Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1811
BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93 (https://dejure.org/1993,1811)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1993 - 4 StR 584/93 (https://dejure.org/1993,1811)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1993 - 4 StR 584/93 (https://dejure.org/1993,1811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine Sicherungsmaßregel angeordnet werden könnte - Anforderungen an die Hinweispflicht während der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 232
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67

    Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93
    Es handelt sich bei dem vom Gericht zu fordernden Hinweis um eine Prozeßhandlung, die die rechtlichen Grenzen des Hauptverfahrens bestimmt, dieses Verfahren gestaltet und gleichzeitig den Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichern soll (BGHSt 22, 29, 30/31 zu § 265 Abs. 1 StPO).

    Das bedeutet, daß die mögliche Erörterung der Frage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung durch andere Prozeßbeteiligte auch hier nicht die Notwendigkeit eines förmlichen Hinweises seitens des Gerichts entfallen läßt (BGHSt 22, 29, 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 265 Rdn. 29 m.w.N.).

  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93
    Als wesentliche Förmlichkeit bedarf sie der Aufnahme in das Sitzungsprotokoll (BGHSt 2, 371, 373; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 265 Rdn. 33 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93
    Der Bundesgerichtshof hat bisher einen durchgreifenden Verstoß gegen die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 2 StPO u.a. in Fällen angenommen, in denen es um ein Berufsverbot (BGHSt 2, 85) und die Entziehung der Fahrerlaubnis (BGHSt 18, 288) ging.
  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93
    Der Bundesgerichtshof hat bisher einen durchgreifenden Verstoß gegen die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 2 StPO u.a. in Fällen angenommen, in denen es um ein Berufsverbot (BGHSt 2, 85) und die Entziehung der Fahrerlaubnis (BGHSt 18, 288) ging.
  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    1 St 451/63">NJW 1964, 459; Beschlüsse vom 30. März 1988 - 3 StR 78/88, StV 1988, 329; vom 11. November 1993 - 4 StR 584/93, StV 1994, 232; vom 4. Juni 2002 - 3 StR 144/02, NStZ-RR 2002, 271; vom 1. August 2017 - 4 StR 178/17; LR-StPO/Stuckenberg, aaO, § 265 Rn. 46, 72; Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., § 265 Rn. 20; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 1 ARs 14/19, NStZ-RR 2020, 25, 26; abweichend zur früheren Polizeiaufsicht BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 67 f.).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 311/09

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Sicherungsverwahrung; Hinweis auf die in

    Dafür muss der die Beweisanordnung enthaltende Beschluss dem Angeklagten aber eindeutig erkennbar machen, auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (BGHSt 22, 29, 30; BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; BGH NStZ 2009, 468).

    Gerade vor dem Hintergrund der bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung aus rechtsstaatlichen Gründen zu wahrenden Formenstrenge (BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; BGH NStZ-RR 2004, 297) genügt die allgemein gehaltene ergänzende Beauftragung des Sachverständigen diesen Anforderungen nicht.

    Angesichts der sich deutlich unterscheidenden einzelnen Anordnungstatbestände des § 66 StGB lässt sich einem derart unspezifizierten Hinweis die Variante nicht entnehmen, die für das Gericht in Betracht kam (vgl. BGH NJW 2004, 1187 insoweit in BGHSt 49, 25 nicht abgedruckt; BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; siehe auch BGH NStZ 1998, 529, 530).

  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    Wie die zuvor getroffene verbindliche Absprache war dieser - entsprechend § 265 Abs. 1, 2 StPO - protokollierungspflichtig (BGHSt 43, 195, 206, 210; zur Protokollierungspflicht bei § 265 Abs. 1, 2 StPO vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141, 143; 23, 95, 96; BGH StV 1994, 232, 233; 1998, 583).
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht;

    Die hierauf gestützte Rüge der Verletzung von § 265 StPO (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; BGH NStZ 2001, 162) greift jedenfalls deshalb nicht durch, weil sich der Angeklagte auch bei einem solchen Hinweis nicht erfolgversprechender als geschehen hätte verteidigen können.
  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 350/08

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (rechtlicher Hinweis; keine zu geringen

    Da die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung einen besonders gravierenden Eingriff darstellt, dürfen an die Hinweispflicht des Gerichts keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; BGH NStZ-RR 2004, 297).
  • BGH, 16.06.2004 - 1 StR 166/04

    Richterliche Hinweispflicht (formenstrenge Anwendung auf die mögliche

    Das Gesetz und ihm folgend die Rechtsprechung fordern in Fällen der vorliegenden Art im Hinblick auf die Bedeutung des Hinweises aus rechtsstaatlichen Gründen zu Recht die Einhaltung einer gewissen Formenstrenge (vgl. BGHR StPO § 265 II Hinweispflicht 6, m.w.N.).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04

    Rechtlicher Hinweis, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis

    Trotz der gegenteiligen dienstlichen Äußerungen des Tatrichters, des Sitzungsstaatsanwalts und der Protokollführerin muss hier davon ausgegangen werden, dass ein solcher Hinweis nicht erfolgt ist, da das Hauptverhandlungsprotokoll einen entsprechenden Vermerk nicht enthält und der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95/96; BGH StV 1994, 232; OLG Hamm NJW 1980, 1587).

    Es reicht nicht aus, dass der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem Prozessbeteiligten erörtert wird (BGHSt 22, 29/31; BGH StV 1994, 232; Meyer-Goßner § 265 Rn. 28 f. m.w.N.).

  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 552/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtlicher Hinweis: keine

    Dass die psychologische Sachverständige in ihrem Gutachten die Maßregel des § 63 StGB angesprochen hat und die Frage in der Hauptverhandlung erörtert wurde, macht einen solchen gerichtlichen Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6 m.N.; BGH NStZ-RR 2002, 271; StV 2003, 151; NStZ-RR 2008, 316; BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08).
  • OLG Hamm, 09.09.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    OWi-Verfahren - Rechtlicher Hinweis

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SK-Schlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224; weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aaO).
  • BGH, 08.01.2009 - 4 StR 568/08

    Hinweispflicht bei Anordnung der Sicherungsverwahrung (Erfordernis eines

    Der Hinweis muss aber, wenn er seine Funktion erfüllen soll, dem Angeklagten in einer solchen Form erteilt werden, dass dieser eindeutig sehen kann, auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6).
  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18

    Erneute Gewährung des letzten Wortes nach Erörterung der Sach- und Rechtslage

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02

    Hinweispflicht (Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02

    Verfahrensrüge; Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunktes);

  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    Fahrverbot; Verhängung; rechtlicher Hinweis; Begründung der

  • BGH, 20.05.2014 - 5 StR 173/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht