Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 24.04.1992

Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.01.1992 - Ss 22/92 - 20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2677
OLG Köln, 31.01.1992 - Ss 22/92 - 20 (https://dejure.org/1992,2677)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.1992 - Ss 22/92 - 20 (https://dejure.org/1992,2677)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 1992 - Ss 22/92 - 20 (https://dejure.org/1992,2677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 292
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 17.01.1985 - 1 Ss 168/84

    Rainer Hachfeld

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.1992 - Ss 22/92
    Zwar wird der Angeklagte nicht schon durch die bloße körperliche Anwesenheit eines mit Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidigers vertreten, sondern nur dann, wenn der Verteidiger ihn auch tatsächlich vertreten will (vgl. KG JZ 1985, 343, 344).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99

    Zur notwendigen Terminsladung des sich im Ermittlungsverfahren bestellenden

    Erst recht ist bei einem Verstoß gegen § 218 StPO die Einspruchsverwerfung nach § 412 StPO unzulässig, da im Strafbefehlverfahren das Erscheinen eines vertretungsberechtigten Verteidiger sogar den Erlass eines Verwerfungsurteils hindert (vgl. Senatsentscheidung Strafverteidiger 1993, 292; Senatsentscheidung vom 6. November 1998 - Ss 512/98; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage § 412 Rnr. 5 und § 411 Rnr. 4; KK-Fischer, StPO, 4. Auflage, § 411 Rnr. 14).
  • OLG Bremen, 18.12.2007 - Ss 42/07

    Revision gegen Verwerfung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen einer

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  • KG, 10.12.2004 - 4 Ws 147/04

    Keine Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungshauptverhandlung mangels

    Ob der Vertretungswille des Verteidigers mangels entgegenstehender Anhaltspunkte bereits aus seiner Anwesenheit geschlossen (vgl. KG, Beschluß vom 30. August 1999 - (3) 1 Ss 176/99 (78/99) - OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 180; OLG Köln StV 1993, 292; BayObLG …
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.04.1992 - 3 VAs 11/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3574
OLG Frankfurt, 24.04.1992 - 3 VAs 11/92 (https://dejure.org/1992,3574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.04.1992 - 3 VAs 11/92 (https://dejure.org/1992,3574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. April 1992 - 3 VAs 11/92 (https://dejure.org/1992,3574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht; Justizverwaltungsakt; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Anrufung der Strafgerichte; Ermittlungsverfahren; Gerichtlicher Rechtsschutz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EGGVG § 23; StPO § 147 Abs. 2

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EGGVG § 23; StPO § 147 Abs. 2

Papierfundstellen

  • StV 1993, 292
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 987/01

    Verzögerung der Eröffnungsentscheidung in Strafsachen: Zulässigkeit der

    Dessen unbedingte Durchsetzung obliegt indes den Verfolgungsorganen und Gerichten als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Verfassungs wegen siehe auch BVerfGE 51, 324, 343; 80, 367, 375; 77, 65, 76, Senatsbeschluss vom 24.4.92 - 3 VAs 11/92, StV 1993, 292, 294).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 986/01

    Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Zulässigkeit bei Nichtbescheidung

    Dessen unbedingte Durchsetzung obliegt indes den Verfolgungsorganen und Gerichten als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Verfassungswegen ( siehe auch BVerfGE 51, 324, 343; 80, 367, 375; 77, 65, 76; Senatsbeschluss vom 24.4.92 - 3 VAs 11 /92, StV 1993, 292, 294).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02

    Strafvollstreckung im Heimatland eines Verurteilten: Statthaftigkeit und

    Dem Strafanspruch des Staates, dessen unbedingte Durchsetzung den Verfolgungsorganen und Gerichten als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Verfassungs wegen obliegt ( siehe auch BVerfGE 51, 324, 343; 80, 367, 375; 77, 65, 76; Senatsbeschluss vom 24.4.1992 ­ 3 VAs 11/92, StV 1993, 292, 294 ), ist jedenfalls dann das Übergewicht beizumessen, wenn ­ wie hier ­ der rechtswidrige Verwaltungsakt eine Besserstellung des Verurteilten zur Folge hätte.
  • KG, 06.03.2012 - 2 Ws 83/12

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für antragsgebundene Haftprüfung bis Ende

    Mit der Anklageerhebung aber geht die Verfahrensherrschaft - vorbehaltlich einer Zurücknahme der Anklage (§ 156 StPO) - von der Staatsanwaltschaft auf das Gericht über (vgl. Thür. OLG StV 2002, 63 - juris Rdn. 34 f.; OLG Frankfurt am Main StV 1993, 292; Seidl in KMR, StPO, Vorb. § 198 Rdn. 2).
  • OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95

    Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft

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  • OLG Saarbrücken, 20.07.1994 - VAs 8/94

    Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht;

    Er ist insbesondere mit dem OLG Hamm (NStZ 1984, 280 ) und entgegen dem OLG Frankfurt (StV 1989, 96; 1993, 292; 297) der Ansicht, daß der sich aus § 147 Abs. 1 StPO ergebenden Befugnis des Verteidigers, Akten einzusehen, die sich unter der Voraussetzung der Gefährdung des Untersuchungszwecks ergebende zeitliche Beschränkbarkeit (§ 147 Abs. 2 StPO ) immanent ist und daß es dem in der Strafprozeßordnung vorgenommenen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit an einer wirksamen Strafverfolgung und denen des Beschuldigten auf Wahrung seiner Freiheitsrechte widersprechen würde, wollte man dem Beschuldigten in diesem Verfahrensabschnitt die Möglichkeit geben, die auf einer autonomen Wertung der Staatsanwaltschaft beruhende Verweigerung der Akteneinsicht gerichtlich überprüfen zu lassen.
  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Das OLG Frankfurt (StV 1989, 96 f.; 1993, 292 ff [krit. Anm. Taschke]; StV 1993, 297 ff; neuestens StV 1996, 310, 311) bewertet ein solches Verhalten der Staatsanwaltschaft zwar im Gegensatz zur herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung nicht als "Prozeßhandlung", sondern als grundsätzlich anfechtbaren Justizverwaltungsakt; es vertritt aber unter Betonung des auf der späteren Beschwerdemöglichkeit gegen ablehnende Verfügungen des Vorsitzenden beruhenden Subsidiaritätsgedankens in der Sache den gleichen Standpunkt.
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