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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2332
BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93 (https://dejure.org/1994,2332)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1994 - 1 StR 770/93 (https://dejure.org/1994,2332)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 1 StR 770/93 (https://dejure.org/1994,2332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafantrag des Minderjährigen - Wirksamkeit - Volljährigkeit innerhalb der Antragsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) § 77 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1165
  • MDR 1994, 391
  • NStZ 1994, 281
  • NStZ 1995, 225
  • StV 1994, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 836/53
    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93
    Der Strafantrag ist eine Prozeßvoraussetzung, deren Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen an Hand der Akten geprüft und deren Fehlen von Amts wegen beachtet werden muß (BGHSt 6, 155, 156; Wache in KK 3. Aufl. § 158 Rdn. 33 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.07.1953 - 4 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein von einem nicht Antragsberechtigten gestellter und daher unwirksamer Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Antragsberechtigte innerhalb der Antragsfrist diesen Antrag billigt, mag auch die Billigungserklärung für sich genommen nicht den Formerfordernissen des § 158 Abs. 2 StPO genügen (vgl. BGH NJW 1953, 1479: Billigung des Strafantrags, den ein nicht personensorgeberechtigter Elternteil gestellt hat, durch den personensorgeberechtigten Elternteil; OLG Stuttgart, Justiz 1976, 437: Billigung des Strafantrags, den ein hierzu nicht befugter Unterbezirkssekretär einer politischen Partei gestellt hat, durch den zuständigen Kreisvorsitzenden; BayObLGSt 1980, 64, 65: Billigung eines Strafantrags gemäß § 119 BetrVG, den ein hierzu nicht befugter Gewerkschaftsangestellter gestellt hat, durch den zuständigen Vorstand).
  • BGH, 15.09.1981 - 4 StR 417/81

    Entführung - Gesetzlicher Vertreter - Alter der Geschädigten - Strafantrag -

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93
    § 77 Abs. 3 StGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht dahin auszulegen, daß neben dem Minderjährigen auch dessen gesetzlicher Vertreter ein Strafantragsrecht hätte, also auch ein Strafantrag des Minderjährigen wirksam sein könnte, sondern dahin, daß bei einer zum Nachteil eines Minderjährigen begangenen Straftat nur der gesetzliche Vertreter einen wirksamen Strafantrag stellen kann (BGH NStZ 1981, 479 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 29.07.1980 - RReg. 4 St 173/80
    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein von einem nicht Antragsberechtigten gestellter und daher unwirksamer Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Antragsberechtigte innerhalb der Antragsfrist diesen Antrag billigt, mag auch die Billigungserklärung für sich genommen nicht den Formerfordernissen des § 158 Abs. 2 StPO genügen (vgl. BGH NJW 1953, 1479: Billigung des Strafantrags, den ein nicht personensorgeberechtigter Elternteil gestellt hat, durch den personensorgeberechtigten Elternteil; OLG Stuttgart, Justiz 1976, 437: Billigung des Strafantrags, den ein hierzu nicht befugter Unterbezirkssekretär einer politischen Partei gestellt hat, durch den zuständigen Kreisvorsitzenden; BayObLGSt 1980, 64, 65: Billigung eines Strafantrags gemäß § 119 BetrVG, den ein hierzu nicht befugter Gewerkschaftsangestellter gestellt hat, durch den zuständigen Vorstand).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 328/14

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    Soweit der Angeklagte in den Fällen II. 258, 419, 516, 608, 794, 948, 961, 1117, 1160, 1252, 1275 und 1445 der Urteilsgründe wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zum Nachteil minderjähriger Patientinnen verurteilt worden ist, stellt der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts nach § 154 Abs. 2 StPO aus verfahrensökonomischen Gründen ein, weil nach Aktenlage ohne ergänzende, im Freibeweisverfahren durchzuführende (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 770/93, NJW 194, 1165) Ermittlungen nicht abschließend beurteilt werden kann, ob in diesen Fällen wirksame Strafanträge der Erziehungsberechtigten gemäß § 77 Abs. 3 StGB vorliegen.
  • KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10

    Nebenklage: Wirksamkeit der Anschlusserklärung eines minderjährigen Verletzten

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der von einem nicht Antragsberechtigten gestellte und daher unwirksame Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Antragsberechtigte innerhalb der Antragsfrist diesen Antrag billigt, mag auch die Billigungserklärung für sich genommen nicht den Formerfordernissen des § 158 Abs. 2 StPO genügen (vgl. BGH NJW 1994, 1165 m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 184/23

    Änderung des Schuldspruchs und einer teilweisen Aufhebung der

    aa) Die Strafkammer durfte den rechtsfehlerfrei festgestellten Verstoß gegen Weisungen - wenngleich mit eingeschränktem Gewicht - in der Strafzumessung verwerten (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 770/93, NJW 1994, 1165; Beschluss vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9; LK-StGB/Greger/Lohse/Valerius/Weingarten, 13. Aufl., Vor §§ 77-77e Rn. 14 mwN).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2001 - 1 Ss 16/01

    Strafantragsbefugnis bei Hausfriedensbruch

    Allerdings ist in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass ein von einem nicht Antragsberechtigten gestellter und daher unwirksamer Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Antragsberechtigte innerhalb der Antragsfrist diesen Antrag billigt, mag auch die Billigungserklärung für sich genommen nicht den Formerfordernissen des § 158 Abs. 2 StPO genügen (BGH NJW 1994, 1165; BOHR StGB § 77 b Abs. 2 Satz 1 Eltern 1 Strafantrag; MDR bei Dallinger 1955, 143; OLG Düsseldorf VRS 71, 29, 30; BayObLG DAR 1987, 307; a.A. KG NStZ 1990, 144).

    Aus Gründen der Rechtsklarheit ist zudem stets erforderlich, dass die Billigung eines unwirksamen Strafantrages in irgendeiner Weise deutlich erkennbar nach außen tritt (BGH NJW 1994, 1165, 1166).

  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    Dies begründet ein Verfahrenshindernis, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGHSt 22, 90; 6, 155; NJW 94, 1165; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 77 Rdn. 2; Greger/Weingarten in LK-StGB 13. Aufl, § 77 Rdn. 1; Bosch in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 77 Rdn. 48) und der Verurteilung des Angeklagten wegen Beleidigung des Zeugen D. entgegensteht.
  • OLG Schleswig, 23.02.2017 - 2 Ws 88/17

    Für einen minderjährigen Geschädigten kann nur dessen ge- setzlicher Vertreter

    Vielmehr ist auch bei einer zum Nachteil eines Minderjährigen begangenen Straftat ausschließlich der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt (BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 770/93 -. BGH, NStZ 1981, 479 mit weiteren Nachweisen).

    Zwar sind Konstellationen denkbar und von der Rechtspre- chung anerkannt, in welchen ein von einem nicht Antragsberech- tigten gestellter Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Be- rechtigte diesen innerhalb der Antragsfrist billigt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 770/93 - Abs. 10, juris).

  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    Dies begründet ein Verfahrenshindernis, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGHSt 22, 90; 6, 155; NJW 94, 1165; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 77 Rdn. 2; Greger/Weingarten in LK-StGB 13. Aufl, § 77 Rdn. 1; Bosch in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 77 Rdn. 48) und der Verurteilung des Angeklagten wegen Beleidigung des Zeugen D. entgegensteht.
  • LG Bochum, 10.09.2019 - VI StVK 10/18
    Die Kammer hat zur Feststellung des Hangs eine Gesamtwürdigung vorgenommen, womit eine wertende Beurteilung der Gesamtheit der die Persönlichkeit des Angeklagten prägenden Umstände einschließlich seiner psychischen Befindlichkeit gemeint ist (vgl. BGH NStZ 94, 281; 05, 265; BGHR § 66 Abs. 1 Hang 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,280
BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94 (https://dejure.org/1994,280)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1994 - 4 StR 75/94 (https://dejure.org/1994,280)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1994 - 4 StR 75/94 (https://dejure.org/1994,280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1994, 370
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 47 Rdn. 1).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19

    Fahrverbot bei nicht verkehrsbezogenen Straftaten: Erörterungspflicht im Urteil

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH, Beschluss vom 3. März 1994 - 4 StR 75/94, juris Rn. 3 und BGH, Urteil vom 8. Mai 1996 - 3 StR 133/96, juris Rn. 3; Fischer, aaO, § 47 Rn. 5).
  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 407/10

    Rechtsfehlerhafte Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit;

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar bzw. "unerlässlich" (§ 47 Abs. 1 StGB) erweist (BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 6; Fischer a.a.O. § 47 Rn 7).
  • BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Regelbeispiel; Indizwirkung; Serientaten;

    Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe hat regelmäßig nur Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist und dies in den Urteilsgründen dargestellt wird (BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1451
BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94 (https://dejure.org/1994,1451)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1994 - 3 StR 118/94 (https://dejure.org/1994,1451)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 3 StR 118/94 (https://dejure.org/1994,1451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 393
  • StV 1994, 370
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94
    Die Erhöhung der Einsatzstrafe hat in der Regel niedriger auszufallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 54 I Bemessung 2, 4).
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94
    Der Richter darf sich nicht von einer Gesamtvorstellung des strafbaren Verhaltens in einem Zeitraum bestimmen lassen, sondern muß von der Tatbestandserfüllung und dem konkreten Schuldumfang bei jeder individuellen Straftat überzeugt sein (BGH, Beschluß vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94).
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94
    Die Erhöhung der Einsatzstrafe hat in der Regel niedriger auszufallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 54 I Bemessung 2, 4).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94
    Hinzu kommt, daß nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1993 (GSSt 2 und 3/93 zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) die - den Angeklagten hier beschwerende - Annahme einer fortgesetzten Handlung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes rechtlich ausgeschlossen ist.
  • BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90

    Fortsetzungstat - Verfahrenseinstellung - Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94
    Da Anklage und Eröffnungsbeschluß lediglich die Mindestzahl von 13 Einzelakten nennen und mit Ausnahme der Abholorte sowie des Tatortes auf der Wiese keine weiteren zur Identifizierung geeignete Umstände mitteilen, können ohne Nachtragsanklage gemäß § 266 StPO nur 13 selbständige Taten dieser angeklagten Art in dem genannten Zeitraum Gegenstand der Hauptverhandlung sein (BGH NStZ 1991, 448; BGHR StPO § 200 I 1 Tat 2 - 4).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

    Dabei steht nicht in erster Linie die Ermittlung einer Tatfrequenz, sondern die des konkreten Lebenssachverhalts im Vordergrund; dieser ist ausgehend vom Beginn der Tatserie mit den unterschiedlichen Details etwa zu Tatausführung und Tatort der einzelnen Straftaten in dem gegebenen Tatzeitraum - notfalls auch ohne genaue zeitliche Einordnung und lediglich unter Festlegung einer Mindestzahl der begangenen Delikte nach dem Zweifelssatz - festzustellen und abzuurteilen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmissbrauch 2).
  • BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen;

    Dabei steht nicht in erster Linie die Ermittlung einer Tatfrequenz, sondern die des konkreten Lebenssachverhalts im Vordergrund; dieser ist ausgehend vom Beginn der Tatserie mit den unterschiedlichen Details etwa zu Tatausführung und Tatort der einzelnen Straftaten in dem gegebenen Tatzeitraum nach dem Zweifelssatz festzustellen und abzuurteilen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmissbrauch 2; BGH NStZ 2009, 444).
  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Es mangelt an der Darstellung konkreter Lebenssachverhalte, welche in ihren unterschiedlichen Handlungsabläufen mit unterschiedlichen Details zur Tatausführung, notfalls auch ohne genauere zeitliche Einordnung, darzustellen sind (vgl. BGH NStZ 1994, 393).
  • BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Es genügt nämlich nicht den Anforderungen, die an die Feststellung der Anzahl der Einzeltaten bei Serienstraftaten zu stellen sind (vgl. dazu BGH StV 1998, 472; BGH NStZ 1994, 352 und 1994, 393).
  • OLG München, 30.01.2006 - 5St RR 206/05

    Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes - Feststellung von Einzeltaten -

    Nach ständiger Rechtsprechung reicht deshalb die bloße Schätzung der Anzahl durch das Tatopfer ohne nähere Kriterien als Grundlage für die Feststellung von Einzeltaten nicht aus (BGH NStZ-RR 1999, 79, NStZ 1998, 208; vgl. auch BGHSt 42, 107/109 f.; BGH NStZ 1994, 352; 1994, 393).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Er wird auch zu beachten haben, daß der Übergang von der bisherigen Praxis weitgehender Annahme des Fortsetzungszusammenhanges zur Anwendung der §§ 53, 54 StGB (Tatmehrheit) nicht zur Erhöhung des allgemeinen Strafniveaus, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Höhe der Freiheitsstrafen, zu führen braucht (BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 1994, 1663, 1668 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]; BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 118/94 -), und wird hier zudem im Ergebnis dem beträchtlich verminderten Schuldumfang Rechnung zu tragen haben.
  • BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94

    Fortgesetzter sexueller Mißbrauch von Kindern in Tateinheit mit fortgesetztem

    Der in NStZ 1994, 352 f. = StV 1994, 361 f. abgedruckte Beschluß des 3. Strafsenats vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 - (ebenso BGH StV 1994, 370, 371) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sich die Strafkammer von der Begehung jeder der einzelnen Taten rechtsfehlerfrei überzeugt hat.
  • BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94

    Feststellung einzelner Taten durch Verschaffen der Überzeugung von einer

    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93], unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • OLG Köln, 17.03.1995 - Ss 404/94

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Mehrere Einzeltaten; Fortgesetzte Tat; Anklage

    Mängel in der Umgrenzungsfunktion der Anklage ergeben sich allerdings nicht bereits aus dem Gesichtspunkt, das nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH vom 3. Mai 1994 (vgl. NJW 1994, 1663 ) die Annahme einer fortgesetzten Handlung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes (§ 176 StGB ) ausgeschlossen ist (vgl. auch: BGH NStZ 1994, 393 ).
  • OLG Koblenz, 06.12.1994 - 1 Ss 315/94

    Individualisierbarkeit einzelner Taten; Anforderungen; Anklageschrift; Höchstzahl

    Es mangelt an der Darstellung konkreter Lebenssachverhalte, welche in ihren unterschiedlichen Handlungsabläufen vom Ausgangspunkt an, mit den unterschiedlichen Details zur Tatausführung und zum Tatort, notfalls auch ohne genauere zeitliche Einordnung, unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes festzustellen sind (vgl. BGH NStZ 1994, 393 ).
  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 600/98

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 69/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen einem Einbruchsdiebstahl und einem zur

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94

    Beurkundung - Urkunde - Rechenoperation

  • BGH, 06.07.1994 - 3 StR 368/93

    Bestehen eines Fortsetzungszusammenhangs bei Sexualdelikten - Eintritt der

  • OLG Koblenz, 29.09.1994 - 1 Ss 264/94
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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1676
BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93 (https://dejure.org/1994,1676)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1994 - 4 StR 644/93 (https://dejure.org/1994,1676)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1994 - 4 StR 644/93 (https://dejure.org/1994,1676)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 370
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1989 - 3 StR 161/89

    Beschwer bei Verhängung niedrigerer als in der Urteilsberatung beschlossener

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93
    Das gilt in besonderem Maße in Fällen, in denen die Gesamtfreiheitsstrafe - wie hier - nur geringfügig unter der Summe der beiden Einzelstrafen liegt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 3).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93
    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 24, 268, 289) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] entschieden hat, sind bei der erforderlichen Gesamtschau der Taten namentlich das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander, insbesondere ihr Zusammenhang, ihre größere oder geringere Selbständigkeit, ferner die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweisen sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen.
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch § 54 StGB vorgegebenen Rahmens die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten in den Vordergrund gestellt (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 71/10

    Gesamtstrafenbildung (Ausschöpfung des Strafrahmens; formelhafte Begründung)

    Da die Gesamtstrafe der Summe der Einzelstrafen nahe kommt, wäre jedenfalls eine eingehende Darlegung erforderlich gewesen, aus welchen Gründen der durch § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 StGB vorgesehene Rahmen für die Gesamtstrafenbildung nahezu ausgeschöpft wurde (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7; BGH, Beschl. vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08; Fischer, StGB 57. Aufl. § 54 Rdn. 11 m. w. N.).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

    Das Landgericht hat die wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt, die für die Bildung der Gesamtstrafe gelten (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07

    Gewerbsmäßiger Computerbetrug (Strafzumessung: Revisibilität, Aussetzung zur

    Das Landgericht hat innerhalb des durch § 54 StGB vorgegebenen Rahmens bei der erforderlichen Gesamtschau (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7, 10, 11) die bestimmenden Gesichtspunkte rechtsfehlerfrei erkennbar gemacht (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 387/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch §§ 54, 55 StGB vorgegebenen Rahmens nicht die Anzahl der Taten und die Summe der Einzelstrafen in den Vordergrund gestellt, sondern die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 199/19

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; Darlegung der bestimmenden

    Fehlt es in einem solchen Fall an einer eingehenden Begründung, stellt dies - auch eingedenk des eingeschränkten Prüfungsumfangs des Revisionsgerichts - einen Rechtsfehler dar (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, BGHR StGB § 54 Bemessung 3; vom 13. April 2010 - 3 StR 71/10, juris Rn. 2; vom 10. März 1994 - 4 StR 644/93, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7).
  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07

    Strafzumessung bei Geständnis (Revisibilität; schuldangemessenes Strafen;

    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch §§ 54, 55 StGB vorgegebenen Rahmens die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten in den Vordergrund gestellt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 92/94

    Gesamtstrafe - Zulässige Obergrenze - Verhältnis der Straftaten - Person des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 24, 268, 269 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH, Beschluß vom 10. März 1994 - 4 StR 644/93) sind bei der erforderlichen Gesamtschau der Taten namentlich das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander, insbesondere ihr Zusammenhang, das Maß ihrer Selbständigkeit, ferner die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweisen, sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen.
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 347/97

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen - Möglicher Rechtsfehler durch eine

    Die der Bemessung der Einzelstrafen vorangestellten Erwägungen, auf die das Landgericht bei der Gesamtstrafenbildung Bezug nehmen durfte (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NStZ 1983, 183), belegen, daß es die für die vorzunehmende Gesamtwürdigung des Täters und seines Verhaltens (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7, 8) bedeutsamen Umstände bedacht hat.
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 564/14

    Urteilsbegründung (Begründung der Bildung einer Gesamtstrafe)

    Das Gesetz schreibt vor, dass hierbei die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt werden müssen (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB; zu den Anforderungen i.E. vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 1994 - 4 StR 644/93, StV 1994, 370, und vom 7. April 1994 - 4 StR 92/94, StV 1994, 425).
  • BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95

    Diebstahl - Raub - Versuch - Leeres Behältnis - Zueignungsabsicht - Inhalt

  • BGH, 19.10.1995 - 4 StR 570/95

    Würdigung von Einzelstrafen - Begriff der "Abgabe von Betäubungsmitteln" -

  • BGH, 14.02.1995 - 4 StR 649/94

    Zustellung - Frist - Pflichverteidiger - Sozius

  • OLG Dresden, 12.08.2014 - 1 OLG 13 Ss 191/14

    Mindeslohn 1 statt Mindestlohn 2 gezahlt: Geschäftsführer macht sich strafbar!

  • BGH, 14.11.1994 - 5 StR 638/94

    Gesamtstrafe - Sachlicher Zusammenhang - Strafmilderung - Strafzumessung

  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95

    Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falles der Vergewaltigung -

  • BGH, 15.12.1994 - 4 StR 693/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Strafmilderung - Strafzumessung - Materielles

  • OLG Jena, 30.01.2004 - 1 Ss 311/03

    Strafzumessung

  • OLG Jena, 15.08.2003 - 1 Ss 81/03

    Strafzumessung

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