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   BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90   

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BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90 (https://dejure.org/1991,2190)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1991 - 2 StR 359/90 (https://dejure.org/1991,2190)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - 2 StR 359/90 (https://dejure.org/1991,2190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Niederländischer Angeklagter - Ausländer - Anwendbarkeit deutschen Strafrechts - Eigenverbrauch - Drogenankauf - Einkauf von Kokain - Vorteile - Mengenrabatt - Eigennützigkeit - Betäubungsmittelumsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 326
  • StV 1992, 65
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90
    Zur Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsfolgen verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück, weil das Verfahren nunmehr nur noch den erwachsenen Beschwerdeführer betrifft (BGHSt 35, 267 ff).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90
    Soweit der Angeklagte, ein niederländischer Staatsangehöriger, in den Niederlanden Kokain zum Eigenverbrauch gekauft hat, handelt es sich um eine im Ausland begangene Tat eines Ausländers, für die das deutsche Strafrecht nicht gilt (BGHSt 34, 1 ff [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85]).
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Zwar ist bereits entschieden worden, daß das tateinheitliche Zusammentreffen des in § 6 Nr. 3 StGB genannten § 316c StGB (Angriff auf den Luft- und Seeverkehr) mit einem vorsätzlichen Tötungsdelikt für dieses ebensowenig die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts (BGH NJW 1991, 3104) begründet, wie das tateinheitliche Zusammentreffen des von § 6 Nr. 5 StGB erfaßten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit dem unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch (BGHSt 34, 1; BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 1 , BGH, Beschl. vom 4 Juli 1995 - 1 StR 286/95) der für sich genommen nicht unter das Weltrechtsprinzip fällt.
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    aa) Bei dem Erwerb dieser Teilmenge durch den Angeklagten O. mit dem Ziel, sie der Mitangeklagten L. ohne Gegenleistung zu überlassen, handelt es sich wegen der serbischen Staatsangehörigkeit des Angeklagten O. um die Auslandstat eines Ausländers, für die das deutsche Strafrecht nicht gilt; denn der Vertrieb von Betäubungsmitteln im Sinne des § 6 Nr. 5 StGB umfasst den Erwerb von Rauschgift im Ausland nur dann, wenn sich dieser als unselbständiger Teilakt eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, also eines eigennützigen Tätigwerdens darstellt (vgl. BGHSt 34, 1; BGH StV 1992, 65, 66 jew. für den Erwerb zum Eigenverbrauch).
  • BGH, 06.12.2017 - 2 StR 46/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit;

    Der insoweit erstrebte Vorteil erschöpft sich in Umständen, die den eigenen Erwerb betreffen und sich auch nur auf den Umfang des durch das eigene Geschäft beabsichtigten Gewinns auswirken (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; zur fehlenden Eigennützigkeit, wenn der Vorteil allein in günstigeren Einkaufsbedingungen liegt: BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 64/12, NStZ 2012, 516; siehe auch Senat, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 2 StR 359/90, StV 1992, 65).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben);

    Eigennützig handelt, wer vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 26, 33, 34).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92

    Tatbeteiligte Zeugen - Belastungszeuge - Abschieben der Schuld - Geständnis -

    Im Falle der Tat zu II 4 der Urteilsgründe wird die rechtliche Wertung, der Angeklagte habe sich dadurch des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) schuldig gemacht, daß er Anfang Oktober 1989 in den Niederlanden den Verkauf von 20 g Kokain vermittelte, deshalb von den Feststellungen nicht getragen, weil sich aus ihnen auch ihrem Zusammenhang nach nicht ergibt, daß der Angeklagte dabei eigennützig handelte und damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des Handeltreibens erfüllte (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 15 und 26 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07

    Begriff des Bereitstellens von Geldmitteln

    Auf der Grundlage der vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Feststellungen kommt - wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat - weder eine Bestrafung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33; BGH StV 1985, 235; StV 1992, 65; Rahlfs in MünchKomm StGB § 29 BtMG Rdnr. 324), noch wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 40, 208) in Betracht.
  • BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92

    Anforderungen an ein eigennütziges Handeln im Sinne des § 29 Abs. 1 BtMG

    Den Tatbestand des Handeltreibens erfüllt nur, wer bei seiner auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Tätigkeit eigennützig handelt (BGHSt 31, 145, 147 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 2, 26, 33; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 71).
  • BGH, 10.01.1996 - 3 StR 583/95

    Tatbestandliche Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Die Feststellungen der Strafkammer tragen die Verurteilung der Angeklagten jeweils wegen täterschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht, weil sich daraus nicht ergibt, daß die Angeklagte bei den drei Taten eigennützig handelte und damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des Handeltreibens erfüllte (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 15 und 26).
  • BayObLG, 22.07.2003 - 4St RR 92/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Eigennützigkeit beim unerlaubten Handeltreiben,

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Angeklagte über den Erwerb einer größeren Menge lediglich einen besonders günstigen Einkaufspreis auch für das zum Eigenkonsum bestimmte Rauschgift erzielen will und im Übrigen zum Einkaufspreis verkauft (vgl. BGH StV 1985, 235 und StV 1992, 65/66).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1991 - 3 StR 11/91   

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https://dejure.org/1991,6755
BGH, 26.06.1991 - 3 StR 11/91 (https://dejure.org/1991,6755)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1991 - 3 StR 11/91 (https://dejure.org/1991,6755)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 3 StR 11/91 (https://dejure.org/1991,6755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Tatbestandes der Hehlerei durch bloße Verwahrung einer entwendeten Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 65
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 3 Ss 982/00

    Diebstahl; Hehlerei; wahlweise Verurteilung

    Das bloße Verwahren einer verwendeten Sache erfüllt nicht die Voraussetzungen des "Sichverschaffens" im Sinne des § 259 StGB (vgl. BGH StV 1992, 65).
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