein und desselben Verfahrens die Tat trotz unterschiedlicher für die Strafzumessung bedeutsamer Umstände, die sogar zu einer Verringerung des Strafrahmens führen, ohne ausreichende Begründung mit der gleich hohen Strafe belegt, so kann auch bei einem geständigen Täter der Eindruck entstehen, dass die Strafe nicht nach vom Gesetz vorgesehenen und sonst allgemein gültigen objektiven Wertmaßstäben bestimmt wurde (vgl. dazu BGH, StV 1983, S. 14; BayObLG, NStZ-RR 2003, S. 326; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2001, S. 16; OLG Zweibrücken, StV 1992, S. 469).
  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 376/04

    Strafzumessung; geringerer Schuldumfang; Berufungsgericht; Erörterung in den

    Ändert das Berufungsgericht den Schuldspruch mit der Folge, dass nunmehr nur ein niedrigerer Strafrahmen zur Verfügung steht, dann bedarf die Beibehaltung der Rechtsfolgenentscheidung einer eingehenden Begründung (zu vgl. Beschluss des OLG Zweibrücken vom 25.05.1992, 1 Ss 85/92).
  • BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 174/03

    Begründungserfordernis bei gleich hoher Strafe im Berufungsrechtszug unter

    Der Angeklagte hat einen Anspruch darauf zu erfahren, warum er, obwohl ein wesentlich geminderter Strafrahmen Anwendung gefunden und er zumindest ein Teilgeständnis abgelegt hat, die gleiche Strafe auferlegt erhält (OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 16; OLG Zweibrücken StV 1992, 469/470; vgl. auch BGH Stv 1991, 19).
  • KG, 22.01.2001 - 1 Ss 261/00
    Bezüglich der wegen des versuchten Betruges verhängten Einzelstrafe fehlt es zudem an der eingehenden Begründung dieser Rechtsfolgenentscheidung, die im Hinblick darauf, daß trotz des gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil niedrigeren Strafrahmens dieselbe Strafe erneut verhängt worden ist, erforderlich war (vgl. BGH NJW 1983, 54; OLG Zweibrücken StV 1992, 469 (470); OLG Köln NJW 1986, 2328 (2329)).
  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 3 Ss 236/08

    Begründungsanforderungen an Berufungsurteil bei nur leicht gemilderter Strafe im

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