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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.11.1991 - VI 14/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4178
OLG Düsseldorf, 15.11.1991 - VI 14/89 (https://dejure.org/1991,4178)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.1991 - VI 14/89 (https://dejure.org/1991,4178)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 1991 - VI 14/89 (https://dejure.org/1991,4178)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 349
  • StV 1992, 503
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19

    Urteil gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen

    Auch ausgehend von einem weiten, funktionalen Vernehmungsbegriff handelt sich daher nicht um eine staatliche Vernehmung, bei welcher strafrechtlich nachteilige Tatsachen bei unzureichender Belehrung einem Beweisverwertungsverbot unterfallen könnten (vgl. BGHSt 36, 328; BayObLG NStZ 2020, 684; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 349; OLG Hamm NStZ 1989, 187; Gleß, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 136 Rdn. 12 m.w.Nachw.).
  • KG, 07.07.1994 - 1 Ss 175/93

    Unfallflucht allgemein - Unfallflucht im Strafrecht - Unfallflucht im Zivilrecht

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  • BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20

    Einreise eines Asylbewerbers mit erschlichenem Schengen-Visum der Kategorie C

    Auch gehe es im Asylverfahren nicht um Drittinteressen, sondern nur um die Interessen des Asylbewerbers selbst, der mit dem allein in seiner Person entstehenden Konflikt konfrontiert sei, entweder die Erfolgsaussichten seines Asylantrags zu erhöhen oder sich vor möglicher Selbstbelastung zu bewahren (BGH, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 StR 167/89 bei juris = BGHSt 36, 328 = NJW 1990, 1426 = NStZ 1990, 186 = StV 1990, 243 = wistra 1990, 151 = MDR 1990, 352; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1991 - VI 14/89 bei juris = StV 1992, 503 = NStZ 1992, 349; OLG Hamm, Urt. v. 5.10.1988 - 4 Ss 737/88 bei juris = NStZ 1989, 187; zur Rechtslage beim Erschleichen einer befristeten ausländerrechtlichen Duldung vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20.6.2018 - 2 Ss 56/18 bei juris = StraFo 2018, 440 = OLGSt AufenthG § 95 Nr. 11).
  • BayObLG, 15.09.2003 - 4St RR 112/03

    D (A), Strafverfahren, Moldawier, Abgelehnte Asylbewerber, Identitätstäuschung,

    Der Senat muss sich mit der Frage, inwieweit falsche Angaben in einem Asylverfahren in einem späteren Strafverfahren noch verwertet werden dürfen (vgl. hierzu BGHSt 36, 328, 334; OLG Hamm NStZ 1989, 187/188; OLG Düsseldorf StV 1992, 503/506) nicht befassen, weil die Angeklagte keine der Formvorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechende Verfahrensrüge erhoben hat und zudem der festgestellte Sachverhalt ausschließlich auf ihren Angaben beruht.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1992 - 2 StR 588/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4081
BGH, 08.01.1992 - 2 StR 588/91 (https://dejure.org/1992,4081)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1992 - 2 StR 588/91 (https://dejure.org/1992,4081)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1992 - 2 StR 588/91 (https://dejure.org/1992,4081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Belastung des Angeklagten - Frühere Aussage - Vergleich zu Aussage in Hauptverhandlung - Beweiswürdigung - Urteilsgründe

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 261, 267

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 503 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 404/91

    Ausschluss eines Vollrausches trotz alkoholbedingter Erinnerungslücken -

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 588/91
    Eine geschlossene Darstellung der einzelnen Aussagen war hier erforderlich, um dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 1991 - 5 StR 404/91; Beschl. v. 8. April 1987 - 2 StR 134/87).

    Eine geschlossene Darstellung der einzelnen Aussagen war hier erforderlich, um dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 1991 - 5 StR 404/91; Beschl. v. 8. April 1987 - 2 StR 134/87).

  • BGH, 12.12.1990 - 2 StR 298/90

    Glaubwürdigkeit eines Zeugen, der angibt Haschisch an den Angeklagten zum

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 588/91
    Es ist möglich, daß sie - um andere Lieferanten zu decken - den Angeklagten zu stark belasteten (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1990 - 2 StR 298/90; vom 18. Dezember 1991 - 5 StR 494/91).

    Es ist möglich, daß sie - um andere Lieferanten zu decken - den Angeklagten zu stark belasteten (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1990 - 2 StR 298/90; vom 18. Dezember 1991 - 5 StR 494/91).

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 588/91
    Eine geschlossene Darstellung der einzelnen Aussagen war hier erforderlich, um dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 1991 - 5 StR 404/91; Beschl. v. 8. April 1987 - 2 StR 134/87).

    Eine geschlossene Darstellung der einzelnen Aussagen war hier erforderlich, um dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 1991 - 5 StR 404/91; Beschl. v. 8. April 1987 - 2 StR 134/87).

  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 494/91

    Beweiswürdigung - Mitangeklagter - Belastungszeuge - Zweifel an der

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 588/91
    Es ist möglich, daß sie - um andere Lieferanten zu decken - den Angeklagten zu stark belasteten (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1990 - 2 StR 298/90; vom 18. Dezember 1991 - 5 StR 494/91).

    Es ist möglich, daß sie - um andere Lieferanten zu decken - den Angeklagten zu stark belasteten (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1990 - 2 StR 298/90; vom 18. Dezember 1991 - 5 StR 494/91).

  • BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99

    Anstiftung zum Mord; Totschlag; Beihilfe; Hilfeleisten; Beihilfevorsatz

    Ein weiterer hier durchgreifender Rechtsfehler liegt hinsichtlich des Angeklagten A auch deshalb vor, weil dessen Aussagen nicht geschlossen dargestellt wurden: Solches war hier erforderlich, um dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen (vgl. BGH StV 1992, 503 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1992 - 2 StR 580/91   

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https://dejure.org/1992,5414
BGH, 10.01.1992 - 2 StR 580/91 (https://dejure.org/1992,5414)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1992 - 2 StR 580/91 (https://dejure.org/1992,5414)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1992 - 2 StR 580/91 (https://dejure.org/1992,5414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Schuldfähigkeit durch das Tatgericht - Strafprozessuale Möglichkeiten der Feststellung der Schuldfähigkeit bei hirnorganischer Erkrankung - Anforderungen an die Feststellung der Tatmotive bei Tötungsdelikten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 503
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 StR 580/91
    Insoweit wird jedoch wegen der Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung auf die Stellungnahme des Generalbundesanwalts verwiesen (vgl. auch BGHSt 26, 152 ff).
  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 110/02

    Mord zur Befriedigung des Sexualtriebs; Heimtücke; Überraschungseffekt;

    Trotz der für sich nicht bedenklichen gesicherten Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB erscheint nicht ganz zweifelsfrei, ob das Schwurgericht mit Hilfe des gehörten Sachverständigen sämtliche in Betracht zu ziehenden schwierigen Probleme im Zusammenhang mit der Epilepsieerkrankung des Angeklagten - mit der denkbaren Folge einer noch stärkeren psychischen Beeinträchtigung bei Tatbegehung - hinreichend bedacht hat (vgl. dazu nur BGH StV 1992, 503; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10 m. w. N.; Bleuler, Lehrbuch der Psychiatrie 15. Aufl. S. 379, 404; Rasch, Forensische Psychiatrie 2. Aufl. S. 209 f.).

    Die neu erkennende Strafkammer wird zu erwägen haben, ob sie sich der Hilfe eines auf dem Gebiet epileptischer Anfallsleiden besonders erfahrenen Sachverständigen versichern sollte (vgl. BGH StV 1992, 503).

  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 621/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Überdies zeigt sich beim Angeklagten eine beginnende kognitive Schwäche und er erlitt möglicherweise - die Kammer hat offen gelassen, ob sie seiner Einlassung insoweit gefolgt ist - kurz vor der Tat einen epileptischen Anfall (zu den möglichen Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 1992 - 2 StR 580/91, StV 1992, 503; vom 9. April 2002 - 5 StR 110/02, juris Rn. 9).
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