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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92   

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https://dejure.org/1992,1497
BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92 (https://dejure.org/1992,1497)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - 2 StR 440/92 (https://dejure.org/1992,1497)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 2 StR 440/92 (https://dejure.org/1992,1497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung in Bezug auf einen wissenschaftlich ermittelten Sachverhalt - Berücksichtigung der Mitursächlichkeit einer alkoholischen Beeinflussung bei einer Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 234
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.06.1984 - 4 StR 333/84

    Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung des Ergebnisses der

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92
    Das gilt auch, wenn es um die Beurteilung geistig-seelischer Zustände geht, wie die hier in Frage stehende sadistische Deviation (vgl. BGH, Beschl. v. 28. August 1990 - 1 StR 40/90 - BGHR StGB §,21 seelische Abartigkeit 12; BGH, Urt. v. 31. Juli 1985 - 2 StR 336/85 - BGH, Beschl. v. 12. Juni 1984 - 4 StR 333/84 -).
  • BGH, 31.07.1985 - 2 StR 336/85

    Anforderungen an die Sachkunde von Sachverständigen bei Sexualdelikten;

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92
    Das gilt auch, wenn es um die Beurteilung geistig-seelischer Zustände geht, wie die hier in Frage stehende sadistische Deviation (vgl. BGH, Beschl. v. 28. August 1990 - 1 StR 40/90 - BGHR StGB §,21 seelische Abartigkeit 12; BGH, Urt. v. 31. Juli 1985 - 2 StR 336/85 - BGH, Beschl. v. 12. Juni 1984 - 4 StR 333/84 -).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92
    Das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB könnte eine Unterbringung auch dann rechtfertigen, wenn sie nicht unmittelbar tatauslösend, aber Ursache für die Entstehung eines schuldmindernden oder schuldausschließenden Rauschzustandes gewesen sein sollte, sofern mit bestimmter Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre, daß sie in Zukunft erneut einen Rauschzustand und eine darauf beruhende Straftat auslöst (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 1992 - 2 StR 468/92 - BGHSt 34, 22, 28).
  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92
    Vor allem aber muß der Tatrichter, der in einer schwierigen Frage den Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen hat, und der diese Frage dann im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben, insbesondere dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1).
  • BGH, 28.08.1990 - 1 StR 40/90

    Verminderte Schuldfähigkeit als Voraussetzung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92
    Das gilt auch, wenn es um die Beurteilung geistig-seelischer Zustände geht, wie die hier in Frage stehende sadistische Deviation (vgl. BGH, Beschl. v. 28. August 1990 - 1 StR 40/90 - BGHR StGB §,21 seelische Abartigkeit 12; BGH, Urt. v. 31. Juli 1985 - 2 StR 336/85 - BGH, Beschl. v. 12. Juni 1984 - 4 StR 333/84 -).
  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92
    Das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB könnte eine Unterbringung auch dann rechtfertigen, wenn sie nicht unmittelbar tatauslösend, aber Ursache für die Entstehung eines schuldmindernden oder schuldausschließenden Rauschzustandes gewesen sein sollte, sofern mit bestimmter Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre, daß sie in Zukunft erneut einen Rauschzustand und eine darauf beruhende Straftat auslöst (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 1992 - 2 StR 468/92 - BGHSt 34, 22, 28).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Die Würdigung der Frage erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit wird im Blick auf die im Urteil wiedergegebenen Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen näher zu begründen sein, sollte der neue Tatrichter vom Gutachten des Sachverständigen abweichen wollen (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 5; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 65).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    An die richterliche Überzeugungsbildung sind dann keine geringeren Anforderungen zu stellen als an das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen selbst (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5).
  • BGH, 07.06.2017 - 2 StR 474/16

    Mord (Verdeckungsabsicht: Entfallen bei vollständiger Aufklärung der Tat, in

    Jedoch muss ein Tatrichter, der in einer schwierigen Frage den Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen hat und der diese Frage im Widerspruch zu dem Gutachten beantworten will, die Darlegungen des Sachverständigen im Einzelnen wiedergeben (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 2 StR 440/92, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

    Dem Revisionsgericht ist ansonsten keine Prüfung möglich, ob der Tatrichter das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (st. Rspr.; BGH NStZ 2000, 550f.; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1 und 5).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Der Tatrichter ist aber verpflichtet, die wesentlichen Grundlagen mitzuteilen, an die die Schlußfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGHSt 7, 238 ff; 12, 311, 314/315; 34, 29, 31; 39, 291, 296 f.; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 5).
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 464/04

    Vergewaltigung; Sicherungsverwahrung (Beurteilung des Hangs abweichend vom

    Will der Tatrichter eine Frage, zu der er einen Sachverständigen gehört hat, im Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muß er sich jedoch in einer Weise mit den Darlegungen des Sachverständigen auseinandersetzen, die erkennen läßt, daß er mit Recht eigene Sachkunde in Anspruch genommen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5; BGH NStZ 2000, 437; NStZ-RR 2005, 39; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 33 m.w.N.).

    Der Tatrichter muß die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben, insbesondere dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 5).

  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01

    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen;

    Denn das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen, da dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5).

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1 und 5; BGH NStZ-RR 1997, 172).

  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Anderenfalls ist dem Revisionsgericht die Prüfung nicht möglich, ob das Tatgericht das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 1 und 5).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

    Allerdings beanstandet die Beschwerdeführerin zu Recht, daß es im Urteil an der grundsätzlich gebotenen Darlegung zu den Ausführungen des Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 2, 5; BGH NStZ 2000, 550, 551) fehlt, der sich abweichend von der Auffassung der Jugendkammer für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf den Angeklagten ausgesprochen hat.
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung der Beschuldigten in einem

    a) Der Tatrichter ist zwar nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen, da dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 2 StR 440/92, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5).
  • BGH, 21.10.2004 - 4 StR 325/04

    Sicherungsverwahrung (Hang; Gesamtwürdigung; Sachverständige: Bedingungen des

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 276/08

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung (Detailarmut der Aussage;

  • BGH, 20.03.2008 - 4 StR 5/08

    Anforderungen an die Darlegung eines Freispruchs (Gutachtendarstellung;

  • BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07

    Prüfung der Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum (Indizwert der BAK-Berechnung und

  • BGH, 08.10.2015 - 4 StR 86/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 235/95

    Zeuge - Wechselnde Angaben - Tatrichter - Unglaubwürdigkeit -

  • OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 1 Ss 201/99

    Abweichung von Sachverständigengutachten wegen veränderter Tatsachengrundlage

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 92/97

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem

  • KG, 28.08.2000 - 1 Ss 247/00
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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92   

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https://dejure.org/1992,2156
BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92 (https://dejure.org/1992,2156)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1992 - 4 StR 446/92 (https://dejure.org/1992,2156)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 446/92 (https://dejure.org/1992,2156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 144
  • StV 1993, 234 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85

    Rechtliche Folgen eines Ausbleibens der Anordnung einer Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92
    In aller Regel ist wenigstens die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so daß diese rechtlich überprüfbar sind (BGHSt 9, 230 (231); BGH NStZ 1983, 569; 1986, 325; StV 1984, 324).

    Nach allem liegt ein die Revision begründender Rechtsverstoß vor (vgl. BGH NStZ 1986, 325).

  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handel mit

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92
    In aller Regel ist wenigstens die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so daß diese rechtlich überprüfbar sind (BGHSt 9, 230 (231); BGH NStZ 1983, 569; 1986, 325; StV 1984, 324).
  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 376/75

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung bei Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92
    Dies könnte allenfalls dann verneint werden, wenn zwischen den Beteiligten Einigkeit über das Vorliegen eines gesetzlich anerkannten Verlesungsgrundes bestanden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56

    Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92
    In aller Regel ist wenigstens die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so daß diese rechtlich überprüfbar sind (BGHSt 9, 230 (231); BGH NStZ 1983, 569; 1986, 325; StV 1984, 324).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen unter sorgfältiger Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Aussage für die Wahrheitsfindung gegen das Interesse an beschleunigter Durchführung des Verfahrens unter Berücksichtigung der Aufklärungspflicht zu entscheiden (vgl. BGHSt 22, 118 (120); Mayr in KK-StPO 2. Aufl., § 251 Rdn. 22 und 30).
  • BGH, 06.02.2024 - 1 StR 348/23

    BGH bestätigt Verurteilung eines Mitarbeiters der Sparkasse Furtwangen wegen

    In aller Regel ist wenigstens die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so dass diese rechtlich überprüfbar sind (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 446/92 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10

    Sinn des Beschlusserfordernis in § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO (Beruhen;

    Das Fehlen des Gerichtsbeschlusses begründet die Revision (vgl. NStZ 1993, 144; 88, 283).
  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

    Grundsätzlich begründet es allerdings die Revision, wenn der nach § 251 Abs. 4 StPO geforderte Gerichtsbeschluss nicht ergangen ist (vgl. BGH NStZ 1988, 283; 1993, 144).

    Das Urteil kann auf dem nicht ergangenen Gerichtsbeschluss beruhen, wenn sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung nicht erschlossen hat und damit die der Anordnung der Verlesung zu Grunde liegenden Erwägungen rechtlich nicht überprüfbar sind (vgl. BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 1, 3, 4; § 251 Abs. 4 S. 1 Anordnung 1) bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (im Gegensatz zum Vorsitzenden) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79).

  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 583/10

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines Arztbriefes; mangelnder Beschluss;

    Grundsätzlich begründet es allerdings die Revision, wenn der nach § 251 Abs. 4 StPO geforderte Gerichtsbeschluss nicht ergangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1988 - 4 StR 51/88, NStZ 1988, 283; vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 446/92, NStZ 1993, 144 und vom 10. Juni 2010 - 2 StR 78/10, NStZ 2010, 649).
  • OLG Naumburg, 07.06.2016 - 1 Rv 9/16

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Voraussetzungen für die Verlesung von

    Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nochmalige Vernehmung der Zeugin ... vor dem erkennenden Berufungsgericht zu einem anderen Beweisergebnis geführt hätte (vgl. hierzu BGH NStZ 1993, 144, 145; NStZ 1986, 325; StV 1983, 443, 444).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2017 - 3 RVs 6/17

    Verlesung, Zeugenaussage, Beschlussbegründung, Anforderungen

    Dafür ist grundsätzlich zumindest die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich (BGH, NStZ 1984, 375; BGH, NStZ 1993, 144).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 2b Ss 222/99
    In aller Regel sind zumindest die das Gericht leitenden Erwägungen so wiederzugeben, daß diese rechtlich nachprüfbar sind (vgl. BGH NStZ 1983, 569 ; 1988, 283; 1993, 144 f.; Senatsbeschluß vom 9. April 1999 - 5 Ss 385/98 - 104/98 I - ferner KK-Diemer, StPO , 4. Aufl., § 251 , Rndr. 30; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 251 Rdnr. 38 und 42 alle m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.1999 - 5 Ss 385/98
    In aller Regel ist zumindest die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so daß diese rechtlich nachprüfbar sind (vgl. BGH NStZ 1983, 569 ; 1988, 283; 1993, 144 f.; KK-Diemer, StPO , 4. Aufl., § 251 Rdnr. 30; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 251 Rdnrn. 38 und 42, alle m. w. N.).
  • KG, 30.09.2008 - 1 Ss 70/08

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verlesung polizeilicher Vernehmungsprotokolle

    Denn die Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes zugunsten des Beschleunigungsgebotes durch eine Verlesung nach § 251 StPO hängt maßgeblich von der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Aussage unter Berücksichtigung der tatrichterlichen Aufklärungspflicht ab (BGH NStZ 1993, 144, 145; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 15/03 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1993 - 4 StR 588/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4020
BGH, 07.01.1993 - 4 StR 588/92 (https://dejure.org/1993,4020)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1993 - 4 StR 588/92 (https://dejure.org/1993,4020)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1993 - 4 StR 588/92 (https://dejure.org/1993,4020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Beweiswert des Ergebnisses einer Wahllichtbildvorlage

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Auseinandersetzung mit zwei sich gegenseitig ausschließenden Zeugenaussagen als Anforderung an eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung - Vorschriftsgemäßer Ablauf einer Wahllichtbildvorlage als maßgebliches Beweiswertkriterium

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 234
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Dies gilt insbesondere für Beweissituationen, die - auch von Verfassungs wegen - erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung stellen, wie u.a. die Beurteilung der Aussage eines Zeugen vom Hörensagen (vgl. BGH StV 1985, S. 45 ; StV 1985, S. 268 ; BVerfGE 57, 250 ; StV 1995, S. 561 ), Fälle, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen die Entscheidung davon abhängt, welcher der einander widersprechenden Aussagen das Gericht folgt (vgl. BGH StV 1995, S. 115 f.; 1996, S. 249 f.; NStZ 1997, S. 494; 2000, S. 496 f.; 2001, S. 161 ; StV 2002, S. 466 ; S. 468 f.; S. 469; S. 470 und S. 470 ; NStZ 2003, S. 164 und S. 165 ; BGHSt 44, 153 ; 44, 256 ), sowie Fälle des Wiedererkennens (vgl. BGH StV 1993, S. 234 und S. 627 f. ; 1994, S. 282; BGHR § 261 StPO Identifizierung 1 und 3).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des

    Danach versteht es sich von selbst, dass Kommentare seitens der Vernehmungsbeamten aus Anlass der Vorlage einzelner Lichtbilder das Ergebnis einer Wiedererkennungsleistung ebenso entscheidend entwerten können wie die fehlerhafte Ausgestaltung von Lichtbildbögen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Januar 1993 - 4 StR 588/92, StV 1993, 234 [Beamter weist auf das Lichtbild des Verdächtigen besonders hin]; BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, NStZ 1998, 266 [Bild des Verdächtigen größer als die anderen]).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Jedenfalls bei einer Fallgestaltung wie hier, bei der die Lichtbildvorlagen von ausschlaggebender Bedeutung für die Beweiswürdigung sind, muß das Urteil - zur revisionsrechtlichen Überprüfung - erkennen lassen, ob diese ordnungsgemäß erfolgt sind und welcher Beweiswert ihnen zukommt (vgl. hierzu RiStBV Nr. 18 sowie BGH StV 1993, 234 und 627; 1994, 282; OLG Köln StV 1994, 67, 68; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 58 Rdn. 7 ff., 13; Schweling MDR 1969, 177 ff.; Nöldeke NStZ 1982, 193 ff.; Odenthal NStZ 1985, 433, 435).
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