Rechtsprechung
BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer nachträglichen Gesamtstrafe - Gesamtstrafenbildung bei Zäsurwirkung der ersten Vorverurteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StGB § 55; StPO § 358 Abs. 2
Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1763
- MDR 1991, 359
- NStZ 1991, 182
- StV 1993, 26
- JR 1991, 513
Wird zitiert von ... (26)
- OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den …
Auf den Tag der Zustellung oder der Rechtskraft kommt es nicht an (BGHSt 33, 230; NJW 1991, 1763;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 460 Rn. 8). - BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
Alternativvorsatz: Zwei Vorsätze, ein Schlag, zwei Delikte
Darauf, dass das Landgericht zudem verkannt hat, dass - eine wirksame Einspruchsrücknahme unterstellt - eine Gesamtstrafenlage mit dem Strafbefehl vom 13. Februar 2019 nicht bestanden hätte, weil bei Rücknahme eines Einspruchs nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft des Strafbefehls, sondern der Zeitpunkt des Erlasses des Strafbefehls für die Zäsurwirkung maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, NStZ 1991, 182, 183; vom 11. November 2008 - 5 StR 486/08), die Taten aus dem landgerichtlichen Verfahren jedoch erst nach Erlass des Strafbefehls begangen wurden, kommt es daher nicht an. - BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug und "Kopfnuss"); Bildung der …
In dem oben unter Buchstabe b) bezeichneten Fall darf etwa die Summe aus der nunmehr zu bildenden nachträglichen Gesamtstrafe und der Gesamtstrafe aus dem Beschluss vom 4. Oktober 2006 die Grenze von einem Jahr und sechs Monaten nicht überschreiten (…vgl. im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1989 - 3 StR 310/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Geldstrafe 3, vom 5. Juli 1990 - 1 StR 273/90 und vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, NStZ 1991, 182;… SSW/Eschelbach, StGB, § 55 Rn. 32;… Fischer, aaO, § 55 Rn. 19).
- BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das …
Bei Bildung der neuen Gesamtfreiheitsstrafe wird wegen des Verschlechterungsverbots nach § 358 Abs. 2 StPO zu beachten sein, daß diese nur so hoch bemessen werden darf, daß sie zusammen mit der im Strafbefehl vom 4. September 2002 verhängten Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen die Summe der im angefochtenen Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafen nicht übersteigt (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1). - BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft; …
Da die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch nicht erledigten Strafen aus dieser Verurteilung und aus dem Strafbefehl nach § 460 StPO auf eine Gesamtstrafe zurückzuführen sind, bildet die Verurteilung vom 13. Dezember 1995 eine Zäsur, die der Bildung einer Gesamtstrafe aus der Strafe für die abgeurteilte Tat und der Strafe aus dem Strafbefehl entgegensteht (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1). - BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08
Sexuelle Nötigung durch konkludente Drohung, das Opfer nicht mehr gegen frühere …
Im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 StPO wird bei der Bildung der neuen Gesamtstrafe weiterhin zu beachten sein, dass diese nur so hoch bemessen werden darf, dass sie die Summe der in den beiden landgerichtlichen Urteilen verhängten Gesamtfreiheitsstrafen abzüglich der zweimonatigen Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Zweibrücken nicht übersteigt (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1). - BGH, 25.03.2003 - 5 StR 90/03
Nachträgliche Gesamtstrafbildung (Zäsur; Verschlechterungsverbot)
Da die hier abgeurteilten Taten erst nach diesem Zäsurzeitpunkt, in den Jahren 1997 und 1998, begangen wurden, kommt eine nachträgliche Gesamtstrafbildung mit den Strafen aus beiden Vorverurteilungen nicht in Betracht (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 55 Rdn. 12).Die danach allein aus den hier verhängten Einzelfreiheitsstrafen neu zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe darf nach dem Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO die Differenz zwischen der bisher verhängten (zwei Jahre und vier Monate) und der weiteren, nunmehr bestehenbleibenden Gesamtfreiheitsstrafe (ein Jahr und zwei Monate) nicht übersteigen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1 = StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4; BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990 - 1 StR 273/90;… Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 19).
- BGH, 10.01.2012 - 3 StR 370/11
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; schwere andere seelische …
Das Urteil muss deshalb im Ausspruch über die erste Gesamtstrafe aufgehoben werden, wobei der neue Tatrichter zu beachten haben wird, dass wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 StPO die neu zu verhängende Gesamtstrafe nur so hoch bemessen werden darf, dass sie zusammen mit der für die Tat vom 25. Oktober 2008 verhängten Freiheitsstrafe von drei Monaten die im angefochtenen Urteil festgesetzte erste Gesamtstrafe von sieben Monaten Freiheitsstrafe nicht übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4). - BGH, 17.07.2001 - 4 StR 212/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; …
Da alle Taten im vorliegenden Verfahren nach der Verurteilung der Angeklagten durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Wanzleben begangen wurden, wird der neue Tatrichter aus den in den Fällen II 1.1 bis 55 der Urteilsgründe rechtsfehlerfrei festgesetzten Einzelstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden haben, die wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 StPO nicht mehr als drei Jahre betragen darf (vgl. BGH NStZ 1991, 182). - BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Reformatio in peius
Naheliegend müßte - da eine Einbeziehung der zweijährigen Gesamtfreiheitsstrafe, die gesondert bestehen bleibt, nicht in Betracht kommt auf die Revision des Angeklagten nach dem Verschlechterungsverbot (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4) die für die Brandstiftung verhängte Einzelstrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe reduziert werden. - OLG Bamberg, 25.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 41/18
Einzelstrafenfestsetzung durch Revisionsgericht nach fehlerhafter nachträglicher …
- BGH, 28.01.2003 - 5 StR 589/02
Gesamtfreiheitsstrafe (Zäsurwirkung; reformatio in peius; …
- BGH, 29.04.2014 - 2 StR 636/13
Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot
- BGH, 10.08.2004 - 3 StR 209/04
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Zäsurwirkung der letzten unerledigten …
- OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Verschlechterung durch nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe
- BGH, 05.10.2000 - 4 StR 313/00
Tatmehrheit; Natürliche Handlungseinheit durch engen zeitlichen Zusammenhang bei …
- BGH, 08.10.2019 - 1 StR 563/18
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
- OLG Hamm, 02.05.2000 - 4 Ss 412/00
Aufhebung einer fehlerhaften Gesamtfreiheitsstrafe, Zäsurwirkung, …
- BGH, 06.07.2016 - 5 StR 252/16
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung
- BGH, 05.02.1998 - 4 StR 622/97
Annahme einer vollendeten Nachteilszufügung - Vermögensbeschädigung beim Betrug - …
- BGH, 27.09.2012 - 4 StR 329/12
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer zwischenzeitlichen …
- OLG Hamm, 17.06.2014 - 2 RVs 17/14
Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei …
- OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94
Gesamtfreiheitsstrafe; Bemessung; Berechnung; Freiheitsstrafe
- BayObLG, 23.03.1993 - 5St RR 178/92
- BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
Bestimmung der höchstmöglichen BAK zur Tatzeit; Prüfung der Schuldfähigkeit
- OLG Düsseldorf, 23.10.1996 - 5 Ss 279/96
Rechtsprechung
BGH, 26.08.1992 - 3 StR 328/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung der Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 223 a Strafgesetzbuch (StGB) - Eignung eines Würgegriffs am Hals zur Herbeiführung einer Lebensgefährdung - Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 223a
Papierfundstellen
- StV 1993, 26
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02
Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor; …
Zwar reicht insoweit nicht jeder Griff aus, der zu Würgemalen führt, ebensowenig bloße Atemnot (vgl. BGH StV 1993, 26;… BGH, Urt. v. 11. April 2000 - 1 StR 55/00); andererseits kann Würgen bis zur Bewußtlosigkeit oder bis zum Eintritt von Sehstörungen beim Opfer dessen Leben gefährden (…vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1995 - 3 StR 324/95; BGH JZ 1986, 963). - BGH, 04.09.1996 - 2 StR 320/96
Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung bei Möglichkeit der Herbeiführung …
Erforderlich ist vielmehr nur, daß die nach den konkreten Umständen des Einzelfalles als Körperverletzung zu berurteilende Handlung geeignet war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. August 1987 - 4 StR 367/87; BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Lebensgefährdung 1, 7). - BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör); …
Zwar kann festes Würgen am Hals geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbei zu führen, doch reicht insoweit nicht jeder Griff aus, ebenso wenig bloße Atemnot (BGH StV 1993, 26; NJW 2002, 3264 f.).
- BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00
Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung; …
Die Wertung, Atemnot bedrohe ohne nähere Feststellungen zur Dauer nicht in jedem Fall das Leben des Opfers einer Körperverletzung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 1, 7 und 8). - OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
Raub, Bruch des Mitgewahrsamn, Wegnahme
Zwar reicht insoweit nicht jeder Griff aus, der zu Würgemalen führt, ebenso wenig bloße Atemnot (vgl. BGH StV 1993, 26; BGH, Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00, juris); andererseits kann Würgen bis zur Bewusstlosigkeit oder bis zum Eintritt von Sehstörungen beim Opfer dessen Leben gefährden (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 324/95, juris; BGH JZ 1986, 963). - OLG Düsseldorf, 11.08.1995 - 5 Ss 272/95 Dabei braucht die Behandlung im Einzelfall das Leben nicht äußerlich erkennbar wirklich in Gefahr gebracht zu haben; es genügt, daß sie unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des einzelnen Falles wegen ihrer allgemeinen Gefährlichkeit abstrakt dazu geeignet ist (vgl. BGHSt 2, 160; 36, 1; StV 1993, 26 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NJW 1989, 920; OLG Köln NJW 1983, 2274;… Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 223a Rdnr. 5;… Horn in SK, StGB , Stand: Mai 1993, § 223a Rdnr. 26;… Lackner, StGB , 21. Aufl., § 223a Rdnr. 8;… konkrete Gefährdung verlangen Stree in Schönke-Schröder, StGB , 24. Aufl., § 223a Rdnr. 12 und Hirsch in LK, StGB , 10. Aufl., § 223a Rdnr. 21).
- OLG Hamm, 18.12.2006 - 3 Ss 549/06
Körperverletzung; gefährliche; das Leben gefährdende Behandlung
Dabei braucht die Behandlung im Einzelfall das Leben nicht konkret gefährdet zu haben; es genügt, dass die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls dazu geeignet ist (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O., BGHSt StV 1993, 26;… OLG Düsseldorf, a.a.O.). - OLG Köln, 03.11.2000 - Ss 430/00
Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung
Zwar kann ein Würgegriff an den Hals geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbeizuführen, z.B. durch das Abschnüren der Halsschlagader oder den Bruch des Kehlkopfknorpels (vgl. BGH StV 1993, 26, 27;… BGH GA 61, 241; BGHSt 2, 160, 163).Wann eine Einwirkung schwer und gefährlich genug ist, um lebensgefährdend im Sinne des § 224 Nr. 5 StGB zu sein, ist jedoch Tatfrage und bedarf der gesonderten Feststellung und Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles (BGHSt 2, 160, 163;… BGHR StGB, § 223 a I Strafzumessung 1; StV 1993, 26, 27, SenE StV 1994, 247).
- BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
Versuchter Totschlag; Rücktritt; Freiwilligkeit (Zweifelssatz); Gefährliche …
Nach den getroffenen Feststellungen ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; auch wenn das Landgericht hinsichtlich der abgeurteilten Körperverletzung angenommen hat, daß diese "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) begangen wurde - sie also dazu geeignet war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 2, 3, 7, 8;… Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.). - BGH, 28.04.2020 - 3 StR 51/20
Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung …
Diesen Aspekten kommt beim Würgen und anderen Formen der Einwirkung auf die Fähigkeit des Opfers zu atmen jedoch entscheidende Bedeutung für die Bewertung zu, ob die Körperverletzungshandlung unter den konkreten Umständen generell geeignet ist, den Tod des Opfers herbeizuführen (BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 7, 8; BGH Beschlüsse vom 10. April 2013 - 1 StR 112/13 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13).'.
Rechtsprechung
BGH, 15.09.1992 - 5 StR 367/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung; Aufhebung des Straufausspruchs durch das Revisionsgericht; Strafzumessung; Urteilsgründe; Urteilsbegründung; Schuldangemessenheit der Tat; Strafverschärfung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 46
Papierfundstellen
- StV 1993, 26 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als …
Es darf ohne Rückgriff auf neue Umstände lediglich dann nicht zur selben Strafhöhe gelangen, wenn - was hier nicht der Fall war - das Revisionsgericht bei Aufhebung des Strafausspruchs zum Ausdruck gebracht hatte, dass die Urteilsgründe des Tatgerichts nicht die Schuldangemessenheit der Strafe belegten (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1992 - 5 StR 367/92, StV 1993, 26 und Beschluss vom 13. Juli 1993 - 5 StR 396/93, NStZ 1993, 552). - BGH, 13.07.1993 - 5 StR 396/93
Vorinstanz - Revision - Auffassung - Strafhöhe - Beherrschende Rolle - …
Damit hat das Bezirksgericht die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt (vgl. Senatsurteil vom 15. September 1992 -5 StR 367/92 -). - OLG Hamm, 10.08.2000 - 3 Ss 683/00
Berufung, gleiche Strafe bei geringerem Schuldumfang, besondere Darlegung, …
Will das Berufungsgericht trotz geringeren Schuldumfanges die gleiche Strafe wie das Erstgericht aussprechen, bedarf es indes einer besonderen Begründung, denn der Angeklagte hat einen Anspruch zu erfahren, warum er für ein Vergehen, das nunmehr im milderen Lichte erscheint und bei dem sogar ein deutlich niedrigerer Strafrahmen vorgeschrieben ist als der, der nach den früheren Feststellungen geboten war, gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH NJW 1983, 54 = BGH StV 1983, 14; BGH StV 1993, 26, 585; HansOLG Hamburg, StV 1995, 643; OLG Karlsruhe StV 1989, 347).