Rechtsprechung
BGH, 08.09.1992 - 4 StR 373/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unmittelbare vermögensmindernde Wirkung der Hinauszögerung der Geltendmachung von Ansprüchen - Beihilfe zum Betrug, wenn die Tat für den Haupttäter nur mitbestrafte Nachtat zum Betrug ist - Vorspiegelung einer Verhaftung, um die Geltendmachung von Ansprüchen zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 185
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …
Ein Vermögensschaden kann aber dennoch eintreten, wenn der Kläger durch die Täuschung veranlasst wird, endgültig auf die Geltendmachung einer werthaltigen Forderung zu verzichten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95), oder abgehalten wird, weitere Schritte zur Durchsetzung seiner begründeten Forderung zu unternehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 1992 - 4 StR 373/92, wistra 1993, 17), und dadurch im Ergebnis, etwa im Fall einer eingetretenen Verjährung, den Anspruch danach nicht mehr durchsetzen kann. - BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08
Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen …
a) Soweit der Angeklagte wegen Betrugs verurteilt worden ist, werden die Feststellungen des Landgerichts den Vorgaben aus dem Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 (vgl. auch BGHSt 1, 262, 264; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 39; BGH wistra 1986, 170) gerecht. - BGH, 27.03.2003 - 5 StR 508/02
Betrug (Vermögensschaden; Kausalität; Risikoerhöhung; Schadensermittlung; …
Nur wenn sich durch die Erklärung des Angeklagten das Risiko einer Nichterfüllung der Darlehensschuld erhöht haben sollte, ist die Täuschungshandlung für den Eintritt des Vermögensschadens im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB ursächlich (BGH wistra 1993, 17; 1986, 170 f.; vgl. auch BGH Beschl. vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02). - OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20 Ein Sicherungserfolg braucht nicht eingetreten zu sein (BGH StV 1994, 185).
Dazu zählt insbesondere die Vereitelung der Rückforderung des Opfers (BGH StV 1994, 185).
Auf den Eintritt des angestrebten Erfolges kommt es nicht an (vgl. nur BGH NJW 1971, 525; StV 1994, 185).
- OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18 Ein Sicherungserfolg braucht nicht eingetreten zu sein (BGH StV 1994, 185).
Dazu zählt insbesondere die Vereitelung der Rückforderung des Opfers (BGH StV 1994, 185).
Auf den Eintritt des angestrebten Erfolges kommt es nicht an (vgl. nur BGH NJW 1971, 525; StV 1994, 185).