Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.09.1992

Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1992 - 2 StR 480/92   

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https://dejure.org/1992,2503
BGH, 06.11.1992 - 2 StR 480/92 (https://dejure.org/1992,2503)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1992 - 2 StR 480/92 (https://dejure.org/1992,2503)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1992 - 2 StR 480/92 (https://dejure.org/1992,2503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Prüfung des Vorliegens eines besonders schweren Falles für jeden Tatbeteiligten - Abhängigkeit des Ergebnisses vom jeweiligen Tatbeitrag - Annahme eines besonders schweren Falles für den Gehilfen wegen der Schwere der Haupttat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 332
  • StV 1993, 186
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 190/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; verminderte Schuldfähigkeit

    Dies ist ein auf die Sachrüge zu prüfender sachlich-rechtlicher Mangel, da sich die maßgeblichen Umstände aus dem Urteil selbst ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1995 - 5 StR 297/95, StV 1995, 633; vom 24. August 1993 - 4 StR 452/93, StV 1994, 14; vom 6. November 1992 - 2 StR 480/92, NStZ 1993, 332).

    Jedoch sind die Prüfung dieser Frage und ihre Erörterung im Urteil jedenfalls dann veranlasst, wenn neben der erstmaligen Sexualdelinquenz in hohem Alter weitere Besonderheiten in der Person des Täters bestehen, die geeignet sind, auf die Möglichkeit einer durch Altersabbau bedingten Enthemmtheit hinzudeuten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 347/05, NStZ-RR 2006, 38; Beschlüsse vom 6. November 1992 - 2 StR 480/92, aaO; vom 25. November 1988 - 4 StR 523/88, BGHR StGB § 21 Sachverständiger 5).

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß bei Angeklagten, die sich erstmals in verhältnismäßig hohem Alter an Kindern sexuell vergangen haben, Anlaß zu derartigen Erörterungen auch dann bestehen kann, wenn konkrete medizinische Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblich verminderter Schuld nicht erkennbar sind (grundlegend NJW 1964, 2213; zuletzt - vielfach m.w. Nachw. - u.a. NStZ 1993, 332; StV 1994, 14; StV 1995, 633; BGHR § 21 StGB Sachmangel 1, 2 und Sachverständiger 5; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 4 StR 597/93).

    Doch lagen in diesen Fällen vielfach über die generelle Art des Delikts und das Alter der (jeweils mindestens 60 Jahre alten, teilweise auch noch erheblich älteren) Angeklagten hinausgehende Besonderheiten vor (vgl. z.B. NStZ 1993, 332 "gesundheitlich geschwächt"; StV 1994, 14 "gesundheitliche Probleme und Einsamkeit"; 4 StR 597/93 krankheitsbedingter Frührentner; BGHR aaO Sachverständiger 5 "Zufallstat" bei sonst "absolut bestehende(n) Moralvorstellungen"; BGHR aaO Sachmangel 2 psychologische Behandlung zur Änderung der "Einstellung zu kleinen Mädchen").

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 347/05

    Strafzumessung (Erörterungsmangel hinsichtlich der erheblich verminderten

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei Ersttätern im vorgerückten Alter im Bereich des Sexualstrafrechts die Frage der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) infolge altersbedingter psychischer Veränderungen zu erörtern ist (vgl. u. a. BGH NJW 1964, 2213; BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2, 3; Sachverständiger 5; Senat, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - Beschluss vom 12. Juli 1995 - 5 StR 297/95 - Beschluss vom 6. September 1995 - 3 StR 339/95 - Beschluss vom 11. Januar 2005 - 3 StR 450/04; s. a. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34).
  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 476/10

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Rücktritt vom Versuch; Freiwilligkeit;

    Es hätte vielmehr der ausdrücklichen Prüfung bedurft, ob bei dem Angeklagten der Altersabbau bereits ein Stadium erreicht haben könnte, in dem eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit jedenfalls nicht mehr ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 6. November 1992 - 2 StR 480/92, NStZ 1993, 332, sowie vom 8. September 1993 - 3 StR 471/93, BGHR StGB § 21 Sachmangel 2; Urteil vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 347/05, StV 2006, 13; zu den Indizien für eine hirnorganische Beeinträchtigung vgl. auch Kröber NStZ 1999, 298).
  • BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95

    Ersttäter - Taten - Sexualstrafrecht - Sexualstraftaten - Sexualdelikt -

    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93

    Beurteilung einer altersbedingten Rückbildung der geistigen Kräfte aus eigener

    Daß das Urteil die Frage einer möglichen altersbedingten Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht erörtert, erweist sich unter den hier gegebenen Umständen als sachlichrechtlicher Mangel, auf dem das Urteil auch beruht (BGHR StGB § 21 Sachmangel 1).
  • BGH, 06.09.1995 - 3 StR 339/95

    Hohes Alter - Schuldfähigkeit - Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Das Absehen von dieser Prüfung ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der trotz der sehr milden Gesamtstrafe zur Aufhebung des Urteils im Strafausspruch führen muß (BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5, 6; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH NStZ 1983, 34; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95).".
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 471/93

    Beeinträchtigung der Fähigkeit zum Handeln entsprechend der Verbotseinsicht durch

    Die Fähigkeit eines alternden Menschen, der Einsicht in das Unerlaubte seines Tuns gemäß zu handeln, kann durch einen Altersabbau beeinträchtigt sein, ohne daß Intelligenzausfälle oder das äußere Erscheinungsbild auf ein Schwinden der geistigen und seelischen Kräfte hindeuten (BGHR StGB § 21 Sachmangel 1 und Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 4 und 8).
  • BGH, 25.04.1995 - 5 StR 148/95

    Ersttäter - Fortgeschrittenes Alter - Sexualdelikt - Sexualstrafrecht -

    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; StV 1994, 14; vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.09.1992 - 4 StR 385/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3036
BGH, 01.09.1992 - 4 StR 385/92 (https://dejure.org/1992,3036)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1992 - 4 StR 385/92 (https://dejure.org/1992,3036)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1992 - 4 StR 385/92 (https://dejure.org/1992,3036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schuldfähigkeit - Blutalkohol - BAK - Schuldunfähigkeit - Sachverständigengutachten - Reifegrad - Bewußtseinsstörung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 186 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 4 StR 385/92
    Es verkennt dabei, daß die Verklammerung durch eine dritte Tat dann nicht eintritt, wenn die selbständigen Handlungen schwerer wiegen als das mit ihnen zusammentreffende Dauerdelikt (vgl. BGHSt 1, 67 (70); 31, 29 (31)) .

    Die von der Jugendkammer zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1984, 262, 408) stehen nicht entgegen, da sie den anders zu beurteilenden Fall betreffen, daß nur eine der zu verbindenden Straftaten einen höheren Unrechtsgehalt aufweist als das jeweils tateinheitlich verwirklichte Delikt der Entführung (vgl. BGHSt 31, 29 (31)).

  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 4 StR 385/92
    Es verkennt dabei, daß die Verklammerung durch eine dritte Tat dann nicht eintritt, wenn die selbständigen Handlungen schwerer wiegen als das mit ihnen zusammentreffende Dauerdelikt (vgl. BGHSt 1, 67 (70); 31, 29 (31)) .
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 4 StR 385/92
    Die von der Jugendkammer zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1984, 262, 408) stehen nicht entgegen, da sie den anders zu beurteilenden Fall betreffen, daß nur eine der zu verbindenden Straftaten einen höheren Unrechtsgehalt aufweist als das jeweils tateinheitlich verwirklichte Delikt der Entführung (vgl. BGHSt 31, 29 (31)).
  • OLG Frankfurt, 07.06.1983 - 2 Ws 134/83
    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 4 StR 385/92
    Für die erneute Hauptverhandlung wird sich empfehlen, zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten einen Sachverständigen hinzuzuziehen, da gerade bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern auch der Reifegrad und die Alkoholgewöhnung für die Wirkung des Alkohols von Bedeutung sein können (vgl. BGH StV 1984, 30).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Die Praxis (vgl. nur die Fälle BGH StV 1989, 14; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16) zieht in solchen Fällen, in denen eine Blutalkoholkonzentration von 2, 0%o und mehr in Betracht kommt, mit Blick auf Auffälligkeiten bei Tat oder Täter sehr oft einen Sachverständigen hinzu (vgl. zur Aufklärungspflicht BGH StV 1994, 634, StV 1993, 186; s.a. BGH NStZ 1990, 384).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95

    Möglichkeit der Teilnahme von Jurastudenten, die ein Praktikum bei Gericht

    Insbesondere bei jugendlichen oder heranwachsenden Tätern können auch BAK-Werte unter 2 Promille zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen (vgl. BGH StV 1984, 30; Beschluß vom 1. September 1992 - 4 StR 385/92); auch bei dem gerade erwachsenen Angeklagten ist dies nicht von vornherein auszuschließen, zumal der Angeklagte - von dem bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Gewalttätigkeiten bekannt waren - in der konkreten Tatsituation mit großer Brutalität vorgegangen ist.
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