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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92   

Zitiervorschläge
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BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92 (https://dejure.org/1993,1493)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1993 - 1 StR 419/92 (https://dejure.org/1993,1493)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92 (https://dejure.org/1993,1493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Handlung - Fortgesetzte Begehung - Organisierter Rauschgifthandel - Zusammenschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 244 Abs. 3, § 252
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen auf Vernehmung ausländischer Zeugen

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 294
  • StV 1993, 458 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGHSt 22, 118 (120); NJW 1979, 1788; NStZ 1985, 375; NJW 1990, 1124 (1125)).

    Es ist auch nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer, wie ihr Beschluß vom 4. Juli 1991 bestätigt, den Antrag der Verteidigung auf kommissarische Vernehmung der Zeugin durch die dafür zuständigen syrischen Behörden abgelehnt hat (vgl. dazu BGHSt 22, 118, 122 sowie Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 81).

  • BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89

    Aussetzung der Hauptverhandlung zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGHSt 22, 118 (120); NJW 1979, 1788; NStZ 1985, 375; NJW 1990, 1124 (1125)).

    Der Einwand ist unbegründet, weil derartige Maßnahmen in einem fremden Staat nicht geboten waren (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 9).

  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92
    Eine Ausnahme hiervon gilt nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit, als ein Richter, sofern seinerzeit über das Zeugnisverweigerungsrecht belehrt wurde, als Zeuge über den Inhalt der früheren Aussage gehört werden kann (vgl. BGHSt 2, 99; 11, 338; 13, 394).

    Doch bleibt die Niederschrift als solche unverwertbar (BGHSt 11, 338 (340 f.)).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Der Bundesgerichtshof hat bisher daran festgehalten, daß die bandenmäßige Tatausführung (bei Diebstahl, Raub und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) einen Zusammenschluß mit dem Willen voraussetzt, mehrere selbständige, noch unbestimmte Taten zu begehen, und daß die Verbindung zur Verübung einer einzigen, sei es auch fortgesetzten Tat dafür nicht genügt (BGHSt 39, 216, 217; 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 I Nr. 1 Bande 3; BGH bei Holtz MDR 1991, 296; BGH NStZ 1992, 497; 1986, 408; BGH, Urteil vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92, insoweit in NStZ 1993, 294 nicht abgedruckt; offen gelassen für den bandenmäßigen Schmuggel in BGHSt 35, 374, 378; vgl. auch BGH wistra 1994, 57).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Zwar hat die frühere Rechtsprechung demgegenüber stets betont, daß die beabsichtigte Verwirklichung nur einer Fortsetzungstat, also ebenfalls einer rechtlichen Handlungseinheit, eine bandenmäßige Tatbegehung nicht zu begründen vermöge (s. etwa BGH NStZ 1986, 409; 1993, 294; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3, wo allerdings bereits Bedenken gegen diese Rechtsprechung angedeutet werden; s. andererseits BGHSt 35, 374 zu § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Zwar wird eine Ladung mit einfachem Brief im Allgemeinen nicht ausreichend sein, um die Unmöglichkeit der Vernehmung des Zeugen auf absehbare Zeit feststellen zu können, weil der Zugang des Ladungsschreibens ungewiss ist (zum Ablehnungsgrund der Unerreichbarkeit nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, für den gleiche Gesichtspunkte maßgebend sind, vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92, NStZ 1993, 294, 295; Beschluss vom 2. Oktober 1984 - 1 StR 477/84, StV 1985, 48; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 253).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    e) Der Ausschluß der Verwertbarkeit erstreckt sich auch auf die zu der Anhörung hinzugezogenen Personen (vgl. auch BGHSt 13, 394, 396; BGH NStZ 1993, 294, 295).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Die Rechtsprechung wird Anlaß haben, bei Annahme von Fortsetzungszusammenhang bislang angenommene, vom Wortlaut jedoch nicht unerläßlich geforderte eingeschränkte Auslegungen von Tatbeständen, in denen auf bandenmäßige Begehung abgestellt wird, kritisch zu überdenken (vgl. dazu nur BGHSt 35, 374, 377 f. [BGH 12.10.1988 - 3 StR 194/88]; BGH, Urteile vom 19. Mai 1992 - 1 StR 162/92 - und vom 19. Februar 1993 - 1 StR 419/92 - ferner BGH StV 1993, 418, 419 f.).
  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Die Urteile des 1. Strafsenats vom 11. Februar 1993 (1 StR 419/92) und des 2. Strafsenats vom 7. April 1993 (2 StR 517/92) betreffen anders gelagerte Sachverhalte.
  • BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß -

    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß in der Zeit, zu der Einzelakte von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Fortsetzungszusammenhang stehen konnten (vgl. nunmehr BGHSt 40, 138 sowie BGH NStZ 1994, 547, 548), die Verbindung zu einer einzigen fortgesetzten Handlung nicht als ausreichend für bandenmäßige Begehung angesehen worden ist (BGH StV 1991, 519; NStZ 1992, 497; Urt. vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92).
  • LG Hamburg, 18.09.2009 - 619 Qs 71/09

    Strafverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht einer Stiefenkelin eines Beschuldigten;

    Zwar würde die Zeugin in einem solchen Fall schon im Vorverfahren ihrer Dispositionsbefugnis über ihr höchstpersönliches Recht (BGHSt 21, 303, 305) faktisch enthoben; die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen und über sein Weigerungsrecht belehrten Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, kann ausnahmsweise (abweichend von dem Verwertungsverbot nach § 252 StPO) dadurch zum Gegenstand der Beweisaufnahme in einer möglichen Hauptverhandlung gemacht werden, dass der oder die an der Vernehmung mitwirkende(n) Richter als Zeuge(n) vernommen wird bzw. werden (vgl. BGHSt 2, 99; BGH, NStZ 1993, 294, 295; Diemer, in: KK-StPO, a.a.O., § 252, Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der

    Insoweit stellt die - wenig aussagekräftige und zudem überflüssige (vgl. BGHR § 261 StPO Inbegriff der Verhandlung 29) - Aufzählung der zu den einzelnen Taten vernommenen Zeugen (UA S. 35) lediglich eine Ergänzung dar.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2934
BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92 (https://dejure.org/1993,2934)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1993 - 1 StR 829/92 (https://dejure.org/1993,2934)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1993 - 1 StR 829/92 (https://dejure.org/1993,2934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einführen eines Behördengutachtens als Urkundenbeweis in die Hauptverhandlung - Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung eines Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 397
  • StV 1993, 458
  • StV 1993, 459
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes, der vorher als Gutachter in

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92
    Die Revision hat zwar in erster Linie gerügt, die Verlesung des Gutachtens gegen den Widerspruch des Beschuldigten sei gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3, § 252 StPO unzulässig gewesen, weil Dr. T. im anhängigen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht habe (vgl. BGHSt 38, 369).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92
    Diese Verpflichtung kann gebieten, trotz Vorliegens der Voraussetzungen von § 256 StPO den Sachverständigen persönlich zu hören (vgl. BGHSt 1, 94, 96).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Daher durfte sich der Staatsschutzsenat mit der Verlesung des schriftlichen Gutachtens begnügen (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 4. April 1951 - 1 StR 54/51, BGHSt 1, 94, 96 ff.; s. auch BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 829/92, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Aufklärungspflicht 1; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 256 Rn. 4, 72 mwN).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der

    Im Kern kommt es also darauf an, ob eine solche Vernehmung Gebot der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) ist, die (auch sonst) von § 256 StPO unberührt bleibt (vgl. schon BGH, Urteil vom 4. April 1951 - 1 StR 54/51, BGHSt 1, 94, 96; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 829/92, BGHR, StPO § 256 Abs. 1 Aufklärungspflicht 1; BGH, Beschluss vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78, bei Pfeiffer NStZ 1981, 93, 95 ; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 256 Rn. 2 mit Hinweis auf Nr. 111 Abs. 3 Satz 2 RiStBV).
  • OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13

    Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der

    Ein Verstoß hiergegen ist allerdings mit einer Aufklärungsrüge geltend zu machen (vgl. BGH NStZ 1993, 397; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 30; Pauly/Folkert-Hösser a. a. O. Rn. 23), welche hier nicht in zulässiger Form erhoben worden ist, wie die Generalstaatsanwaltschaft bereits zutreffend ausgeführt hat.
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Zwar kann hiernach beanstandet werden, daß eine verlesene Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei (BGHSt 29, 18, 21; BGH StV 1993, 459; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 17).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06

    Mordverdächtiger bleibt in sicherer Verwahrung

    etwa dadurch zugänglich zu machen, dass sie diesen im Rahmen eines Anhörungstermines als sachverständigen Zeugen in Anwesenheit des neuen Gutachters vernommen hätte (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH NJW 1998, 2458, 2460 f und NStZ 1993, 397).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 1 Ss 265/01

    Aufklärungspflicht; Sachverhaltsaufklärung; Gericht; Urkunde; Verlesung;

    Die Erleichterung des Urkundsbeweises, gleich in welcher Form (§§ 251 ff, 325 StPO), lockert zwar den durch § 250 StPO konkretisierten Unmittelbarkeitsgrundsatz, schmälert jedoch nicht die gerichtliche Aufklärungspflicht gemäß § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGHSt 10, 186, 191 f; BGH NStZ 1993, 397; OLG Zweibrücken NJW 1982, 117; OLG Celle StV 1991, 294; L-R-Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 244 Rn. 340), und zwar unabhängig vom Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten (vgl. insoweit zusätzlich OLG Köln StV 1998, 585; Widmaier NStZ 1994, 414, 418).
  • BGH, 01.10.2019 - 2 StR 251/19

    Begründetheit einer Revision; Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht

    Anhaltspunkte, die nahe legten, den Sachverständigen persönlich anzuhören, sind dem Revisionsvorbringen nicht zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 829/92, NStZ 1993, 397; BGH, Beschluss vom 21. September 2011 - 1 StR 367/11, BGHSt 57, 24, 27).
  • BayObLG, 18.06.1999 - 4St RR 51/99

    Anwendung des § 92 a Abs. 4 AuslG bei Tatzeitpunkt vor Bekanntgabe des Beitritts

    Mit der Sachrüge, die jedoch als Verfahrensrüge zu behandeln ist (vgl. hierzu BGH StV 1993, 459; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 344 Rn. 10), beanstandet der Angeklagte, seine Verurteilung im Fall 2 beruhe im wesentlichen auf der Verlesung der Aussagen des Zeugen V. vom 30.1.1998 und vom 10.6.1998.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1993 - 5 StR 350/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4098
BGH, 24.06.1993 - 5 StR 350/93 (https://dejure.org/1993,4098)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1993 - 5 StR 350/93 (https://dejure.org/1993,4098)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 5 StR 350/93 (https://dejure.org/1993,4098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 458
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 703/86

    Verwertung des anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu dessen Nachteil

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 5 StR 350/93
    Bei dieser Beweisführung ist zu besorgen, daß das Schweigen des Angeklagten zu seinem Nachteil verwertet worden ist (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 7, 9).
  • BGH, 18.12.1987 - 2 StR 633/87

    Negative Bewertung eines anfänglichen Schweigens des Angeklagten - Bewertung der

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 5 StR 350/93
    Bei dieser Beweisführung ist zu besorgen, daß das Schweigen des Angeklagten zu seinem Nachteil verwertet worden ist (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 7, 9).
  • BGH, 17.01.1989 - 5 StR 624/88

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung einer Aussageverweigerung im Schuldspruch

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 5 StR 350/93
    Bei dieser Beweisführung ist zu besorgen, daß das Schweigen des Angeklagten zu seinem Nachteil verwertet worden ist (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 7, 9).
  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 175/20

    Verurteilung wegen Mordes gegen vier Angehörige der Leipziger "Hells Angels"

    Dies gilt gleichermaßen, wenn ein Angeklagter oder Zeuge die Aussage oder das Zeugnis berechtigt verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1964 - 2 StR 238/64, GA 1965, 108 für § 52 StPO; Sander, aaO Rn. 16; aufgrund unzutreffender redaktioneller Leitsatzbildung missverständlich rezipiert dagegen BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 5 StR 350/93 in StV 1993, 458).
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17

    Gesamtstrafe und Strafaussetzung (Sozialprognose bei laufendem Verfahren);

    Der bloße Verdacht einer weiteren Straftat darf aufgrund der Unschuldsvermutung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden; dies gilt selbst dann, wenn in dem anderen Verfahren aufgrund eines dringenden Tatverdachts bereits Untersuchungshaft angeordnet worden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 5 StR 350/93, StV 1993, 458, 459).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16

    Berücksichtigung von Vorwürfen aus schwebendem Verfahren bei Sozialprognose

    Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Sozialprognose i.S.v. § 56 Abs. 1 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen und prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat ( BGH StV 1995, 521; BGH StV 1993, 458 f.; vgl. auch Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 13]; BGH , Beschl. v. 19.06.2012 - 4 StR 139/12, juris [Rn. 8] = NStZ 2013, 36 [BGH 19.06.2012 - 4 StR 139/12] [insoweit nicht abgedr.]).

    Der bloße Verdacht einer weiteren Straftat darf aufgrund der Unschuldsvermutung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden; dies gilt selbst dann, wenn in dem anderen Verfahren aufgrund eines dringenden Tatverdachts bereits Untersuchungshaft angeordnet worden ist ( BGH StV 1993, 458 [459]).

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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1992 - 5 StR 365/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4810
BGH, 21.07.1992 - 5 StR 365/92 (https://dejure.org/1992,4810)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1992 - 5 StR 365/92 (https://dejure.org/1992,4810)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1992 - 5 StR 365/92 (https://dejure.org/1992,4810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Gerichts gegen den Grundsatz des Beruhens der Verurteilung auf festgestellten Tatsachen - Aufhebung eines Urteils wegen fehlerhafter Beweiswürdigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 458
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