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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.08.1992 - 3 Ws 525/92   

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OLG Frankfurt, 05.08.1992 - 3 Ws 525/92 (https://dejure.org/1992,3573)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.1992 - 3 Ws 525/92 (https://dejure.org/1992,3573)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 1992 - 3 Ws 525/92 (https://dejure.org/1992,3573)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfügung des Vorsitzenden; Hauptverhandlungstermin; Überprüfbarkeit auf Ermessensfehler; Gebot der Verfahrensbeschleunigung; Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO §§ 213, 309 Abs. 2

Papierfundstellen

  • StV 1993, 6
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04

    Terminsverlegung - Sind alle Verteidiger verhindert,muss der Termin verlegt

    Weil nach dem Akteninhalt und der sich aus den Schriftsätzen der Verteidiger ergebenden Terminskollissionen nur eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, nämlich die Aufhebung der anberaumten Termine, in Betracht kommt, kann der Senat als Beschwerdegericht auch diese Entscheidung selbst treffen (OLG Frankfurt/Main, StV 1993, 6, 7).
  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ws 233/09

    Terminsverlegung; Ablehnung; Anfechtbarkeit; Ermessensentscheidung; Urlaub,

    Eine Entscheidung des Meinungsstreites kann aber dahinstehen, da auch der Auffassung, die eine Beschwerde in Ausnahmefällen, nämlich bei Ermessensfehlgebrauch für statthaft erachtet (zu vgl. Senatsbeschluss aaO; LG Görlitz, NStZ-RR 2006, 315; OLG Frankfurt, StV 1993, 6-7), die Beschwerde hier nicht begründet wäre.
  • OLG Hamburg, 14.10.1994 - 1 Ws 275/94

    Rechtswidrigkeit angefochtener Verfügungen; Fehlerhafte Ermessensausübung;

    Sie ist aber ausnahmsweise statthaft und auch begründet, wenn die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung wegen fehlerhafter Ermessensausübung evident ist (OLG München, aaO.; OLG Frankfurt/M., StV 1990, 201 und 1993, 6).
  • OLG Rostock, 02.06.2004 - I Ws 230/04

    Unzulässige Beschwerde gegen Terminsverfügung des Vorsitzenden

    Schließlich soll § 305 Satz 1 StPO einer Beschwerde gegen eine Terminsentscheidung des Vorsitzenden dann nicht entgegen stehen, wenn diese in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffen worden sei und damit für Verfahrensbeteiligte eine besondere, selbständige Beschwer bewirke (OLG Frankfurt StV 1993, 6; StV 1995, 9; NStZ-RR 1997, 177; StV 1997, 402; StV 2001, 157; OLG München NStZ 1994, 451; OLG Hamburg StV 1995, 11; KG a.a.O.; LG Dortmund StV 1998, 14; LG Düsseldorf NStZ 2004, 168; Meyer-Goßner a.a.O. § 213 Rdnr. 8; KK-Tolksdorf a.a.O. § 213 Rdnr. 18; Moos StV 1982, 561; Neuhaus a.a.O. [S.86]).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1995 - 1 Ws 477/95
    Soweit die Beschwerde von der Gegenmeinung für zulässig erachtet wird, besteht Einigkeit darüber, daß sie nicht zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Terminsverfügung dienen kann, vielmehr könne sie nur auf eine Rechtsverletzung, insbesondere eine fehlerhafte Ermessensausübung gestützt werden, weil darin eine selbständige prozessuale Beschwer liege (OLG München NStZ 1994, 451 ; OLG Frankfurt/Main StV 1993, 6 ; 1992, 151; 1990, 201; OLG Oldenburg StV 1991, 152 mit Anm. Plähn; OLG Hamm, 5. Strafsenat, MDR 1975, 245; KK-Treier, StPO , 3. Aufl., § 213 Rdnr. 6; LR-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 213 Rdnr. 16; KMR-Paulus, StPO , 8. Aufl., § 213 Rdnr. 16-19).
  • OLG Naumburg, 30.09.2008 - 1 Ws 544/08

    Anforderungen an die Durchsetzung eines Verlegungsantrags hinsichtlich der

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  • LG Ingolstadt, 23.02.2006 - 2 Qs 22/06
    § 305 Satz 1 StPO steht deshalb hier der Anfechtung der Terminsverfügung nicht entgegen (StV 1993, 6 [OLG Frankfurt am Main 05.08.1992 - 3 Ws 525/92] ; StV 2001, 157 [OLG Frankfurt am Main 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00] ; NJW 1989, 1174 [LG Hildesheim 30.06.1988 - 13 Qs 91/88] ).
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   OLG Düsseldorf, 15.07.1992 - 2 Ws 295/92   

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OLG Düsseldorf, 15.07.1992 - 2 Ws 295/92 (https://dejure.org/1992,8064)
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  • StV 1993, 6
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