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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92   

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BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92 (https://dejure.org/1993,2584)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1993 - 4 StR 597/92 (https://dejure.org/1993,2584)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1993 - 4 StR 597/92 (https://dejure.org/1993,2584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt von Entzugserscheinungen oder Persönlichkeitsveränderungen als Kriterien für das Vorliegen einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aufgrund einer Spielsucht - Vorliegen einer Einschränkung der Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit eines Spielsüchtigen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 241
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1960 - 5 StR 239/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92
    Bei der Frage, ob die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Angeklagten infolge Spielleidenschaft erheblich vermindert war, handelt es sich um eine der Wahrunterstellung nicht zugängliche Rechtsfrage (vgl. BGHSt 8, 124; BGH, Urteil vom 12. Juli 1960 - 5 StR 239/60; Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 92).
  • BGH, 25.10.1988 - 1 StR 552/88

    Schuldminderung bei pathologischer Spielleidenschaft - Existenz einer

    Auszug aus BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92
    Davon abgesehen hat der Bundesgerichtshof aber bereits mehrfach entschieden, daß die Erheblichkeitsschwelle nur dann überschritten ist, wenn die Spielsucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8 und 17).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Auszug aus BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92
    Davon abgesehen hat der Bundesgerichtshof aber bereits mehrfach entschieden, daß die Erheblichkeitsschwelle nur dann überschritten ist, wenn die Spielsucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8 und 17).
  • BGH, 12.09.1989 - 1 StR 475/89

    Voraussetzung für die Verwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92
    Bei Verwendung objektiv ungefährlicher Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB darf der Umstand, daß das Opfer in Angst um sein Leben versetzt wurde, nicht strafschärfend herangezogen werden (st. Rspr.; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Wertungsfehler 2 und § 46 Abs. 3 Raub 3 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90

    Grundlagen der Strafbarkeit: Schuldfähigkeit bei Spielsucht

    Auszug aus BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92
    Davon abgesehen hat der Bundesgerichtshof aber bereits mehrfach entschieden, daß die Erheblichkeitsschwelle nur dann überschritten ist, wenn die Spielsucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8 und 17).
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob der Betroffene durch seine "Spielsucht" gravierende psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; ferner auch BGH NStZ 1999, 448, 449; 1994, 501; StV 1993, 241).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH NStZ 2004, 31, 32; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 597/92 = StV 1993, 241) besagt die Feststellung einer "Spielsucht", "Spielleidenschaft" oder "pathologischer Spieler" nicht ohne weiteres, daß beim Betroffenen schon allein deshalb eine krankhafte seelische Störung oder eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vorliegt.

    Sollte der Tatrichter im Ergebnis nur zugunsten des Angeklagten unterstellt haben, daß dessen Spielsucht seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert hat, wäre dies rechtlich ebenfalls zu beanstanden, weil es sich um eine Rechtsfrage handelt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 597/92 = StV 1993, 241), bei der der Zweifelsgrundsatz nicht gilt.

  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 353/21

    Gläubigerbegünstigung (Konkurrenzen: lex specialis zur Bankrottstrafbarkeit,

    Im Wege der Wahrunterstellung dürfen nach § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 6 StPO nur Tatsachen, jedoch keine Rechtsfragen als wahr behandelt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1993 - 4 StR 597/92, BGHR StGB § 21 Erheblichkeit 1; vgl. zur Beweiserhebung über ausländisches Recht auch KK-StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 3).
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Für die Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB wäre darüberhinaus das Vorliegen schwerster Persönlichkeitsveränderungen oder jeweils aktuellen Suchtdrucks erforderlich (vgl. BGHSt 49, 365, 369f.; StV 1993, 241).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    "Spielsucht kann die Voraussetzungen des § 21 StGB nur begründen, wenn der Betroffene psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit aufweist, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 7, 8 - m. Anm. Kröber JR 1989, 380 f -sowie 17; BGH NStZ 1994, 501; StV 1993, 241; 1994, 651; vgl. auch Rasch StV 1991, 126 ff, 129/130; Kellermann NStZ 1996, 335 f.).
  • BGH, 22.07.2003 - 4 StR 199/03

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Dies zugrundegelegt ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit beim pathologischen Spielen nur ausnahmsweise dann gegeben, wenn die Sucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (BGHR StGB aaO 7, 17; BGH NStZ 1999, 448, 449; BGH StV 1993, 241).
  • VG Ansbach, 07.10.2019 - AN 13a D 18.01404

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (hier: Mitarbeiter bei der

    Sie kann somit auch nicht Gegenstand eines Beweisantrags oder einer Wahrunterstellung sein (BGH, U.v. 22.1.2004 - 1 StR 346/03 -, juris; B.v. 7.2.2001 - 3 StR 566/00 -, juris; B.v. 7.1.1993 - 4 StR 597/92 -, juris; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. A. 2017, Rn. 957).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Tatrichterliche Feststellung - Abartigkeit -

    Insoweit hat es einen Beweisantrag (erst im Urteil) "als wahr behandelt" (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Erheblichkeit 1).
  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 54/93

    Darlegungspflicht der Einzelakte durch den Tatrichter trotz der Annahme einer

    Die angenommene erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf Grund "pathologischer Spielsucht" ist bisher nicht hinreichend dargelegt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8; mit Anm. Kröber JR 1989, 380, 17; BGH, Beschl. v. 7. Januar 1993 - 4 StR 597/92).
  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 119/93

    Annahme eines minder schweren Falles bei Verwendung einer Scheinwaffe - Folgen

    Ob darüber hinaus ein Einsatz der Waffe als Drohmittel "so sehr" zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung gehört, daß er "grundsätzlich" keinen selbständigen Strafschärfungsgrund abgeben kann (BGH StV 1991, 106, 107; vgl. auch BGHR aaO) und ob es "Voraussetzung für die Vollendung des Tatbestandes" ist, daß das Opfer um sein Leben fürchtet (BGHR StGB § 46 III Raub 3; BGH StV 1993, 241), kann der Senat offen lassen.
  • KG, 30.12.1996 - 1 Ss 15/96
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1992 - 2 StR 300/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3872
BGH, 28.10.1992 - 2 StR 300/92 (https://dejure.org/1992,3872)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1992 - 2 StR 300/92 (https://dejure.org/1992,3872)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 2 StR 300/92 (https://dejure.org/1992,3872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung - Verstoß gegen das Waffengesetz - Objektives Vorliegen einer Notwehrlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

    Die Notwendigkeit eines Warnschusses kann aber nur dann angenommen werden, wenn ein solcher Schuss auch dazu geeignet gewesen wäre, den Angriff endgültig abzuwehren (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 2 StR 300/92, StV 1993, 241, 242).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    e) Dagegen wäre der Angeklagte (nur) wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) zu bestrafen, wenn sich D. gegen seine rechtmäßige "Fixierung" am Boden - gegen die ihm kein Notwehrrecht zustand (vgl. BGH StV 1993, 241, 242; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1998 - 5 StR 52/98; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 599; OLG Hamm NStZ 1998, 370) - tätlich zur Wehr gesetzt hat oder wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12

    Klageerzwingung: Voraussetzungen an den Vortrag des Antragstellers (hier:

    Die Notwendigkeit eines Warnschusses besteht aber nur dann, wenn ein solcher Schuss auch dazu geeignet gewesen wäre, den Angriff endgültig abzuwehren (BGH, StV 1993, 241, 242; NStZ 2005, 31).
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